Städtetag 2016: Willkommen in Schaffhausen

Heute und morgen kommt der Stadt Schaffhausen zum vierten Mal nach 1907, 1937 und 1994 die Ehre zu, Gastgeberin und Mitorganisatorin des Schweizerischen Städtetags zu sein. Im 1897 gegründeten Städteverband, dem Schaffhausen 1901 beigetreten ist, sind 131 Schweizer Städte organisiert, um sich gegenüber Politik und Öffentlichkeit für die urbane Schweiz einzusetzen und die Interessen der Städte aller Landesteile zu wahren.

Der Städtetag 2016 steht unter dem Motto: «Die Zukunft findet Stadt – was die Städte morgen beschäftigt und prägt». Auf dem Programm stehen am ersten Tag die Generalversammlung des Verbandes, eine Grussadresse der Landesregierung durch Bundesrat Ueli Maurer sowie Fachvorträge und eine moderierte Gesprächsrunde zum Tagungsthema. Am zweiten Tag wird den Tagungsteilnehmern mit vier Exkursionen die Gelegenheit geboten, unsere Stadt näher kennenzulernen.

Im Namen der Stadt Schaffhausen begrüsse ich den Vertreter des Bundesrats, die Vertreterinnen und die Vertreter der Schweizer Städte und des Städteverbandes sowie alle weiteren Gäste ganz herzlich in unserer schönen Stadt am Rhein. Ich wünsche Ihnen eine interessante Tagung, viele spannende Kontakte und einen angenehmen Aufenthalt. Wir wollen dafür sorgen, dass Ihnen unsere Stadt in bester Erinnerung bleiben wird.

Tele Top zum Städtetag 2016 in Schaffhausen

Nach 22 Jahren treffen sich wieder einmal die Stadtregierungen der Schweiz in Schaffhausen.

Zwei hervorragende Kandidaten

Bei den anstehenden Wahlen besteht die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Regierungsrats politisch wieder etwas ausgewogener abzustützen. Das wäre angesichts der anspruchsvollen Herausforderungen dringend nötig. Die umstrittenen Leistungsabbauten des EP14 im Bildungswesen und bei den Schwächsten unserer Gesellschaft haben das exemplarisch gezeigt. Die Wählerinnen und Wähler haben es jetzt in der Hand, diejenigen Kräfte im Kanton zu stärken, die sich für ein leistungsfähiges Gemeinwesen, für eine offene und solidarische Gemeinschaft, für den sozialen Ausgleich sowie für eine fortschrittliche Umwelt- und Energiepolitik einsetzen. Mit Walter Vogelsanger und Kurt Zubler stehen zwei hervorragende Kandidaten zur Wahl, die mit ihrem erfolgreichen beruflichen, gesellschaftlichen und politischen Engagement bewiesen haben, dass sie das Rüstzeug für den Regierungsrat mitbringen. Sie werden dafür sorgen, dass unser Kanton auch in Zukunft für alle Bevölkerungsschichten und Generationen lebenswert bleibt. Kurt Zubler braucht es zudem unbedingt im Regierungsrat, damit die Stadt und ihre Bevölkerung auch künftig mit einer starken Stimme in der Kantonsregierung vertreten sind.

Windpark Chrobach – Chance nutzen

Als Vizepräsident der Regionalkonferenz Zürich Nord Ost vertrete ich die Stadt Schaffhausen im anspruchsvollen Prozess des Sachplanverfahrens geologisches Tiefenlager, das heisst bei den Standortabklärungen für ein Atomendlager im benachbarten Weinland. Bis heute ist noch nicht klar, wie die vielen Tonnen atomaren Abfall, die noch über hundert Tausende von Jahren lebensgefährlich strahlen, für solch lange Zeiträume sicher unter unserem Boden gelagert werden können. Das Risiko, dass ein solches Endlager für schwach- und mittelradioaktive wie auch für hochradioaktive Abfälle vor unserer Haustüre zu liegen kommt, erscheint real. Der aktuelle, provisorische Lagerperimeter reicht heute bis an den Rheinfall. Mit einer solchen Anlage sind für unsere Stadt und Region wichtige sicherheitstechnische Fra-gen verbunden. Ein Atomendlager in nächster Nachbarschaft wird aber auch nega-tive wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen zeitigen.
Weil die Kernenergie erhebliche Risiken mit sich bringt, die Endlagerung des Atommülls ungelöst ist und der Atomkraft unter Anwendung der Kostenwahrheit die Wirtschaftlichkeit vollends abgeht, braucht es einen baldigen Atomausstieg. Und aufgrund unserer Verantwortung für kommende Generationen, welche unter den negativen Folgen des heutigen Verbrauchs fossiler Brennstoffe leiden werden, ist die Energiewende dringend. Die internationale Staatengemeinschaft hat endlich er-kannt, dass die Klimaerwärmung in Grenzen gehalten werden muss. Die Umstellung auf erneuerbare Energieträger und mehr Energieeffizienz sind darum ein Gebot der Stunde.
Die städtische Bevölkerung hat sich auch aus diesen Gründen 2012 mit grosser Mehrheit für den Ausbau erneuerbarer, möglichst regional produzierter Energien ausgesprochen und hierzu einen Rahmenkredit über 25 Millionen Franken bewilligt. Der Windpark Chroobach in Hemishofen soll Teil dieses Ausbaus sein und stellt das erste grössere Gemeinschaftsprojekt von kantonalem EKS und den städtischen Werken dar, das für eine Laufzeit von 25 Jahren nachgewiesenermassen wirtschaftlich rentabel betrieben werden kann. Der politische Widerstand gegen die vier Windräder im oberen Kantonsteil ist aus einer übergeordneten, energiepolitischen Gesamt-schau nicht nachvollziehbar. Die Gegner haben bisher keine echten Alternativen für eine künftige Energieversorgung aufzeigen können. Sie agieren nach dem Motto: „Hauptsache der Strom kommt aus der Steckdose“ und nehmen dabei auch eine weitreichende Abhängigkeit vom Ausland in Kauf.
Natürlich können Windräder das Landschaftsbild beeinträchtigen. Während dem bei der Atommüllentsorgung aber über tausende von Jahren hohe Risiken für Mensch und Umwelt zu übernehmen sind, können Windräder ohne grossen Schaden wieder demontiert werden. Die Güterabwägung fällt hier eindeutig aus. Die Chance auf regional produzierten, sauberen Strom für mehrere tausend Haushalte sollte deshalb nicht leichtfertig verspielt werden, gerade in unserem Kanton, der so direkt mit der Atommüllendlager-Frage konfrontiert ist.

Kleine Anfrage: Unternehmenssteuerreform III – Kompensation von Steuerausfällen der Gemeinden

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist in der Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte vom 17.06.2016 verabschiedet worden. Sollte sie die absehbare Referendumsabstimmung überstehen, ist mit einer Umsetzung im Jahr 2019 zu rechnen. Kernstück der Reform ist die Abschaffung des sogenannten kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Dieser Schritt ist notwendig, weil die steuerliche Bevorzugung von solchen Unternehmen international nicht mehr akzeptiert wird. Mittels neuer steuerlicher Entlastungsmassnahmen (Patentbox, Inputförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer) sollen diese zum Teil recht mobilen Unternehmen in der Schweiz gehalten werden. Da bei den Gewinnsteuereinnahmen von Kanton und Gemeinden der Anteil der Statusgesellschaften im schweizerischen Vergleich sehr hoch ist und diese Unternehmen auch zahlreiche Arbeitsplätze anbieten, bestehen bei der Umsetzung der USRIII im Kanton Schaffhausen nicht nur hohe Chancen, sondern auch entsprechende Risiken. Die Strategie der Regierung zielt darauf ab, neben der Umsetzung der USR III eine erhebliche Reduktion der Gewinnsteuer von 16% auf 12 bis 12.5% für alle Unternehmen zu verwirklichen (Interview mit der Finanzdirektorin in den Schaffhauser Nachrichten vom 15.06.2016).

Die Unternehmenssteuerreform III wird schweizweit gesehen zu Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe führen, denn es ist davon auszugehen, dass die Kantone zur Verhinderung von Abwanderungen        – insbes. von Statusgesellschaften – ihre Steuersätze für alle Unternehmen senken werden. Deshalb hat das Bundesparlament entschieden, die kantonalen Bundessteueranteile von 17.0% auf 21.2% erhöhen. Damit sollen die finanziellen Auswirkungen für die Kantone abgefedert werden.

Im Bundesparlament war man sich einig, dass die Kantone bei der Umsetzung der Reform den am meisten betroffenen Städten und Gemeinden finanziell spürbar unter die Arme greifen müssten. Die zuständige Bundesrätin sagte in der Verhandlung: „Es ist für den Bund aber selbstverständlich, dass die Interessen der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden, ohne dass wir das jetzt auf Gesetzesstufe noch verankern. (…) Wir gehen alle davon aus, und es muss auch so sein, dass die Kantone bei der Umsetzung die Anliegen der Städte und der Gemeinden berücksichtigen.“ (Ständerat, Wintersession 2015, 8. Sitzung, 14.12.15, 15h15, 15.049).

Die Schaffhauser Gemeinden sind von Veränderungen bei den Unternehmenssteuererträgen zum Teil stark betroffen. Dies wird auch bei der USRIII so sein. Diejenigen Gemeinden, bei denen bisher keine Statusgesellschaften domiziliert waren, werden mit den bisher bekannten Zielsetzungen des Regierungsrats Steuersubstrat verlieren. Für Gemeinden mit Statusgesellschaften gibt es nicht nur Risiken, sondern auch Chancen, wenn Abwanderungen von bisher begünstigten Unternehmen ausblieben oder sich in kleinem Rahmen hielten, weil diese künftig mehr Steuern zahlen müssten.

Da eine erfolgreiche Umsetzung der USRIII aber nur möglich ist, wenn die Gemeinden mit im Boot sind, braucht es für diese Perspektiven und gewisse Sicherheiten. Der Kanton soll aufzeigen, wie er ihre finanziellen Risiken abfedern will, so wie das der Bund mit den Kantonen gemacht hat. An diesen zusätzlichen Bundessteueranteilen sollen die Gemeinden solidarisch partizipieren können. So ist das im Bundesparlament bei der Reform angedacht worden.

Bisher hat sich der Regierungsrat aber noch nicht klar geäussert, wie er gedenkt, die durch die USR III erwirkten Ausfälle bei den Gemeindesteuern zu kompensieren. Der Verweis darauf, man könne den innerkantonalen Finanzausgleich anpassen, erscheint vage und vermag die kommunale Ebene nicht zu beruhigen.

Es stellen sich deshalb folgende Fragen:

  1. Der Regierungsrat will die Unternehmensgewinnsteuer auf 12 – 12.5 % senken. Welche Berechnungen liegen diesem Szenario zu Grunde (Veränderung Gewinnsteueranteil Statusgesellschaften, Gewinnsteuer übrige Unternehmen, Verlust Arbeitsplätze)?
  2. Ist der Regierungsrat bereit, die Stadt und die Gemeinden bei der Ausarbeitung der Vorlage zur kantonalen Umsetzung der USR III frühzeitig einzubeziehen?
  3. Welche Chancen und Risiken bestehen mit der USRIII für Kanton und Gemeinden? Welche Steuerausfälle drohen? Wie gedenkt der Kanton, die durch die USR III bewirkten Steuerausfälle von Stadt und Gemeinden zu kompensieren?
  4. Wie hoch schätzt die Regierung die Kompensation des Bundes für die Umsetzung der USR III an den Kanton Schaffhausen ein? Welchen Anteil der Bundeskompensation wird er den Gemeinden weitergeben? Welches sollen die Kriterien für die Berechnung sein?