Polizeigesetz im Kantonsrat

Bericht des Kommissionspräsidenten vom 10.05.2021 im Kantonsrat

Die Spezialkommission hat die Vorlage des Regierungsrates vom 1. Dezember 2020 betreffend Teilrevision Polizeigesetz am 26. Februar 2021 sehr konstruktiv und sachbzogen beraten. Besten Dank dafür den Kommissionskolleginnen und Kollegen.

Ein Dank geht auch an die zuständige Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter, die uns die Vorlage umfassend vorgestellt und erläutert hat. Sie wurde dabei unterstützt von Departementssekretärin Natalie Greh sowie von Ronny Fischer, Chef Kriminalpolizei Schaffhauser Polizei und von Ejup Aziri, Digitale Ermittlung/Forensik SHPol.

Danken möchte ich auch Luzian Kohlberg, stv. Sekretär des Kantonsrats, für die professionelle Begleitung und Protokollierung der Sitzung.

Da ich davon ausgehe, dass Sie unseren Kommissionsbericht gelesen haben, gehe ich heute nur noch kurz auf die Ausgangslage und das Ergebnis der Kommissionsberatung ein.

Im Wesentlichen geht es darum, dass der Kanton Schaffhausen seine Verantwortung, die sich aus seiner Zuständigkeit zur Verfolgung der digitalen Kriminalität ergibt (Art. 57 Abs. 2 BV), schnellstmöglich wahrnimmt.
Bisher konnte er davon profitieren, dass der Bund in diesem Bereich im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit den Kantonen, die Vorermittlungen übernommen hat.

Dies ist seit Anfang dieses Jahres nicht mehr so.

Der Bund übernimmt aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten nur noch gewisse Support- und Koordinationsfunktionen, insbes. im überkantonalen und transnationalen Bereich.

Somit ist unser Kanton gefordert sich bei der Bekämpfung der digitalen Kriminalität mehr zu engagieren, insbes. bei den Vorermittlungen bei der Internet- und Pädokriminalität.

Um dies in einer rechtsstaatlich korrekten Form tun zu können, braucht es eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Polizeigesetz.

Diese Anpassung haben die meisten Kantone unterdessen vorgenommen, um verdeckte Observationen, Fahndungen und Vorermittlungen präventiver Natur zu ermöglichen.

Zudem hat sich mittlerweile eine bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den Anforderungen an diese Instrumente entwickelt, die sich stark an die Anforderungen an die entsprechenden Instrumente im strafprozessualen Bereich anlehnt.

Es geht dabei vor allem um die Anforderungen an die räumlichen und zeitlichen Begrenzungen der Massnahmen, den Rechtsschutz der Betroffenen sowie die Einhaltung des Bestimmheitsgebotes und des Verhältnismässigkeitsprinzips.

Der Kanton Schaffhausen muss hier also nichts mehr neu erfinden, sondern kann sich auf Bestehendes resp. eine gefestigte Gerichtspraxis – auch zur Scheizerischen Strafprozessordnung – abstützen.

Das Ergebnis – die Bestimmungen zur polizeiliche Observation, zur verdeckten Vorermittlung und zur verdeckten Fahndung – liegt Ihnen nun in Form der neuen Art. 24 f – h des Polizeigesetzes vor.

Daraus erklärt sich auch, dass die Kommission an diesen Bestimmungen der Vorlage nichts mehr geändert hat. Ich empfehle Ihnen, es der Kommission gleich zu tun. 

Die digitale Kriminalität umfasst ja diverseste Handlungsweisen wie Phising, Sextortion, Cybergrooming etc. etc.

Aufgrund einer eindrücklichen Live-Demo eines polizeilichen Cyber-Ermittlers der Schaffhauser Polizei stand in der Kommission die Bekämpfung der Pädokriminalität im Zentrum.

Auf erschütternde Weise wurde uns anschaulich aufgezeigt, wie Kinder und Jugendliche in gängigen Chatforen im Internet von Pädophilen mit klarer Zielsetzung, sich für sexuelle Handlungen mit ihnen zu treffen, angegangen werden.

Mangels genügender gesetzlicher Grundlagen sind hier die präventiven Ermittlungsmöglichkeiten der Schaffhauser Polizei aber massiv erschwert bis verunmöglicht, weil insbes. die nötigen Bestimmungen zur verdeckten Fahndung und polizeilichen Observation, die rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, fehlen.

Das ist mehr als stossend, angesichts der wachsenden Bedeutung der Internet- und Pädokriminalität in unserer digitalisierten Welt und insbes. auch wegen den schweren Folgen pädosexu­eller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche. Der Handlungsbedarf ist dringend.

Das ist mit ein Grund, weshalb die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten ist und ihr, wie auch dem Beschluss betreffend Personalbestand der Schaffhauser Polizei, der sich auf Art. 13 des Polizeigesetzes stützt, einmütig zugestimmt hat.

Bei Letzterem geht es darum, die personellen Ressourcen der Schaffhauser Polizei um zwei auf digitale Kriminalität spezialisierte Personen zu erhöhen. Diese Erhöhung ist gerade auch im Vergleich mit anderen Kantonen sehr moderat, aber dringend nötig, wenn wir bei der Verfolgung solcher Delikte glaubwürdig bleiben wollen.

Und das sage ich Ihnen jetzt alles nicht nur als Kantonsrat, sondern auch als ehemaliger Strafverfolger mit über 20 Jahren Fronterfahrung, insbes. auch bei der Verfolgung von Delikten gegen Kinder und Jugendliche, auf die ich spezialisiert war. 

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, den Änderungen des Polizeigesetzes sowie dem Beschluss betreffend Polizeibestand zuzustimmen und gleich die zweite Lesung der Gesetzesänderung anzuschliessen, damit die Anpassungen schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden können, um die Schaffhauser Polizei von den Fesseln, die sie bei der Bekämpfung der Internetkriminalität noch beeinträchtigt, zu entledigen.

Stellungnahme der SP-/Juso-Fraktion:

Die SP-/Juso-Fraktion wird der Teilrevision des Polizeigesetzes zustimmen, weil es nicht sein kann, das der Schaffhauser Polizei wichtige Instrumente vorenthalten werden, die sie für eine wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität und damit auch der Pädokriminalität benötigt.

Stadtrat will keinen Bus durch die Fussgängerzone der Altstadt

Stellungnahme des Stadtrats vom 06.04.2021 zum Postulat Mariano Fioretti „City Elektrobus: Die Schaffhauser Altstadt und ihre Geschäfte vorwärts bringen.“

Mit seinem Postulat ersucht Grossstadtrat Mariano Fioretti den Stadtrat die Einführung eines kleinen City-Elektrobusses in der Schaffhauser Altstadt zu prüfen, «um die Geschäfte vorwärts zu bringen».

Er möchte damit in der Schaffhauser Altstadt für Einheimische, Besucher, Touristen und ältere, weniger mobile Menschen ein Erlebnis bieten.

Der Stadtrat hat das Anliegen ernsthaft geprüft und sich dabei unter anderem mit Fragen zur Machbarkeit, zum Bedarf und zur Wirtschaftlichkeit auseinandergesetzt.

Vorweg zu den Zielsetzungen des Postulenten: Diese teilt der Stadtrat vollumfänglich. Er setzt sich im Bereich Innenstadtentwicklung seit Jahren zusammen mit der Wirtschaftsförderung, dem Gewerbe und Detailhandel sowie allen weiteren Akteuren mit Herzblut für eine Attraktivierung unserer einmaligen Altstadt ein und wird das auch künftig tun.

Nun aber zurück zur Idee des Postulats.

1.         Machbarkeit

Grundsätzlich sind solche Elektro-Kleinbusse auf dem Markt verfügbar und werden auch in einigen Städten eingesetzt, insbesondere in weitläufigen, grösseren Innenstädten. Da haben wir in Schaffhausen nun aber eine andere Ausgangslage:

Die Fussgängerzone in der Altstadt ist sehr kompakt und überschaubar, die Distanzen sind kurz und die wichtigsten Einkaufsläden problemlos zu Fuss zu erreichen. Dafür ist sie schweizweit bekannt und beliebt. In wenigen Minuten ist man auf der Hauptachse von der Schifflände auf dem Fronwagplatz und weiter beim Bahnhof oder in der äusseren Vorstadt.

Deshalb ist Schaffhausen in dieser Frage nicht mit ausländischen Grossstädten oder grossen Schweizer Städten zu vergleichen, wo die Distanzen für die Besuchenden und Konsumenten zum Teil recht lang sind.

Die Fussgängerzone der Schaffhauser Altstadt erscheint dem Stadtrat auch aufgrund der relativ engen Platzverhältnisse in den Gassen, der hohen Fussgängerdichte, den vielen temporären Installationen und den Anlieferungen durch Lastwagen am Vormittag nicht für einen Busbetrieb geeignet.

Vor allem in den Sommermonaten ist der öffentliche Raum in der Fussgängerzone stark belegt mit Boulevard-Restaurants, Aussenauslagen der Geschäfte, Standaktionen, dem Wochenmarkt sowie durch weitere Veranstaltungen unterschiedlichster Art. Das bringt zwangsläufig Nutzungskonflikte, die kaum sinnvoll gelöst werden können.

Und es macht keinen Sinn, den Bus nur dann fahren zu lassen, wenn die Besucherzahl in der Stadt klein ist. Wegen der Gefahr von Nutzungskonflikten mit Fussgängerinnen und Fussgängern wurde

die Fussgängerzone der Altstadt bisher tagsüber weder für Velofahrende noch für das touristische Züglein, das den Rheinfall und die Altstadt verbindet, geöffnet.

Für einen lautlosen, elektrischen Busbetrieb in der Fussgängerzone gelten dieselben Bedenken, gerade im Hinblick auf eine Gefährdung von Kindern, seh- und hörbehinderten Menschen sowie von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

2.         Bedarf

Der Stadtrat hat sich im Vorfeld zur Beantwortung dieses Postulates mit verschiedenen Stakeholdern und Innenstadtplayern über das Anliegen unterhalten und dabei hauptsächlich negative Rückmeldungen erhalten.

Es ist zwar denkbar, dass einige Menschen einen solchen Citybus interessant fänden und diesen auch benützen würden. Aber das wären absehbar sehr wenige, denn die Fussgängerzone in der Altstadt ist, wie bereits erläutert, beliebt für ihre kurzen Wege.

Als Passagiere eines City-Elektrobusses würden Besucherinnen und Besucher resp. potenzielle Kundinnen und Kunden an den Schaufenstern der Einkaufsläden vorbeifahren, statt sich als «Laufkundschaft» auf den Gassen zu bewegen.

Das wäre schade für das Gewerbe und den Detailhandel bzw. würde die Geschäfte eben gerade nicht – wie vom Postulenten bezweckt – «vorwärts bringen». Die Fussgängerzone soll zum Flanieren und Verweilen einladen, da ist ein Bus ein Fremdkörper.

Aufgrund des kleinen Perimeters der Altstadt drängt sich hier die Einführung eines Busbetriebs auch aus touristischer Sicht nicht auf. Touristen sollen durch die Altstadt «schlendern» und nicht mit einem Bus in der Fussgängerzone an den Geschäften vorbeigefahren werden. Die Innenstadt soll von den Besucherinnen und Besuchern zu Fuss erlebt werden.

Es ist auch nicht absehbar, dass ein solches Angebot von vielen Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, genutzt würde. Bei der Pro Senectute und der Pro Infirmis ist ein solcher Bedarf jedenfalls noch nie angemeldet worden. Das ist auch nicht erstaunlich, bieten diese Organisationen doch gemeinsam den hochsubventionierten Fahrdienst «Mobileplus» für in der Mobilität eingeschränkte Personen an, die direkt von zuhause abgeholt, an den Zielort – der auch in der Altstadt liegen kann – und wieder zurück nach Hause transportiert werden.

Ob darüber hinaus ein Bedarf bei Personen existiert, die noch so mobil sind, dass sie mit dem öV zum Einkaufen in die Altstadt fahren, muss aufgrund der bisherigen Erfahrungen bezweifelt werden.

3.         Wirtschaftlichkeit

Deshalb ist es absehbar, dass ein solcher Bus eine sehr tiefe Selbstfinanzierung aufweisen würde: Wie viele Leute wären wohl bereit, für eine 100 bis 200 Meter kurze Fahrt durch die Fussgängerzone etwas zu bezahlen? Das ist auch dem Postulenten bewusst, weshalb er in seinem Vorstoss von einem allfälligen Gratisangebot spricht. Wie ein solches Angebot aber finanziert werden soll, bleibt unklar.

4.         Fazit

Die Idee des Citybusses hat auf den ersten Blick zwar einen gewissen Charme und die Absichten dahinter sind löblich. Bei einer Gesamtbetrachtung ergeben sich für den Stadtrat aber Bedenken, denen kein adäquater Mehrwert gegenübersteht, zumal ein solches Angebot primär von der Stadt finanziert werden müsste. Der Stadtrat erachtet die Schaffhauser Altstadt für ein solches Mobilitätsangebot als nicht geeignet, sieht weder aus Gründen der Innenstadtentwicklung, der Mobilitätsförderung von gehbehinderten Personen noch aus touristischer Sicht einen ausgewiesenen Bedarf dafür. Deshalb möchte er die gut gemeinte Idee nicht weiterverfolgen. Er empfiehlt darum, das Postulat nicht zu überweisen und dem Postulenten, es in eine Interpellation umzuwandeln.

Essensgutschein als Gastronomieförderung

Stellungnahme des Stadtrats vom 06.04.2021 auf das Postulat von Grossstadtrat Marco Planas „Zwei Fliegen auf eine Klappe: Zufriedene Mitarbeitende und volle Beizen

Grossstadtrat Marco Planas schlägt mit seinem Postulat vom 16. Juni 2020 vor, die Einführung von Essensgutscheinen für die städtischen Mitarbeitenden zu prüfen. Diese Gutscheine sollen in allen Restaurants der Stadt Schaffhausen eingelöst werden können.

Der Stadtrat geht mit dem Postulenten einig, dass sein Vorschlag gleich doppelten Charme hat: Erstens könnten Essensgutscheine zur Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin bzw. zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden beitragen. Andere grosse Arbeitgeber in der Region kennen dieses Modell bereits heute. Zweitens könnten die Gastronomen davon profitieren, die von der Corona-Krise und den damit einhergehenden Lokal-Schliessungen hart getroffen worden sind.

Deshalb hat der Stadtrat die Idee ernsthaft geprüft und ist schon aktiv geworden, weil es ja bei der Förderung der Gastronomie pressiert.

Um alle Restaurants in der Stadt berücksichtigen zu können, könnten wir ein eigenes Programm für Essensgutscheine einführen. Damit verbunden wäre ein relativ hoher initialer Personalaufwand im HR. Das haben die Erfahrungen anderer Arbeitgeber gezeigt. Auch der wiederkehrende Personalaufwand wäre wesentlich höher als bei einer Lösung mit bereits etablierten Lunch Checks. Bei Letzterer wäre der Administrationsaufwand vertretbar.

Deshalb hat der Stadtrat das Modell Lunch Checks genauer unter die Lupe genommen.

Es wurde aber schnell klar, dass deren Einführung sehr hohe wiederkehrende Kosten verursachen würden. Die Arbeitgeber der Region, die Lunch-Checks an ihre Mitarbeitenden abgeben, vergünstigen diese in der Regel zwischen 80 bis 180 Franken pro Mitarbeitenden und Monat. Lunch Checks unter Fr. 80.00 pro Monat findet man kaum und unter Fr. 50.00 pro Monat wird das auch steuertechnisch unattraktiv. Die Lunch-Check werden sehr gut genutzt. Man muss deshalb davon ausgehen, dass auch bei der Stadt 50 bis 85% der Mitarbeitenden von diesem Angebot Gebrauch machen würden. Das würde bei einem monatlichen Betrag von Fr. 80 bis 100.00 pro FTE zu wiederkehrenden Ausgaben von 422’000 bis 898’000 führen.

Auch wenn dem Stadtrat bewusst ist, dass er weiter in die Attraktivität der städtischen Anstellungsbedingungen investieren muss – es sind zur Zeit 26 Stellen (ohne Lehrer und VBSH) offen, weil die Rekrutierung von Fachkräften immer schwieriger wird – möchte er von der Einführung von Lunch Checks zur Zeit absehen und – auch im Rahmen der neuen Legislaturschwerpunkte – andere Instrumente zur Attraktivierung der Stadt als Arbeitgeberin prüfen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass unser Personal zu einem um Fr. 2.00 reduzierten Preis pro Menue in den städtischen Alterszentren zu Mittag essen kann. Davon machen aber nur ca. 50 Mitarbeitende pro Tag Gebrauch – zumindest war das vor Corona so.

Um die von der Corona-Pandemie gebeutelte Gastronomie trotzdem kurzfristig zu unterstützen, hat sich der Stadtrat entschieden, allen Mitarbeitenden einmalig einen Essensgutschein auszuhändigen, den sie in einem Restaurant in der Stadt Schaffhausen einlösen können. Dafür hat er einmalig 100’000 Franken beschlossen.

Alle 1’499 Mitarbeitenden, inkl. SH POWER, erhalten Mitte Mai einen Gutschein von Gastro Schaffhausen über Fr. 65.00 zur Einlösung in einem Restaurant auf Stadtgebiet, unabhängig vom Pensum oder der Art ihres Anstellungsverhältnisses.

Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand: Es fallen nur einmalig statt wiederkehrende Kosten an – und zwar jetzt, wenn die Restaurants wieder öffnen und eine solche Unterstützung aufgrund der Corona-Krise besonders sinnvoll ist.

Zudem konnte der Stadtrat die benötigten finanziellen Mittel in eigener Kompetenz bewilligen, womit Verzögerungen vermieden werden können.

Der Stadtrat ist der Ansicht, mit dieser schnellen, pragmatischen Lösung das Grundanliegen des Postulats aufgenommen und umgesetzt zu haben. Er empfiehlt deshalb dem Postulenten, seinen Vorstoss in eine Interpellation umzuwandeln.

Migros investiert in Schaffhausen

Kurt Zubler von Integres und Stadtpräsident Peter Neukomm dürfen von Urs Lehrbaumer, Centerleiter des Herblinger Markts (von links), eine Spende zugunsten des Integres- Projekts «Femmes Tische» entgegennehmen. BILD DANIEL THÜLER auf dem Dach des neusanierten Herblinger Marktes

Grusswort des Stadtpräsidenten zur Neueröffnung des sanierten Herblinger Marktes vom 22.03.2021

Als mich Frau Seichter angefragt hat, ob ich an der Wiedereröffnung des Migros Buchthalen teilnehmen würde, habe ich gerne zugesagt. Weshalb?

1. Der Stadtrat freut sich natürlich sehr, dass die Migros in unserer Stadt investiert. Und das macht sie ja zum Glück stetig: Die letzten grösseren Beispiele dafür sind die Erneuerung des Migros Buchthalen oder der Neubau des OBI. Das bringt alles Arbeit und Wertschöpfung vor Ort, auch für das lokale Gewerbe.

2. Die Investition ist ein gutes Zeichen für das Quartier Herblingen: Offenbar glaubt die Migros an das Potenzial dieses 1963 eingemeindete Wohnquartiers.

3. Angesichts des weiterhin starken Frankens, unsere Grenznähe und dem Einkaufstourismus nach Deutschland sind ständige Attraktivierungen der hiesigen Einkaufsmöglichkeiten noch wichtiger, um die Kundschaft bei der Stange zu halten. Und Migros hat ja auch bei ihrer Produktepalette etwas zu bieten: Mit ihren Regioprodukten offeriert sie in ihren Regalen echte Alternativen zur ausländischen Massenware.

4. Der Stadtrat freut sich darüber, dass mit der erneuerten Einkaufsmöglichkeit die Versorgungssituation dieses beliebten Wohnquartiers nochmals verbessert werden kann. Das spielt für die Standortqualität unserer Stadt eine wichtige Rolle. Zu dieser Qualität gehört auch, dass man sich hier treffen und austauschen kann. Dies trägt auch zur Identifikation mit dem Quartier bei und fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl.

Nach nicht einmal einem Jahr Bauzeit ist nun also die Migros rundum erneuert und komplett saniert worden. Dass dabei auf nachhaltige Bauweise gesetzt wurde, freut mich als politisch Verantwortlichen der Stadt für die Energiepolitik besonders.

Die Migros hat es sich zur Tradition gemacht, der Standortgemeinde für die gute Zusammenarbeit einen Check über 5‘000 Franken für die Weitergabe an eine soziale Institution ihrer Wahl zu überreichen. Dafür danke ich ihr ganz herzlich. Meine Wahl fiel auf den Verein Integres, der bei uns für einen wichtigen Teil der Integrationsarbeit zuständig ist. Die Verantwortlichen dieser Institution leisten seit vielen Jahren eine sehr wertvolle und anspruchsvolle Integrationsarbeit. Das erscheint mir gerade im Zusammenhang mit den Herausforderungen im Bereich der Migration besonders unterstützungswürdig.

Zum Schluss danke ich der Genossenschaft Migros Ostschweiz nochmals ganz herzlich, dass sie mit diesem Sanierungsprojekt ein Bekenntnis zum Standort Schaffhausen und damit auch zur Stadt Schaffhausen abgegeben hat. Ich wünsche den Schaffhauserinnen und Schaffhausern viel Freude am neu gestalteten Einkaufsgeschäft und der Migros einen möglichst grossen „return on investment“ durch viele einkaufsfreudige Kundinnen und Kunden.

Nein zur Vermögenssteuersenkung

Votum im Kantonsrat vom 08.03.2021

Zur Senkung der Vermögenssteuer

Ich beantrage ihnen, dieser Steuersenkung nicht zuzustimmen resp. dem Antrag Freivogel zuzustimmen. Es soll eine Vorlage dafür gemacht werden, die separat behandelt werden kann. Das wäre fair und transparent.

Ich bin etwas schockiert darüber, dass mitten in einer Krise die Teilrevision des Steuergesetzes für eine Hauruckübung missbraucht wird. Es sollen diejenigen steuerlich entlastet werden, die es nicht nötig haben, nein, die von der Krise bisher sogar profitiert haben. Das kann der Normalbürger zu Recht nicht mehr nachvollziehen.

Und wenn heute bei der Begründung die Unterstützer der Vermögenssteuersenkung vom «geldgierigen Staat» sprechen, vom Staat, der zur Zeit der Wirtschaft mit Milliarden unter die Arme greift, um die gravierendsten wirtschaftlichen Folgen von Covid 19 abzufedern, dann zeigt das die Geisteshaltung, die hinter dieser Forderung steht.

Es gibt aktuell keinen Handlungsbedarf, die Vermögenden zu entlasten, weil diese in der laufenden Krise nicht leiden, sondern von dieser profitieren. Ich zitiere dazu gerne aus den Medien der letzten Wochen. Es handelt sich um eine kleine Auswahl von ganz vielen gleichlautenden Artikeln:

Handelszeitung: «In der Schweiz und weltweit sind die Vermögen in der Coronakrise stark gestiegen».

Tages-Anzeiger: Titel «Nur die Reichen profitieren»
«In der Coronakrise profitieren die Vermögenden, weil die Liegenschaftenpreise steigen, die Börsen boomen und die Nationalbank die Geldmärkte weiter flutet. Die Mittelschicht verliert, die Ungleichheit wächst».

Global Wealth Report: «Weltweit wuchs das Brutto-Geldvermögen 2019 um 9.7%. Das war das stärkste Wachstum seit 15 Jahren. Trotz Corona legten die globalen Geldvermögen auch im 1 Halbjahr 2020 um 1.5% zu. Die Vermögen der CH-Haushalte stieg 2019 um 6.4% ».

Deutsche Welle:  «Reiche werden dank Corona reicher. Dies zeige auch eine Studie der PWC und der UBS».

Fazit: Die Coronakrise hat die Vermögenden rund um den Globus, in der CH und in SH reicher gemacht. Diese Bevölkerungsschichten brauchen darum jetzt keine zusätzliche Entlastung.
Vielmehr werden wir angesichts der hohen Ausgaben, die aufgrund von Corona längerfristig auf Kanton und Gemeinden zukommen werden, auf die Steuern der Vermögenden angewiesen sein.
Es ist also der völlig falsche Moment, Steuergeschenke an Leute zu verteilen, die das gar nicht nötig haben

Und ich staune schon ein wenig: Dieselben Politiker, die vor wenigen Wochen im Abstimmungskampf gegen das städtische Budget die Solidarität der städtischen Mitarbeitenden mit den leidenden Arbeitnehmenden in der Privatwirtschaft verlangt haben, wollen heute Steuergeschenke über mehrere Millionen verteilen, an Leute, die es nicht nötig haben, nein die bisher von der Coronakrise sogar profitiert haben. Hier ist offenbar Solidarität mit den Corona-Leidenden kein Thema mehr.

Für die einzigen, für die ich Verständnis habe, wenn sie heute eine Reduktion der Vermögenssteuer verlangen, sind die Bankenvertreter. Warum? Weil das Geld, das die Vermögenden durch die Steuersenkung einsparen, geht – im Gegensatz zum Versicherungsabzug – nicht in den Konsum, sondern in die Vermögensverwaltung der Banken.