Celastrina erfüllt die vielfältigen Anforderungen an den Kammgarnhof am besten

Votum an der Medienkonferenz vom 28.10.2021 zum Ergebnis des Wettbewerbs für die Gestaltung des Kammgarnhofs

Nachdem wir der Öffentlichkeit gestern das Ergebnis des Wettbewerbs für Kunst am Bau des neuen Stadthausgevierts präsentieren konnten, steht heute ein weiteres Highlight im Zusammenhang mit der Aufwertung unserer einmaligen Altstadt an.
Es geht um die Präsentation des Ergebnisses des Wettbewerbs für die Hofgestaltung und Tiefgarage des Projekts Entwicklung Kammgarnareal.
Bevor ich etwas zur Bedeutung dieses Wettbewerbs und dessen Ergebnis aus gesamtstädtischer Sicht sagen werde, stelle ich Ihnen gerne die Anwesenden vor.
Es sind Mitglieder der Jury, entweder als Sach- oder Fachpreisrichter und Vertreter des Siegerteams.
Das Preisgericht unter dem Vorsitz von Architektin Katrin Jaggi aus Zürich, die sich heute wegen anderweitiger Verpflichtungen leider entschuldigen lassen musste, hat das Projekt «Celastrina» zum Sieger des Wettbewerbs erkoren und dem Stadtrat zur Weiterbearbeitung empfohlen.
Der Stadtrat hat am 26.10. diese Empfehlung umgesetzt und den verantwortlichen Projektanten vom Büro Metron Bern AG, mit WKP Bauingenieuren AG Zürich, der Metron Architektur AG, der Metron Verkehrsplanung AG, beide in Brugg, sowie der Edelmann Ingenieurbüro AG Thalheim den Planungsauftrag für die Neugestaltung des Kammgarnhofs und der Tiefgarage erteilt. 

Heute informieren wir Sie, wie und warum es zu diesem Entscheid gekommen ist und welche Konsequenzen das auf die Entwicklung des Kammgarnareals haben wird.
Wenn ich von wir rede meine ich
–        Dr. Katrin Bernath, Baureferentin, Sachpreisrichterin
–        Karin Brand, Bereichsleiterin Hochbau, Fachpreisrichterin
–        Lorenz Eugster, Fachpreisrichter, Mitglied Stadtbildkommission, Landschaftsarchitektur und
         Städtebau GmbH als Vertreter der Jury-Präsidentin
–        Jasmin Klein, Projektleiterin des Hochbauamts

Ebenfalls anwesend sind als Vertreter des siegreichen Teams Metron: Sebastian Lehmann, Katrin Seidel, Alexandre Roulin, Monika Steiner.

Das Kammgarnareal gehört seit 1982 der Stadt und wurde von dieser erworben, um es zugunsten der SH-Bevölkerung bestmöglich zu entwickeln.
Diesem Auftrag kam der SR mit seiner Vorlage vom 29.08.2019 nach.
Neben der Sanierung des Westflügels bildete die Neugestaltung des Kammgarnhofs, der heute ein öder Parkplatz ist, einen ganz wichtigen Bestandteil der Vorlage.  

Die wichtigsten Ziele des SR waren:

1. das grosse Potenzial der Kammgarnhallen für zukunftsträchtige Nutzungen durch die PH, die Freihandbibliothek mit Ludothek, durch ein neues Gastroangebot sowie durch neue Unternehmen zu erschliessen

2. den Hof durch eine Tiefgarage von den parkierten Autos zu befreien und ihn neu zu gestalten mit einer möglichst hohen Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung sowie für flexible Nutzungsbereiche – Ergebnis des Mitwirkungsprozess

3. damit das gesamte Areal zwischen Altstadt und Rhein aufzuwerten und neu zu beleben. Dadurch soll die Altstadt gefühlt näher an den Rhein gebracht werden.

In der Volksabstimmung vom 20.08.2020 konnten die Stimmberechtigten von diesem Projekt überzeugt werden. Sie bewilligten uns einen Rahmenkredit über Fr. 31.24 Mio.
Das Freispielen des Kammgarnhofs und dessen Neugestaltung zugunsten einer hohen Aufenthaltsqualität spielte in der Volksabstimmung eine zentrale Rolle. Er soll künftig das Gesicht der Altstadt positiv prägen.
Um möglichst gute Ideen für die Neugestaltung des Hofs samt Tiefgarage zu erhalten, wurde ein Wettbewerb durchgeführt.
Die Anforderungen an die Wettbewerbsbeiträge waren hoch.
Wir suchten eigentlich eine «eierlegende Wollmilchsau», eine Platzgestaltung die ganz vielen Erwartungen gerecht werden muss, z.B. mit möglichst viel Bäumen und trotzdem einer maximalen Anzahl Parkplätze im Untergrund.

Erfreulich war, dass eine grössere Anzahl spannender Projekte für die Jury zur Auswahl stand, die sich an den gesetzten Zielen ausrichteten.
Der Einsatz des Preisgelds von Fr. 135’000 für die besten Projektideen hat sich meiner Ansicht deshalb mehr als gelohnt.
Und das Preisgericht ist einhellig der Überzeugung, dass das Siegerprojekt – unter Berücksichtigung seiner Überarbeitungsempfehlungen – die hohen Erwartungen am besten erfüllen kann.
Bevor ich das Wort an die Baureferentin Katrin Bernath übergebe, möchte ich bereits an dieser Stelle im Namen des SR dem Siegerteam ganz herzlich gratulieren und einen grossen Dank aussprechen.
Einerseits geht mein Dank an das Hochbauamt mit Karin Brand an der Spitze sowie an die Projektleiterin Jasmin Klein und ihren Vorgänger Thomas Hess sowie an Olaf Wolter und Silas Trachsel von Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG für die professionelle Begleitung des Verfahrens. 
Danken möchte ich aber auch allen Jurymitgliedern für ihr wertvolles Engagement bei der anspruchsvollen Bewertung der Projekte.
Ich kann hier dasselbe sagen wie gestern, als ich aus dem Preisgericht für den Kunst am Bau des Stadthausgevierts berichtet habe:
Ich kann versichern, dass alle Mitglieder der Jury in diesem anspruchsvollen Verfahren grosse Ernsthaftigkeit, Fachlichkeit und Sorgfalt walten liessen.

Künstlerische Fassadengestaltung durch einen Sohn der Stadt

Votum an der Medienkonferenz vom 27.10.2021 über das Ergebnis des Wettbewerbs Kunst am Bau für die neue Empfangshalle im Stadthausgeviert

Ich begrüsse Sie im Namen der Stadt SH zur Medieninformation über das Ergebnis des Ideen-Wettbewerbs „Kunst am Bau“ für den dreigeschossigen Neubau, der im sanierten Stadthausgeviert, das Stadthaus mit dem aufgestockten Haus zum Eckstein verbinden wird.

Bevor ich etwas zur Bedeutung dieses Wettbewerbs und dessen Ergebnis aus gesamtstädtischer Sicht sagen werde, stelle ich Ihnen gerne die Anwesenden vor.
Alle waren Mitglieder der Jury, welche das Siegerprojekt ausgewählt und dem SR zur Umsetzung empfohlen hat.

Der SR ist dieser Empfehlung mit Beschluss vom 28.09.2021 gefolgt.

  • Peter Neukomm, Stadtpräsident
  • Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
  • Karin Brand, Bereichsleiterin Hochbau
  • Dr. Katharina Epprecht, Direktorin Museum zu Allerheiligen
  • Katharina Bürgin, Künstlerin und Kuratorin Verbikus
  • Cuno Künzler, Kunstverein Schaffhausen

Von den heute anwesenden Mitgliedern des Preisgerichts werden sie nun Genaueres über die Vorgaben und den Ablauf des Wettbewerbs sowie dessen Ergebnis erfahren. Zuerst an dieser Stelle nochmals eine übergeordnete Einordnung.

Sie erinnern sich, dass wir es nach vielen vergeblichen Anläufen unserer Vorgängerinnen und Vorgänger im Amt im Nov. 2019 mit einer Vorlage geschafft haben, die Stimmberechtigten für den Neubau + Sanierung Stadthausgevierts zu überzeugen. Dazu wurde vom Souverän ein Kredit über 23.1 Mio. bewilligt.

Mit der Sanierung des Stadthausgevierts soll die Zusammenführung der heute auf verschiedene Altstadtliegenschaften verteilte Stadtverwaltung erreicht werden.
Das wiederum wird zu kürzeren Wegen, zu effizienteren Prozessen und damit zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit führen.

Es wird eine zentrale, bürgerfreundliche Anlaufstelle für alle Verwaltungsgeschäfte geschaffen. Bei der heutigen Präsentation geht es um den Verwaltungsneubau zwischen saniertem Stadthaus und aufgestocktem resp. sanierten Eckstein, um die dreistöckige Empfangshalle an der Stadthausgasse. Sie wird das Herzstück der neuen zentralen Stadtverwaltung im Dienste der Bevölkerung.

Der neue zentrale Haupteingang des Neubaus mit der offenen Empfangshalle bildet die neue Adresse der Stadtverwaltung. Er hat damit auch eine repräsentative Bedeutung für die Stadt und ihre Dienste.

Die Gestaltung der Fassade des Neubaus bietet die Möglichkeit, diesem Gebäude auch aus künstlerischer bzw. architektonischer Sicht die Attraktivität zu verleihen, die ihrer Bedeutung gerecht wird.

Um dafür die beste Idee zu finden, wurde ein Wettbewerb ausgeschrieben, an dem sich zahlreiche Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland mit zum Teil sehr spannenden Vorschlägen beworben haben.

Es freut mich als Stadtpräsident ungemein, dass sich in diesem grossen Feld von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern schlussendlich ein international renommierter SH-Künstler durchsetzen konnte, also ein sein Sohn unserer Stadt, der mit seinem künstlerischen Ausdruck an und in unserem neuen Stadthausgeviert einen wesentlichen Beitrag zur Aufwertung unserer Altstadt leisten wird.

Bevor ich das Wort an die Baureferentin Katrin Bernath übergebe, möchte ich bereits an dieser Stelle im Namen des SR einen grossen Dank aussprechen, dem Hochbauamt mit Karin Brand an der Spitze sowie dem umsichtigen Projekt- und Verfahrensleiter Thomas Hess für die professionelle Begleitung sowie allen Jurymitgliedern für ihr wertvolles Engagement bei der Bewertung der Kunstwerke.
Als Laie bin ich wirklich begeistert von der grossen Ernsthaftigkeit, Fachlichkeit und Sorgfalt, die hier angewendet wurde.
Und schön, dass die Wahl des Siegerprojekts in der Jury schlussendlich einstimmig ausgefallen ist.

So, jetzt mache ich es nicht mehr weiter spannend und gebe das Wort weiter an die Baureferentin Katrin Bernath.

Talk auf dem roten Sofa

Am 23.10.2021 an der Herbstmesse 2021 bei Radio Munot auf dem roten Sofa

Interview als Audiodatei anhören

Herbstmesse 2021 – nach Coronaunterbruch wieder da

Grusswort in der Beilage der Schaffhauser Nachrichten zur Herbstmesse 2021

Nicht für Klientelpolitik gewählt

Votum im Kantonsrat vom 27.09.2021 gegen die Teilprivatisierung des Amtsnotariats

Die SP-/Juso-Fraktion kann sich für die Motion von Marcel Montanari nicht erwärmen und wird sie ablehnen.
Warum?
Sie ist schlicht unnötig, weil sich das bisherige System mit dem Amtsnotariat bewährt hat und sehr bürgerfreundlich ist.
Natürlich würden die Schaffhauser Anwälte gerne Geld an den Beurkundungen nach Art. 21 EG ZGB verdienen. Ich respektiere diesen Wunsch. Aber wir sind nicht in diesen Rat gewählt worden, um Klientelpolitik zu machen, sondern um für unseren Kanton und unsere Bevölkerung die besten Lösung zu finden.
Beim Vorstoss Montanari geht es aber um Partikularinteressen, die keinen Mehrwert für die Allgemeinheit bringen.
Es ist keine Überraschung, dass das Thema immer mal wieder aufpoppt.
Es war ja auch Thema bei der Revision des Justizgesetzes im Jahr 2009.
Man war sich damals aber grossmehrheitlich einig, dass es keinen Sinn macht, ein funktionierendes System mit langer Tradition aufzubrechen.
Es ist professionell organisiert wie in unserem Nachbarkanton ZH.
Eine Teilprivatisierung dieser Dienstleistungen bringt für die Bevölkerung und die Wirtschaft keine Vorteile. Im Gegenteil.
Es brächte aber einen erheblichen, zusätzlichen Mehraufwand für den Kanton, weil die Aufsicht dann auch auf das private Notariat ausgedehnt werden müsste.
Es wäre wesentlich anspruchsvoller als heute eine einheitliche Praxis zu gewährleisten, z.B. bei Ehe- und Erbverträgen. Das gilt auch für die lukrativen Grundstückgeschäfte, welche mit Sicherheit im Visier Motionäre sind, obwohl das im Vorstoss nicht explizit erwähnt ist.
Das geltende System garantiert Bürgernähe. Wir sind kein flächenmässig grosser Kanton, so dass auch die Wege zu unseren Amtsstellen kurz sind.
Die Hemmschwelle zur Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen bei der öffentlichen Hand, z.B. im Erbrecht ist tief.  
Vergleiche zeigen klar, dass Kantone mit Amtsnotariat in der Regel auch tiefere Gebühren haben als diejenigen mit privatem Notariat. Das schleckt keine Geis weg.

Zudem gingen bei einer Teilprivatisierung des Beurkundungswesens der öffentlichen Hand wichtige Einnahmen verloren, die anderweitig wieder kompensiert werden müssten.
Wie das geschehen soll, sagen die Motionäre natürlich nicht.
Schon heute können Anwälte Verträge selber aufsetzen.
Diese Dienstleistung muss der Bürger nicht beim Staat abholen.
Aber die Verträge müssen bei einer Amtsstelle beurkundet werden.
Damit ist auch das 4-Augen-Prinzip gewahrt.
Und es macht Sinn, dass der Staat die erhöhte Glaubwürdigkeit von Dokumenten im Rechtsverkehr gewährleistet.

Zudem ist die Frage der Haftung bei Fehlern bei der öffentlichen Hand ebenfalls einfacher geregelt und durchzusetzen.
Auch wenn die Mehrheit der SH Anwälte diese Aufgabe fachlich vermutlich bewältigen könnten, ist das Know How heute bei vielen von ihnen nicht vorhanden.
Sie müssten sich zuerst entsprechend ausbilden und Prüfungen ablegen.
Verantwortlich dafür wäre wieder der Kanton.
Ich zweifle, ob die Qualität der Beurkundungen und die einheitliche Praxis, welche das Amtsnotariat garantiert, mit einem Mischsystem auf dem heutigen Niveau gehalten werden könnte.

Unser Fazit: Wir wollen hier keine unnötigen Experimente zugunsten eines Berufsstands.
Wir haben ja keine Anwaltsschwemme in SH, so dass sie unbedingt neue Aufgaben bräuchten.
Die Motion würde auf der einen Seite neuen Aufwand für den Kanton generieren und auf der anderen käme es zu einem Verlust von Gebühren.
Also Mehraufwand und Mindereinnahmen.
Das liegt einfach nicht im Interesse der Allgemeinheit, weshalb die Motion nicht überwiesen werden soll.
Jetzt noch zu den neuen Argumenten des Motionär:

Die Bürgerinnen und Bürger wollten bei Erschaftsangelegenheiten nicht, dass ihr Fall in den Gemeindeverwaltungen thematisiert würden. Damit deutet er an, dass die MA der Erbschaftsämter mit ihren Geschäften nicht vertraulich umgehen würden. Ich war 6 Jahre lang für das Erbschaftsamt der Stadt, die auch für andere Gemeinden DL erbringt, politisch zuständig. Die MA in diesem Amt sind absolut vertrauenswürdig und erledigen ihren Job bürgerfreundlich, günstig und fachlich einwandfrei. Sie unterstehen dem Amtsgeheimnis.

-Wenn der Motionär heute den Eindruck erwecken will, dass die SH scharenweise in den Kanton SG wandern, um ihre Verträge beurkunden zu lassen, ist das eine konstruierte Behauptung, für die es keinerlei Fakten oder Zahlen gib. Zudem müssten zuerst einmal die Preise SG mit SH verglichen werden.

Zum jurist. Beratungsbedarf: Die Unternehmen decken das bei uns bereits mit internen und externen Juristen ab. Zur Beurkundung kommen sie dann gerne zu uns in die Stadtkanzlei. Es ist mehr als abenteuerlich, dass mit der Einführung des Mischsystems 100 neue Arbeitsplätze, insbes. neue Anwaltskanzleien entstehen würden. RR Tamagni hat den Verweis auf den Kanton ZH bereits gemacht. Dort finden sich trotz Amtsnotariat die meisten grossen Anwaltskanzleien.

Bleiben wir bei einem bewährten, bürgerfreundlichen und für die Bevölkerung und Wirtschaft günstigen System.