SH POWER als Grundversorger für Wärme- und Kältenetze

Ich bedanke mich bei der GPK für die sorgfältige Vorberatung der Vorlage, dem GPK-Präsidenten für den sachlichen Bericht und Sandra Ehrat für die gute Protokollierung.

Danken möchte ich auch Hagen Pöhnert für die fachliche Unterstützung. Er hat im Rahmen eines Interviews der SN vom 07.03.2020 einlässlich erklärt, wie Wärme- resp. Kältenetze funktionieren und Missverständnisse darüber ausgeräumt. Er ist bei weiterem Klärungsbedarf heute gerne bereit, weitere Auskünfte zu erteilen.

René Schmidt hat mit seiner GPK-Berichterstattung das wichtigste gesagt, ich kann mich deshalb kurzhalten. Ergänzen möchte ich noch, dass das Gespräch mit den Gewerbevertretern stattgefunden hat. Es war konstruktiv und wir konnten dabei verschiedene Missverständnisse aus dem Weg räumen.

Worum geht es? Der Versorgungsauftrag ergibt sich aus der Eignerstrategie 2019 der Städtischen Werke SH POWER, die Sie am 20.08.2019 mit 33 : 1 Stimmen verabschiedet haben. Dort steht auf S. 5:

Basierend auf der Konvergenz der Netze sowie der Sektorenkopplung wird die Versorgung mit Wärme und Kälte relevant. (…) Daher werden Nahwärme- und Kältenetze entsprechend dem Energierichtplan und dem Ziel der Verdichtung immer wichtiger. SH POWER agiert auch hier als Grundversorgungsunternehmen, das diese Netze auf Basis eines entsprechenden Versorgungsauftrags der Stadt exklusiv plant, baut und betreibt.“

Das haben der Stadtrat und die VK der Städtischen Werke im Rahmen der Vorlage vom 17.12.2019 umgesetzt. Dabei haben sie sich an die bestehenden Versorgungsaufträge Wasser, Gas und Strom angelehnt.
Fossile Energieträger müssen in den nächsten Jahren aus Klimaschutzgründen ersetzt werden. Die Grundversorgung mit Wärme, die bisher SH POWER in erster Linie mit Gas gewährleistet hat, wird sich also wandeln.
Da eine Synthetisierung des Erdgases anspruchsvoll wird und bisher nicht absehbar ist, wie der heutige Gaskonsum mit Biogas gedeckt werden kann, braucht es zusätzliche nachhaltige Wärmequellen, Instrumente wie die Wärmegewinnung aus Holz, aus Grundwasser, aus Erdwärme, aus Abwasser etc.

Der städtische Energierichtplan zeigt das Potenzial für 28 Wärmeverbünde in der Stadt auf. Dieses soll so bald als möglich genutzt werden, um die Wärme- und Kälteversorgung auf nachhaltige, regionale Energiequellen umzustellen. Mit dem Wärmeverbund Altstadt-Nord steht das erste Projekt in den Startlöchern.

Bei unserem Versorgungsauftrag geht es nun um die Netze solcher Wärme- und Kälteverbünde im öffentlichen Grund, wo SH POWER heute bereits für die Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromleitungen verantwortlich ist.
Verantwortlich heisst aber nicht, dass sie alles selber baut: Im Gegenteil. Sie zieht dafür lokale und regionale Unternehmen bei und bietet damit Gewähr, dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt. In den letzten fünf Jahren waren das Aufträge im Umfang von fast 18 Mio. Franken.

Es geht also explizit nicht um Insourcing von Leistungen, die heute ans lokale und regionale Gewerbe vergeben werden und auch nicht um die Produktion und die Lieferung von Wärme und Kälte. Bei letzterem spielt der Markt. Es geht um das Leitungsnetz im öffentlichen Grund, wo SH POWER als Vertreterin der Eigentümerin weiterhin für Ordnung, Dokumentation und Qualität sorgen soll, aber auch für den nötigen 24-Stunden Pikettdienst.
Der Stadtrat und die Verwaltungskommission Städtische Werke wollen, dass das so bleibt, auch wenn jetzt noch die Rohrleitungen von Wärme- und Kälteverbünden in unser öffentliches Leitungssystem verlegt werden. Wir wollen in diesem Netz, das der städtischen Bevölkerung gehört, keinen Wildwuchs mit Leitungen privater Anbieter. Das kann nicht im öffentlichen Interesse sein, schliesslich geht es hier um einen wichtigen Teil des Service public mit einem erheblichen Wert. Mit diesem Anliegen sind wir auch keine Exoten. Das ist in der ganzen Schweiz der Standard. Für die Leitungen unter öffentlichen Strassen und Plätzen ist das ja aufgrund des kantonalen Strassengesetzes sowieso schon so geregelt. Wir öffnen das jetzt mit unserer gesetzlichen Grundlage, damit wir in Einzelfällen auch Ausnahmen machen und Dritten erlauben können, Leitungen zu verlegen.

Das heisst also, dass auch Dritte Wärmenetze bauen können. Wir sind aus Klimaschutzgründen sogar daran interessiert, dass das passiert. Auf privatem Grund sind sie weitgehend frei. Nicht aber im öffentlichen Grund und Boden. Da sollen Private nur mit Einwilligung der Stadt als Eigentümerin bauen, damit wir Ordnung unter unserem Boden halten können. Bei kleineren Nutzungen des öffentlichen Grundes wie einer Unterquerung einer Strasse oder ähnlichem, ist das problemlos. Grosse, anspruchsvolle Wärmenetze können neben SH POWER und EKS sowieso nur wenige grosse Unternehmen bauen. Das sind vor allem die grossen Energiekonzerne wie 360Grad oder BKW. Diese suchen natürlich die lukrativsten Potenziale für Wärmeverbünde. Das ist aber nicht in unserem Sinn, weil dann die ganze Wertschöpfung ausserkantonal abfliesst und wir keine Gewähr mehr haben, dass lokale und regionale Unternehmen Aufträge erhalten…

Nun hat die SVP-Fraktion ja noch ein Anliegen eingebracht, das sie mir vorab übermittelt hat. Sie verstand die bisherige Formulierung von Art. 5 so, dass SH POWER über den Stadtrat gestellt wird, weil es heisst, dass SH POWER das Recht an Dritte abtritt und der Stadtrat das genehmigt. Die SVP-Fraktion möchte hier den Stadtrat mehr im «Driverseat» und hat deshalb eine neue Formulierung vorgeschlagen.

Wir haben dieses Anliegen aufgenommen und noch etwas angepasst:

Der Stadtrat schlägt Ihnen nun folgende Formulierung vor:

1 Auf öffentlichem Grund wird das Versorgungsnetz grundsätzlich durch SH POWER oder deren Beauftragte erstellt, betrieben und unterhalten. Der Stadtrat kann dieses Recht auf Gesuch einer Bewerberin oder eines Bewerber hin für definierte Gebiete des öffentlichen Grundes mittels Verleihung nach Art.16 Abs. 2 Strassengesetz an Dritte abtreten. Für Kantonsstrassen im Eigentum der Stadt innerhalb der Bauzone ist das Einvernehmen der zuständigen kantonalen Behörde erforderlich (Art. 16 Abs. 3 lit. B Strassengesetz).

Die Beantwortung der Fragen der SVP-Fraktion zu den Gebühren und zur Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes sind recht anspruchsvoll. Ich bin deshalb froh, dass sie gestellt wurden. Aufgrund der zu kurzen Zeit, die uns für Abklärungen zur Verfügung stand, können wir sie heute nicht abschliessend beantworten.

Sie werden den Stadtrat bei der Umsetzung des Versorgungsauftrags noch beschäftigen. Dabei stellt sich die Frage, ob wir das über die kant. Strassengesetzgebung regeln oder nach Art. 26 Abs. 1 lit. e Gemeindegesetz selber eine Rechtsgrundlage dafür schaffen sollen, in der wir z.B. die übergeordneten Energie- und Klimaschutzvorgaben wie auch Art. 84 KV (Ziel der umweltschonenden Energieversorgung) berücksichtigen könnten.

Gemäss Strassengesetz Art. 15 Abs. 1 sind Verleihungen nach Art. 16 Abs. 2 eine Form der Bewilligung. Bewilligungen zur über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzungen von Strassen und Plätzen sind generell gebührenpflichtig und ziehen in der Regel auch eine Entschädigung nach sich. Das ist in § 8 Abs. 4 der kant. Strassenverordnung geregelt. Art. 54 Abs. 1 des Strassengesetzes wiederum erwähnt die Möglichkeit auf eine Entschädigung zu verzichten. Geschuldet bleiben aber immer alle Kosten aus Bau, Umbau, Bestand und Beseitigung der Leitungen entstehenden Kosten und für die einwandfreie Instandsetzung der Strasse.

Als Abteilung der Stadt wird SH POWER nicht gebührenpflichtig. Bei den Entschädigungen sieht das etwas anders aus. Da bestehen heute schon Regelungen, gemäss denen SH POWER für die Nutzung des öffentlichen Grundes Entschädigungen bezahlt. In diesem Zusammenhang wird uns deshalb sicher auch die Frage der Gleichbehandlung mit Dritten beschäftigen.

Auf jeden Fall können Sie beruhigt sein, dass der Stadtrat keineswegs beabsichtigt, zulasten Dritter prohibitive Gebühren und Entschädigungen für die Nutzung des öffentlichen Grundes für Leitungsnetze von Wärme- und Kälteverbünden zu verlangen, denn wir sind ja stark am Ausbau erneuerbarer Energien auf Stadtgebiet interessiert und SH POWER verfügt gar nicht über die Kapazitäten, alle Wärmeverbünde selber zu erstellen und zu betreiben.

Kein Verzicht auf Finnenbahn im Schweizersbild

Grossstadtrat Beat Brunner fordert in seinem Postulat vom 23. März 2020 den Stadtrat auf zu prüfen, ob die Finnenbahn an einem anderen Standort errichtet werden kann, oder ob auf diese allenfalls verzichtet werden könnte. Die Pferdeweiden sollen bestehen bleiben und weiterhin an die Betreiber der Reitställe verpachtet werden. Sie haben seine Begründung für sein Anliegen heute gehört.

Am 9. Februar 2020 hat die Schaffhauser Bevölkerung der Aufwertung der Sportanalge Schweizersbild mit ca. 54% zugestimmt. Aus Art. 34 Abs. 1 BV geht hervor, dass die Behörde einen vom Volk gebilligten Vorentscheid in einem späteren Verfahrensstadium nicht beliebig verändern darf. Schon gar nicht, wenn dies mit einem parlamentarischen Vorstoss geschieht.

Gemäss dem Abstimmungsmagazin zur Aufwertung der Sportanlagen Schweizersbild sollen mit dem Projekt die Anlagen saniert, ergänzt und leistungsfähiger gemacht werden, um dem erhöhten Platzbedarf für verschiedene Sportarten gerecht zu werden. Dazu ist der Bau eines neuen Garderobengebäudes mit Mehrzweckraum als Ersatz für die bestehenden Garderoben in der „Schweizersbildhalle“ und die Clubhausbaracke vorgesehen. Weiter soll die Nutzbarkeit der Fussballfelder erhöht werden, indem eines der Felder mit Kunstrasen ausgestattet und eine zusätzliche Beleuchtung installiert wird. Darüber hinaus sind der Bau einer Finnenbahn und der Umbau des schlecht genutzten Allwetterplatzes in eine Beachvolleyballanlage geplant. Vorgesehen ist auch ein neuer Kinderspielplatz und zur Vernetzung der ökologisch wertvollen Naturräume sind Aufwertungsmassnahmen geplant.

Das sind alles Massnahmen, die gesamthaft Gegenstand der Abstimmung vom 9. Februar 2020 waren. Der Bau einer Finnenbahn gehört somit zur geplanten Aufwertung und ist im Projektbeschrieb der Vorlage enthalten. Die Finnenbahn stellt mithin ein Element der geplanten Gesamtsportanlage dar und war klar Gegenstand der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020. Es geht nicht an, dass mittels parlamentarischer Vorstösse eine vom Volk angenommene Vorlage nun abgeändert wird. Eine solche Abänderung des Projektbeschriebs würde einer Verletzung der Garantie der politischen Rechte gleichkommen. Die Verschiebung der Finnenbahn an einen anderen Standort oder der Verzicht auf den Bau der Finnebahn würde eine wesentliche Änderung des Gesamtkonzepts darstellen und wäre nicht vom Volkswillen gedeckt. Der Stadtrat ist deshalb der Auffassung, dass eine Standortverlegung der Finnenbahn nicht statthaft ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auch auf die Umsetzung der in der Vorlage enthaltenen Finnenbahn.

Der Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem Pächter der Pferdeweiden wurde von der Stadt zur Umsetzung der Aufwertung der Sportanlage Schweizersbild frühzeitig gekündigt. Danach stand die Stadt dem Pächter zur Seite und hat ihn bei der Suche nach alternativen Standorten für die Pferdeweide kulanterweise unterstützt.

Ein solcher Ersatzstandort konnte inzwischen gefunden werden. Der langjährige Pächter der Weiden darf die unmittelbar benachbarten Wiesen in der Landwirtschaftszone als Ersatzstandort für seine Weiden benützen. Vorgesehen ist die Nutzung der Grundstücke mit GB Nrn. 21446 und GB 20430. Damit kommen die Pferdeweiden in der Landwirtschaftszone zu stehen, wo sie auch zonenkonform sind. Der Standort der Pferdeweide war vorher in der Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen (ZöBAG). Als privatrechtliche Anlage war die Pferdeweide in der ZöBAG mithin nicht zonenkonform. Der Pächter ist mit diesem Ersatzstandort einverstanden und wird seine Pferdeweiden auf dem benachbarten Grundstück wie oben erwähnt weiterführen können. Damit ist gewährleistet, dass die zur Diskussion stehenden Pferdeweiden weiterhin bestehen bleiben und der Ersatzstandort sich in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Standort befindet. Die Prüfung einer Verschiebung der Finnenbahn oder eines Verzichts auf die Erstellung der Finnenbahn ist folglich nicht mehr nötig. Abgesehen davon, dass eine solche Projektanpassung nicht dem Volkswillen entsprechen würde. Das ist auch so, wenn einzelne Nutzerinnen und Nutzer bereit wären, auf die Finnenbahn zu verzichten und 46% g

Aufgrund des Ausganges der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 erachtet es der Stadtrat also als seine Aufgabe, an der Umsetzung des Projekts betreffend die Aufwertung der Sportanalge Schweizersbild festzuhalten und bittet Sie entsprechend, das Postulat nicht zu überweisen.

Offenheit hat uns reich und stark gemacht

Im Namen der Stadt Schaffhausen begrüsse ich Sie hier auf dem Fronwagplatz, mitten in unserer wunderbaren historischen Altstadt ganz herzlich zur 1. Augustfeier unter speziellen Corona-Schutzvorkehrungen.
Es ist ja nicht selbstverständlich, dass eine solche Feier überhaupt stattfinden kann. An vielen Orten wurden die 1. Augustfeiern abgesagt.

Bei uns hat sich die Helvetische Gesellschaft als Veranstalterin zusammen mit den zuständigen Behörden von Stadt und Kanton mit grossem Engagement darum bemüht, eine Lösung zu finden, welche es uns doch noch ermöglicht, gemeinsam dem Geburtstag unseres Landes zu gedenken. Nachdem alle Grossanlässe unserer Stadt, wie das Internationale Bachfest, das Jazzfestival, das Stars in Town oder das Stadtfest Schaffusia, mit dem der 975. Geburtstag unserer Stadt hätte gefeiert werden sollen, abgesagt werden mussten, erscheint uns die heutige Feier auch als kleiner Lichtblick.

Ich danke darum den Organisatoren, stellvertretend Daniel Landolt dem Präsidenten der Helvetischen Gesellschaft sowie Vorstandsmitglied Florian Hotz, für ihren wertvollen Einsatz.
Und, dass dann gleich auch noch eine Vertreterin des Bundesrates als Hauptrednerin gewonnen werden konnte, setzt der erfolgreichen Organisation doch die Krone auf.

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, wir freuen uns natürlich sehr, dass Sie den Weg an die 1. Augustfeier der nördlichsten Kantonshauptstadt gefunden haben.
Zuletzt durfte ich Sie ja am 1. April 2019 anlässlich der Gedenkfeier zum 75. Jahrestag der Bombardierung bei uns begrüssen.
Und Anfang Jahr waren sie bereits wieder als Gast bei uns, beim Bleigiessen der SN.

Man merkt bei Ihnen einfach, dass Sie – neben ihren familiären Kontakten hierher und der Verbindung über ihre Generalsekretärin – selber ostschweizer Wurzeln haben und deshalb unseren Kanton und unsere Stadt gut kennen und offensichtlich auch schätzen.

Das ist für uns sehr wichtig und wir freuen uns auch darüber, denn aus dem Blickwinkel von Bundesbern liegen wir wohl eher etwas peripher und stehen deshalb nicht gerade im Fokus der nationalen Politik.

Wir machen aber das Beste daraus, weil wir wissen, dass wir uns als eine der wichtigsten Grenzstädte des Landes, die sich als regionales Zentrum erfolgreich im Wirtschafts- und Lebensraum zwischen Zürich, Stuttgart, Konstanz und Basel positioniert, besonders anstrengen müssen, um erfolgreich zu sein und auch wahrgenommen zu werden. 

Nun möchte ich Ihnen noch zweifach danken:
Den ersten Dank spreche ich nicht nur im Namen der Stadtregierung, sondern auch für die Kantonsregierung aus:
Es geht um das professionelle und wirkungsvolle Corona-Krisenmanage­ment des Bundesrats.
Es war für die Kantone, Städte und Gemeinden sehr wichtig und hilfreich, dass unsere Landesregierung in der ausserordentlichen Lage während den letzten Monaten so unaufgeregt und glaubwürdig agiert hat.
Die Entwicklung der Ansteckungszahlen hat bestätigt, dass Sie vieles richtiggemacht haben, obwohl der Umgang mit einer solchen Pandemie für uns alle Neuland war.
Auch, wenn die ausserordentliche Lage unterdessen aufgehoben worden ist, sind wir leider noch lange nicht über den Berg.
Das Virus ist weiterhin präsent und die Ansteckungszahlen steigen wieder. Wir müssen deshalb alle sorgsam und verantwortungsvoll bleiben, damit es keinen zweiten Lockdown braucht.

Der zweite Dank gehört Ihnen Frau Bundesrätin für Ihr wichtiges Engagement im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 29. September 2020.
Stadt und Kanton Schaffhausen profitieren aufgrund ihrer Grenzlage sehr von der Personenfreizügigkeit mit der EU.
Der bilaterale Weg mit Europa darf nicht gefährdet werden, notabene zu einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaft Perspektiven für Wege aus der Coronakrise braucht.
Gerade am 1. August sollten wir uns deshalb darauf besinnen, was uns in der Vergangenheit so reich und stark gemacht hat: Es war die Offenheit – die Offenheit unseres Landes und die Offenheit seiner Menschen.

Mit diesem Plädoyer schliesse ich meine kurze Begrüssung und freue mich nun auf unsere Hauptrednerin Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Entwicklung Kammgarnareal: Einmalige Chance für Schaffhausen nutzen!

Foto: (von links nach rechts) Lorenz Bärlocher, CFO IWC, Martin Kessler, Regierungspräsident, Peter Neukomm Stadtpräsident, Raphael Rohner, Stadtrat, Katrin Bernath, Stadträtin im Westflügel anlässlich der Eröffnung des Tags der offenen Tür

Ich begrüsse Sie sozusagen als Hausherr hier im Westflügel der Kammgarn im Namen der Stadt als Eigentümerin.

Sie haben es sicher selber festgestellt oder dann werden Sie es noch, wenn Sie die Räumlichkeiten des Westflügels anschauen werden: Hier weht ein Wind der Kreativität, der Innovation und des Aufbruchs. Dieser frische Wind hat auch die Absichten von Kanton, Stadt und IWC zur Entwicklung des Kammgarnareals, über die wir heute nochmals informieren möchten, vorwärtsgetrieben.

Wie bei den letzten grossen Vorlagen der Stadt – z.B. zur Sanierung des Stadthausgevierts und der E-Busvorlage – soll die Bevölkerung vor Ort durch die politischen Verantwortungsträger und die Fachleute der Stadt aufgezeigt werden, was, wie saniert werden soll und wo welche Nutzungen nach der Sanierung stattfinden werden.

Auch die IWC wird nochmals aufzeigen, weshalb sie sich in dieser Public Privat Partnership engagiert und gemeinsam mit der Stadt investieren will.

 
Die Entwicklung des Kammgarnareals ist für die Stadt und für die ganze Region eine einmalige Chance, die wir jetzt unbedingt packen sollten!

Der Westflügel ist dringend sanierungsbedürftig und der Hof wird heute öde als Parkplatz genutzt – dabei hat das Areal zwischen Altstadt und Rhein so viel Potenzial, ein attraktiver Begegnungsort unserer Stadt zu werden und damit die Stadt auch näher an den Rhein zu bringen.

Darum soll jetzt eine Tiefgarage her, damit der Hof neugestaltet werden kann – grün, mit Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung und mit einer Veranstaltungsfläche.

Der Westflügel wird saniert und mit neuem Leben gefüllt:
Pädagogische Hochschule im 2. und 3. OG, Freihandbibliothek im EG und 1. OG, Ludothek im 2. OG, Gastro im EG, spannende Unternehmen mit neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen im 1. und 4. OG und ich hoffe, dass da dann auch ein paar der heutigen Zwischennutzer dabei sein werden.

Es ist also ein ausgewogener Nutzungsmix von 2/5 gewerblich/unternehmerisch, 2/5 Bildung und 1/5 öffentlicher Nutzung vorgesehen.

Und die Absichten des Stadtrats, was mit dem 4. OG geschehen soll, ist in der Vorlage vom 08.08.2019 und im Abstimmungsmagazin klar und unmissverständlich festgehalten: Wir wollen dort mit Unterstützung der Wifö spannende Unternehmen ansiedeln. Aufgrund der tollen Lage und den einzigartigen Räumlichkeiten ist die Wifö bezüglich Erreichen dieser Zielsetzung sehr zuversichtlich.

Gerade jetzt, mit der drohenden Rezession und den Herausforderungen im Detailhandel in der Altstadt, wird diese Investition und Belebung der Innenstadt zu einem wichtigen wirtschaftlichen Impuls für den ganzen Kanton.

Auch deshalb haben sich für diesen Meilenstein der Stadtentwicklung Stadt, Kanton und IWC zu einer historischen Partnerschaft zusammengefunden, die auch dazu beiträgt, dass die Investitionskosten für die Stadt mit netto Fr. 14.8 Mio. absolut tragbar bleiben.

Und Sie können beruhigt sein, es braucht auch keine Steuererhöhung wegen dieser wichtigen Investition.

Ich bin sicher, dass auch der ehemalige Stadtpräsident Felix Schwank seine helle Freude an diesem Projekt hätte: Denn er war es, der 1982 das Kammgarnareal für die Stadt gekauft hat, um dort eine Entwicklung mit einem möglichst grossen Mehrwert für die Bevölkerung sicherzustellen.

Und genau das machen wir jetzt.

Historische Partnerschaft Stadt – Kanton – IWC

Interview Radio Munot vom 04.07.2020