Stellungnahme des Stadtrats in der Budgetdebatte des Grossen Stadtrats vom 24.11.2020 zur Vorlage „Einmalzulage für das städtische Personal“ vom 18.08.2020

Ich begründe Ihnen heute im Namen des Stadtrats die Vorlage zur Einmalzulage für das Personal zulasten der Rechnung 2020. Dazu muss ich kurz ausholen:

Der Stadtrat steht in der Verantwortung, damit die städtischen Leistungen zu Gunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft in möglichst hoher Qualität erbracht werden.
Das erwarten die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt zu recht von uns.
Dies ist aber nur möglich, wenn wir dafür über genügend qualifiziertes Personal verfügen und dieses auch halten können.

Und da stehen wir vor einer grossen Herausforderung: Stadt und Kanton haben nicht nur wegen dem Fachkräftemangel und der demografischen Entwicklung ein Rekrutierungsproblem, sondern auch wegen den nicht mehr konkurrenzfähigen Löhnen.
Wenn Lehrer oder Fachkräfte im Gesundheitswesen bis zu Fr. 1’000 pro Monat weniger verdienen als ihre Berufskolleginnen und -kollegen auf der anderen Seite des Rheins in den Nachbarkantonen Thurgau und Zürich, ist das ein Gap, der viel zu gross ist.
Dieses Problem muss möglichst zeitnah angegangen werden, denn es wird sich absehbar weiter verschärfen, zumal in der nächsten Legislatur bei uns viele Leistungsträger der Babyboomer-Generation in Rente gehen werden.
Das hat auch der Kantonsrat eingesehen. Deshalb wurden dieses Jahr mehrere Vorstösse zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen an den Regierungsrat überwiesen.
Der Stadtrat ist in dieser Frage auch aktiv geworden: Er wird eine Arbeitsgruppe einsetzen, welche eine Attraktivierung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals prüfen soll. 

Der Stadtrat hat in seinem Zuständigkeitsbereich in der ablaufenden Legislatur diverse Schritte zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen des städtischen Personals unternommen.

Beim Lohn steht aber vor allem der Grosse Stadt im Rahmen seiner Budgetkompetenz in der Verantwortung. Wie wir wissen, braucht es mind. 1% Lohnsummenentwicklung, damit unser Lohnsystem einigermassen funktioniert und wir im Vergleich mit der Konkurrenz im Arbeitsmarkt – und das sind eben nicht die Branchen, die jetzt unter Corona leiden – nicht weiter an Boden verlieren.
Die anspruchsvollere Rekrutierungssituation, gerade auch in für den Service public wichtigen Bereichen wie z.B. der Altersbetreuung oder bei der Energie- und Wasserversorgung, schlägt sich in offenen Stellen und höheren Rekrutierungskosten nieder. Sie werden das dann in der Rechnung 2020 sehen.

Diese schwierige Ausgangslage ist bei der Beurteilung der Lohnmassnahmen im Zusammenhang mit dem Budget 2021 zu berücksichtigen. Der Stadtrat hat das gemacht.

Auch wenn wir die im Finanzplan vorgesehene 1% Lohnsummenentwicklung für individuelle Lohnentwicklungen unserer Leistungsträger aus finanziellen Gründen nicht vollziehen können, haben wir beschlossen, die Mitarbeitenden am hervorragenden Jahresergebnis 2020 – wir werden voraussichtlich einen Überschuss von über 20 Mio. erzielen – einmalig zu beteiligen.
Dies auch im Wissen, dass div. Mitarbeitende – nicht nur im Gesundheitswesen – unter erschwerten Bedingungen der 1. Corona-Welle ausserordentliche Leistungen erbracht haben.
Und jetzt zu den Fake News, der Stadtrat beabsichtige, die Einmalzulage mit der Giesskanne auszurichten. Ich weiss nicht, wo das in der Vorlage steht. Deshalb halte ich jetzt nochmals – auch zuhanden des Protokolls fest, dass der Stadtrat bei der Verteilung der Einmalzulage einerseits einen kleinen Sockel vorsehen möchte, von dem alle MA profitieren können. Damit können wir auch eine kleine Wertschätzung gegenüber dem nach OR angestellten Personal, insbes. den Reinigungskräften, die ihren Job im Zusammenhang mit Corona unter erschwerten Bedingungen erbringen müssen. Im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlich Angestellten können sie bei Lohnsummenentwicklungen nie profitieren. Damit kommen wir auch einem Anliegen der Personalkommission nach.
Der Hauptteil der Einmalzulage hingegen soll leistungsbezogen und pensenbereinigt gemäss Ergebnissen der MbO 2020, die nur die 1. Corona-Welle berücksichtigt, verteilt werden. Es werden also nur MA mit guten und sehr guten Leistungen etwas erhalten. Wir kommen damit den Inputs der GPK nach.

Der Stadtrat hat beim Antrag für die Einmalzulage auch berücksichtigt, dass wir die letztes Jahr in Aussicht gestellte strukturelle Lohnentwicklung weiter aufschieben müssen. Der Kanton hat diese beschlossen.
Dadurch wurden die Lohnbandminima gegenüber den städtischen Funktionen erhöht. Wenn wir bei der Budgetierung 2020 bereits gewusst hätten, wie massiv der Überschuss im Abschluss 2020 ausfällt, hätten wir die strukturelle Lohnentwicklung für 2020 natürlich nicht aufgeschoben, sondern wie der Regierungsrat für dieses Jahr beantragt.

Wir werden nicht umhinkommen, hier nachzuziehen.
Jetzt müssen wir die Mitarbeitenden aufgrund der finanziellen Ausgangslage leider nochmals vertrösten.

Deshalb ist es nun wichtig, dass wir – neben dem halben Prozent Lohnsummenentwicklung fürs 2021 – das Personal am hervorragenden Abschluss 2020 wenigstens mit einer einmaligen Zulage beteiligen.

Noch zum Verhältnis dieser Einmalzulage zum am letzten Dienstag von Ihnen überwiesenen Postulat Lacher: Das Gesundheitspersonal soll für die Bewältigung der Corona-Pandemie einen Bonus erhalten, analog zum privaten AZ Résidence.
Dieser Corona-Bonus für das Gesundheitspersonal soll erst beschlossen werden, wenn wir den ausserordentlichen Einsatz dieser Mitarbeitenden abschliessend beurteilen können, also wenn die Pandemie bewältigt ist. Denn wir haben gesehen, dass die zweite Welle wesentlich belastender war als die erste und wir sind noch nicht sicher, ob es nicht sogar noch eine dritte gibt.

Weil es sich bei den Eckwerten des Budgets 2021 zusammen mit der Einmalzulage 2020 um ein politisches Gesamtpacket handelt, soll dieses auch so behandelt und beschlossen werden: Wir fahren mit einem stabilen Steuerfuss, mit einer roten Null in der Erfolgsrechnung, mit erklecklichen Investitionen in die Zukunft, mit einer reduzierten Lohnsummenentwicklung 2021 sowie mit der Einmalzulage 2020.

Ich bitte Sie im Namen des Stadtrats eindringlich, den stadträtlichen Anträgen in diesem Sinne zuzustimmen.