Kleine Anfrage: Wirkungsbericht NFA Kanton – Gemeinden

Kleine Anfrage vom 18. Mai 2015

Mit einer Kleinen Anfrage vom 06.09.2010 (2010/19) ersuchte Kantonsrat Matthias Freivogel – in Anlehnung an den Wirksamkeitsbericht des Bundesrats vom 31.03.2010 – den Regierungsrat darum, die Wirksamkeit des Finanzausgleichs von Kanton und Gemeinden zu überprüfen.

Der Regierungsrat hat mit Antwort vom 29.03.2011 in Aussicht gestellt, frühestens per Ende 2011 einen Wirksamkeitsbericht zum neuen Finanzausgleich Kanton – Gemeinden zu erstellen. Die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage lautete wie folgt:
Wie bereits in den Schwerpunkten der Regierungstätigkeit 2011 angekündigt, will der Regierungsrat einen Bericht erarbeiten über die Auswirkungen der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen im Kanton Schaffhausen und über die Finanzierungsentflechtungen zwischen Kanton und Gemeinden im Rahmen der Einführung der NFA. Im Bericht soll aufgrund der Erfahrungen in den ersten drei Rechnungsjahren (2008 – 2010) insbesondere geprüft werden, wie sich die Finanzierungsentflechtungen zwischen Kanton und Gemeinden ausgewirkt haben.

Bevor ein solcher Bericht erstellt worden ist, wurden nun umfangreiche Projekte des NFA Kanton – Gemeinden über die Entlastungsmassnahmen 2014 (EP14) wieder aufgeschnürt (z.B. Kostenteiler in der Alterspolitik). Deshalb stellen sich folgende Fragen:

  1. Warum wurde der versprochene Wirksamkeitsbericht nie erstellt resp. publiziert?
  2. Wie sollen die Gemeinden ohne einen solchen Bericht die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen von EP14, die in diese Finanzierungsentflechtungen eingreifen, fundiert beurteilen können?
  3. Wie soll im Rahmen der Strukturreform des Kantons eine sinnvolle Aufgabenteilung und Finanzierungsentflechtung erreicht werden, wenn zur bestehenden noch keine genügenden Grundlagen bestehen?