Den Jungen den Virus des Theaters eingeimpft

Begrüssung vom 14.06.2021 in der Kammgarn anlässlich der Verleihung des Georg Fischer Kulturpreises der Stadt Schaffhausen 2020 an Jürg Schneckenburger

Ich freue mich, Sie im Namen der Stadt und als Präsident der Stiftung des Georg Fischer Kulturpreises der Stadt Schaffhausen hier in der Kammgarn begrüssen zu dürfen.

Sie alle wissen, dass dieser Anlass eigentlich schon im letzten November hätte stattfinden sollen, aber wie so vieles Opfer der Corona-Pandemie geworden ist.

Jetzt freuen wir uns umso mehr, dass es doch noch geklappt hat und wir nach dieser langen Corona-Durststrecke wieder für solche Veranstaltungen zusammenkommen können.

Wir sind heute hier, um den wichtigsten Kulturpreis der Stadt Schaffhausen zu verleihen, der mit Fr. 15’000 dotiert ist.

Er wird vom Stiftungsrat der Stiftung Georg Fischer Preis seit 1952 in der Regel alle zwei bis drei Jahre an Kulturschaffende mit Wirkungs- oder Herkunftsort Schaffhausen verliehen.

Der Stiftungsrat, der vom Stadtpräsidenten präsidiert wird, setzt sich aktuell aus folgenden Personen zusammen:

–   unser Vizepräsident Roland Gröbli, Generalsekretär VR Georg Fischer AG, der heute geschäftlich entschuldigt ist

–   Ursula Stamm-Keiser, Buchhändlerin und Mitorganisatorin der Schaffhauser Buchwochen

–   Bea Schäfli, Unternehmerin und Vizepräsidentin Kunstverein

–   Dr. Daniel Leu, Bio-Chemiker/Coach/Vermittler/Mitbegründer Kulturzentrum Kammgarn

–   Jens Lampater, Leiter städtischer Kulturdienst und Quästor des Stiftungsrats.

Sie erinnern sich vielleicht: Die letzten Preisträgerinnen waren 2016 die Musikerin und Komponistin Helena Winkelmann und 2018 die Konzept- und Installationskünstlerin Daniela Keiser.

Heute ehren wir einen Mann, der nicht nur in der Schaffhauser Theaterszene ein Urgestein, ja eine eigentliche Institution darstellt.

In der Ausgabe der schaffhauser az vom 2. Juli 2020 hiess es, der Preisträger sei ein „mehr als würdiger Anwärter für diese Anerkennung und aus dem hiesigen Bühnenschaffen nicht mehr wegzudenken.“

Genauso sah es auch der Stiftungsrat.

Entsprechend fiel die Wahl leicht: An seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 hat er einstimmig und ohne lange Diskussion beschlossen, Jürg Schneckenburger den Preis 2020 zu verleihen und zwar „in Anerkennung seines langjährigen, herausragenden Engagements als freischaffender Regisseur, Dramaturg und Theaterpädagoge.“

Jürg Schneckenburger, Volksschullehrer und studierter Theaterpädagoge, hat in der ganzen Schweiz über 90 Theateraufführungen mit Berufs-, Laien- und Jugendensembles inszeniert, darunter auch mehrfach das Schaffhauser Sommertheater. Er liebt und lebt das Theater bis heute.

Besondere Verdienste erwarb er sich aus Sicht der Stiftung, indem er in den vergangenen Jahrezehnten unzählige junge Schaffhauserinnen und Schaffhauser mit dem Theatervirus infiszierte, insbesondere über den Jugendclub momoll theater.

Dank seinem Herzblut und seiner erfolgreichen Art, die Leidenschaft für das Theater zu vermitteln, gab er vielen jungen Menschen etwas Wichtiges mit auf ihrem Lebensweg, das mit Sicherheit auch deren Persönlichkeitsentwicklung positiv geprägt hat.

Denn wie sagt es doch Bertold Brecht so schön: «Alle Künste, also auch das Theater, tragen bei zur größten aller Künste, der Lebenskunst».

Es gibt also gute Gründe, weshalb der Ausgezeichnete heute diesen Preis erhält.

Dies werden wir im Rahmen der Laudatio von jemandem hören, der Jürg seit vielen Jahren gut kennt, weil er mit ihm an der pädagogischen Hochschule SH zusammenarbeitet.

Es ist Thomas Meinen, Rektor der PH, Dozent für Bildung und Erziehung sowie Mitglied des Hochschulrats.

Bevor er das Wort ergreifen wird, gibt es aber noch weitere spannende Beiträge, auf die wir uns freuen dürfen.

Damit gebe ich die Bühne frei und wünsche Ihnen allen noch einen unterhaltsamen Abend, vor allem unserem Preisträger.

Lieber Jürg, geniesse es, Du hast es mehr als verdient!

Warum die Stadt das CO2-Gesetz braucht

Votum anlässlich der Medienkonferenz des Komitees „Ja zum CO2-Gesetz vom 17.05.2021 im Druckwerk

Die Stadt Schaff­hausen ist wie andere grosse und mittelgrosse Städte besonders vom Klimawandel betroffen. Deshalb empfiehlt der Stadtrat wie viele andere Stadtregierungen und wie der Schweizerische Städteverband die Ja-Parole zum CO2-Gesetz.

Aufgrund grosser versiegelter Flächen sind Städte Hitzeinseln und wegen der hohen Bevölkerungsdichte besonders empfindlich gegenüber Extremwetter­ereignissen und klimatische Effekten. Es drohen erhebliche Zusatzkosten für die Klimaanpassung und den Schutz der öf­fentlichen Gesundheit. Zudem ist Schaffhausen von den negativen Auswirkungen des Klimawandels auf den Rhein sowie auf dessen Flora und Fauna besonders betroffen. Die Fischsterben 2003 und 2018 haben auch die Bevölkerung aufgerüttelt. Als Mehrheitseignerin des Flusskraftwerks ist die Stadt zudem durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Abflussmengen des Rheins und damit auf die Stromproduktion direkt betroffen.

Mit dem CO2-Gesetz wird eine einheitliche nationale gesetzliche Grundlage geschaffen, um die angestrebten Reduktionsziele des Bundesrats und des Klimaübereinkommens von Paris zu erreichen. Ein nationaler Rahmen stärkt die lokalen Aktivitäten für den Klimaschutz und die Klimaanpassung.Dies ist wichtig für die Städte wie SH, welche die Aufgaben und Herausforderungen im Energie- und Klimabereich sehr ernst nehmen und das nicht erst seit den Klimademos.
Sie hat den Tatbeweis schon mehrfach erbracht und ist aktuell daran, die politischen Weichen für die Zukunft verantwortungsvoll in die richtige Richtung zu stellen.

Zur Erinnerung: SH hat sich bereits vor 30 Jahren als erste Energiestadt Europas und seit 2004 als Energiestadt Gold committet. Vor 10 Jahren hat die städtische Stimmbevölkerung zum 25-Mio. Rahmenkredit für erneuerbare Energien deutlich Ja gesagt. Zudem hat die Energiewende und die Bekämpfung des Klimawandels auch in der Eignerstrategie 2019 für die Städtischen Werke SH POWER ihren Niederschlag gefunden.2020 haben wir mit der Unterzeichnung der Klima- und Energiecharta der Städte und Gemeinden ein weiteres Zeichen gesetzt, dass wir uns für einen wirkungsvollen Klimaschutz einsetzen wollen. Ein wichtiger Meilenstein wird die 30 Mio.-Rahmenkreditvorlage für regenerative Wärme- und Kälteverbünde vom 13.04.2021 sein. Sie basiert auf dem stadträtlichen Energierichtplan 2019. Wir brauchen im dicht besiedelten Raum wie der Altstadt dringend eine Alternative zu den fossilen Brennstoffen.

Mit der Elektrifizierung der vbsh, dem Gesamtverkehrskonzept vom 09.03.2021 und der Vorlage zur Förderung der Elektromobilität vom 23.03.2021 haben wir im Mobilitätsbereich, dem zweiten grossen CO2-Emittenten neben dem Gebäudebereich, dieses Jahr Pflöcke eingeschlagen.

Und die Klimastrategie der Stadt ist in Arbeit. Sie soll noch dieses Jahr präsentiert werden.
Die Anstrengungen für eine nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik haben auch bei den Legislaturschwerpunkten 2021-24, die wir letzte Woche präsentiert haben, einen hohen Stellenwert erhalten.
Mit unseren Anstrengungen nehmen wir die Aufträge aus den übergeordneten Staatsebenen auf und leisten in unserem Handlungsbereich einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Zielsetzungen für eine Halbierung des CO2-Ausstosses bis 2030 und für Netto Null bis 2050.

Das CO2-Gesetz hat also grosse Bedeutung für die Stadt SH. Sie wird ihre Klimaziele vor allem durch einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung und Steigerung der Elektromobilität erreichen. Das CO2-Gesetz schafft die finanziellen Rahmenbedingungen für die dafür erforderlichen Förderinstrumente.

Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen werden unterstützt und innovative Firmen gestärkt. Dadurch können Gebäude klimafreundlich saniert, Ladestationen für Elektroautos gebaut, Elektrobusse im öffentlichen Verkehr mitfinanziert sowie Wärmeverbünde gefördert werden.

Davon kann die Stadt Schaffhausen profitieren, denn all das sind Vorhaben, welche wir uns vorgenommen hat. Die Mittel aus dem Klimafonds bieten zudem Investitionsanreize und Potenzial für eine verstärkte lokale Wertschöpfung.

Aus all diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmberechtigten, dem CO2-Gesetz zuzustimmen. Für die Klimaziele der Stadt Schaffhausen wird das CO2-Gesetz das wichtige Fundament sein, auf das sie bauen kann.

Musik von Bach soll Trost spenden und Hoffnung geben

Eröffnungsrede zum 28. Internationalen Bachfest in der Stadtkirche St. Johann vom 12.05.2021

Ich freue mich, Sie im Namen der Stadt Schaffhausen zum 28. Internationalen Bachfest begrüssen zu dürfen.
Heute können wir ein Jubiläum begehen, das eigentlich gar nicht geplant war und aufgrund der Umstände leider auch nicht gefeiert werden kann.
Denn 1946, also vor 75 Jahren, hat die Stadt Schaffhausen gemeinsam mit der Bachgesellschaft erstmals ein Internationales Bachfest veranstaltet.
Damals, nach dem Ende des dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte, hat die Musik des grössten deutschen Komponisten aller Zeiten Trost gespendet.
Und Schaffhausen hat unter dem Motto «Dona nobis pacem» aus dem Schlusschoral der h-Moll-Messe symbolisch die Hand über die Grenze ins versehrte Deutschland gestreckt.
Pandemiebedingt hören wir dieses Jahr leider kein «Dona nobis pacem», keine H-Moll Messe, keine Kantatengottesdienste.
Trotz Corona wird uns heute und in den nächsten Tagen die wunderbare Musik von Bach an einmaligen Orten unserer Region beflügeln. Sie soll uns Trost spenden und gleichzeitig Hoffnung wecken.
Das Eröffnungskonzert mit «Entschwindet, entweichet, entfliehet, ihr Sorgen» könnte unsere Gefühlslage nach den Erfahrungen der letzten Monate wohl kaum besser beschreiben.
Unser Anlass soll also auch ein Zeichen dafür sein, dass wir bei diesem Marathon, wie das unser Gesundheitsminister Alain Berset am Anfang der Pandemie so trefflich formuliert hat, auf die Zielstrecke eingebogen sind.
Dank der laufenden Impfkampagne und dem verantwortungsvollen Verhalten des Grossteils der Bevölkerung sehen wir endlich Licht am Ende des Tunnels. 
Dass es nach den Covid-Lockerungen des Bundes vom April so kurzfristig überhaupt möglich geworden ist, das Bachfest 2020 dieses Jahr in reduzierter Form nachzuholen, verdanken wir vor allem dem grossartigen Einsatz unseres Organisationsteams unter der Leitung des städtischen Kulturbeauftragten Jens Lampater.
Ein besonderer Dank gilt auch allen treuen Sponsoren des diesjährigen «Bachfests im Kleinformat», die zu Gunsten von Ihnen, liebe Musikfreunde, auf ihre reservierten Plätze verzichtet haben.
Unsere Sponsoring Partner sind:
– Schaffhauser Kantonalbank
– Gemeinnützige Stiftung SIG
– Jakob und Emma Windler Stiftung
– Clientis BS Bank Schaffhausen
– Georg Fischer AG
– Cilag Janssen AG
– Stiftung Werner Amsler
– RHL Foundation und
– Migros Kulturprozent.

Herzlich danken möchte ich auch der Internationalen Bachgesellschaft unter dem Co-Präsidium Wolfram Kötter und Andreas Bohrer-Peyer für ihren stets wertvollen Support.
Jetzt wünsche ich Ihnen, geschätzte Damen und Herren, viel Vergnügen mit Johann Sebastian Bachs «Schäferkantate» mit der Deutschen Hofmusik unter der Leitung von Alexander Grychtolik.

Geniessen Sie es, Sie haben es nach dieser langen Durststrecke mehr als verdient.

Neuer Platzhirsch Peter

10.05.2021: Neuer Hirschstier im Munotgraben wird willkommen geheissen

Ich freue mich, heute zusammen mit Ihnen den neuen Dammhirsch im Munotgraben, der aus regionaler Produktion im Thurhof Andelfingen stammt, begrüssen zu können. Wir werden ihm heute – nach seiner Quarantäne – den Zugang zu seinen 5 künftigen Haremsdamen öffnen.

Damit ist natürlich die Hoffnung verbunden, dass er bald für stämmigen Nachwuchs sorgen wird.

Ich bin überzeugt, dass Ruedi Büeler und die Munotwächterin, die auch ausgebildete Hirschwärter sind, mit ihrer professionellen und umsichtigen Betreuung dafür sorgen werden, dass sich der neue Platzhirsch in seiner neuen Umgebung wohlfühlen und seinen Aufgaben pflichtbewusst nachkommen wird.

Die Dammhirschkolonie im Munotgraben gibt es ja bereits seit 1905 und aufgrund einer Jahrzehnte langen Tradition trägt der Platzhirsch den Vornamen des Stadtpräsidenten. Man könnte sich jetzt die Frage stellen, für wen das die grössere Ehre ist…

Und weil diese Tradition bei der Wahl einer Frau ins Stadtpräsidentenamt zu einer anspruchsvollen Herausforderung würde, kann ich Sie beruhigen: Ich bleibe der Stadt in dieser Funktion noch etwas erhalten.

Ich freue mich mit Ihnen darauf, heute den Hirsch auf den Platz zu lassen, damit er dann auch wirklich seinen Namen „Platzhirsch“ verdient.

Polizeigesetz im Kantonsrat

Bericht des Kommissionspräsidenten vom 10.05.2021 im Kantonsrat

Die Spezialkommission hat die Vorlage des Regierungsrates vom 1. Dezember 2020 betreffend Teilrevision Polizeigesetz am 26. Februar 2021 sehr konstruktiv und sachbzogen beraten. Besten Dank dafür den Kommissionskolleginnen und Kollegen.

Ein Dank geht auch an die zuständige Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter, die uns die Vorlage umfassend vorgestellt und erläutert hat. Sie wurde dabei unterstützt von Departementssekretärin Natalie Greh sowie von Ronny Fischer, Chef Kriminalpolizei Schaffhauser Polizei und von Ejup Aziri, Digitale Ermittlung/Forensik SHPol.

Danken möchte ich auch Luzian Kohlberg, stv. Sekretär des Kantonsrats, für die professionelle Begleitung und Protokollierung der Sitzung.

Da ich davon ausgehe, dass Sie unseren Kommissionsbericht gelesen haben, gehe ich heute nur noch kurz auf die Ausgangslage und das Ergebnis der Kommissionsberatung ein.

Im Wesentlichen geht es darum, dass der Kanton Schaffhausen seine Verantwortung, die sich aus seiner Zuständigkeit zur Verfolgung der digitalen Kriminalität ergibt (Art. 57 Abs. 2 BV), schnellstmöglich wahrnimmt.
Bisher konnte er davon profitieren, dass der Bund in diesem Bereich im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit den Kantonen, die Vorermittlungen übernommen hat.

Dies ist seit Anfang dieses Jahres nicht mehr so.

Der Bund übernimmt aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten nur noch gewisse Support- und Koordinationsfunktionen, insbes. im überkantonalen und transnationalen Bereich.

Somit ist unser Kanton gefordert sich bei der Bekämpfung der digitalen Kriminalität mehr zu engagieren, insbes. bei den Vorermittlungen bei der Internet- und Pädokriminalität.

Um dies in einer rechtsstaatlich korrekten Form tun zu können, braucht es eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Polizeigesetz.

Diese Anpassung haben die meisten Kantone unterdessen vorgenommen, um verdeckte Observationen, Fahndungen und Vorermittlungen präventiver Natur zu ermöglichen.

Zudem hat sich mittlerweile eine bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den Anforderungen an diese Instrumente entwickelt, die sich stark an die Anforderungen an die entsprechenden Instrumente im strafprozessualen Bereich anlehnt.

Es geht dabei vor allem um die Anforderungen an die räumlichen und zeitlichen Begrenzungen der Massnahmen, den Rechtsschutz der Betroffenen sowie die Einhaltung des Bestimmheitsgebotes und des Verhältnismässigkeitsprinzips.

Der Kanton Schaffhausen muss hier also nichts mehr neu erfinden, sondern kann sich auf Bestehendes resp. eine gefestigte Gerichtspraxis – auch zur Scheizerischen Strafprozessordnung – abstützen.

Das Ergebnis – die Bestimmungen zur polizeiliche Observation, zur verdeckten Vorermittlung und zur verdeckten Fahndung – liegt Ihnen nun in Form der neuen Art. 24 f – h des Polizeigesetzes vor.

Daraus erklärt sich auch, dass die Kommission an diesen Bestimmungen der Vorlage nichts mehr geändert hat. Ich empfehle Ihnen, es der Kommission gleich zu tun. 

Die digitale Kriminalität umfasst ja diverseste Handlungsweisen wie Phising, Sextortion, Cybergrooming etc. etc.

Aufgrund einer eindrücklichen Live-Demo eines polizeilichen Cyber-Ermittlers der Schaffhauser Polizei stand in der Kommission die Bekämpfung der Pädokriminalität im Zentrum.

Auf erschütternde Weise wurde uns anschaulich aufgezeigt, wie Kinder und Jugendliche in gängigen Chatforen im Internet von Pädophilen mit klarer Zielsetzung, sich für sexuelle Handlungen mit ihnen zu treffen, angegangen werden.

Mangels genügender gesetzlicher Grundlagen sind hier die präventiven Ermittlungsmöglichkeiten der Schaffhauser Polizei aber massiv erschwert bis verunmöglicht, weil insbes. die nötigen Bestimmungen zur verdeckten Fahndung und polizeilichen Observation, die rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, fehlen.

Das ist mehr als stossend, angesichts der wachsenden Bedeutung der Internet- und Pädokriminalität in unserer digitalisierten Welt und insbes. auch wegen den schweren Folgen pädosexu­eller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche. Der Handlungsbedarf ist dringend.

Das ist mit ein Grund, weshalb die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten ist und ihr, wie auch dem Beschluss betreffend Personalbestand der Schaffhauser Polizei, der sich auf Art. 13 des Polizeigesetzes stützt, einmütig zugestimmt hat.

Bei Letzterem geht es darum, die personellen Ressourcen der Schaffhauser Polizei um zwei auf digitale Kriminalität spezialisierte Personen zu erhöhen. Diese Erhöhung ist gerade auch im Vergleich mit anderen Kantonen sehr moderat, aber dringend nötig, wenn wir bei der Verfolgung solcher Delikte glaubwürdig bleiben wollen.

Und das sage ich Ihnen jetzt alles nicht nur als Kantonsrat, sondern auch als ehemaliger Strafverfolger mit über 20 Jahren Fronterfahrung, insbes. auch bei der Verfolgung von Delikten gegen Kinder und Jugendliche, auf die ich spezialisiert war. 

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, den Änderungen des Polizeigesetzes sowie dem Beschluss betreffend Polizeibestand zuzustimmen und gleich die zweite Lesung der Gesetzesänderung anzuschliessen, damit die Anpassungen schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden können, um die Schaffhauser Polizei von den Fesseln, die sie bei der Bekämpfung der Internetkriminalität noch beeinträchtigt, zu entledigen.

Stellungnahme der SP-/Juso-Fraktion:

Die SP-/Juso-Fraktion wird der Teilrevision des Polizeigesetzes zustimmen, weil es nicht sein kann, das der Schaffhauser Polizei wichtige Instrumente vorenthalten werden, die sie für eine wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität und damit auch der Pädokriminalität benötigt.