Abstimmungsempfehlung zu den eidgenössischen Volksabstimmungen vom 13. Februar 2022




Votum in der Sitzung des Kantonsrats zur Revision des Baugesetzes (Schaffung Klimafonds und Finanzierung; 2. Lesung)
Die Bewältigung des Klimawandels ist die grösste und wichtigste Herausforderung unserer und vor allem kommender Generationen, global, national, kantonal und kommunal. Da sind wir uns ja einig.
Wir stehen in der Verantwortung, weil wir unterdessen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse wissen, was zu tun ist – mehr Energieeffizienz, mehr erneuerbare Energien, weniger klimaschädliche Gase.
Das braucht schnell Investitionen, die nachhaltig garantiert werden müssen. Diese Investitionen sollten nicht von den Unwägbarkeiten der Tagespolitik abhängig sein. Wenn wir als Legislative das heute so entscheiden, ist das demokratisch legitimiert. Martin Kessler hat das bereits bestätigt.
Wer sich jetzt mit ordnungspolitischen Argumenten gegen den vernünftigen Vorschlag der Kommission wehrt, verkennt die hohe Dringlichkeit und Wichtigkeit der Thematik.
Investitionen in den Klimaschutz und in die Klimaanpassung sind elementar für die künftige Lebensqualität auch unseres Kantons.
Jeder Franken, den wir heute und in den kommenden Jahren nicht in Klimaschutz- und Klimaanpassungsmassnahmen investieren, wird absehbar die riesige Herausforderung für unsere Kinder und Kindeskinder weiter verschärfen – ökologisch wie finanziell.
Das möglichst zu verhindern sollte uns Ansporn sein, den Anträgen der Kommission für die Schaffung eines Fonds und für dessen nachhaltige Finanzierung zuzustimmen.
Votum im Rahmen der Kantonsratssitzung vom 01.11.2021 zum Wasserwirtschaftsgesetz
Ich nehme als Mitglied der Spezialkommission noch Stellung: Wenn man die Diskussion anhört und die Stellungnahme gewisser Verbände liest, erhält man das Gefühl, dass diejenigen, die der Vorlage, wie sie aus der Kommission kommt, zustimmen, eine Zerstörung des Rheinfalls anstreben sowie den Tourismus und die Natur um den Rheinfall schädigen wollen. Dem ist natürlich nicht so. Und das sage ich jetzt auch als Präsident des Kraftwerks SH und als politisch Verantwortlicher der Stadt für die Energiepolitik und den Tourismus. Aufgrund der riesigen Herausforderungen des Klimawandels, haben wir die Pflicht, so bald als möglich, die Energiewende zu schaffen.
Darum haben wir alles zu versuchen, die Ziele des Energiegesetzes mit den Zielen des NHG unter einen Hut zu bringen. Und ich bin da zuversichtlich, dass das möglich ist. Im Gegensatz zu gewissen Gegner nehme ich für mich nicht in Anspruch, das bereits zu wissen.Ob es gelingt, wird im Rahmen der Bewilligung eines konkreten Projekts geprüft. Und die Anforderungen dazu sind hoch, das hat die Stellungnahme der ENHK gezeigt.
Wenn die berechtigten Schutzziele des Natur- und Heimatschutzgesetzes mit einem Projekt zur Erzeugung neuer erneuerbarer Wasserkraft genügend berücksichtigt werden können, sollten wir die Prüfung nicht zum Vornherein verunmöglichen. Dasselbe gilt auch für eine Dotierturbine am bestehenden Kraftwerk im Rahmen der Verbesserung der Fischgängigkeit. Es geht um eine ins Gewicht fallende Menge von erneuerbarem Strom.
Wir können es uns nicht mehr leisten, solche Potenziale nicht zu prüfen. Mit Fotovoltaik allein schaffen wir es einfach nicht. Wir brauchen alle Möglichkeiten der erneuerbaren Energien von Wasser, über Solar- bis Windkraft. Und da schaue ich auf die rechte Hälfte des Rats, denn auch beim Windkraftwerk Chrobach, geht es um eine ins Gewicht fallende Menge neuen erneuerbarem Strom. Da haben wir schon viel investiert und wissen deshalb, dass mit dieser Anlage ein wesentlicher Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten können, indem künftig über 8’000 Haushalte mit Erneuerbaren versorgt werden könnten und das ohne ins Gewicht fallenden Nachteile für Umwelt und Natur. Also nochmals: Ermöglichen wir es doch zu prüfen, ob eine Wasserentnahme zur Produktion von erneuerbarem Strom, die weder die touristische noch die biologischen Wichtigkeit des Rheinfalls so einschränkt, dass es den Schutzzielen des NHG widerspricht, möglich ist.
Ich nehme für mich in Anspruch, damit meinen Auftrag als Gesetzgeber ernst zu nehmen und damit auch meine Verantwortung für den Rheinfall als touristisches Naturdenkmal.
Votum im Kantonsrat vom 27.09.2021 gegen die Teilprivatisierung des Amtsnotariats
Die SP-/Juso-Fraktion kann sich für die Motion von Marcel Montanari nicht erwärmen und wird sie ablehnen.
Warum?
Sie ist schlicht unnötig, weil sich das bisherige System mit dem Amtsnotariat bewährt hat und sehr bürgerfreundlich ist.
Natürlich würden die Schaffhauser Anwälte gerne Geld an den Beurkundungen nach Art. 21 EG ZGB verdienen. Ich respektiere diesen Wunsch. Aber wir sind nicht in diesen Rat gewählt worden, um Klientelpolitik zu machen, sondern um für unseren Kanton und unsere Bevölkerung die besten Lösung zu finden.
Beim Vorstoss Montanari geht es aber um Partikularinteressen, die keinen Mehrwert für die Allgemeinheit bringen.
Es ist keine Überraschung, dass das Thema immer mal wieder aufpoppt.
Es war ja auch Thema bei der Revision des Justizgesetzes im Jahr 2009.
Man war sich damals aber grossmehrheitlich einig, dass es keinen Sinn macht, ein funktionierendes System mit langer Tradition aufzubrechen.
Es ist professionell organisiert wie in unserem Nachbarkanton ZH.
Eine Teilprivatisierung dieser Dienstleistungen bringt für die Bevölkerung und die Wirtschaft keine Vorteile. Im Gegenteil.
Es brächte aber einen erheblichen, zusätzlichen Mehraufwand für den Kanton, weil die Aufsicht dann auch auf das private Notariat ausgedehnt werden müsste.
Es wäre wesentlich anspruchsvoller als heute eine einheitliche Praxis zu gewährleisten, z.B. bei Ehe- und Erbverträgen. Das gilt auch für die lukrativen Grundstückgeschäfte, welche mit Sicherheit im Visier Motionäre sind, obwohl das im Vorstoss nicht explizit erwähnt ist.
Das geltende System garantiert Bürgernähe. Wir sind kein flächenmässig grosser Kanton, so dass auch die Wege zu unseren Amtsstellen kurz sind.
Die Hemmschwelle zur Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen bei der öffentlichen Hand, z.B. im Erbrecht ist tief.
Vergleiche zeigen klar, dass Kantone mit Amtsnotariat in der Regel auch tiefere Gebühren haben als diejenigen mit privatem Notariat. Das schleckt keine Geis weg.
Zudem gingen bei einer Teilprivatisierung des Beurkundungswesens der öffentlichen Hand wichtige Einnahmen verloren, die anderweitig wieder kompensiert werden müssten.
Wie das geschehen soll, sagen die Motionäre natürlich nicht.
Schon heute können Anwälte Verträge selber aufsetzen.
Diese Dienstleistung muss der Bürger nicht beim Staat abholen.
Aber die Verträge müssen bei einer Amtsstelle beurkundet werden.
Damit ist auch das 4-Augen-Prinzip gewahrt.
Und es macht Sinn, dass der Staat die erhöhte Glaubwürdigkeit von Dokumenten im Rechtsverkehr gewährleistet.
Zudem ist die Frage der Haftung bei Fehlern bei der öffentlichen Hand ebenfalls einfacher geregelt und durchzusetzen.
Auch wenn die Mehrheit der SH Anwälte diese Aufgabe fachlich vermutlich bewältigen könnten, ist das Know How heute bei vielen von ihnen nicht vorhanden.
Sie müssten sich zuerst entsprechend ausbilden und Prüfungen ablegen.
Verantwortlich dafür wäre wieder der Kanton.
Ich zweifle, ob die Qualität der Beurkundungen und die einheitliche Praxis, welche das Amtsnotariat garantiert, mit einem Mischsystem auf dem heutigen Niveau gehalten werden könnte.
Unser Fazit: Wir wollen hier keine unnötigen Experimente zugunsten eines Berufsstands.
Wir haben ja keine Anwaltsschwemme in SH, so dass sie unbedingt neue Aufgaben bräuchten.
Die Motion würde auf der einen Seite neuen Aufwand für den Kanton generieren und auf der anderen käme es zu einem Verlust von Gebühren.
Also Mehraufwand und Mindereinnahmen.
Das liegt einfach nicht im Interesse der Allgemeinheit, weshalb die Motion nicht überwiesen werden soll.
Jetzt noch zu den neuen Argumenten des Motionär:
Die Bürgerinnen und Bürger wollten bei Erschaftsangelegenheiten nicht, dass ihr Fall in den Gemeindeverwaltungen thematisiert würden. Damit deutet er an, dass die MA der Erbschaftsämter mit ihren Geschäften nicht vertraulich umgehen würden. Ich war 6 Jahre lang für das Erbschaftsamt der Stadt, die auch für andere Gemeinden DL erbringt, politisch zuständig. Die MA in diesem Amt sind absolut vertrauenswürdig und erledigen ihren Job bürgerfreundlich, günstig und fachlich einwandfrei. Sie unterstehen dem Amtsgeheimnis.
-Wenn der Motionär heute den Eindruck erwecken will, dass die SH scharenweise in den Kanton SG wandern, um ihre Verträge beurkunden zu lassen, ist das eine konstruierte Behauptung, für die es keinerlei Fakten oder Zahlen gib. Zudem müssten zuerst einmal die Preise SG mit SH verglichen werden.
Zum jurist. Beratungsbedarf: Die Unternehmen decken das bei uns bereits mit internen und externen Juristen ab. Zur Beurkundung kommen sie dann gerne zu uns in die Stadtkanzlei. Es ist mehr als abenteuerlich, dass mit der Einführung des Mischsystems 100 neue Arbeitsplätze, insbes. neue Anwaltskanzleien entstehen würden. RR Tamagni hat den Verweis auf den Kanton ZH bereits gemacht. Dort finden sich trotz Amtsnotariat die meisten grossen Anwaltskanzleien.
Bleiben wir bei einem bewährten, bürgerfreundlichen und für die Bevölkerung und Wirtschaft günstigen System.
Votum anlässlich der Kantonsratssitzung vom 13.09.2021 zur kantonalen Klimastrategie
Wenn man den Kollegen Hirsiger und Hotz zuhört, könnte man den Eindruck erhalten, dass wir ja gar nichts mehr machen müssen, weil wir ja sowieso zu klein sind, um ins Gewicht zu fallen und wir sowieso schon alles richtig machen.
Die Fakten sehen natürlich völlig anders aus: Massgebend für die Klärung der Frage, ob wir vorbildlich also nachhaltig unterwegs sind, misst sich am ökologischen Fussabdruck.
Der ökologische Fussabdruck misst den Verbrauch natürlicher Ressourcen und drückt in globalen Hektaren die Fläche aus, die für die Produktion dieser Ressourcen notwendig wäre. Der ökologische Fussabdruck zeigt auf, welche ökologische Produktionsfläche erforderlich ist, damit eine Region, ein Land oder die gesamte Menschheit die eigenen Bedürfnisse decken und die Abfälle neutralisieren kann. Der ökologische Fussabdruck erlaubt eine hoch aggregierte Aussage darüber, ob die Nutzung des Umweltkapitals nachhaltig ist oder nicht.
Wenn alle wie wir Schweizer leben würden, wäre beinahe dreimal die Erde erforderlich. Das Ungleichgewicht zwischen dem ökologischen Fussabdruck der Schweiz und der weltweiten Biokapazität besteht schon seit Jahrzehnten. Dieser Konsum ist nur dank des Imports von natürlichen Ressourcen und der Übernutzung der globalen Güter (wie Atmosphäre) möglich. Da die Schweiz jedoch 2,8-mal mehr Umweltleistungen und -ressourcen konsumiert als global pro Person verfügbar sind, sind wir noch weit davon entfernt, nachhaltig zu sein. Wir leben somit auf Kosten künftiger Generationen und anderer Erdteile. Das heisst, auch wir müssen Verantwortung übernehmen und uns verbessern. Deshalb sind Massnahmen nötig. Wir können nicht mehr länger die Hände in den Schoss legen und auf andere zeigen.