Leistungsbezogene Lohnsummenentwicklung dringend nötig

Stellungnahme als Personalreferent vom 27.11.2018 im Grossen Stadtrat zur vom Stadtrat beantragten Lohnsummenentwicklung von 1.25%

Der Stadtrat stellt Ihnen den Antrag, die Lohnsummenentwicklung für 2019 auf 1.25% festzulegen.
Bevor ich den Antrag als Personalreferent noch kurz begründe, möchte ich, auch zuhanden der Medien, wieder einmal den Mecano erklären, damit wir morgen – sollte der Rat dem Antrag des SR folgen – nicht wieder in der Zeitung lesen müssen, alle städtischen MA würden 1.25% mehr Lohn erhalten. So war es nämlich nach dem Budgetentscheid des Kantonsrats vom 19.11.2018 für das kantonale Personal zu lesen.

Nur die Verwendung der Lohnsummenerhöhung für teuerungsbedingte Lohnanpassungen, eine sog. generelle Lohnsummenentwicklung, kommt allen MA zugute und erhöht die Lohnbänder prozentual. Ein solcher Teuerungsausgleich ist im Jahr 2019 nicht geplant, weder beim Kanton noch bei der Stadt und dies, obwohl die massgebliche Teuerung um 1.3% angestiegen ist. Massgebende Indexbasis bildet dabei der Landesindex vom Dezember 2015. Weil abzusehen ist, dass die Teuerung weiter zunehmen wird, soll die Frage der teuerungsbedingten Lohnanpassung für die Lohnrunde 2020 wieder angeschaut werden. Das haben wir auch der Personalkommission in Aussicht gestellt.

Wird die Lohnsummerhöhung nur für individuelle resp. leistungsbedingte Lohnanpassungen verwendet, wozu sich der SR bisher in der Budgetdebatte bekannt hat, was von ihm aber noch definitiv zu entscheiden ist, gelangen nicht alle MA in den Genuss einer Lohnerhöhung und schon gar nicht im Umfang von 1.25%. Vielmehr wird der Betrag von 1.25 % der Lohnsumme an jene verteilt, die im Rahmen der MA-Beurteilung eine gute bis sehr gute Quali erhalten haben (1 – 3). Die Lohnerhöhung für die einzelnen MA hängt dann davon ab, wie gut die Quali ausgefallen ist und wo sie im Lohnband positioniert sind (a – d). Darüber hinaus spielen auch noch die angewandte Lohnentwicklungsmatrix und Lohnberechnungsformel eine Rolle.

Der Stadtrat hat als Arbeitgebervertreter gegenüber dem Personal eine Verantwortung und nimmt diese auch wahr. Dazu gehört auch, dass er im Hinblick auf die Budgetierung die PEKO als Sozialpartnerin, welche die Interessen der MA vertritt, konsultiert. Diese Konsultation fand am 5. Juli 2018 statt. Die PEKO beantragte dabei dem SR für die Budgetierung 2019 insbes. eine
• individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.5 % sowie
• 1 zusätzlichen Ferientag für alle.

Im Hinblick auf die Lohnsummenentwicklung hat der SR im Sinne von Art. 19 PG alle massgeblichen Aspekte zu berücksichtigen versucht.
Welche fielen dabei besonders ins Gewicht?

Zuerst zur Wirtschaftsentwicklung: Die Schweizer Wirtschaft hat sich erholt und die Teuerung zieht an. Die Expertengruppe des Bundes erhöhte ihre Prognose für das BIP-Wachstum 2018 deutlich von 2,4 % auf 2,9 %. Die gute internationale Wirtschaftslage kurbelt den Aussenhandel an, und die Unternehmen investieren kräftig. Für 2019 wird unverändert ein solides BIP-Wachstum von 2,0 % erwartet. Das hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken und es herrscht ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Nach einem Reallohnverlust im 2017 sehen die Prognosen wieder positivere Lohnentwicklungen für 2019.

Die Lohnsummenentwicklungen bei den meisten öffentlichen Arbeitgebern werden nächstes Jahr in einer Bandbreite von 0.5 – 1.5 % liegen. Angesichts der steigenden Teuerung und der Erhöhung der KK-Prämien wird dem Personal aber nicht wirklich viel davon im Portemonnaie bleiben.

Für die Stadt sind konkurrenzfähige Löhne sehr wichtig. Für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit ist sie auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Hierzu auch marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt.
Um Aussagen über die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten, vergleicht die Stadt über ein spezialisiertes Unternehmen systematisch Löhne von MA mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir vor allem bei den jüngeren MA bis 49 Jahre ein Problem haben. Deshalb haben wir bei den 18 – 29-jährigen – wenig überraschend – auch eine sehr hohe Fluktuationsrate von über 20% im letzten Jahr. Dabei wäre es im Hinblick auf die demografische Entwicklung wichtig, dass diese Mitarbeitenden an Bord bleiben.

Damit gute Leistungen spürbar honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, muss mindestens 1 % der budgetierten Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung stehen (vgl. auch Vorlage Regierungsrat vom 06.09.2016 16-112).
Wenn wir nicht 1 % plus einsetzen, wird der Rückstand zu den Konkurrenten im Arbeitsmarkt immer grösser und es passiert das, was wir in der Vergangenheit mehrfach hatten, dass die bescheidenen Entwicklungsschrittchen beim Lohn bei Leistungsträgern durch KK-Prämienerhöhungen und höhere Abzüge bei der PK überkompensiert wurden. Dann haben die Mitarbeitenden bald weniger im Portemonnaie als bisher.

Die bereits äusserst angespannte Situation wird sich in allen Bereichen aufgrund der Altersstruktur der MA und der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. In den nächsten Jahren wird es altersbedingt zu vielen Abgängen kommen. Rund 43% des Personals der Stadt Schaffhausen befindet sich im Alter zwischen 50 und 65 Jahren. Damit verschwindet in den nächsten Jahren viel Know-how. Wenn die Löhne nicht einigermassen marktkonform sind, können diese Stellen nicht mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitenden ersetzt werden. Mehr dazu lesen Sie schon bald in der Antwort des SR zur KA Fioretti «Ist die Fluktuation der städtischen MA wirklich ein Problem?» vom 26.06.2018, die Ihnen nächstens zugehen wird.

Dass die bestehenden Löhne auf einem konkurrenzfähigen Niveau liegen, ist auch deshalb von grosser Bedeutung, weil bei der Lohnfestlegung von neuen Mitarbeitenden auf die internen Lohnstrukturen Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere neue jüngere Personen sollen nicht höher entlöhnt werden als bisherige, erfahrene jüngere Mitarbeitende.

Das aktuelle Budget bei der Erfolgsrechnung liegt im Streubereich eines ausgeglichenen Ergebnisses. Wir können und müssen uns darum eine spürbare Lohnsummenentwicklung leisten (Art. 19 PG).

Zudem erinnere ich Sie daran, dass der Kantonsrat beschlossen hat, zugunsten des kantonalen Personals im 2019 auch eine individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.25 % zu gewähren. Davon betroffen sind auch die städtischen Lehrer. Unser Finanzreferent hat darauf hingewiesen. Wenn die Stadt ebenfalls 1.25 % der Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungen einsetzt, hätten wir hier eine Parallelität.

Fazit:
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds und der erwarteten positiven konjunkturellen Entwicklungen, der sich weiter verschärfende Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften und der – bezüglich Löhne – eingeschränkte Konkurrenzfähigkeit der Stadt auf dem Arbeitsmarkt und aufgrund der vergangenen guten Jahresergebnissen mit zurückhaltender Lohnentwicklungen beantragt der SR eine Lohnsummenerhöhung von 1.25 % zuzustimmen. Diese entspricht einem Betrag von Fr. 984’000.