Meine Hauptstadt

Beitrag SRF „Glanz & Gloria“ vom 28.03.2018 – Peter Neukomm stellt seine Hauptstadt vor

Vertrauen in Raiffeisen Schaffhausen

Begrüssungsansprache an der Generalversammlung der Raiffeisengenossenschaft Schaffhausen vom 22.03.2018 im Zirkus Knie

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Marlis

Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter

Herzlichen Dank für die Einladung zu Ihrer diesjährigen Generalversammlung an diesem besonderen Ort – auf städtischem Land.
Gerne überbringe ich Ihnen die Grüsse des Stadtrats und freue mich, dass sie ihre traditionelle GV wieder bei uns abhalten.

Ich bin mir bewusst, dass Ihre heutige GV in einem für die Raiffeisen schwierigen Moment stattfindet. Darum habe ich mir sehr gut überlegen müssen, was ich heute sage.

Eigentlich wollte ich mit Ihnen über Gemeinsamkeiten von Zirkusartisten und Banker nachdenken. Ich habe aber schnell wieder Abstand davon genommen, weil im Gegensatz zum Zirkus bei einer Bank atemberaubende Kunststücke nahe am Abgrund nicht im Zentrum stehen sollten. Denn das kann nicht nur im Zirkus zu Abstürzen aus grosser Höhe führen…
Das gilt insbesondere bei einer Bank, die als Genossenschaft organisiert ist und sich zum Glück nicht bloss auf Profitmaximierung konzentriert, sondern sich auch ihrer Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bewusst ist und sich entsprechend vorbildlich engagiert.

Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter

Aufgrund der aktuellen Umstände ist es mir heute ein grosses Anliegen, Ihnen zu versichern, dass ich volles Vertrauen in die Raiffeisen Schaffhausen und ihre Verantwortungsträger habe.

Ich hoffe, dass Sie alle vor lauter medialer Unruhe über die Vorgänge bei der nationalen Raiffeisen, nicht vergessen, dass hier in Schaffhausen – wie auch in unzähligen anderen der lokalen Genossenschaften – von den Mitarbeitenden und den Führungsverantwortlichen der Raiffeisen sehr seriöse und erfolgreiche Arbeit geleistet worden ist und geleistet wird.

Es kann Ihnen heute ein positiver Geschäftsbericht und eine erfreuliche Steigerung in allen Geschäftsbereichen präsentiert werden. Die Raiffeisen Schaffhausen ist gut aufgestellt und verdient das Vertrauen der Kundschaft und der Öffentlichkeit.

Für mich als Vertreter der Stadt ganz wichtig: Die Raiffeisen Schaffhausen bietet wertvolle Arbeitsplätze und Lehrstellen an. Zudem demonstriert sie ihre Verbundenheit zu unserer Stadt und Region durch ein wichtiges finanzielles und ideelles Engagement in gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereichen.

Ganz besonders freut es mich natürlich, dass sie auch einen regionalen Aktienkorb im Angebot hat und nachhaltige Anlagelösungen fördert.

Aus all diesen Gründen ist es wichtig, dass die Raiffeisen auf nationaler Ebene mit einer professionellen und transparenten Bewältigung der aktuellen Vorfälle das Schiff schnell wieder in ruhigere Gewässer lotsen und das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückgewinnen kann.

Der Raiffeisen SH wünsche ich weiterhin erfolgreiche Geschäfte und viele zufriedene Kundinnen und Kunden und Ihnen allen – geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter – eine kurzweilige Generalversammlung und viel Freude an der anschliessenden Aufführung des grossartigen Circus Knie!

Planungsvorlage und Nutzungslayout zur Entwicklung des Kammgarnareals

Tele Top Beitrag zur Medienkonferenz über die Vorlage Entwicklung Kammgarnareal, Planungskredit und Nutzungslayout

Entwicklung Kammgarnareal: Grosse Chance für die Stadt

Foto Radio Munot: Corina Peyer, Stiftungsratspräsidentin Sturzenegger Stiftung, Stadtrat Raphael Rohner, Stadtpräsident Peter Neukomm, Stadträtin Katrin Bernath, Lorenz Bärlocher, CFO IWC AG

 

Herzliche willkommen zu unserer Medienkonferenz zur Vorlage «Entwicklung Kammgarnareal, Kredit für Planungsgrundlagen und Information zum Nutzungskonzept».

Wir freuen uns, Ihnen heute eine erste Weichenstellung bei einem unserer wichtigsten Vorhaben in dieser Legislatur präsentieren zu können, der geplanten Aufwertung des Kammgarnareals am Rhein.

Aufgrund der Wichtigkeit des Vorhabens und weil mehrere Referate massgeblich in diesen Prozess involviert waren und auch weiterhin sein werden, bestreiten diese Medienkonferenz drei Stadträte: Neben mir sind das die Baureferentin Katrin Bernath sowie der Bildungs- und Kulturreferent Raphael Rohner.

Ich freue mich sehr, dass auch unsere beiden wichtigen Partner in diesem Projekt heute mit uns am Tisch sitzen und Ihnen ihre Motivation und Zielsetzung ihrer Beteiligung erläutern werden. Für die IWC AG ist es der CFO Lorenz Bärlocher und für die Sturzenegger Stiftung Stiftungsratspräsidentin Corina Peyer.
Zudem stehen im Anschluss an unsere Präsentation auch unsere Fachleute, die bei diesem Projekt eine ganz wichtige Rolle spielen, für Auskünfte zur Verfügung. Es sind dies Hochbauchefin Karin Brand für die baulichen Herausforderungen, unsere Museumsdirektorin Katharina Epprecht, Oliver Thiele unser Bereichsleiter Bibliotheken.

Woher kommen wir?
Sie erinnern sich sicher noch, dass der Grosse Stadtrat (GSR) im Rahmen der Beratung des Budgets 2018 am 28.11.2017 den von uns beantragten Kredit für die weiteren Planungen im Hinblick auf die Ausarbeitung der Rahmenkreditvorlage Kammgarn West gestrichen hat und zwar mit der Begründung, dass er zuerst das Nutzungskonzept sehen wolle. Diesem Anliegen kommen wir hiermit nach. Zudem sind wir auch wegen zwei vom GSR 2014 überwiesenen Postulaten in Pflicht. Beide verlangen eine gemischte Nutzung u.a. mit Kultur.

Es geht heute also nicht nur um die noch nötigen Gelder, die wir für die Ausarbeitung der Rahmenkreditvorlage beim GSR beantragen, sondern auch um das lange erwartete Nutzungslayout, mit welchem für unsere Stadt und ihre Bevölkerung ein spürbarer Mehrwert generiert werden soll.

Nach der Schliessung der «Hallen für Neue Kunst» im 2014 stehen der Stadt an einer attraktiven Lage über 7‘500 m2 Fläche mit hohen Räumen und einem speziellem Ambiente zur Verfügung, welche die Stadt einer neuen Nutzung zuführen kann.

Dass gleichzeitig auch die Neugestaltung des Kammgarnhofs möglich wird, erweist sich als einmalige Chance, auch um die Stadt näher an den Rhein zu bringen.

Mit einem öffentlichen Mitwirkungsprozess wurde die Bevölkerung in die Planung zur Entwicklung des Kammgarnareals miteinbezogen. Am 24. Mai 2014 und am 30. Mai 2015 fanden öffentliche Anlässe für die interessierte Bevölkerung statt. An diesen haben sich die meisten Teilnehmenden für eine gemischte Nutzung ausgesprochen, bei der auch Kultur und Bibliothek Platz finden sollen. Positiv bewertet wurde zudem ein neues Gastroangebot als Ergänzung zur bestehenden Kammgarnbeiz. Der Hof soll neu genutzt und möglichst autofrei werden. Ein weiterer Zugang zum Hof über die Klosterstrasse solle die Zugänglichkeit des Areals verbessern. Sie werden sehen, dass wir diese Inputs bei der Entwicklung des Nutzungslayouts einfliessen lassen.

Über ein Jahr lang fanden 2015/16 Verhandlungen über die Ansiedlung einer privaten Hochschule statt. Diese scheiterten jedoch im Herbst 2016, weshalb der Stadtrat gezwungen war, das Nutzungskonzept zu überarbeiten. Das Ergebnis dieses «Resets» präsentieren wir Ihnen heute zusammen mit dem Planungskredit für die Ausarbeitung der Rahmenkreditvorlage.

Der Westflügel der Kammgarn soll aber bis zur Umsetzung des Projekts nicht ungenutzt bleiben. Deshalb hat der Stadtrat entschieden, die leerstehenden Räumlichkeiten einer Zwischennutzung zuzuführen. Bei diesem Projekt stand das Finanzreferat, insbes. die Immobilienabteilung im Lead.

In dieser Zwischennutzung, die am 6. April eröffnet wird, nehmen diverse Akteure im Westflügel Einzug, etwa aus den Bereichen Kunst, Kultur, Architektur und Gewerbe. Daneben bleibt Platz für weitere temporäre Nutzungen, zum Beispiel für Ausstellungen oder gastronomische Angebote.

Wohin wollen wir mit dem Kammgarnareal?

Die Entwicklung des Kammgarnareals ist von für die Stadtentwicklung von grosser Bedeutung. Durch eine spürbare Aufwertung soll das grosse Potenzial des Areals zur Entfaltung kommen. Mit einem attraktiven, ausgewogenen und breit abgestützten Nutzungsmix soll ein echter volkswirtschaftlicher, städtebaulicher und kultureller Mehrwert für Schaffhausen geschaffen werden. Die verschiedenen Nutzungen sollen sich zu einem attraktiven Areal für die Schaffhauser Bevölkerung zusammenfügen.

Damit kann das Kammgarnareal als Hotspot für das öffentliche und kulturelle Leben der Stadt Schaffhausen gestärkt werden.

Dies wird auch nicht nur zu einer Belebung der südlichen Altstadt am Rhein führen, sondern positive Auswirkungen auf die gesamte Altstadt haben.

Mit dieser Zielsetzung ist das vorliegende Nutzungskonzept entstanden.

Die Entwicklung des Kammgarnareals – man kann dies nicht genug betonen – ist eine einmalige Chance für Schaffhausen! Der Stadtrat will diese nutzen.

Mit welchem Nutzungskonzept wollen wir nun unsere Ziele erreichen?

Der Stadtrat strebt einen neuen, ausgewogenen Nutzungsmix an, der auch abgestimmt ist auf den Nordflügel und die dortigen Nutzungen und Partner:

Im Erdgeschoss (EG) und 1. Obergeschoss (OG) findet eine öffentlich-kulturelle Nutzung mit Gastronomieteil Platz. Die Restfläche (ca. ein Drittel bis Hälfte des 1. OG) wird flexibel vermietet mit der Zielgruppe Innovation und Kultur. Auch Interessenten aus der Zwischennutzung könnten hier Platz finden.

Das 2. OG wird durch die Sturzenegger Stiftung erworben, die sich verpflichtet, das Geschoss dem Museum zur Verfügung zu stellen. Mehr dazu werden Sie gleich von Raphaël Rohner und Corinna Peyer Bohrer erfahren.

Im 3. und 4. OG soll eine privatwirtschaftliche Nutzung Einzug halten, die von der Nähe zur öffentlichen-kulturellen Nutzung profitieren kann.  Alternativ steht die Tür für eine Bildungseinrichtung offen.

 

Verordnung Öffentlichkeitsprinzip im Grossen Stadtrat

Stellungnahme des Stadtrats

Zuerst möchte auch ich danken, vor allem Rainer Schmidig, dem Präsidenten der SPK für seine umsichtige Verhandlungsführung und den guten Kommissionsbericht. Ein grosser Dank geht an unseren Stadtschreiber Christian Schneider, der mit dem Verordnungsentwurf des Stadtrats eine sehr gute Vorarbeit geleistet und für die Kommission als Rechtsberater eine wertvolle Begleitung sichergestellt hat. Den Kommissionsmitgliedern danke ich für die konstruktiven Diskussionen und Vroni Michel für die wie immer getreue Protokollierung.

Ich kann es vorwegnehmen: Der Stadtrat steht hinter dem Ergebnis der Kommissionsberatungen. Es handelt sich um eine austarierte Lösung, die sich an die Regelungen in verschiedenen anderen Städten und Kantonen sowie an diejenige des Bundes anlehnt. Sie ist pragmatisch und berücksichtigt auch die Praktikabilität in der Umsetzung.

Ich nehme die Gelegenheit gerne wahr, um ein paar einleitende Bemerkungen aus der Sicht des Stadtrats zu machen.

• Die Geltung des Öffentlichkeitsprinzips war schon bisher über kantonales Recht gewährleistet, nämlich über Art. 47 Kantonsverfassung Grundsatz und Art. 8a und b Organisationsgesetz (OG). Zudem ist der Grundsatz der Öffentlichkeit auch über Art. 21 SV in städtischem Recht verankert. Die Stadtbevölkerung hat also bisher keinen Rechtsnachteil erlitten
• Was aber gefehlt hat, sind eigene Ausführungsbestimmungen zur Konkretisierung der Entscheidungskriterien bei Einsichtsgesuchen analog der kantonalen Regelung im Organisationsgesetz. Solche machen Sinn. Das hat der Stadtrat schon bei der Überweisung der Motion am 20.12.2011 in diesem Rat festgehalten und Bereitschaft gezeigt, die Motion entgegen zu nehmen.
• Transparenz ist für den Stadtrat grundsätzlich etwas Positives, denn es ist vertrauensfördernd. Vertrauen ist ganz wichtig für das Funktionieren unserer Behörden. Mit ständigem Misstrauen wird die Glaubwürdigkeit unseres Systems in Frage gestellt.
Und: Das Öffentlichkeitsprinzip gilt für alle öffentlichen Organe, soweit sie hoheitlich handeln und nicht am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen.

Wir sprechen von 3 Teilgehalten:

1. Von der Pflicht zu aktiver Information
Diese haben wir in letzten Jahren stark verbessert, nicht zuletzt auch dank Einführung Stabstelle Information bei Stadtkanzlei. Unterdessen haben wir auch unsere elektronische Präsenz mit verschiedenen Instrumenten ausgebaut.

2. Öffentlichkeit der politischen Debatten
Das macht vor allem bei wichtigen Sachentscheiden Sinn, wo Parlament und Volk eine wesentliche Rolle spielen. Wie weit man da gehen will, ist eine Frage, bei der man unterschiedliche Meinungen haben kann, denn es kann durchaus auch Sinn machen, gewisse Entscheidungsfindungen nicht gleich öffentlich zu machen, weil damit die Chance für parteiübergreifende Kompromisse verbessert wird – und davon lebt schliesslich unsere direkte Demokratie. Als Exekutive haben wir dafür Verständnis, weil wir das auch für unser Funktionieren wichtig ist.

3. Einsichtsrecht in amtliche Akten
Nach Art. 47 Abs. 3 KV besteht es auf Gesuch hin nach einer Interessenabwägung. Dies wird mit dem Satz: „… soweit keine überwiegenden privaten oder öffentlichen Interessen entgegenstehen.“ umschrieben.
Das heisst, der Verfassungsgeber geht – im Gegensatz zu den Kritikern unserer Regelung – nicht davon aus, dass alles öffentlich ist und deshalb jede und jeder ohne Begründung Einsicht in alles erhält. Vielmehr macht er mit der Formulierung von Art. 47 KV klar, dass beim Entscheid über die Einsicht immer sich widersprechender Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen.
Diese Interessenabwägung ist nicht immer einfach, benötigt Ressourcen und kann auch risikobehaftet sein. Falsche Entscheide des Parlaments, der Regierung wie der Verwaltung können erhebliche Kosten (Schadenersatzforderungen) zur Folge haben.
• Die Vorlage lehnt sich nicht nur an viele Regelungen in der übrigen Schweiz an, sondern auch an unsere bewährte bisherige Praxis. Es macht Sinn, nicht alles über den Haufen zu werfen, insbesondere die Vertraulichkeit Beratungen von Exekutivorganen.
Denn das Öffentlichkeitsprinzip kann auch zu Problemen führen und negativen Folgen haben für die Öffentlichkeit, für unser demokratisches System oder für einzelne Individuen. Das sind sich auch Medienschaffende bewusst. Ich zitiere hierzu die az-Redakteurin Romina Loliva in der az vom 22.02.3018: „Haben wir tatsächlich das Recht, über alles Bescheid zu wissen? Wäre das so, (…), müssten wir den Schutz der Persönlichkeit aufgeben. Das tut nicht weh, bis es einen selbst trifft.“
Das Öffentlichkeitsprinzip wird eben nicht immer nur zugunsten der Interessen der Bevölkerung oder von betroffenen Individuen in Anspruch genommen.
Oscar Wilde hat dazu einmal gesagt: „Die Öffentlichkeit hat eine unersättliche Neugier, alles zu wissen, nur nicht das Wissenswerte.“
Oftmals muss das Öffentlichkeitsprinzip bloss ein Vorwand herhalten und es geht um reine Neugier, persönliche Interessen oder darum, anderen Schaden zuzufügen. Das Öffentlichkeitsprinzip kann also auch missbraucht werden von Querulanten oder für politische Kampagnen. Man kann mit Einsichtsgesuchen eine ganze Verwaltung lahmlegen (ich kenne das auch aus der Justiz), Leute à gogo beschäftigen (Stichwort: fishing expeditions) und massive Kosten zulasten der Allgemeinheit generieren. Darum ist die Einschränkung von Art. 3 lit. c der Verordnung gerechtfertigt.
Der Stadtrat plädiert darum für eine pragmatische Umsetzung mit Augenmass. Wenn wir anschauen, wie das andere öffentliche Gemeinwesen umgesetzt haben, gibt es zahlreiche Beispiele dafür, wie man das vernünftig machen kann. Wir gehören mit der Vorlage nun auch dazu.
Das heisst, es braucht auch gewisse Leitplanken und gewisse Grenzen, um den Missbrauch und die Gefahr der hohen Kosten und der nötigen zusätzlichen Ressourcen so klein als möglich zu halten. Ich bin überzeugt, dass die Kommission zusammen mit dem Stadtrat einen vernünftigen Mittelweg gefunden hat und wir hoffen, dass Sie das auch so sehen.

Und zum Schluss noch zu den Medien: Dass gewisse Medien ein möglichst uneingeschränktes Öffentlichkeitsprinzip verlangen und deshalb nicht nur erfreut sind über unsere Vorlage, ist nicht weiter überraschend. Ich bitte aber zu bedenken, dass sie in dieser Frage Partei sind, weil sie damit auch Geld verdienen können. Oder anders gesagt: Es überrascht uns ja auch nicht, wenn der Metzger nichts mit Vegetarismus und Veganismus anfangen kann…

Ich ersuche Sie im Namen des Stadtrats um Zustimmung zur Verordnung mit den Änderungen, welche die Spezialkommission noch eingebracht hat.