Heute besitzen die reichsten 2 % der Bevölkerung gleich viel Vermögen wie die restlichen 98 %. Das hat auch damit zu tun, dass schweizweit rund 67 Milliarden pro Jahr mehrheitlich steuerfrei vererbt werden. Zudem wurde die Bildung riesiger Vermögen in den vergangenen Jahrzehnten steuerlich massiv begünstigt: Kapitalsteuer, Emissionsabgabe, Umsatzabgabe, Versicherungsstempel wurden abgeschafft. Die Dividendenbesteuerung wurde halbiert und die Unternehmenssteuerreform II erlaubt Grossaktionären jährlich Milliarden steuerfreie Einkommen. Allein das Dividenden­steuer­privileg hat zu grossen Löchern bei der öffentlichen Hand geführt, aber auch zu mehreren hundert Millionen Ausfällen bei der AHV. Wie werden diese Löcher nun gestopft? Zum Ausgleich müssen Mehrwertsteuer erhöht, die Lohnnebenkosten hinaufgeschraubt und mehr Gebühren erhoben werden. Auch die Erhöhung des AHV-Alters steht zur Diskussion. Das alles trifft vor allem den Mittelstand und die unteren Einkommensschichten. In dieser Situation macht eine moderate Erbschaftssteuer auf extrem hohe Nachlässe ab 2 Millionen resp. bei Ehepaaren ab 4 Millionen Sinn. Sie würde bei der AHV zu Mehreinnahmen von 4 Milliarden pro Jahr führen und damit einen gerechten Beitrag zur Entlastung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung leisten. Entgegen der Propaganda der Initiativegegner werden Arbeitsplätze von KMUs durch die Erbschaftssteuerinitiative nicht gefährdet, weil das Bundesparlament für solche Fälle einen hohen Freibetrag und einen reduzierten Steuersatz festlegen kann.