Radio Munot: Ausblick 2019

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Resolution „Qualität auf der Hochrheinbahn jetzt!“

Wir fordern von Verkehrsminister Winfried Hermann Züge, die pünktlich, zuverlässig und sauber sind: Die Bahnreisenden dürfen nicht weiter mit einer Elektrifizierung in ferner Zukunft vertröstet werden. Sorgen Sie dafür, dass die vertraglich vereinbarte Verkehrsqualität täglich und verlässlich bei den Bahnkunden am Hochrhein ankommt.
In der Praxis erleben viele Bahnreisende, Berufspendler und Schüler auf dieser Strecke einen deutlichen Qualitätsverfall. Besonders beim Interregio Express (IRE) auf der Strecke zwischen Singen und Basel entsprechen weder das Wagenmaterial noch die Servicequalität den Anforderungen. Die Liste der Klagen umfasst: häufige Verspätungen, Zugausfälle, Überfüllung, Sauberkeitsmängel, Einschränkungen für Menschen mit Behinderung, Probleme mit der Klimatechnik und eine mangelhafte Fahrgastinformation.
Auf dem Papier ist die Hochrheinbahn der ideale Verkehrsträger für unsere Grenzregion. Mit einer Gesamtfahrzeit von Singen nach Basel von 74 Minuten ist die Bahn für Pendlerinnen und Pendler entlang der Hochrheinschiene unschlagbar. Die Vorteile liegen auf der Hand: Für die Unternehmen in unserer Region bietet ein leistungsfähiges ÖPNV-Angebot ein wichtiges Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Wer die Verkehrswende und den Klimaschutz schaffen will, braucht ein attraktives Bahnangebot.
Als Unterzeichner dieser Resolution fordern wir die Verantwortlichen aus dem Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg und der DB Regio dazu auf, jetzt für Qualität auf der Hochrheinbahn zu sorgen.

Waldshut, 7. Dezember 2018

Erstunterzeichner:
Peter Neukomm, Stadtpräsident Schaffhausen
Klaus Eberhardt, OB Stadt Rheinfelden
Rita Schwarzelühr-Sutter, Bundestagsabgeordnete
Alexander Guhl, Bürgermeister Stadt Bad Säckingen

Daniela Keiser erhält den Georg Fischer-Preis der Stadt Schaffhausen

Liebe Daniela Keiser, liebe Stiftungsratsmitglieder, sehr geehrte Gäste

Ich freue mich, Sie heute in meiner Funktion als Präsident der Stiftung Georg Fischer Preis der Stadt Schaffhausen begrüssen zu können. Schön, dass Sie am ersten Adventssonntag den Weg in unser Museum zu Allerheiligen gefunden haben.

Der Georg Fischer-Preis der Stadt SH ist der wichtigste Kulturpreis der Stadt Schaffhausen und mit 15’000 Franken dotiert. Er wird in der Regel alle zwei bis drei Jahre an Kulturschaffende mit Wirkungs- oder Her-kunftsort Schaffhausen verliehen und zwar „in Anerkennung besonderer künstlerischer Leistungen“, wie es im Stiftungszweck heisst.
Für die Preisvergabe sind zusammen mit mir zusammen folgende Stif-tungsräte verantwortlich:
– unser Vizepräsident Roland Gröbli, Generalsekretär der Georg Fischer AG
– Ursula Stamm, Buchhändlerin und Mitorganisatorin der SH-Buchwochen
– Bea Schäfli, Unternehmerin und Vizepräsidentin Kunstverein
– Dr. Daniel Leu, Bio-Chemiker/Coach
– und unser Quästor Jens Lampater, Leiter städtischer Kulturdienst.

Dieses Jahr spricht der Stiftungsrat mit dem Preis der 1963 in Neuhausen am Rheinfall geborenen Daniela Keiser seine Anerkennung für ihre bemerkenswerten Leistungen als Konzept- und Installationskünstlerin aus.
Sie wohnt und arbeitet heute in Zürich und konnte sich mit ihrem Werk national und international einen Namen machen.
Letztes Jahr ist sie für ihr Schaffen vom Bundesamt für Kultur mit dem Grand Prix Kunst ausgezeichnet worden.

Daniela Keiser hat an der Hochschule für Gestaltung und Kunst in Basel sowie an der Hochschule der Künste in Zürich studiert.
Seit 2008 lehrt sie an der Hochschule der Künste Bern.
Verschiedene Atelier- und Auslandaufenthalte haben sie u.a. nach London, Paris, New York, Berlin, Kairo und in die Türkei geführt.

Mit ihrem Werk hat sie sich vor allem auf Fotografie und Sprache konzentriert, die sie in unterschiedliche Ausstellungs- und Präsentationsformate übersetzt.
Damit ist sie in diversen öffentlichen Sammlungen vertreten, so im Fotomuseum Winterthur, im Museum für Gegenwartskunst Basel und in der Schweizerischen Nationalbibliothek Bern.
Aktuell und noch bis 22.12. stellt sie unter dem Titel „Dear All“ in der Galerie Stampa in Basel aus.

Es gibt viele gute Gründe, weshalb die Ausgezeichnete heute den Georg Fischer Preis der Stadt SH erhält. Diese Gründe kann Ihnen anschliessend Madeleine Schuppli viel fachkundiger erläutern. Ich danke ihr an dieser Stelle ganz herzlich, dass sie sich bereit erklärt hat, heute die Laudatio zu halten.

Madeleine Schuppli hat Kunstgeschichte, Klassische Archäologie und Kirchengeschichte an den Universitäten Genf, Hamburg und Zürich studiert und einen Master of Advanced Studies in Kulturmanagement an der Universität Basel erworben.
Von 2000 bis 2007 hat sie als Direktorin des Kunstmuseums Thun gewirkt.
Seit 2007 ist leitet sie Direktorin das Aargauer Kunsthaus.
Unter ihrer Leitung sind attraktive Ausstellungen und Veröffentlichungen realisiert worden, u. a. zu Fiona Tan oder Sophie Taeuber-Arp.

Leistungsbezogene Lohnsummenentwicklung dringend nötig

Der Stadtrat stellt Ihnen den Antrag, die Lohnsummenentwicklung für 2019 auf 1.25% festzulegen.
Bevor ich den Antrag als Personalreferent noch kurz begründe, möchte ich, auch zuhanden der Medien, wieder einmal den Mecano erklären, damit wir morgen – sollte der Rat dem Antrag des SR folgen – nicht wieder in der Zeitung lesen müssen, alle städtischen MA würden 1.25% mehr Lohn erhalten. So war es nämlich nach dem Budgetentscheid des Kantonsrats vom 19.11.2018 für das kantonale Personal zu lesen.

Nur die Verwendung der Lohnsummenerhöhung für teuerungsbedingte Lohnanpassungen, eine sog. generelle Lohnsummenentwicklung, kommt allen MA zugute und erhöht die Lohnbänder prozentual. Ein solcher Teuerungsausgleich ist im Jahr 2019 nicht geplant, weder beim Kanton noch bei der Stadt und dies, obwohl die massgebliche Teuerung um 1.3% angestiegen ist. Massgebende Indexbasis bildet dabei der Landesindex vom Dezember 2015. Weil abzusehen ist, dass die Teuerung weiter zunehmen wird, soll die Frage der teuerungsbedingten Lohnanpassung für die Lohnrunde 2020 wieder angeschaut werden. Das haben wir auch der Personalkommission in Aussicht gestellt.

Wird die Lohnsummerhöhung nur für individuelle resp. leistungsbedingte Lohnanpassungen verwendet, wozu sich der SR bisher in der Budgetdebatte bekannt hat, was von ihm aber noch definitiv zu entscheiden ist, gelangen nicht alle MA in den Genuss einer Lohnerhöhung und schon gar nicht im Umfang von 1.25%. Vielmehr wird der Betrag von 1.25 % der Lohnsumme an jene verteilt, die im Rahmen der MA-Beurteilung eine gute bis sehr gute Quali erhalten haben (1 – 3). Die Lohnerhöhung für die einzelnen MA hängt dann davon ab, wie gut die Quali ausgefallen ist und wo sie im Lohnband positioniert sind (a – d). Darüber hinaus spielen auch noch die angewandte Lohnentwicklungsmatrix und Lohnberechnungsformel eine Rolle.

Der Stadtrat hat als Arbeitgebervertreter gegenüber dem Personal eine Verantwortung und nimmt diese auch wahr. Dazu gehört auch, dass er im Hinblick auf die Budgetierung die PEKO als Sozialpartnerin, welche die Interessen der MA vertritt, konsultiert. Diese Konsultation fand am 5. Juli 2018 statt. Die PEKO beantragte dabei dem SR für die Budgetierung 2019 insbes. eine
• individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.5 % sowie
• 1 zusätzlichen Ferientag für alle.

Im Hinblick auf die Lohnsummenentwicklung hat der SR im Sinne von Art. 19 PG alle massgeblichen Aspekte zu berücksichtigen versucht.
Welche fielen dabei besonders ins Gewicht?

Zuerst zur Wirtschaftsentwicklung: Die Schweizer Wirtschaft hat sich erholt und die Teuerung zieht an. Die Expertengruppe des Bundes erhöhte ihre Prognose für das BIP-Wachstum 2018 deutlich von 2,4 % auf 2,9 %. Die gute internationale Wirtschaftslage kurbelt den Aussenhandel an, und die Unternehmen investieren kräftig. Für 2019 wird unverändert ein solides BIP-Wachstum von 2,0 % erwartet. Das hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken und es herrscht ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Nach einem Reallohnverlust im 2017 sehen die Prognosen wieder positivere Lohnentwicklungen für 2019.

Die Lohnsummenentwicklungen bei den meisten öffentlichen Arbeitgebern werden nächstes Jahr in einer Bandbreite von 0.5 – 1.5 % liegen. Angesichts der steigenden Teuerung und der Erhöhung der KK-Prämien wird dem Personal aber nicht wirklich viel davon im Portemonnaie bleiben.

Für die Stadt sind konkurrenzfähige Löhne sehr wichtig. Für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit ist sie auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Hierzu auch marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt.
Um Aussagen über die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten, vergleicht die Stadt über ein spezialisiertes Unternehmen systematisch Löhne von MA mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir vor allem bei den jüngeren MA bis 49 Jahre ein Problem haben. Deshalb haben wir bei den 18 – 29-jährigen – wenig überraschend – auch eine sehr hohe Fluktuationsrate von über 20% im letzten Jahr. Dabei wäre es im Hinblick auf die demografische Entwicklung wichtig, dass diese Mitarbeitenden an Bord bleiben.

Damit gute Leistungen spürbar honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, muss mindestens 1 % der budgetierten Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung stehen (vgl. auch Vorlage Regierungsrat vom 06.09.2016 16-112).
Wenn wir nicht 1 % plus einsetzen, wird der Rückstand zu den Konkurrenten im Arbeitsmarkt immer grösser und es passiert das, was wir in der Vergangenheit mehrfach hatten, dass die bescheidenen Entwicklungsschrittchen beim Lohn bei Leistungsträgern durch KK-Prämienerhöhungen und höhere Abzüge bei der PK überkompensiert wurden. Dann haben die Mitarbeitenden bald weniger im Portemonnaie als bisher.

Die bereits äusserst angespannte Situation wird sich in allen Bereichen aufgrund der Altersstruktur der MA und der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. In den nächsten Jahren wird es altersbedingt zu vielen Abgängen kommen. Rund 43% des Personals der Stadt Schaffhausen befindet sich im Alter zwischen 50 und 65 Jahren. Damit verschwindet in den nächsten Jahren viel Know-how. Wenn die Löhne nicht einigermassen marktkonform sind, können diese Stellen nicht mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitenden ersetzt werden. Mehr dazu lesen Sie schon bald in der Antwort des SR zur KA Fioretti «Ist die Fluktuation der städtischen MA wirklich ein Problem?» vom 26.06.2018, die Ihnen nächstens zugehen wird.

Dass die bestehenden Löhne auf einem konkurrenzfähigen Niveau liegen, ist auch deshalb von grosser Bedeutung, weil bei der Lohnfestlegung von neuen Mitarbeitenden auf die internen Lohnstrukturen Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere neue jüngere Personen sollen nicht höher entlöhnt werden als bisherige, erfahrene jüngere Mitarbeitende.

Das aktuelle Budget bei der Erfolgsrechnung liegt im Streubereich eines ausgeglichenen Ergebnisses. Wir können und müssen uns darum eine spürbare Lohnsummenentwicklung leisten (Art. 19 PG).

Zudem erinnere ich Sie daran, dass der Kantonsrat beschlossen hat, zugunsten des kantonalen Personals im 2019 auch eine individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.25 % zu gewähren. Davon betroffen sind auch die städtischen Lehrer. Unser Finanzreferent hat darauf hingewiesen. Wenn die Stadt ebenfalls 1.25 % der Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungen einsetzt, hätten wir hier eine Parallelität.

Fazit:
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds und der erwarteten positiven konjunkturellen Entwicklungen, der sich weiter verschärfende Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften und der – bezüglich Löhne – eingeschränkte Konkurrenzfähigkeit der Stadt auf dem Arbeitsmarkt und aufgrund der vergangenen guten Jahresergebnissen mit zurückhaltender Lohnentwicklungen beantragt der SR eine Lohnsummenerhöhung von 1.25 % zuzustimmen. Diese entspricht einem Betrag von Fr. 984’000.

30 Jahre Afghanistanhilfe – 30 Jahre gelebte internationale Solidarität

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Michael, liebe Freundinnen und Freunde der Afghanistanhilfe

Ich freue mich sehr, Sie heute sozusagen als Hausherr in der städtischen Kammgarn im Namen der Stadt Schaffhausen begrüssen zu dürfen.

Ich überbringe Ihnen an dieser Stelle gerne die Glückwünsche und Wertschätzung des Stadtrates für das wertvolle 30jährige Engagement des Vereins und der Menschen, die für diesen Verein stehen.

Obwohl ihre Auswirkungen tausende von Kilometern entfernt stattfinden, ist die Afghanistanhilfe ein Aushängeschild Schaffhausens.
Ist sie jetzt ein lokales oder ein internationales Projekt?
Ich würde sagen: beides. Lokal wurde es, weil die Ausnahmepersönlichkeit Vreni Frauenfelder, die leider heute nicht mehr bei uns sein kann, ihr Lebenswerk hier begonnen und hier viele Gleichgesinnte gefunden hat, denen internationale Solidarität ganz wichtig ist.

Viele Menschen fahren in die Ferien in Länder, in denen sie mit den erschütternden Auswirkungen von Armut konfrontiert sind.
Manche verschanzen sich in Ferien-Ressorts, andere schauen betreten weg – die meisten fühlen sich hilflos. Was soll man machen? Dafür gibt es doch Hilfswerke und Entwicklungshilfe…

Anders dachte die damalige Apothekenhelferin Vreni Frauenfelder aus Neuhausen am Rheinfall. Auch sie lernte Afghanistan in den siebziger Jahren als Touristin kennen. Sie wollte aber nicht wegschauen. Sie wollte aber auch nicht einfach Geld auf ein Spendenkonto überweisen. Sie wollte helfen, direkt, vor Ort, mit ihren eigenen Händen.

Ich weiss es nicht mit Sicherheit, aber ich glaube bestimmt, dass damals einige in ihrem Umfeld den Kopf geschüttelt und sie vielleicht gar für verrückt gehalten haben. Eine kleine Frau, die im wilden Afghanistan den Menschen vor Ort helfen wollte, das tönte ja ziemlich abenteuerlich.

Eine Journalistin, die vor vielen Jahren mit Vreni Frauenfelder ein Interview geführt hat, erzählte mir folgende Anekdote, die dazu passt:
Auf die Frage, wie sie denn genau den Transport des mit Spendengeldern finanzierten Baumaterials für neue Häuser in einem afghanischen Dorf organisiere, so von der Schweiz aus, antwortete Vreni Frauenfelder ganz erstaunt: „Na, ich fahre hin mit dem Geld, wir kaufen das Baumaterial und dann tragen wir die Bretter gemeinsam in das Dorf.“

Liebe Anwesende, diese Aussage war wohl typisch für Vreni Frauenfelder und ihre unkomplizierte Vorstellung von Hilfe und sie ist es mittlerweile auch für die Afghanistanhilfe, die sich zu einer ansehnlichen NGO entwickelt hat. Wobei, was heisst eigentlich ansehnliche NGO?
Nicht selten, wenn ich einen der professionell gestalteten Spendenbriefe mit allerlei Beilagen und marketingmässig ausgefuchsten Appellen an mein Mitgefühl aus dem Briefkasten fische, muss ich an die Afghanistanhilfe denken. Rund 10 Prozent der Einnahmen, und das ist gemäss Branchenkennern sogar ein ziemlich guter Wert, landen bei einem normalen Hilfswerk in der eigenen Verwaltung.
Bei der Afghanistanhilfe sind es laut schaffhauser az 2.3 Prozent. Gemessen an den vor Ort eingesetzten Mitteln, soll die Afghanistanhilfe sogar die zweitgrösste Organisation nach Terre des Hommes sein und das, obwohl sie gemessen am Umsatz von rund einer Million Franken pro Jahr eigentlich ein Winzling unter den Hilfswerken im Bereich Entwicklungshilfe darstellt.

Das zeigt aber, wie enorm effizient diese kleine NGO ist. Sie verdankt das zwei Grundpfeilern ihrer Organisation:
Dem ehrenamtlichen Engagement aller Helfenden und dem guten Netzwerk an lokalen Partnern vor Ort.

Für uns als Stadt heisst das: Wenn wir der Afghanistanhilfe etwas für ihre wertvolle und effiziente Hilfsarbeit spenden, ist das sehr gut investiertes Geld.

Deshalb möchte ich nun sehr gerne den Präsidenten Michael Kunz bitten, zu mir zu kommen, um das Jubiläumsgeschenk der Stadt Schaffhausen entgegen zu nehmen.

Lieber Michael, ich gratulieren Euch zum 30jährigen Bestehen der Afghanistanhilfe und wünsche euch von Herzen, dass ihr trotz der schmerzlichen Lücke, die Vreni Frauenfelder hinterlassen hat, so weitermacht wie bisher.
Die Welt braucht Menschen wie euch, die Menschen in Afghanistan brauchen die Afghanistanhilfe Schaffhausen.