Kleine Anfrage: Unternehmenssteuerreform III – Kompensation von Steuerausfällen der Gemeinden

Kleine Anfrage vom 4. August 2016

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist in der Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte vom 17.06.2016 verabschiedet worden. Sollte sie die absehbare Referendumsabstimmung überstehen, ist mit einer Umsetzung im Jahr 2019 zu rechnen. Kernstück der Reform ist die Abschaffung des sogenannten kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Dieser Schritt ist notwendig, weil die steuerliche Bevorzugung von solchen Unternehmen international nicht mehr akzeptiert wird. Mittels neuer steuerlicher Entlastungsmassnahmen (Patentbox, Inputförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer) sollen diese zum Teil recht mobilen Unternehmen in der Schweiz gehalten werden. Da bei den Gewinnsteuereinnahmen von Kanton und Gemeinden der Anteil der Statusgesellschaften im schweizerischen Vergleich sehr hoch ist und diese Unternehmen auch zahlreiche Arbeitsplätze anbieten, bestehen bei der Umsetzung der USRIII im Kanton Schaffhausen nicht nur hohe Chancen, sondern auch entsprechende Risiken. Die Strategie der Regierung zielt darauf ab, neben der Umsetzung der USR III eine erhebliche Reduktion der Gewinnsteuer von 16% auf 12 bis 12.5% für alle Unternehmen zu verwirklichen (Interview mit der Finanzdirektorin in den Schaffhauser Nachrichten vom 15.06.2016).

Die Unternehmenssteuerreform III wird schweizweit gesehen zu Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe führen, denn es ist davon auszugehen, dass die Kantone zur Verhinderung von Abwanderungen        – insbes. von Statusgesellschaften – ihre Steuersätze für alle Unternehmen senken werden. Deshalb hat das Bundesparlament entschieden, die kantonalen Bundessteueranteile von 17.0% auf 21.2% erhöhen. Damit sollen die finanziellen Auswirkungen für die Kantone abgefedert werden.

Im Bundesparlament war man sich einig, dass die Kantone bei der Umsetzung der Reform den am meisten betroffenen Städten und Gemeinden finanziell spürbar unter die Arme greifen müssten. Die zuständige Bundesrätin sagte in der Verhandlung: „Es ist für den Bund aber selbstverständlich, dass die Interessen der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden, ohne dass wir das jetzt auf Gesetzesstufe noch verankern. (…) Wir gehen alle davon aus, und es muss auch so sein, dass die Kantone bei der Umsetzung die Anliegen der Städte und der Gemeinden berücksichtigen.“ (Ständerat, Wintersession 2015, 8. Sitzung, 14.12.15, 15h15, 15.049).

Die Schaffhauser Gemeinden sind von Veränderungen bei den Unternehmenssteuererträgen zum Teil stark betroffen. Dies wird auch bei der USRIII so sein. Diejenigen Gemeinden, bei denen bisher keine Statusgesellschaften domiziliert waren, werden mit den bisher bekannten Zielsetzungen des Regierungsrats Steuersubstrat verlieren. Für Gemeinden mit Statusgesellschaften gibt es nicht nur Risiken, sondern auch Chancen, wenn Abwanderungen von bisher begünstigten Unternehmen ausblieben oder sich in kleinem Rahmen hielten, weil diese künftig mehr Steuern zahlen müssten.

Da eine erfolgreiche Umsetzung der USRIII aber nur möglich ist, wenn die Gemeinden mit im Boot sind, braucht es für diese Perspektiven und gewisse Sicherheiten. Der Kanton soll aufzeigen, wie er ihre finanziellen Risiken abfedern will, so wie das der Bund mit den Kantonen gemacht hat. An diesen zusätzlichen Bundessteueranteilen sollen die Gemeinden solidarisch partizipieren können. So ist das im Bundesparlament bei der Reform angedacht worden.

Bisher hat sich der Regierungsrat aber noch nicht klar geäussert, wie er gedenkt, die durch die USR III erwirkten Ausfälle bei den Gemeindesteuern zu kompensieren. Der Verweis darauf, man könne den innerkantonalen Finanzausgleich anpassen, erscheint vage und vermag die kommunale Ebene nicht zu beruhigen.

Es stellen sich deshalb folgende Fragen:

  1. Der Regierungsrat will die Unternehmensgewinnsteuer auf 12 – 12.5 % senken. Welche Berechnungen liegen diesem Szenario zu Grunde (Veränderung Gewinnsteueranteil Statusgesellschaften, Gewinnsteuer übrige Unternehmen, Verlust Arbeitsplätze)?
  2. Ist der Regierungsrat bereit, die Stadt und die Gemeinden bei der Ausarbeitung der Vorlage zur kantonalen Umsetzung der USR III frühzeitig einzubeziehen?
  3. Welche Chancen und Risiken bestehen mit der USRIII für Kanton und Gemeinden? Welche Steuerausfälle drohen? Wie gedenkt der Kanton, die durch die USR III bewirkten Steuerausfälle von Stadt und Gemeinden zu kompensieren?
  4. Wie hoch schätzt die Regierung die Kompensation des Bundes für die Umsetzung der USR III an den Kanton Schaffhausen ein? Welchen Anteil der Bundeskompensation wird er den Gemeinden weitergeben? Welches sollen die Kriterien für die Berechnung sein?