Votum im Kantonsrat vom 27.09.2021 gegen die Teilprivatisierung des Amtsnotariats

Die SP-/Juso-Fraktion kann sich für die Motion von Marcel Montanari nicht erwärmen und wird sie ablehnen.
Warum?
Sie ist schlicht unnötig, weil sich das bisherige System mit dem Amtsnotariat bewährt hat und sehr bürgerfreundlich ist.
Natürlich würden die Schaffhauser Anwälte gerne Geld an den Beurkundungen nach Art. 21 EG ZGB verdienen. Ich respektiere diesen Wunsch. Aber wir sind nicht in diesen Rat gewählt worden, um Klientelpolitik zu machen, sondern um für unseren Kanton und unsere Bevölkerung die besten Lösung zu finden.
Beim Vorstoss Montanari geht es aber um Partikularinteressen, die keinen Mehrwert für die Allgemeinheit bringen.
Es ist keine Überraschung, dass das Thema immer mal wieder aufpoppt.
Es war ja auch Thema bei der Revision des Justizgesetzes im Jahr 2009.
Man war sich damals aber grossmehrheitlich einig, dass es keinen Sinn macht, ein funktionierendes System mit langer Tradition aufzubrechen.
Es ist professionell organisiert wie in unserem Nachbarkanton ZH.
Eine Teilprivatisierung dieser Dienstleistungen bringt für die Bevölkerung und die Wirtschaft keine Vorteile. Im Gegenteil.
Es brächte aber einen erheblichen, zusätzlichen Mehraufwand für den Kanton, weil die Aufsicht dann auch auf das private Notariat ausgedehnt werden müsste.
Es wäre wesentlich anspruchsvoller als heute eine einheitliche Praxis zu gewährleisten, z.B. bei Ehe- und Erbverträgen. Das gilt auch für die lukrativen Grundstückgeschäfte, welche mit Sicherheit im Visier Motionäre sind, obwohl das im Vorstoss nicht explizit erwähnt ist.
Das geltende System garantiert Bürgernähe. Wir sind kein flächenmässig grosser Kanton, so dass auch die Wege zu unseren Amtsstellen kurz sind.
Die Hemmschwelle zur Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen bei der öffentlichen Hand, z.B. im Erbrecht ist tief.  
Vergleiche zeigen klar, dass Kantone mit Amtsnotariat in der Regel auch tiefere Gebühren haben als diejenigen mit privatem Notariat. Das schleckt keine Geis weg.

Zudem gingen bei einer Teilprivatisierung des Beurkundungswesens der öffentlichen Hand wichtige Einnahmen verloren, die anderweitig wieder kompensiert werden müssten.
Wie das geschehen soll, sagen die Motionäre natürlich nicht.
Schon heute können Anwälte Verträge selber aufsetzen.
Diese Dienstleistung muss der Bürger nicht beim Staat abholen.
Aber die Verträge müssen bei einer Amtsstelle beurkundet werden.
Damit ist auch das 4-Augen-Prinzip gewahrt.
Und es macht Sinn, dass der Staat die erhöhte Glaubwürdigkeit von Dokumenten im Rechtsverkehr gewährleistet.

Zudem ist die Frage der Haftung bei Fehlern bei der öffentlichen Hand ebenfalls einfacher geregelt und durchzusetzen.
Auch wenn die Mehrheit der SH Anwälte diese Aufgabe fachlich vermutlich bewältigen könnten, ist das Know How heute bei vielen von ihnen nicht vorhanden.
Sie müssten sich zuerst entsprechend ausbilden und Prüfungen ablegen.
Verantwortlich dafür wäre wieder der Kanton.
Ich zweifle, ob die Qualität der Beurkundungen und die einheitliche Praxis, welche das Amtsnotariat garantiert, mit einem Mischsystem auf dem heutigen Niveau gehalten werden könnte.

Unser Fazit: Wir wollen hier keine unnötigen Experimente zugunsten eines Berufsstands.
Wir haben ja keine Anwaltsschwemme in SH, so dass sie unbedingt neue Aufgaben bräuchten.
Die Motion würde auf der einen Seite neuen Aufwand für den Kanton generieren und auf der anderen käme es zu einem Verlust von Gebühren.
Also Mehraufwand und Mindereinnahmen.
Das liegt einfach nicht im Interesse der Allgemeinheit, weshalb die Motion nicht überwiesen werden soll.
Jetzt noch zu den neuen Argumenten des Motionär:

Die Bürgerinnen und Bürger wollten bei Erschaftsangelegenheiten nicht, dass ihr Fall in den Gemeindeverwaltungen thematisiert würden. Damit deutet er an, dass die MA der Erbschaftsämter mit ihren Geschäften nicht vertraulich umgehen würden. Ich war 6 Jahre lang für das Erbschaftsamt der Stadt, die auch für andere Gemeinden DL erbringt, politisch zuständig. Die MA in diesem Amt sind absolut vertrauenswürdig und erledigen ihren Job bürgerfreundlich, günstig und fachlich einwandfrei. Sie unterstehen dem Amtsgeheimnis.

-Wenn der Motionär heute den Eindruck erwecken will, dass die SH scharenweise in den Kanton SG wandern, um ihre Verträge beurkunden zu lassen, ist das eine konstruierte Behauptung, für die es keinerlei Fakten oder Zahlen gib. Zudem müssten zuerst einmal die Preise SG mit SH verglichen werden.

Zum jurist. Beratungsbedarf: Die Unternehmen decken das bei uns bereits mit internen und externen Juristen ab. Zur Beurkundung kommen sie dann gerne zu uns in die Stadtkanzlei. Es ist mehr als abenteuerlich, dass mit der Einführung des Mischsystems 100 neue Arbeitsplätze, insbes. neue Anwaltskanzleien entstehen würden. RR Tamagni hat den Verweis auf den Kanton ZH bereits gemacht. Dort finden sich trotz Amtsnotariat die meisten grossen Anwaltskanzleien.

Bleiben wir bei einem bewährten, bürgerfreundlichen und für die Bevölkerung und Wirtschaft günstigen System.