Modernisierung der Führungsstrukturen von SH POWER

Die vorliegende Teilrevision der Organisationsverordnung (OV) baut auf derjenigen von 2006 auf. Diese ist zusammen mit den beiden Verfassungsartikeln 53 und 54 Ausfluss aus der Debatten im Grossen Stadtrat nach der in der Volksabstimmung grandios gescheiterten Privatisierung von SH POWER. Es wurde ein pragmatischer Weg gesucht, wie SH POWER als Abteilung der Stadt im Hinblick auf die Liberalisierung des Energiemarkts unternehmerisch flexibler aufgestellt werden könnte. Aus diesem Grund wurde die Stellung der Verwaltungskommission (VK) gestärkt und teilweise mit Entscheidungskompetenzen betraut, die in der übrigen Verwaltung der Exekutive zukommen (vgl. Art. 54 Abs. 3 SV und Art. 19 OV). Neben der OV wurden damals auch die drei Versorgungsaufträge für Erdgas, Wasser und Strom erlassen.

Diese Regelungen haben sich weitgehend bewährt. Unterdessen hat sich die Welt aber weiterentwickelt und SH POWER hat neue Aufgaben erhalten, wie die Siedlungsentwässerung, die Ermöglichung der Smart City, die Umsetzung der Energiestrategie 2050 oder die Grundversorgung mit Wärme- und Kältenetzen. Es hat sich in gewissen Bereichen auch gezeigt, dass die Organisation verbessert werden kann. Das am 07.06.2016 vom Stadtparlament überwiesene Postulat von Grossstadtrat Hermann Schlatter hat dies aufgenommen. Es forderte insbes. eine Stärkung der VK als strategisches Leitungsorgan der Werke unter Beachtung des Aspekts der Corporate Governance sowie eine Entflechtung der Verantwortlichkeiten. Diese Zielsetzungen sind auch in die neue Eignerstrategie 2019 der Städtischen Werke eingeflossen. Es sollen neu drei Fachspezialisten mit Branchenkenntnissen in der VK Einsitz nehmen. Damit die VK nicht zu gross

wird und um sie zu entpolitisieren, sollen nur noch ein Stadtrat (SR), nämlich der Werkreferent, sowie nur noch zwei Vertreterinnen resp. Vertreter des Grossen Stadtrats in diesem Gremium Einsitz nehmen. Für die Umsetzung der OV wird die VK zusammen mit dem Stadtrat ein Anforderungsprofil für die VK-Mitglieder sowie ein Entschädigungs- und ein Organisationsreglement erlassen. Wir sind froh, dass die Vorlage heute verhandelt werden kann, denn Ziel ist es, die neue Organisation resp. die Verordnung auf die Legislatur 2021-24 umzusetzen.

Der vorliegende Entwurf zur Revision der OV wurde in der VK vorberaten und vom SR zuhanden des GSR am 17.03.2020 verabschiedet. Die GPK hat nun nur wenige Änderungen an der Vorlage vorgenommen, mit denen der Stadtrat leben kann. GPK-Präsident René Schmidt hat sie Ihnen erläutert.

Heute werden die Tarife für die Produkte von SH POWER mehrstufig geregelt. Den Rahmen stecken die Rahmentarife Strom, Gas und Wasser des GSR ab, die dem fakultativen Referendum unterstehen. Die Detailtarife werden innerhalb dieser Rahmen durch die VK festgelegt. Für besondere Bezugsverhältnisse, vor allem für Grossbezüger, kann von den Standardtarifen abgewichen werden. Da bei Strom und Gas die Preiskalkulationen unterdessen durch gesetzliche und branchenspezifische Vorgaben auf Bundesebene geregelt sind, welche die Elcom beim Strom überwacht, machen die Rahmentarife der Stadt keinen Sinn mehr. Das sieht auch die Finanzkontrolle so. Sie hat im Revisionsbericht 2018 deshalb empfohlen, diese aufzuheben, damit kein Widerspruch von kommunalem Recht zu bundesrechtlichen Vorgaben entsteht. Deshalb soll künftig die Tariffestlegung in die Zuständigkeit der VK fallen, wobei der SR diese gemäss Gemeindegesetz und Stadtverfassung zu genehmigen hat. Diese neue Regelung macht Sinn und gewährt den Werken hohe Flexibilität und kürzere Reaktionszeiten. Beim Wasser und Abwasser bleibt der GSR trat weiterhin für die Tarife zuständig, was sachgerecht ist, verbleiben diese Bereiche doch im staatlichen Monopol.

Da die Revision der Verordnung eine grössere Zahl von Bestimmungen betrifft, wurde zugunsten der Benutzerfreundlichkeit daraus eine formelle Totalrevision, bei der alle Artikel neu durchnummeriert wurden.

Mit der Änderung der GPK sind wir einverstanden. Die von ihr geforderte Gleichbehandlung der Vertreterinnen und Vertreter des GSR mit den externen Fachleuten bezüglich Entschädigung können wir leben. Man kann guten Gewissens argumentieren, dass es hier nicht um ein politisches Mandat geht wie in anderen parlamentarischen Kommissionen, sondern andere Erwartungen an die Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments gestellt werden. Sie sind vollwertige Mitglieder der strategischen Führungsebene eines öffentlichen Unternehmens mit allen Rechten und Pflichten.

Wichtig ist für uns vor allem, dass wir bei der Entschädigung der noch zu suchenden Fachleute in der VK nicht an die Höhe der Sitzungsgelder des Grossen Stadtrats gebunden sind.

Stadtrat konstituiert sich für 2021 – 2024

Der Stadtrat hat an seiner gestrigen Sitzung im Beisein der neugewählten Stadträtin Christine Thommen die Referate für die Amtsdauer 2021-2024 neu verteilt. Christine Thommen übernimmt das Sozial- und Sicherheitsreferat. Die weiteren wiedergewählten Mitglieder des Stadtrats behalten ihre bisherigen Referate. 

Der Stadtrat hat die Konstituierung für die neue Amtsdauer 2021-2024 vorgenommen. Die wiedergewählten Stadtratsmitglieder bleiben für ihre bisherigen Referate zuständig. Peter Neukomm ist somit weiterhin für das Präsidialreferat zuständig. Dr. Raphaël Rohner bleibt Bildungsreferent, Daniel Preisig Finanzreferent und Dr. Katrin Bernath Baureferentin. Die neu gewählte Stadträtin Christine Thommen übernimmt per 1. Januar 2021 von Simon Stocker das Sozial- und Sicherheitsreferat, welcher per Ende des Jahres zurücktritt.

Als Vizepräsident amtet neu Dr. Raphaël Rohner. Die Stellvertretungen der einzelnen Referate und Bereiche wird der Stadtrat an seiner Klausur im November neu regeln.

Entwicklungsstrategie 2030 als Chance nutzen

Votum anlässlich der Medienkonferenz vom 23.09.2020 im Kantonsratssaal

Ich vertrete heute sowie im Lenkungsausschuss des Projekts den Beirat Politik, dem Vertreter der kommunalen Ebene sowie der kantonalen Legislative und der Verwaltung angehören.
Diesen Akteuren wird in der Umsetzung der aus dem Prozess der Entwicklungsstrategie entstehenden Massnahmen und Projekte eine tragende Rolle zukommen.
Die Umsetzung solcher Generationenprojekte oder wichtiger Gesetzesreformen ist in direkt-demokratisch und föderalistisch ogranisierten Staatswesen äusserst komplex und benötigt einen breiten Konsens der Öffentlichkeit.
Die politischen Verantwortungsträger der kommunalen Ebene sind am nächsten am Puls der Bevölkerung. Darum kommt ihnen in diesem Prozess eine wichtige Rolle zu.

Als Stadtpräsident ist es mir natürlich ein Anliegen, dass insbesondere der urbane Raum unseres Kantons als politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Treiber dafür sorgt, dass neue Ideen, Trends und Entwicklungen in den Prozess einfliessen werden.
Zudem erachte ich es als wichtig, dass auch die Entwicklungen im Umfeld des Kantons wie z.B. der Sachplan geologisches Tiefenlager, aber auch unsere Grenzlage mit unseren engen Beziehungen zu unseren Nachbarn berücksichtigt werden. Es darf also keine Nabelschau sein.

Welche Zeit und Energie nötig sind, bis die passenden Rahmenbedingungen zur Umsetzung eines solchen Generationenprojektes bestehen, haben wir vor kurzem bei der Entwicklung des Kammgarnareals gesehen.
Es ist wichtig, dass wir in den kommenden 1 ½ Jahren einen möglichst breit abgestützten Prozess auf den Weg bringen können, bei dem sich alle Bevölkerungsschichten und Generationen einbringen können. Das sollte mithelfen, fortschrittliche Projektideen nicht nur zu entwickeln, sondern auch umzusetzen.

Die Beiräte Politik werden wir in diesem Prozess sicherstellen, dass aktuelle strategische Überlegungen aus den Exekutiven und Legislativen der Region sowie die Stimme der Umsetzungsverantwortlichen in den Prozess genügend Eingang finden.
Durch die Besetzung des Beirats nach amtlichen Funktionen stehen wir als Repräsentanten der Bevölkerung sämtlicher Regionen unseres Kantons in der Verantwortung.

Schlussendlich sind wir – Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – gefordert, damit die Ideen aus diesem Projekt auf fruchtbaren Boden fallen und umgesetzt werden können.

Wir sind überzeugt, dass der aufgegleiste Prozess für die Entwicklung der Region als Ganzes wie auch für die einzelnen politischen Gemeinwesen innerhalb unseres Kantons grosse Bedeutung haben kann.

Ein gemeinsamer strategischer Horizont wird seinen Beitrag dazu leisten, dass wir als Region politisch und gesellschaftlich noch stärker zusammenwachsen, gegen aussen ernst und positiv wahrgenommen werden und gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft anpacken können.

Das sind Chancen, die es zu nutzen gilt. Ich bin bereit dazu.

Unsoziale Familienpolitik

Was das Bundesparlament uns als Familienförderung auftischt, ist bei genauerem Hinsehen ein Steuergeschenk für Topverdiener-Familien. Die 6% reichsten Familien dürfen sich freuen. Alle anderen schauen in die Röhre oder werden kaum spürbar entlastet. Und dieses Steuergeschenk kostet den Bund 370 Millionen Franken. Gerade jetzt, wo dieser Milliarden investieren muss, um Arbeitsplätze und Kleinunternehmen zu retten, sind solche Steuergeschenke für die Reichsten falsch und schädlich. Darum hat sich auch der Bundesrat in der Person von Finanzminister Ueli Maurer gegen das unsoziale Paket gewehrt. Leider vergeblich. Darum müssen es jetzt die Stimmberechtigten am 27. September mit einem überzeugten Nein gegen die Vorlage richten.

Vaterschaftsurlaub stärkt Familienfreundlichkeit

Die Schweiz weist punkto Familienfreundlichkeit im Vergleich mit dem europäischen Umland immer noch einen erheblichen Rückstand auf. Es erstaunt darum nicht, dass die Geburtenrate bei uns zu tief ist, was uns spürbare demografische Nachteile bringt. Ein Baustein bei der nötigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bildet der Vaterschaftsurlaub. Der kleine Schritt in die richtige Richtung, der mit der Bundesvorlage vollzogen werden kann, ist wirtschaftlich tragbar, auch für KMUs. Deshalb stimme ich am 27. September mit Überzeugung Ja zu einem Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen für alle.