09.06.2024
Bürgerrat wird abgeschafft
Der Stadtrat zeigt sich sehr erfreut, dass seine Vorlage zur Abschaffung des Bügerrats eine so klare Mehrheit bei den Stimmberechtigten gefunden hat. Er versteht das auch als Vertrauensbeweis. Das Bürgerrecht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollständigen Integration von Menschen mit ausländischer Herkunft in unserer Gesellschaft. Der Stadtrat begrüsst es darum, wenn sich diese Einwohnerinnen und Einwohner, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, einbürgern lassen. Das ordentliche Einbürgerungsverfahren, das über alle drei Staatsebenen läuft, dauert heute aber viel zu lange, bis zu zwei Jahren. Mit dem heutigen Entscheid der Stimmberechtigten wird es zumindest auf der städtischen Ebene beschleunigt und vereinfacht. Es werden damit Bürokratie abgebaut und Kosten eingespart. Offenbar haben diese Gründe die Stimmberechtigten überzeugt. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, wenn in Zukunft der Stadtrat allein für die Prüfung aller Einbürgerungsgesuche zuständig ist und über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheidet. Diese Zuständigkeitsregelung hat sich bei der vereinfachten Einbürgerung bestens bewährt. Aufgrund eines parlamentarischen Kompromisses ist vorgesehen, dass insgesamt sechs Delegierte des Grossen Stadtrats auf Amtsdauer bestimmt werden, wovon jeweils zwei an den Vorstellungsgesprächen im ordentlichen Verfahren mit beratender Stimme teilnehmen und Fragen stellen können. Den Fraktionen des Stadtparlaments kommt ein Vorschlagsrecht zu. Die Wahl dieser Delegierten wird auf die neue Legislatur 25-28 stattfinden. Der Stadtrat wird das noch in einem Reglement festhalten. Der Stadtrat freut sich, dass die Stimmberechtigten der Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens durch die Abschaffung des Bürgerrats klar zugestimmt haben und wird die nötigen gesetzgeberischen Schritte in die Wege leiten, damit das auf nächstes Jahr umgesetzt werden kann.