Programm des 30. Bachfests 2024 begeistert

Bildlegende: «Die Zielsetzung des Bachfests hat nichts von ihrer Aktualität einge-büsst», mit diesen Worten begrüsste Stadtpräsident Peter Neukomm die Anwesenden. BILD MICHAEL KESSLER/Schafffhauser Nachrichten

Votum anlässlich der Medienkonferenz zur Präsentation des Programms des internationalen Bachfests 2024

Im Namen der Stadt Schaffhausen begrüsse ich Sie hier im wunderbaren Zunftsaal des Hotel Rüden ganz herzlich zur Medienkonferenz zum 30. Internationalen Bachfest, das vom 8. – 12. Mai 2024 über die Bühne gehen wird und zur GV der Internationalen Bachgesellschaft.
An meiner Seite sind heute mein Stadtratskollege Raphael Rohner als Kulturreferent und Mitglied des Vorstands der IBG, Wolfram Kötter und Andreas Bohrer als Co-Präsidenten der Internationalen Bachgesellschaft (IBG) sowie Jens Lampater, Kulturbeauftragter der Stadt und Intendant dieses grossartigen Kulturevents.
Wir nutzen nun zum zweiten Mal nach 2019 die Möglichkeit, das Programm des Bachfests im Rahmen der Generalversammlung der Bachgesellschaft zu präsentieren.
Um Sie auf diesen tollen Anlass einzustimmen, servieren wir Ihnen gleich noch einen Teaser, der Sie „gluschtig“ machen soll.
Karel Valter, Traversflöte, Ilze Grudule, Violoncello und Andreas Jud, Orgelpositiv spielen die Sonate e-Moll für Flöte und Basso Continuo BWV 1030 von Johans Sebastian Bach.
Ganz herzlichen Dank den Musikern für die virtuose Darbietung, welche unseren Anlass würdig umrahmt.
Das 30. Internationale Bachfest steht dieses Mal unter dem Motto «Bach begeistert».
Schon der antike griechische Philosoph Platon soll zur Bedeutung der Musik einmal gesagt haben: «Musik gibt dem Universum erst seine Seele».
Und wenn das dann noch Musik von Johann Sebastian BACH ist, also gemäss dem deutschen Komponisten Max Reger «Der Anfang und das Ende aller Musik», dann stehen die Vorzeichen gut, dass das Programm, das wir heute vorstellen dürfen, begeistern wird.
Ziel unserer politischen Vorgänger war 1946, die Wunden des 2. Weltkriegs zu heilen und die vom Krieg gebeutelten Menschen grenzüberschreitend glücklich zu machen und einander wieder näher zu bringen.
Diese Zielsetzung hat heute leider nichts von ihrer Aktualität verloren.
Nicht zufällig findet sich im Programm eine ukrainische Komponistin mit einer Auftragskomposition. 
Wir hoffen aber natürlich alle sehr, dass wir im nächsten Mai in Europa und global an einem anderen, besseren Ort stehen werden.
Das Internationale Bachfest ist der wichtigste Kulturanlass, den die Stadt hauptverantwortlich organisiert.
Wenn ich von hauptverantwortlich rede, meine ich vor allem die finanziellen und personellen Ressourcen, die es für die Planung und Durchführung dieses Festivals braucht.
Der zweite wichtige Player, der diesen wunderbare Anlass mitträgt, ist die Internationale Bachgesellschaft IBG, die heute ihre GV abhält.
Als verlässliche Partnerin auf Augenhöhe erbringt sie jeweils auch einen wertvollen inhaltlichen Support.
Das Bachfest ist eine weit über unsere Stadtgrenzen strahlende Veranstaltung, die mehrere tausend BesucherInnen aus fast allen Kantonen der Schweiz und aus verschiedenen Ländern Europas hierherbringt.
Wir sind aufgrund der hochkarätigen Ensembles und MusikerInnen, den einmaligen Veranstaltungsorten in der Stadt und der angrenzenden Region sowie dem spannenden Rahmenprogramm zuversichtlich, dass dies auch im Mai 2024 wieder der Fall sein wird.
Zum Schluss meiner Einleitung habe ich zu danken:
Ein grosser Dank geht an unseren Bereichsleiter Kultur Jens Lampater

Stadtrat sagt Ja zu vorgeburtlichem Mutterschutz

Stellungnahme des Stadtrats in der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 31.10.2023

Mit Datum vom 24. Januar 2023 hat Grossstadträtin Livia Munz ihr Postulat betreffend Einführung eines vorgeburtlichen Mutterschutzes eingereicht. Dieser solle freiwillig sein und den 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub nach der Niederkunft nicht tangieren. 

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:  

Heute haben Mitarbeiterinnen der Stadt Schaffhausen bei Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von vier Monaten, sofern das Arbeitsverhältnis bis zur Geburt über neun Monate gedauert hat. In Absprache und auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiterin, kann der Mutterschaftsurlaub schon zwei Wochen vor dem prognostizierten Geburtstermin beginnen. Dieser Vorbezug geht dann aber zu Lasten des regulären Mutterschaftsurlaubes. 

In der medizinischen Fachwelt ist unbestritten, dass eine möglichst stressfreie Vorbereitung auf die Geburt entscheidend ist für den Geburtsverlauf und die Gesundheit von Mutter und Kind. Die Realität ist, dass heute sehr viele werdende Mütter schon vor der Geburt krankgeschrieben werden. Gemäss einer Studie des Bundes sind zwei Wochen vor Geburt rund 70% der schwangeren Frauen krankgeschrieben. Bei der der Stadt Schaffhausen ist dieser Anteil in etwa gleich hoch oder sogar etwas höher. Die Erwartung, dass Frauen bis zur Geburt arbeiten sollen und können, ist für viele Frauen schlicht nicht realistisch und aus gesundheitlicher Sicht nicht haltbar – weder für die Frau, noch für das Kind.  

Vor diesem Hintergrund laufen in diversen Städten und Kantonen in der Schweiz Bestrebungen, zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub einen vorgeburtlichen Mutterschutz einzuführen. So etwa in Thun, Luzern, Basel Stadt, Burgdorf, Winterthur oder auch beim Kanton Schaffhausen, wo im Januar 2023 eine entsprechende Motion vom Kantonsrat überwiesen worden ist. 

Im europäischen Vergleich nimmt man mit einer solchen Regelung freilich alles andere als eine Vorreiterrolle ein. Der vorgeburtliche Mutterschutz ist sonst auf dem ganzen Kontinent Realität, in den meisten Fällen allerdings mit deutlich grosszügigeren Regelungen als die 3 Wochen, welche vielerorts in der Schweiz zur Diskussion stehen. So erhalten werdende Mütter in Deutschland 6 Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz, in Österreich 8 und in Grossbritannien sogar 11 Wochen. Die Schweiz nimmt hier keine sehr familienfreundliche Sonderrolle ein. Sie kennt als einziges Land in Europa keinen solchen Mutterschutz vor der Geburt. Theoretisch arbeiten Frauen bis zur Geburt – es sei denn, sie werden vorher krankgeschrieben oder beziehen Ferien. 

Die Einführung eines 3-wöchigen vorgeburtlichen Mutterschutzes würde auch für die Stadt handfeste Vorteile bringen: 

  • Diese liegen erstens in der besseren Planbarkeit für Stellvertretungen und das Abschliessen und Übergeben von Arbeiten. 
  • Zudem würde eine Regelung einen Beitrag zur Arbeitgeberattraktivität leisten, zumal sich die Stadt die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Legislaturzielen 2021-2024 auf die Fahne geschrieben hat. Hier hat die Stadt als öffentliche Arbeitgeberin auch eine Vorbildrolle inne. 
  • Nicht zuletzt lässt sich mit dieser Regelung dem Stigma, vor dem errechneten Geburtstermin mit dem vermeintlichen Vorwand der Schwangerschaft «krank zu machen», entgegenwirken. 
  • Das wichtigste Argument bleibt aber natürlich die Gesundheit von Mutter und Kind. 

Diese personalrechtlichen Neuerung würde zudem keine Mehrkosten für die Stadt verursachen, da bereits heute die Kosten für die krankgeschriebenen Mitarbeitenden von der Stadt getragen werden. Die KTG springt erst nach 90 Tagen Krankheit ein. Es spricht also auch finanziell nichts gegen eine solche Regelung. 

Aus all diesen Gründen erachtet der Stadtrat einen vorgeburtlichen Mutterschutz als sinnvoll. Der Stadtrat stellt sich diesen für die Stadt Schaffhausen wie folgt vor: 

Der vorgeburtliche Mutterschutz soll nicht verpflichtend sein und soll drei Wochen dauern, da zu diesem Zeitpunkt viele Frauen bereits krankgeschrieben sind und die Niederkunft auch jederzeit eintreffen kann. Auch in den meisten anderen Städten wird eine Dauer von 3 Wochen diskutiert bzw. eingeführt. Zudem geht der Mutterschutz nicht zulasten des regulären Mutterschaftsurlaubes und die volle Lohnfortzahlung ist gewährleistet, da die werdenden Mütter ansonsten schlechter gestellt würden als bei einer Krankschreibung. 

Sehr geehrte Grosstadträtinnen und Grossstadträte, Sie sehen: Das Postulat rennt beim Stadtrat offene Türen ein und so ist der Stadtrat gerne bereit, es entgegenzunehmen. 

(Der Grosse Stadtrat hat das Postulat mit 20 : 13 Stimmen an den Stadtrat überwiesen.)

Erfolgsgeschichte wird weitergeschrieben

Bildlegende: Stadtpräsident Peter Neukomm (l.) und Projektleiter Fernwärme bei SH Power, Philipp Wanner, in der Wärmezentrale Herrenacker. Um ihre CO2-Emissionen zu neutralisieren, muss sich Schaffhausen weg vom Gas- hin zum Wärmenetz bewegen. BILD ROBERTA FELE

Votum anlässlich der Medienkonferenz vom 26.10.2023 zur Übernahme des Wärmeverbunds Herrenacker durch die Städtischen Werke SH POWER

Der WVB Herrnacker ist eine Erfolgsgeschichte, die nun weitergeschrieben werden soll. Im Rahmen der kant. und städt. Volksabstimmung vom 24.09.1989 wurde die Vorlage zur Errichtung und zum Betreib einer zentralen Alternativenergie-Heizanlage im Bereich des Herrenackers durch die Stimmberechtigten angenommen. Die Zielsetzung war primär eine ökologische, nämlich den Umweltenergieanteil von 33% sowie eine Halbierung der Schadstoffemissionen.

Kanton und Stadt gründeten eine einfache Gesellschaft und die Stadt räumte dem WVB Herrenacker ein 90 jähriges Baurecht ein. Unterhaltskosten und Investitionen wurden seither gemäss Gesellschaftervertrag im Verhältnis von 56 % Kanton zu 44% Stadt getragen. Die Aufsicht lag bei den beiden Bauverantwortlichen der Kantons- und Stadtregierung. 

Der WVB Herrenacker war eigentlich ein weitsichtiges Pilotprojekt zur Wärmeversorgung aus lokalen und erneuerbaren Quellen und das in einer Zeit, in der es noch keine konkreten Klimaziele gab. Insofern also ein Vorbild mit pragmatischer Organisation, von der Stadt, Kanton und Private profitiert haben. Nun haben wir aber eine neue Ausgangslage in der Stadt, die eine Reorganisation als sinnvoll erscheinen lässt:

Die städtischen Werke haben einen Versorgungsauftrag für erneuerbare Wärme und Kälte erhalten und bauen deshalb in div. Quartieren und insbes. in der Altstadt eine Komfortwärmeversorgung auf, um vom fossilen Gas als Heizquelle wegzukommen. Der WVB Altstadt Nord ist bereits im Bau. Es wird wohl auch noch einen WVB Altstadt Süd geben. Und schlussendlich sollen alle Verbünde zusammengehängt werden, was wesentliche Synergien ermöglicht.

Stadt und Kanton als Gesellschafter des WVB Herrenacker haben sich aufgrund der neuen Ausgangslage schnell gefunden und die Auflösung der einfachen Gesellschaft mit Übergabe des WVB an die Stadt resp. SH POWER beschlossen. Ich danke an dieser Stelle unserem Partner Kanton, vertreten durch den Baudirektor Martin Kessler ganz herzlich für die konstruktiven Verhandlungen.

Regierungsrat und Stadtrat haben diesem Vorgehen am 08.03.2022 zugestimmt und das weitere Vorgehen – eine Gesellschaftsauflösung ohne Liquidation – beschlossen. Nach den erforderlichen rechtlichen, finanziellen und betrieblichen Abklärungen wurde eine Auflösungsvereinbarung mit den Modalitäten der Vermögensübertragung unterzeichnet.

Damit wird die Organisationsstruktur erheblich vereinfacht und am richtigen Ort alloziert. Der WVB Herrenacker kann in die flächendeckende Wärme- und Kälteversorgung der Städt. Werke integriert werden, so dass künftig alles aus einer Hand kommt.

Aufgrund einer technischen und wirtschaftlichen due diligence, zu der die Fachleute von Stadt und Kanton beigezogen wurden, konnte der Wert und der Investitionsbedarf der Anlagen für die nächsten 5 Jahre geschätzt werden.

Daraus ergab sich ein Anlagenwert von 5 Mio. Franken und eine Abgeltung an den Kanton über 2.7 Mio. Franken (gemäss Gesellschaftsanteil von 56%). Dieser Betrag wird in der Stadt dem Rahmenkredit von SH POWER zum Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung belastet. Kompetenzgemäss haben die VK SHP und der Stadtrat den Betrag freigegeben.

Die Übernahme erfolgt rückwirkend auf 01.07.2023. Bestehende Kundenverträge werden übernommen. Die kaufmännische und buchhalterischen Aufagben wurden bereits von SHP übernommen und der Jahresabschluss per 30.06.23 vollzogen. Die Prüfung erfolgt durch die bisherige Revisionsstelle.

Der Kanton wechselt nun vom Miteigentümer zum reinen Kunden. Hierzu werden Wärmelieferverträge abgeschlossen. Bis 01.01.2024 gilt für die Tarife ein Bestandesschutz. Danach erfolgt eine Anpassung an die Preise der anderen Wärmeverbünde in der Stadt (2. Schritt).

Der Stadtpräsident am Bier-Zapfhahn

Bildlegende: Stadtpräsident Peter Neukomm (links) im Gespräch mit Stefan Balduzzi an der Eröffnung. BILD ROBERTA FELE

Schaffhauser Nachrichten vom 26.10.2023 zur Eröffnung der Herbstmesse

Sandy Hedinger

SCHAFFHAUSEN. In vier Festhallen und darum herum werden bis zum Sonntagabend 160 Ausstellerinnen und Aussteller an der Schaffhauser Herbstmesse auf der Breite ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Im Vergleich zum vergangenen Jahr konnte Karin Spörli erneut die Ausstellerzahl um 19 anheben. «Die Messe hat eine grosse Bedeutung für die Region, sowohl für die Aussteller als auch für die Besucher», sagte Spörli, die als Leiterin der Messe, jetzt wo sie eröffnet sei, wieder durchatmen könne. «Alle Aussteller sind hier, alles ist eingerichtet und bereit für die Besucher.» Die Bedeutung der Messe reduziere sich aber nicht nur auf die Präsentationen an den Ständen. Sie präge auch den gesellschaftlichen Bereich. «Es ist wie ein grosses Klassentreffen», meinte Spörli, man begegne hier Menschen, die man zum Teil nur einmal im Jahr sehe: «Das Wirgefühl wird unterstützt.» Dahin gehend wurde auch das Rahmenprogramm für alle Besucher festgelegt. Mit einem speziellen Familientag oder dem Jass-Turnier finden Aktivitäten für Jung und Alt statt und mit den Abendveranstaltungen werden die Besucher angesprochen, die gerne feiern und tanzen. Solides Gewerbe im Kanton

Die Finanz- und Polizeidirektorin des Kantons Schaffhausen, Cornelia Stamm Hurter, lobte das solide Gewerbe im Kanton. Als Anwohnerin kann sie direkt auf das Messegelände blicken und meinte: «Ich sehe, wenn ich während dem Aufbau der Herbstmesse aus dem Fenster blicke, dass das Schaffhauser Gewerbe floriert.» Als das Rückgrat des Kantons bezeichnete die Regierungsrätin die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Ausbildungsplätze schaffen. «Unserem Gewerbe geht es gut und es ist solide.» Als Finanzdirektorin sei sie daher erfreut, dass dieser wichtigen Stütze, den KMU, der kantonale Steuersatz gesenkt werden konnte. Auf die Frage, ob der Standort auf der Breite für die Herbstmesse der richtige sei, meinte sie: «Ich kann ja hier auch als Anwohnerin sprechen, mich stört es überhaupt nicht.» Zudem gehöre die Herbstmesse ihrer Meinung nach ins Zentrum der Stadt und das sei auf der Breite: «Das ist jetzt seit 45 Jahren so und so soll es auch bleiben.» Ein diskutierter neuer Standort im Herblingertal sei nicht das Richtige, so die Regierungsrätin. «Hier ist der richtige Platz für den Zirkus, die Chilbi und die Herbstmesse.» Würde sie an der Messe an einem Stand arbeiten, würde sie sich für einen Aussteller im Dekorationsbereich entscheiden. «In der Handarbeit in der Schule brauchte ich Nachhilfe, aber Dekorieren liegt mir sehr – am liebsten Christbäume.» Idealer Ort für ein Date

Der Schaffhauser Stadtpräsident würde sich, wäre er an einem Stand im Einsatz, bei der Falkenbrauerei am Zapfhahn sehen, teilte er mit. Peter Neukomm ist ein Herbstmessefan der ersten Stunde. «Vor 45 Jahren war das schon ein Highlight bei uns damals noch Jungen, hier konnte man das Neuste auf dem Markt entdecken und ausserdem konnte man Mädchen kennenlernen», erinnerte er sich zurück. In diesem Jahr wird er aber nur Ausschau nach einem neuen Cheminée-Ofen halten, so einen brauche er. «Ich bin immer wieder erstaunt über die Vielfalt und die Resilienz des Gewerbes, das sich hier zeigt.» Mit den Messen vor 45 Jahren sei das nicht mehr zu vergleichen. Lob gab es vom Stadtpräsidenten auch für die drei Spezialausstellungen. Der Astag zeigt, wie wichtig die Transportunternehmen im täglichen Leben sind. Mit einem LKW-Simulator können die Besucher selbst erleben, wie Waren über die Strassen zu den Verbrauchern transportiert werden. Bei der AAA Alpine Air Ambulance, die sich zum dritten Mal an der Herbstmesse präsentiert, gibt es einen Einblick in deren spannenden Alltag. Das Medienprojekt, das dieses Jahr mit fünf Schulklassen an der Messe stattfindet, fand beim Stadtpräsidenten viel Anerkennung: «Medienkompetenzen sind ein wichtiges Thema, nicht nur in der Schule, sondern auch zu Hause.» Die Schülerinnen und Schüler werden die Messe in den sozialen Medien und in einer Sonderausgabe in Printversion festhalten. «Das ist eine lehrreiche Sache, die hier an der Messe geboten wird.» Was Neukomm am meisten freute, war die Tatsache, dass die Messe trotz des Rückschlags durch Corona wieder in alter Beliebtheit stattfindet: «Das Konzept Messe ist nicht tot.»

Politikverdrossenheit durch unnötigen Volksabstimmungen

Stellungnahme des Stadtrats vom 19.09.2023 zum Postulat von Martin Egger im Grossen Stadtrat

Mit Datum vom 7. März 2023 hat Grossstadtrat Martin Egger (FDP) eine Motion zum Thema Kompetenzen des Grossen Stadtrats im Grossen Stadtrat eingereicht.

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:

Grossstadtrat Martin Egger schlägt eine Anpassung der Stadtverfassung vor, mit welcher bei Nichterreichen einer 4/5-Mehrheit im Grossen Stadtrat zwingend die Stimmbevölkerung über Gemeindeerlasse (Verordnungen) befinden muss.

Damit würde die Stadt einer Regelung folgen, welche der Kanton Schaffhausen bei der Beratung von Gesetzen im Kantonsrat kennt.

Das ist aber nicht korrekt: Beim Kanton unterstehen alle Gesetzesänderungen dem obligatorischen Referendum. Nur bei einer Zustimmung von 4/5 der Mitglieder des Kantonsrats kann eine Volksabstimmung vermieden werden.

Bereits heute unterstehen alle Gemeindeerlasse (Verordnungen), welche der Grosse Stadtrat beschliesst, dem fakultativen Referendum.

Das heisst 600 Stimmberechtigte können in jedem Fall eine Volksabstimmung erzwingen. Dieses Instrument des «fakultativen Referendums» hat in der Stadt Schaffhausen eine lange Tradition.

Seit dem Jahr 1918 ist die Anzahl erforderlicher Unterschriften unverändert geblieben, obwohl sich die Bevölkerung seither mehr als verdoppelt hat. Damit ist die Hürde für eine Volksabstimmung sukzessive tiefer geworden. Auch bei der Revision der Stadtverfassung im Jahr 2011 wurde diese Regelung beibehalten, damit 600 Stimmberechtigte relativ einfach eine Volksabstimmung verlangen können.

Diese Hürde ist im nationalen Vergleich extrem tief.

In den vergangenen Jahren ist es nie vorgekommen, dass bei einem fakultativen Referendum die erforderliche Anzahl Unterschriften nicht erreicht wurde.

Gerade bei umstrittenen Vorlagen, mit welchen Grossstadtrat Egger argumentiert, dürfte das Erreichen von 600 Unterschriften besonders einfach sein.

Es lässt sich also kaum mit einer zu hohen Hürde für Volksabstimmungen argumentieren.

Mit der von Grossstadtrat Egger vorgeschlagenen Regelung wären jedoch zahlreiche weitere Gemeindeerlass zur Volksabstimmung gelangt, ohne dass Stimmberechtigte eine solche verlangt hätten.

Dadurch hätte es allein in den letzten vier 2 Jahren neun zusätzliche Volksabstimmungen gegeben, darunter zum Erlass einer Mehrwertabgabeverordnung (2022), zur Verordnung über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts (2021) oder zur Revision der Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren (2020).

Lediglich ein Erlass (Verordnung über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke Schaffhausen SH POWER betreffend die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte) wäre ohne obligatorische Volksabstimmung ausgekommen.

Diese zusätzlichen Volksabstimmungen hätten zudem zu erheblichen Aufwänden, Zusatzkosten und zeitlichen Verzögerungen geführt.

Die Kosten für ein Abstimmungswochenende belaufen sich auf ca. 25‘000 bis 30’000 Franken.

Mehraufwände fallen bei städtischen Abstimmungen beispielsweise für die Personalkosten der Verwaltung zur Erstellung des Abstimmungsmagazins, Sitzungsgelder für Sitzungen des Büros des Grossen Stadtrats, Druck der Abstimmungsmagazine und Stimmzettel sowie Inserate an.

Die tiefe Hürde von seit über 100 Jahren unveränderten 600 Unterschriften für ein fakultatives Referendum und die Tatsache, dass ein solches in den letzten Jahren nie an der Anzahl Unterschriften gescheitert ist, lassen keinen Handlungsbedarf erkennen, welcher den Zusatzaufwand für obligatorische Volksabstimmungen zu weniger umstrittenen Gemeindeerlassen rechtfertigen würde.

Im Übrigen ist der Grosse Stadtrat gemäss geltender Stadtverfassung berechtigt, seine Beschlüsse freiwillig dem Volk zu unterbreiten.

Zum demokratiepolitischen Argument: Wenn Volksabstimmungen inflationär werden, wird das den positiven Effekt der zusätzlichen Mitsprache, die damit gewonnen wird, überkompensieren.

Darum sollen nur bedeutende resp. umstrittene Vorlagen zwingend einer aufwändigen Urnenabstimmung unterzogen werden.

Sonst wird auch die Bedeutung des Parlaments entwertet.

Dasselbe gilt für die wichtige Kommissionsarbeit und die Bereitschaft, Kompromisse einzugehen.

Denn eine kleine Minderheit von acht Grossstadtratsmitgliedern könnte stets ein obligatorisches Referendum erzwingen.

Zudem ist zu befürchten, dass eine solche Regelung vermehrt taktisches Abstimmungsverhalten im Rat fördern würde.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir die Nichtüberweisung der Motion.