Verfahren gehen zu lange – Obergericht braucht mehr Ressourcen

Ich spreche als Mitglied der Justizkommission zu den Streichungsanträgen der GPK beim Obergericht und bei der KESB, die ich schlicht verantwortungslos finde. Ich bin froh, dass der Präsident der Justizkommission und der Volkswirtschaftsdirektor Klartext gesprochen haben.

Die „Hilferufe“ der Aufsicht über die Justiz sind im Amtsbericht 2017 an mehreren Stellen unübersehbar:
Bei der KESB steht auf S. 16 und 17 im Zusammenhang mit den nicht mass-nahmegebundenen Geschäften und mit den Kinderunterhaltsverträgen, dass „diese Aufgaben mit den bisherigen Stellenpensen nicht mehr zu bewältigen sind resp. nicht zeitgerecht erledigt werden können.“
Beim Obergericht finden sich die Warnungen im Zusammenhang mit den massiv zugenommenen Strafrechtsbeschwerden und den Sozialversicherungsfällen insbes. auf S. 20. „Aufgrund der hohen Geschäfts- und Pendenzenlast bei stetig steigenden Fallzahlen reichen die Personalressourcen nicht mehr aus, um die Geschäfte zeitgerecht bewältigen zu können. (…) Eine deutliche Erhöhung des juristischen Personals ist unumgänglich, um die Pendenzenlast nachhaltig abzubauen und Verfahrensverzögerungen künftig vermeiden zu können.“

„Schaffhauser Justiz ächzt unter Arbeitslast“. Das war der Titel der SN vom 27.04.2018 über den Amtsbericht 2017 des Obergerichts. Er nimmt Bezug auf die Hilferufe des Obergerichts zur Überlastung der SH-Justiz. Die Fallzahlen sind 2017 einmal mehr massiv in die Höhe geschnellt und eine Trendwende im 2018 ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil. Bei den Sozialversicherungsfällen beim Obergericht wurde der Stand 2017 bereits wieder überschritten und das Jahr ist noch nicht zu Ende.
Die vom Obergericht und dem Regierungsrat beantragten zusätzlichen Stellenprozente – es geht nur um 0.9 beim Obergericht und 2.3 bei der KESB – braucht es dringend, um die Funktionsfähigkeit dieser Behörden zu gewährleisten.
Die Verbesserung der Ressourcen bei den Gerichtsschreibern ist zwar positiv, genügt aber nicht. Wir haben jetzt das Glück, dass alle 3 nebenamtlichen Oberrichter bereit sind, ihr Pensum um 30% aufzustocken. Damit werden auch nicht zwei Klassen von Oberrichtern entstehen.
Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Kurt Zubler vom 15.01.2018 hat der Regierungsrat aufgezeigt, wie dramatisch die Situation ist:
„2017 haben sich die Neueingänge um 11 % erhöht. Auffällig ist der massive Anstieg im Sozialversicherungsrecht (+45%) und bei den Beschwerden in Strafsachen (+22%). Die Erledigungen lagen 2017 mit 351 Fällen im Durchschnitt der Vorjahre, was für das weitgehend neu zusammengesetzte Gericht ein gutes Ergebnis ist. Die massive Zunahme an Neueingängen konnte mit den bestehenden personellen Ressourcen trotz des grossen Einsatzes aller Mitarbeitenden nicht mehr bewältigt werden. Die Zahl der Pendenzen stieg deshalb um 19 % oder 57 Fälle auf 352 pendente Verfahren.“
Und weiter: „Es ist davon auszugehen, dass die Geschäftslast auch in den nächsten Jahren hoch bleiben, wenn nicht weiter zunehmen wird. Das Obergericht hat alle internen Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe, zum sparsamen Einsatz personeller Ressourcen und zur Beschleunigung der Verfahren ausgeschöpft. Die dramatisch angestiegene Geschäftslast beim Obergericht kann mit den vorhandenen Richterstellen schlicht nicht mehr bewältigt werden, ohne dass es zu deutlichen Verzögerungen kommt, die mit dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nicht mehr zu vereinbaren sind. Die Dauerbelastung und die damit verbundene Stresssituation wirken sich auch negativ auf die Mitarbeitenden aus.“

Bereits hat es wegen Verfahrensverzögerungen Rügen des Bundesgerichts abgesetzt. Wenn wir dem Antrag der GPK folgen, laufen wir in ein erhebliches Risiko: Denn wenn wir im Wissen um diese Problematik nicht handeln, wird der Kanton irgendwann haftbar. Da geht es unter Umständen dann um ganz andere Beträge als die bescheidenen, die im Budget der Regierung beantragt sind.

Ich spreche hier nicht nur als Kantonsrat, sondern auch als Vertreter der Stadt: Als Arbeitgeberin sind wir von der viel zu langen Verfahrensdauer im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht betroffen. Auch für die kranken Mitarbeitenden ist das eine Zumutung und unerträglich. Unterdessen sind wir im Vergleich der Verfahrensdauer im Sozialversicherungsrecht auf den zweitletzten Platz der Schweiz abgerutscht!

Grossen Schaden richtet auch die viel zu lange Verfahrensdauer bei Bauprozessen an. Dass diese für Investoren und Bauwillige unterdessen auf einem kaum mehr erträglichen Mass liegt, hat sich offenbar schon landesweit herumgesprochen. Das schreckt je länger je mehr potenzielle Investoren ab und schadet unserem Kanton wie unserer Wirtschaft.

Dass die GPK-Mehrheit das mit ihren Anträgen bewusst in Kauf nimmt, finde ich höchst bedauerlich. Ich hoffe hier auf die Vernunft des Rates.
Das muss dringend korrigiert werden.
Dasselbe gilt für die Verfahren bei der KESB, wo es um so wichtige Rechtsgüter wie das Kindeswohl geht.
Wir müssen dafür sorgen, dass die personellen Ressourcen genügen, um die massiv angestiegene Geschäftslast zu bewältigen. Es kann nicht sein, dass wichtige Fälle jahrelang liegen bleiben.

Die Justizkommission hat ihre Verantwortung wahrgenommen und die Anträge der Regierung und des Obergerichts genau unter die Lupe genommen und ihnen schlussendlich zugestimmt, weil sie überzeugt ist, dass die zusätzlichen Ressourcen dringend nötig sind.
Die Mehrheit der GPK hat sich nun über den Entscheid der Justizkommission hinweggesetzt. Offenbar wurden diese Mehrstellen in der GPK kaum diskutiert. Damit wurde die seriöse Vorarbeit der Justizkommission desavouiert. Es fragt sich deshalb schon, warum wir überhaupt noch eine vertiefte Vorberatung des Budgets der Justiz in der Justizkommission, die wesentlich vertrauter ist mit der Materie, durchführen. Und als Detail am Rande: Nicht einmal in der Justizkommission wurde der Antrag gestellt, die Stellen ganz zu streichen.

Ich appelliere an Sie, die vom Obergericht, dem Regierungsrat und der Justizkommission beantragten, moderaten Stellenerhöhungen bei der Justiz im Budget 2019 zu belassen.

Zusammenarbeit SH POWER und EKS AG im Kantonsrat

Als politisch Verantwortlicher für SH POWER bei der Stadt nehme ich gerne Stellung zum Antrag des RR auf Abschreibung des Postulats Müller „Sinnvolle Zusammenarbeit zwischen EKS AG und SH POWER“ vom 15.08.2017 und nutze die Gelegenheit, gewisse Missverständnisse zu klären und Wissenslücken zu füllen.

Vorweg: Ich begrüsse den Antrag der Regierung, weil eine Aufrechterhaltung des Postulats keinen Sinn macht.
Rechtlich ist es klar, die Regierung hat das getan, was sie tun konnte und uns darüber am 20.02.2018 Bericht erstattet.
Die Regierung hat damit der aus § 70 der GO fliessenden Pflicht Genüge getan.
Wenn das Postulat jetzt noch aufrechterhalten wird und damit die Behörden von Stadt und Kanton sowie deren Unternehmen zu Handlungen gezwungen werden sollen, die in deren Kompetenz fällt, ist das der falsche Weg. Hier gilt es die Zuständigkeiten und Kompetenzen der jeweiligen Gemeinwesen zu respektieren.

Die Ausgangslage für die künftige Zusammenarbeit von SH POWER und EKS aus Sicht der Stadt ist klar und sie wurde mehrfach kommuniziert, zuletzt am 26.06.2018 mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage Fioretti vom 23.02.2018 im Grossen Stadtrat, auf die ich hier gerne verweise. Ich habe Sie Ihnen verteilen lassen, damit ich darauf verzichten kann, alle Eckpunkte aufzuzählen. Dann kann ich mich kürzer fassen.

Ich komme mir unterdessen nämlich vor, wie im falschen Film. Einmal mehr versuche ich hier den falschen Eindruck zu widerlegen, die Stadt sei an einer vertieften Zusammenarbeit von SH POWER und EKS nicht interessiert. Diese Behauptung, die sich hartnäckig hält, und die auch an der letzten Sitzung mehrfach wiederholt wurde, ist schlicht faktenwidrig und darum unterdessen auch bösartig.

SH POWER und die Stadt sind an einer engen und guten Zusammenarbeit von SH POWER mit EKS AG interessiert, pflegen diese und werden diese auch künftig pflegen, wo sie sinnvoll ist.
Es gibt eine lange Liste von Kooperationsprojekten, die laufen oder in Prüfung sind. Das geht über Smart-Metering, Pikettdienst, Koppelung der Betreibsfunkanlagen, die öffentliche Beleuchtung, Werkvorschriften, Infoveranstaltungen für Elektroinstallateure, Umbauarbeiten an Photovoltaikanlagen und Umspannwerken, Wartung von Anlagen bei VBSH, die Windprojekte Chrobach und Verenafohren oder die gegenseitige Unterstützung beim Leitungsbau. Die Liste zeigt die Faktenlage. Sie ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere Projekte, die geprüft werden, aber noch nicht kommuniziert werden können. Ich habe sie Ihnen verteilen lassen.

Es braucht das Aufrechterhalten des Postulats also nicht, denn die Zusammenarbeit funktioniert bereits heute gut und die Leiter der beiden Unternehmen sind genug Profis, um Zusammenarbeitsmodelle, die für beide Seiten eine win-win-Situation ergeben, zu nutzen.

Sind wir doch froh darüber und hören wir damit auf, diese Zusammenarbeit durch die nicht zielführende politische Diskussion über Fusionen oder Teilzusammenlegungen zu belasten, denn die beiden Organisationen haben zu unterschiedliche Aufgaben, sind zu unterschiedlich in ihren Strukturen und in ihrer politischen Einbettung bei ihren jeweiligen Eigentümern, als dass solche Diskussionen zielführend wären.

SH POWER ist eine Abteilung der Stadt und es gibt wenig Gründe, die dafürsprechen würden, das zu ändern, zumal sich die städtischen Stimmberechtigten schon einmal klar gegen eine Verselbständigung ausgesprochen haben. Und ich habe mal gelernt, dass demokratisch gefällte Entscheide, zu respektieren sind….

In vielen Kantonen existieren städtische Querverbundsunternehmen erfolgreich neben kantonalen Elektrizitätsunternehmen. Niemandem käme es irgendwo in den Sinn, die Fusion oder Teilzusammenlegungen dieser Organisationen zu fordern, auch nicht in kleinen Kantonen.

SH Power ist eingebettet in den Verbund der Stadtwerke Swisspower, wo das grosse Know How für die Zukunft der Querverbundsunternehmen der Städte zu finden ist und das soll auch so bleiben.
SH POWER ist nicht nur wichtige Grundversorgerin im Strom- und Gasbereich – übrigens auch als Stromproduzentin mit der Kraftwerk SH AG – sie betreut auch die städtische Trinkwasserversorgung und neu die städtische Siedlungsentwässerung.
Zudem wird SH POWER künftig – abgestimmt auf den städtischen Energierichtplan – für die Wärme- und Kälteversorgung in der Stadt verantwortlich zeichnen und als Infrastrukturanbieter smarte städtische Anwendungen und intelligente Netze ermöglichen. Ich habe Ihnen ein Blatt verteilen lassen, aus dem sich die aktuelle Struktur von SH POWER ergibt, damit niemand mehr sich versteigt und sagt, die machen ja genau das gleiche wie die EKS AG. Es ist eben bei weitem nicht das Gleiche….

Als Grundversorgerin und als erfolgreiches Querverbundunternehmen erbringt SH POWER Dienstleistungen, die zum Service Public gehören und darum sinnvollerweise auch nahe an den demokratischen Entscheidungsprozessen ihrer Eigentümerin Stadt bleiben. Ich bin überzeugt, dass sie in dieser Konstellation bestens für die Marktliberalisierung gerüstet ist.
Und ich kann Ch. Heydegger beruhigen, es gibt keine Quersubventionierungen. Das sind wir transparent gegenüber der politischen Aufsicht und wir sind hier aufgrund der gesetzlichen Vorgaben – gerade im Monopolbereich – in Pflicht und gegenüber dem Regulator rechenschaftspflichtig.

Und, lieber Marcel Montanari, nicht nur SH POWER sondern diverse andere erfolgreiche Querverbundsunternehmen anderer CH-Städte wie Winterthur, St. Gallen, Zürich, Genf, Lausanne etc. belegen, dass sie auch als Abteilung eines Gemeinwesens im Stromhandel – also auch bei den freien Kunden – erfolgreich sein können. Und ich erinnere Sie auch gerne daran, dass es auch auf kantonaler Ebene kompetitive Energieunternehmen gibt wie z.B. das Elektrizitätswerk des Kantons ZH, die öffentlich-rechtlich organisiert sind.

Die Unterschiede zwischen der grösseren SH Power zur kleineren EKS AG sind also erheblich. Hinzu kommt, dass EKS eine privatrechtliche AG ist, über welche nicht nur der Kanton, sondern, nach dem Aktienverkauf, neu auch die EKT AG als Miteigentümerin bestimmt. Dazu hatten wir als Volksvertretung nichts zu sagen. Darin zeigt sich ja gerade exemplarisch die Schwäche der privatrechtlichen Organisationsform öffentlicher Aufgaben.
Nun hat der Kantonsrat letzte Woche entschieden, dass das EKS auch weiterhin eine privatrechtliche AG bleibt. Das gilt es zu respektieren.
Damit sollten diese nicht zielführenden Fusions- oder Zusammenlegungsthemen endlich vom Tisch sein.
Das ist aber überhaupt nicht schlimm. Denn hier geht es eben nicht um Verkehrsdienstleistungen eines Busunternehmens, die im Markt von unterschiedlichsten Anbietern angeboten werden und bezogen werden könnten, sondern um die volle Verfügungsmacht über wichtige Monopolinfrastrukturen der Grundversorgung, welche die städtische Bevölkerung im städtischen Eigentum und unter der Kontrolle der demokratisch gewählten Behörden halten möchte, was auch Sinn macht.

Und zum Schluss noch dies: Am letzten Montag wurde darauf verwiesen, SH POWER müsse im Gegensatz zur EKS AG keine Steuern und Dividenden bezahlen: Das ist zwar richtig, dafür liefert sie jährlich einen erheblichen Teil ihres Ertrages an ihre Eigentümerin, die Stadt SH ab und zwar gemäss einem gesetzlich festgelegten Schlüssel, der Bezug auf den Gewinn, aber auch Rücksicht auf die Investitionen nimmt. Diese Ablieferungen beliefen sich in den letzten 13 Jahren kumuliert auf über 58 Mio. Franken.
Die implizite geäusserte Mutmassung, die in öffentlich-rechtlicher Organisationsform organisierten EVUs würden begünstigt, weil sie von Steuern befreit seien und keine Dividenden zahlen müssten ist nicht mehr als Stimmungsmache. Dazu lasse ich gerne die zuständige Bundesrätin sprechen: In einem Brief den CH-Städteverband vom 20.08.2018 an hat Doris Leuthard darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Untersuchung des Bundes die EVUs, welche öffentlich-rechtlich organisiert seien – also als Verwaltungsabteilung oder Anstalt – in der Regel mehr Gewinne an die Allgemeinheit abliefern, als was sie an Steuern bezahlen und als Aktiengesellschaften an Divdidenden ausschütten würden.

Ich bin überzeugt, dass SH POWER und EKS AG in ihren jetzigen Strukturen und mit den aktuellen Eigentumsverhältnissen viele Bereiche gemeinsam angehen können und wollen und zwar zum Vorteil für Kanton und Stadt. Lassen wir sie also arbeiten und hören wir auf mit politischen Zwängereien Richtung Fusion oder Teilzusammenlegungen. Diese sorgen immer wieder für grosse Unruhe und Besorgnis bei den Mitarbeitenden, bringen aufwändige Reibungsverluste auf politischer Ebene und wenig zielführende Auseinandersetzungen mit sich.

Verkappter Angriff auf Rechtsstaat und Gewaltenteilung

Ich bekämpfe diese gefährliche Initiative politisch als Kantonsrat eines Grenzkantons, als Präsident einer Grenzstadt und natürlich auch aus rechtlichen Gründen als Jurist.

Unser Kanton und unsere Stadt sind stark mit unseren Nachbarn in Deutschland und Österreich verbunden. In verschiedenen grenzüberschreitenden Gremien arbeiten wir bei vielen wichtigen Themen eng zusammen, sei das direkt mit Städten in der Nachbarschaft wie Singen oder im internationalen Städtebund Bodensee, sei das auf kantonaler Ebene in Organisationen wie der IBK, in der Randenkommission, in der Hochrheinkommission etc.

Dabei werden wir als verlässliche Partner respektiert, weil unser Land die internationalen Übereinkünfte, welche oftmals die Basis für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bilden, respektiert. Das schafft Vertrauen und öffnet für die Schweiz international ganz viele Türen. Etwas auf das wir als Exportland fundamental angewiesen sind.
Wenn aber jederzeit Volksinitiativen lanciert werden können, welche internationale Verträge obsolet machen oder diese partiell in Frage stellen können, wird das für uns im Aussenverhältnis gegenüber unseren Partnern zu einem grossen Problem. Das wird uns nicht nur massiv internationales Ansehen kosten, sondern auch wirtschaftlich negativen Folgen zeitigen. Letzteres sieht ja auch die Wirtschaft so, darum engagieren sich auch die Wirtschaftsverbände gegen die Initiative. Und die Mitsprache des Stimmvolks bei internationalen Abkommen ist ja über das Staatsvertragsreferendum gesichert. Dieses soll noch weiter ausgebaut werden (Umsetzung Motion Ständerat Carroni).

Aber auch im Inland ist die Anwendbarkeit von internationalen Standards – gerade z.B. in Menschrechtsfragen – von grosser Bedeutung, weil es der Bundesgerichtsbarkeit verwehrt ist, die eidgenössische Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen.
Dank der EMRK können sich Schweizer Bürger z.B. gegen Behördenwillkür wehren, was mit der Initiative künftig in Frage gestellt wäre.
Das zeigt auch, dass es den Initianten gar nicht um fremde Richter geht. Vielmehr ist die Initiative ein verkappter Angriff auf unsere Justiz und die Gewaltenteilung in unserem Land.
In gefährlicher Weise sollen die austarierten Checks and Balances unseres demokratischen Rechtsstaates ausgehebelt werden. Da stellen sich nicht nur einem Juristen die Nackenhaare. Das sind die Gründe, weshalb sich neben der Wirtschaft auch die meisten demokratischen Parteien sowie fast alle Rechtsgelehrten und Richter unseres Landes gemeinsam gegen die Initiative stellen.

Gerade in Zeiten, in denen die seit dem 2. Weltkrieg errungenen Fortschritte beim freien Handel und in Menschrechtsfragen dank vielen bilateralen und multilateralen Übereinkünften, welche Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bringen, von populistischen und nationalistischen Bewegungen in Frage gestellt werden, braucht es ein klares Zeichen des Schweizer Stimmvolks, gegen solche Tendenzen in unserem Land.
Es braucht am 25.11. eine klare Absage an diese Initiative und ein Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat und zur Universalität der Menschenrechte.

Kleine Anfrage „Vernehmlassung Steuervorlage 17“

Kleine Anfrage
«Vernehmlassung Steuervorlage 17»

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident
sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 auch im Kanton Schaffhausen klar abgelehnt worden. 25 von 26 Gemeinden haben sie verworfen. Weil die Vor-lage zu wenig ausgewogen war, befürchtete eine Mehrheit der Stimmberechtigten, dass einerseits die Städte und Gemeinden, andererseits die Bevölkerung für die grossen Steuerausfälle der USR III hätten aufkommen müssen. Nun wird auf Bundesebene ein neuer Anlauf unternommen, der – so der Wille des Bundesrats – ausgewogener sein soll.
Im Kanton Schaffhausen stammt ein hoher Anteil des Steuersubstrats der juristischen Personen von Statusgesellschaften, deren Sonderbehandlungen mit der Steuervorlage 17 (SV17) wegfallen werden. Um diese Unternehmen, ihre über 3’000 Arbeitsplätze und ihr Steuersubstrat trotzdem hier zu halten, sollen die kantonalen Unternehmenssteuern erheblich reduziert werden. Auch hier braucht es einen ausgewogenen Vorschlag, wenn die Vorlage in der Volksabstimmung eine Chance haben soll. Um einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu erzielen, müssen alle massgeblichen politischen Akteure im Kanton, insbesondere auch jene, welche die USR III erfolgreich bekämpft haben, einbezogen werden. In ande-ren Kantonen wie Basel-Stadt wurde dies über eine Vernehmlassung gewährleistet. Bis heute ist nicht klar, wie der Regierungsrat seine Vorlage breit abstützen will. Deshalb stellen sich nachfolgende

Fragen:

1.
Wie plant der Regierungsrat sein Vorgehen bei der kantonalen Umsetzung der SV17?

2.
Wie gewährleistet der Regierungsrat bei der kantonalen Umsetzung der SV17 den Einbezug der massgeblichen Akteure, um seine Vorlage möglichst breit abstützen zu können?
Wird es, wie in anderen Kantonen, dazu eine Vernehmlassung geben und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Revision des Personalgesetzes löst Probleme der nicht konkurrenzfähigen Löhne nicht

Stellungnahme der SP-/Juso-Fraktion im Kantonsrat:
Vorweg: Ich spreche hier als Fraktionssprecher der SP-JUSO-Fraktion.
Trotzdem füge ich an, dass weder der Postulent noch sonst jemand von den Mitunterzeichnenden sich je mit mir als Personalreferent der Stadt in Verbindung gesetzt hat, um genauere Informationen über die Situation in der Stadt einzuholen. Immerhin bin ich seit bald 10 Jahren für das Personal zuständig… Dann wäre den Postulenten auch bekannt, dass ich aufgrund meiner Erfahrungen die Einschätzung der Finanzdirektorin und damit des Regierungsrats vollumfänglich teile.
Es sind nicht primär gesetzgeberische Mängel, die dazu führen, dass wir heute über weite Strecken und Alterskategorien im Arbeitsmarkt mit unseren Löhnen nicht mehr konkurrenzfähig sind. Ich kann auch in der Stadt keine breite Unzufriedenheit mit den gesetzlichen Grundlagen des Personalrechts erkennen.
Es sind strukturelle (finanzielle) Rückstände aus Sparrunden resp. der fehlende politische Wille der Parlamente, in den Budgetberatungen jeweils genügend finanzielle Mittel ins System einzuspeisen, um die nötigen Lohnentwicklungen zu ermöglichen.
Die Folgen davon hat die Finanzdirektorin mehrfach klar aufgezeigt. Wir schleppen diesen Rückstand nun schon seit längerem mit uns mit und je stärker der demografische Wandel und der damit verbundene Fachkräftemangel durchschlägt, je grösser werden darob unsere Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu rekrutieren.
Genau um diesen bestens dokumentierten Missstand zu beheben, hat der Regierungsrat uns mit Vorlage vom 06.09.2016 eine punktuelle (moderate) Revision des Personalgesetzes unterbreitet, die geeignet gewesen wäre, die strukturellen Rückstände der Löhne zu entschärfen. Der Kantonsrat ist an seiner Sitzung vom 03.07.2017 leider nicht auf diese Vorlage eingetreten. Die Postulenten gehörten fast durchwegs zu den 25 Ratsmitgliedern, welche nicht auf die Vorlage eintreten wollten. Und sie gehören in den Budgetdebatten bekanntlich auch nicht gerade zu denjenigen, welche sich an vorderster Front dafür einsetzen, dass über die Lohnsumme genügend Mittel bereitgestellt werden, welche unsere Löhne im Vergleich zu unseren Nachbarkantonen konkurrenzfähiger machen würden. Das beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit ihrer Forderungen.
Denn auch ein Wechsel des Systems bringt keine Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit unserer Löhne, wenn nicht die Bereitschaft besteht, genügend Geld für die Lohnentwicklungen zur Verfügung zu stellen. Der Lakmustest folgt dann wieder beim Budget 2019.
Unter diesen politischen Rahmenbedingungen eine „Pandorra-Büchse“ wie das Personalgesetz zu öffnen, macht deshalb keinen Sinn, zumal ich bis jetzt noch kein Personalgesetz eines anderen Kantons oder einer anderen Stadt kenne, das wesentliche Vorteile gegenüber unserem bringen würde.
Ich habe bei den letzten Personalgesetzrevisionen an vorderster Front mitgearbeitet und weiss, wie viele Ressourcen und Energie ein solches Projekt bindet. Wir haben keine Lust dazu, solange der politische Wille fehlt, die strukturellen Probleme zu lösen.
Zudem habe ich von den Postulenten auch heute nicht gehört, welche konkrete Schwachstellen des aktuellen Personalgesetzes sie in welche Richtung geändert haben wollen. Welche Artikel sind es, welche zu Problemen in der Praxis führen? Es ist alles sehr schwammig und allgemein geblieben, auch heute.
Bemängelt wird vor allem die Starrheit des Systems. Man brauche mehr Flexibilität. Wenn mit mehr Flexibilität gemeint ist, dass jede(r) Vorgesetzte bei der Einreihung und Entlöhnung seiner Mitarbeitenden mehr Freiheiten erhält und sich nicht mehr an die Vorgaben der kantonalen resp. städtischen Lohnpolitik halten muss, ist das mit uns nicht zu machen. Denn das fördert die Ungleichbehandlungen und öffnet Tür und Tor für Willkür. Das will auch das Personal auf keinen Fall!
Unser Fazit: Den Vorstoss nicht überweisen, weil er mit Sicherheit einen riesigen Aufwand und langwierige politische Auseinandersetzungen – auch mit dem Personal – bringt, nicht aber eine Lösung für das Problem unserer in verschiedenen Bereichen nicht mehr konkurrenzfähigen Löhne.
Die SP-/Juso-Fraktion will keine gesetzgeberische Maschinerie in Gang setzen, ohne zu wissen, wohin der Zug fahren wird.