Stellungnahme zum Sicherheitszentrum im Kantonsrat

Ich nehme gerne zur Vorlage des RR und zum Ergebnis der Kommissionsberatungen, die ich sehr konstruktiv erlebt habe, Stellung und zwar aus zwei Blickwinkeln:

Einerseits aus derjenigen des ehemaligen Strafverfolgers mit über 20 Jahren Erfahrungen als UR und Sta andererseits als Vertreter der Stadt in diesem Rat. Ich kann es vorwegnehmen: Ich bin aus beiden Blickwinkeln zufrieden.

Als langjähriger Strafverfolger weiss ich aus eigener Erfahrung, in welch jämmerlichem Zustand die Infrastruktur im Klostergeviert ist. Die Verhältnisse sind schon seit langem für alle eine Zumutung, auch punkto Sicherheit. Dies hat ja schon mehrfach zu Kollateralschäden geführt. Die Verhältnisse sind eine Zumutung, nicht nur für diejenigen, die dort arbeiten müssen, d.h. Polizei, Gefängnispersonal, Staatsanwaltschaft etc., sondern auch für die Inhaftierten.
Ich bin froh, dass die Kommission das auch so sieht und hoffe, dass im Hinblick auf die Volksabstimmung möglichst viele Führungen im Gefängnis stattfinden werden, damit auch die Bevölkerung das mit eigenen Augen sehen kann und den dringenden Handlungsbedarf erkennt.

Auch als Stadtvertreter bin ich nach den Beratungen in der Kommission ziemlich beruhigt: Wichtig ist, dass auch beim Auszug der SHPol ins Herblingertal kein Abbau der Polizeipräsenz in der Altstadt droht. Einerseits hat das der Regierungsrat mit einer Absichtserklärung bekräftigt, andererseits war das auch der Kommission wichtig, dass ein Posten, der 365 Tage pro Jahr und 24 Stunden pro Tag besetzt ist, in der Altstadt verbleibt. Wir als Stadt werden da sicher Hand bieten, wenn es um die Liegenschaft geht.

Auch beruhigt bin ich, dass sich der Kanton offen dazu bekennt, das Klosterareal nach dem Auszug von Gefängnis, Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen mit der Stadt zu entwickeln. Die Folien, welche der Baudirektor heute gezeigt hat, haben das nochmals bestätigt. Der Einbezug der städtischen Fachstellen ist hier sehr wichtig. Aus persönlicher Sicht fände ich es schön, wenn der Kanton das Land nicht verkauft resp. dafür sorgt, dass es in der Hand der Öffentlichkeit bleibt. Ein Verkauf an so prominenter Lage in der Altstadt wäre beim städtischen Souverän nicht mehrheitsfähig. Gut müssen wir jetzt aber nicht darüber diskutieren. Es war ein weiser Entscheid, das von der Vorlage Sicherheitszentrum zu trennen, weil das sonst deren Hauptanliegen gefährdet hätte.

Ich warne Sie davor, jetzt als Laien die Kosten, die vom Baudepartement professionell errechnet worden sind, zu reduzieren. Es gibt keine konkreten Hinweise, dass hier zu viel Speck am Knochen hat. Das hätte man sonst in der Kommission vorbringen und vertiefter prüfen müssen.

Und zum Schluss noch das Thema Schwerverkehrszentrum: Aus städtischer Sicht gäbe es attraktivere Nutzungen für die letzten Reste unseres Industrielands im Herblingertal, also vor allem solche, die mehr Arbeitsplätze und Wertschöpfung bringen könnten… Aber da ist ja das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Lassen Sie uns diese Vorlage nun mit einem klaren Votum zuhanden der Stimmberechtigten verabschieden, damit wir die unhaltbaren Zustände im Klostergeviert bald mit einem modernen Sicherheitszentrum beenden und das Areal für eine neue, möglichst positive Entwicklung im Herzen der Altstadt freispielen können.

Eine lebendige Stadt ist nicht totenstill

Der Schaffhauser Stadtpräsident Peter Neukomm blickt auf das Jahr 2018 und spricht über das Kulturleben, die Wirtschaftslage, grosse Investitionen und die Arbeitsbelastung bei der Stadt.
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Sitzungsgelder gehören nicht in die Stadtverfassung

Mit ihrer Motion vom 21. Februar 2017 wollen Grossstadtrat Martin Egger und fünf Mitunterzeichnende erreichen, dass das Sitzungsgeld des Grossen Stadtrates künf­tig von den Stimmberechtigten in einer obligatorischen Volksabstimmung festgelegt wird. Dazu soll Art. 10 der Stadtverfassung entsprechend ergänzt werden.

In ihrer Begründung machen sie geltend, die Stimmberechtigten hätten heute kein wirkungsvolles Instrument, um bei Änderungen von Kommissionsentschädigungen und Sitzungsgeldern des Parlaments mitzubestimmen. Sie beziehen sich auf eine SMS-Umfrage der Schaffhauser Nachrichten, wonach im Januar 2017 97 % der Um­frageteilnehmenden kein Verständnis für die Erhöhung der eigenen Sitzungsgelder durch den Kantonsrat gehabt hätten.

Bevor ich Ihnen die Stellungnahme des Stadtrats erläutern werde, muss ich meinem Glücksgefühl Ausdruck geben, welches dieser Vorstoss bei mir ausgelöst hat. Sie merken, ich werde jetzt etwas ironisch. Aber für mich zeigt dieses Anliegen, dass es uns – im Vergleich zu einem Grossteil unserer Welt sehr gut geht in Schaffhausen. Und dafür sollten wir doch gerade im Hinblick auf die anstehende Weihnachtszeit dankbar sein. Nun aber wieder zur Sache:

Der Stadtrat steht der Erheblicherklärung der Motion aus verschiedenen Gründen skeptisch gegenüber:

1. Die Festlegung des Sitzungsgelder und Fraktionsentschädigungen des Grossen Stadträte in einer obligatorischen Volksabstimmung erscheint dem Stadtrat als unverhältnismässig. Nach der geltenden Stadtverfassung fallen neue einma­lige Ausgaben von mehr als 2 Mio. Franken und neue wiederkehrende Ausga­ben von jährlich mehr als 300‘000 Franken unter das obligatorische Referen­dum. Bei den Sitzungsgeldern und Grundentschädigungen des Grossen Stadt­rates handelt es sich um Beträge von jährlich 190‘000 Franken. Mit der Unter­stellung der Sitzungsgelder unter das obligatorische Referendum würde für eine einzelne Ausgabenkategorie eine verfassungsrechtliche Sonderregelung ge­schaffen, die schlecht zur sonstigen Regelung der Finanzkompetenzen passt.

2. Die verlangte Regelung widerspricht dem Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit den öffentlichen Geldern.
Für jede auch nur kleine Erhöhung der Sitzungsgelder müsste eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Diese kostet zwischen 10‘000 und 30‘000 Franken, je nachdem, ob sie mit ande­ren Abstimmungen zusammenfällt oder ein eigenes Abstimmungswochenende beansprucht.

3. Die Motionäre beziehen sich in ihrer Begründung auf eine SMS-„Abstimmung“ in den Schaffhauser Nachrichten, wobei Abstimmung hier in Anführungszeichen gesetzt werden muss. Eine SMS-Umfrage, bei der die Anzahl der Umfageteil­nehmerinnen und -teilnehmer nicht bekannt ist, stellt keine repräsentative Datenbasis dar.

4. Auch in einem anderen Punkt überzeugt die Begründung der Motionäre nicht:
Die Stimmbe­rechtigten haben durchaus Instrumente, um sich gegen allfällige unverhältnis­mässige Erhöhungen der Sitzungsgelder zur Wehr zu setzen. So können sie das Budgetreferendum ergreifen oder mit einer Initiative oder einer Volksmotion die Festlegung des Sitzungsgeldes in einer referendumspflichtigen Verordnung verlangen.

Und nicht zuletzt: Die Vergangenheit zeigt, dass der Grosse Stadtrat mit seiner Kompetenz zur Festsetzung der Sitzungsgelder bisher stets verantwortungsbewusst umgegangen ist. Das Sitzungsgeld von 130 Franken für eine Sitzung von 2½ Stun­den, die zusätzlich einen persönlichen Vorbereitungsaufwand und in der Regel auch die Teilnahme an Fraktionssitzungen erfordert, ist nach Auffassung des Stadtrates durchaus angemessen. Dies auch im Vergleich zum höheren Sitzungsgeld des Kantonsrates von 200 Franken. Aus der bisherigen, vernünftigen Handhabung kann also auch kein Handlungsbedarf abgeleitet werden.

Der Stadtrat sieht aber durchaus auch Gründe, die zu einer anderen Einschätzung führen können. Insbesondere die Tatsache, dass der Grosse Stadtrat bei der Fest­legung des Sitzungsgeldes in eigener Sache entscheidet, stellt eine besondere Konstellation dar, mit der aber jedes Parlament konfrontiert ist. Ihr könnte beispielsweise dadurch Rechnung getragen werden, dass das Sitzungsgeld in einer referendumspflichtigen Verordnung festgelegt würde. So hätten die Stimmberechtigten es in der Hand, für Erhöhungen des Sitzungsgel­des, die sie als ungerechtfertigt erachten, eine Volksabstimmung zu verlangen.

Da die Motion Egger eine Frage anspricht, die den eigenen Tätigkeitsbereich des Grossen Stadtrates betrifft, verzichtet der Stadtrat darauf, einen eigenen Antrag zu stellen. Sie haben aber aufgrund unserer Begründung unschwer feststellen können, dass es aus unserer Sicht sicher gewichtigere Themen in unserer Stadt gibt, als die Frage, ob das Volk über Ihre relativ bescheidenen Sitzungsgelder der Grossstadträtinnen und Grossstadträte mitbestimmen können soll.

Höhepunkt einer erfolgreichen Parlamentskarriere

Foto: Schaffhauser Nachrichten

Wenn ein städtischer Kantonsrat das Präsidium des kantonalen Parlaments erlangt, ist es Tradition, dass der Stadtpräsident im Namen der Stadt Schaffhausen gratuliert und die besten Wünsche des Stadtrats überbringt.
Wir leisten gerne einen finanziellen Beitrag an die Präsidialfeier und heute sind wir mit unserer städtischen Liegenschaft quasi als Hausherren hier.

Ich gebe es gleich zu Beginn zu: es gibt städtische Kantonsrätinnen und Kantonsräte, bei denen es mir etwas leichter gefallen wäre, diese schöne Tradition, fortzuführen. Denn Walter gehört als städtischer und kantonaler Parlamentarier ja nicht gerade zu jenen, die sich durch besonderes pfleglichen Umgang mit Regierungsmitgliedern auszeichnen.

Aber, wenn ich von Ehrlichkeit spreche, bin ich bereits bei einer Eigenschaft, die mir an Walter besonders gefällt und man soll ja bei einer Laudatio immer mit dem Positiven beginnen:
Walter sagt als Politiker, was er denkt, direkt und offen, manchmal auch ziemlich konfrontativ. Das ist für Aussenstehende dann gar nicht so einfach zu verstehen. Denn als Privatperson und vor allem als Musiker wirkt er sehr entspannt und umgänglich. Darum freue ich mich immer besonders, wenn er sich statt der Politik der Musik annimmt und z.B. seinen Kontrabass zur Hand nimmt.

Bei Walter weiss man meistens, woran man ist, vor allem als Exekutivmitglied. Und man weiss in der Regel auch, was auf einem zukommt, wenn er an das Rednerpult schreitet. Diese Verlässlichkeit hat auch ihre Vorteile. Man wird von ihm selten überrascht.
Walter ist bis heute dem alten FDP-Slogan «Mehr Staat, weniger Freiheit» verhaftet, den er sinngemäss immer und überall anwendet, übrigens ja auch heute Morgen wieder, als es um den Service public der Post ging.
Und er lässt sich davon auch dann nicht abhalten, wenn er einsam wie ein Don Quichote gegen Windmühlen kämpfen muss.
Mit seiner bekannten Hartnäckigkeit hat er sich nicht immer nur Freunde gemacht, auch bei seinen eigenen Mitstreitern. Aber ich will da der FDP-Fraktion nicht vorgreifen…

Walters bewundernswerter Durchhaltewillen war aber sicher mitverantwortlich für seine lange und erfolgreiche parlamentarische Karriere.
1984 startete er auf der Grossstadtratsliste des LdU – die Jungen unter Ihnen wissen gar nicht mehr was das ist – danach folgten Wahlen und Abwahlen auf den FDP-Listen.
Dann als Parteiunabhängiger im Grossen Stadtrat, bevor er im Schoss der städtischen SVP landete, wo er im Pensionsalter noch steile Karriere als Parteipräsident machen durfte oder musste – das weiss man bei Parteipräsidien ja nie so genau…

Parlamentarisch gewann seine Laufbahn ja erst so richtig an Schub, als er 2001 für die FDP als zweiter Vize im Grossen Stadtrat gewählt wurde.
2003 – zwei Jahre nach mir, wir waren also noch zusammen im Büro – übernahm er das Ratspräsidium. Und zur Überraschung vieler, hat er dieses hohe Amt sehr souverän ausgeübt. Er leitete die Beratungen speditiv, stand über dem Parteiengezänk, hielt sich an die geforderte Neutralität und wurde deshalb der Würde dieses Amtes gerecht.

Den Zweiflern unter Ihnen kann ich also Entwarnung geben:
Meine Stadtratskollegin und meine Stadtratskollegen, die nächstes Jahr im Kantonsrat nach Walters Pfeiffe zu tanzen haben werden, sind überzeugt, dass er die anspruchsvolle Herausforderung als Kantonsratspräsident hervorragend meistern wird.

Die Regierungsräte die meinen, dass sie nächstes Jahr mal etwas geschont werden, sollten sich nicht zu früh freuen. Walter wird in seiner Fraktion vermutlich problemlos einen Nachfolger finden, der seine «Mission» weiterführt.

Nun möchten wir von der Stadt aber Walter zu seiner Wahl nicht nur gratulieren, sondern ihm auch ein kleines Präsent übergeben.
Natürlich haben auch wir lange überlegt, woran er Freude haben könnte und es sollte einen Bezug zu seiner politischen Arbeit haben.
Deshalb haben wir uns entschieden, ihm zwei Freikarten für das Schaffhauser Jazzfestival 2018 zu schenken, damit er sich persönlich vergewissern kann, wie der Leistungsauftrag mit Kanton und Stadt erfüllt wird.

Und zu guter Letzt denken wir natürlich auch an seine Gattin Margrit, die ihn nächstes Jahr noch mehr entbehren muss:
Wir wissen, dass Walter gerne fein italienisch isst. Weil wir ihm das gönnen und er kein schlechtes Gewissen seiner Gattin gegenüber haben soll, überreichen wir ihm einen Gutschein für ein Essen zu zweit in der Gerberstube.
Wir hoffen, dass Du Dich dabei für die grosse Aufgabe im Kantonsratssaal stärken kannst und wünschen Dir für die Präsidialzeit eine dicke Haut, viel Erfolg und natürlich nur weise Entscheide.

Mitarbeitendenberatung macht Sinn

Der Stadtrat hat Ihnen mit Novemberbrief vom 09.11.2017 beantragt, in der Laufenden Rechnung unter der Position 2203, Gesamtstädtischer Personalaufwand/-ertrag, 318.000, Entschädigungen für Dienstleistungen Dritter, welche sie im Budget auf S. 26 finden, zu den budgetierten 37’500 noch Fr. 39’000 für eine Mitarbeitendenberatung (MAB) einzustellen.

Die GPK hat diese Fr. 39’000 wieder gestrichen. Sie finden das im GPK-Antrag auf S. 2, Ziff. 2.1.1., Laufenden Rechnung. Ich habe in der Elefantenrunde der GPK vom 09.11.2017 in Aussicht gestellt, dass ich den GPK-Mitgliedern noch ausführlichere Informationen zur MAB zukommen lassen würde. Diese wurden zeitgerecht geliefert, so dass sie für die Diskussionen in den Fraktionen zur Verfügung standen.

Der Finanzreferent hat Ihnen bereits in der Stellungnahme des Stadtrats in Aussicht gestellt, dass wir an unserem Antrag für eine MAB festhalten werden. Ich werde Ihnen jetzt die Gründe dafür erläutern.

Die Arbeitswelt hat sich stark verändert. Von den MA wird immer mehr verlangt. Die psychosozialen Risiken haben zugenommen. Das hat nicht nur mit der Situation am Arbeitsplatz, sondern auch mit gesellschaftlichen Entwicklungen zu tun. Als grosse Arbeitgeberin spürt das auch die Stadt. Wir sind vermehrt mit z.T. langandauernden krankheitsbedingten Ausfällen konfrontiert, die uns sehr teuer zu stehen kommen. Hier soll die MAB als präventives Instrument des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) einen Beitrag leisten. Bei Problemen unserer MA soll frühzeitig eine professionelle Beratung und Betreuung möglich sein, damit es möglichst nicht zu langandauernden Ausfällen kommt, was sich positiv auf die Produktivität, die Arbeitszufriedenheit und die Qualität der Leistungen auswirken soll.

Wie kam es dazu, dass wir dieses Instrument im Rahmen eines Pilots ab 2018 für zwei Jahre testen möchten?

Zum ersten Mal damit konfrontiert wurden wir mit dem Thema im Rahmen des Projektauftrags für die Systematisierten Leistungsanalyse SLA im Jahr 2014, damals noch unter dem Begriff Sozialdienst. Aufgrund von positiven Erfahrungen von privaten wie öffentlichen Arbeitgebern wurde das Thema zum ersten Mal 2015 im Stadtrat beraten.

Mangels Ressourcen wurde die Prüfung aufgeschoben. Im September 2015 hat die Personalkommission als unsere Sozialpartnerin das Thema wieder aufgegriffen und den SR darum ersucht, einen Sozialdienst für die MA einzurichten. Innerhalb der Verwaltung war und ist es vor allem der Bereich Alter – mit über 500 MA der personalintensivste – der sich für die Einführung eines solchen externen Beratungsdienstes stark macht.

Der SR hat sich deshalb nochmals vertieft damit beschäftigt und ist zum Schluss gelangt, dass viele gute Gründe für einen solchen MAB gibt – aus der Sicht der MA wie der Stadt als Arbeitgeberin.

Dabei haben wir verschiedene Inputs berücksichtigt:

Einer davon sind die Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft seco für Arbeitgeber zum Thema Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz. Darin wird die Einrichtung von vertraulichen Ansprechstellen empfohlen.

Es geht bei diesem Thema um die Wahrnehmung der Verantwortung als Arbeitgeber, welche sich aus der Fürsorgepflicht (OR Art. 328) und den Auflagen zum Gesundheitsschutzes (ArG Art. 2) ergibt.

Mit der Zurverfügungstellung eines professionellen, externen Beratungsangebots haben viele private und öffentliche Unternehmen diese Verantwortung, wahrgenommen. Sie steht für eine gute Praxis im psychosozialen Risikomanagement – dazu zählt die MAB – und stellt damit auch ein Zeichen guter Unternehmensführung dar, was die Attraktivität eines Arbeitgebers auf dem Arbeitsmarkt zu steigern vermag.

Bei den psychosozialen Risiken geht es nicht primär um Stress und Burnout, sondern auch um Themen wie Mobbing, sexuelle Belästigung, Suchtmittelmissbrauch, Gewalt, finanzielle Probleme, gesundheitliche Probleme, Beziehungsprobleme etc. Hier macht es Sinn, unseren MA und auch den Vorgesetzten ein möglichst niederschwelliges Angebot zur Verfügung zu stellen, welches möglichst frühzeitig in Anspruch genommen wird, damit hohe Folgekosten durch Absenzen, Leistungsabfall etc. vermieden werden können.

Dass sich ein solches Angebot auch monetär lohnen kann, hat eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse über die betriebliche Sozialarbeit in zwei Unternehmen bereits im Jahr 2003 aufgezeigt.

Um die Arbeitsweise und die Menschen hinter dem Angebot, näher kennen zu lernen, haben wir die zuständigen Personen der MAB-Anbieterin Movis in diesem Jahr an eine Bereichsleitertagung eingeladen. Die wichtigsten Fragen konnten da geklärt werden und die Leute der Movis haben einen professionellen und vertrauenswürdigen Eindruck hinterlassen.

Nun kommt immer der Einwand, diese Aufgabe könne doch der Personaldienst (PD) wahrnehmen, dafür brauche es keine externe Stelle.

Der PD kann eine solche Beratungsfunktion eben nicht im gleichen Masse wahrnehmen wie eine unabhängige, externe Fachstelle, darum haben unterdessen viele Arbeitgeber diese Funktion externalisiert. Denn der PD wird zu Recht immer auch als Vertretung der Arbeitgeberin Stadt wahrgenommen, was bei den Betroffenen zu Hemmungen führt, sich dort zu melden. Sie gehen meistens erst dann zum PD, wenn es nicht mehr anders geht resp. wenn die Belastungen schon so stark sind, dass sie zu Arbeitsausfällen führen, sich also personalrechtliche Fragen stellen. Das kann dann beim PD zu schwierigen Interessenkonflikten führen. Hinzu kommt, dass unsere Personalberaterinnen nicht über die nötigen Ausbildungen verfügen, um mit solchen psychosozialen Ausnahmesituationen unserer MA umzugehen. Da sind diese bei den externen Beraterinnen und Beratern z.B. einer Movis besser aufgehoben.

Diese können persönlich oder über die Plattform Movis24 anonym jederzeit um Rat angefragt werden. Wenn die MA der Movis sich als nicht genügend kompetent erachten, verweisen sie die Ratsuchenden weiter an andere Experten, über welche Movis dank einem grossen Netzwerk verfügt.

Und schlussendlich haben wir uns bei öffentlichen wie privaten Arbeitgebern, welche eine solche neutrale MAB eingerichtet haben, schlau gemacht. Wir haben da nur positive Feedbacks erhalten, auch was die Firma Movis betrifft, mit der wir dieses Angebot pilotieren möchten.

Zu öffentlichen Arbeitgebern, welche bereits über eine externe, neutrale MAB verfügen, gehören u.a. die Kantone Wallis, Thurgau und St. Gallen, aber auch Gemeinden wie Binningen, Pratteln, Uzwil, Worb etc.. In der Privatwirtschaft ist dieses Instrument bei grösseren Arbeitgebern schon seit längerem etabliert, z.B. bei IWC, SIG (Movis), Bosch, Alcon Grieshaber, Cilag, GVS Schaffhausen, Manor, Fielmann, Spar oder die Fachhochschule Nordwestschweiz

Weil wir in den definitiven Entscheid, eine MAB in der Stadt einzuführen, auch aufgrund eigener Erfahrungen fällen möchten, haben wir beschlossen, zuerst einen zweijährigen Pilot durchzuführen, welcher für den Entscheid dann ausgewertet werden soll.

Geschätzte Grossstadträtinnen und Grossstadträte

Im Namen des SR ersuche ich Sie, belassen Sie uns die Möglichkeit, dieses bewährte Instrument des Gesundheitsmanagements in den nächsten zwei Jahren zu testen und bewilligen Sie uns den nötigen Kredit für 2018 über Fr. 39’000. Es wäre sehr schade, wenn Sie das abklemmen würden, weil damit eine Chance verpasst würde.