SH POWER in städtischer Hand behalten

Stellungnahme des Stadtrats vom 22.01.2019 zum Postulat der SVP, SH POWER mit der EKS AG zusammenzuführen

Mit Datum vom 22. August 2018 hat Grossstadtrat Mariano Fioretti ein Postulat mit dem Titel «Zusammenführung SH POWER und EKS ernsthaft prüfen» eingereicht.

Er lädt darin den Stadtrat ein, in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat eine Zusammenführung und verschiedene Zusammenarbeitsformen zwischen den städtischen Werken SH POWER und der EKS AG zu prüfen und dem Grossen Stadtrat Bericht und Antrag zu unterbreiten.

Gerne nehme ich im Namen des Stadtrats Stellung zum Postulat:

Ich werde mich zuerst mit der Ausgangslage, also dem „Stand heute“ und den laufenden Kooperationen befassen. Danach gehe ich auf die politische Diskussion ein und werde mich folglich zur Idee einer Zusammenführung äussern, bevor ich abschliessend das Fazit des Stadtrats ziehe.

Zuerst also zur Ausgangslage:

SH POWER und die Stadt sind an einer engen und guten Zusammenarbeit mit der EKS AG interessiert, pflegen diese und werden diese auch künftig pflegen, wo immer sie sinnvoll ist.

Es gibt bereits heute eine lange Liste von Kooperationsprojekten, die laufen oder in Prüfung sind.

Das geht über Smart-Metering, Pikettdienst, Koppelung der Betriebsfunkanlagen, die öffentliche Beleuchtung, Werkvorschriften, Infoveranstaltungen für Elektroinstallateure, Umbauarbeiten an Photovoltaikanlagen und Umspannwerken, Wartung von Anlagen bei der VBSH, die Windprojekte Chrobach und Verenafohren oder die gegenseitige Unterstützung beim Leitungsbau.

Die Liste, die ich Ihnen verteilen liess, zeigt die Faktenlage. Sie ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere Projekte, die geprüft werden, aber noch nicht kommuniziert werden können. Wie Sie sehen, läuft die Kooperation zwischen SH POWER und EKS AG bereits heute bestens.

Weiter gilt es einleitend ein Missverständnis zu klären, welches sich aus der Postulatsbegründung ergeben kann.

Der Postulent schreibt, EKS AG und SH POWER würden die gleichen Dienstleistungen anbieten. Diese Aussage ist unvollständig und darum nicht korrekt.

Die EKS AG ist ein kantonales Stromhandelsunternehmen mit eigenem Netz.

SH POWER ist hingegen viel breiter aufgestellt. Sie ist nicht nur wichtige Grundversorgerin im Strom- und Gasbereich, sie betreibt hierzu Netze und ist auch Stromproduzentin mit dem Kraftwerk am Rhein. Zudem betreut sie die städtische Trinkwasserversorgung, Trinkwasserversorgungen anderer Gemeinden und neu die städtische Siedlungsentwässerung.

Abgestimmt auf den städtischen Energierichtplan, soll SH POWER künftig auch für die Wärme- und Kälteversorgung in der Stadt verantwortlich zeichnen und als Infrastrukturanbieter smarte städtische Anwendungen und intelligente Netze ermöglichen. Das wird Gegenstand des Entwurfs zur neuen Eignerstrategie bilden, die Ihnen nächstens vorgelegt wird.

Zusätzlich hält SH POWER über die Stadt ein umfangreiches Beteiligungsportfolio in den Bereichen Telekommunikation und Energie-Contracting sowie zusammen mit anderen Stadtwerken für erneuerbare Energien, Gastransport und Gashandel. Als Aktionärin der Swisspower AG ist sie schweizweit mit den diversen anderen Stadtwerken verbunden. Wir sprechen heute also über zwei sehr unterschiedliche Unternehmen, welche aber – wie wir gesehen haben – dort wo es sinnvoll ist auch miteinander kooperieren.

Nun zum Postulat an sich und damit zur politischen Seite:

Ausgangslage für die Diskussionen auf politischer Ebene in Kanton und bei der Stadt bildete das Projekt «gemeinsame Netzgesellschaft».

Vor 2 Jahren erklärte sich der Stadtrat bereit, die Realisierung einer gemeinsamen Netzbetriebsgesellschaft im Bereich Strom zu prüfen.

Die Ergebnisse dieser Prüfung wären die Basis dafür gewesen, mit den zuständigen Gremien – sprich Verwaltungskommission und Grosser Stadtrat – zu diskutieren, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine solche gemeinsame Netzgesellschaft für die Stadt in Frage gekommen wäre.

Im Gegensatz zur Stadt resp. zu SH POWER zeigten sich EKS AG und EKT AG für diesen «Start im kleinen Setup» mit Konzentration auf die gemeinsame Kernkompetenz «Stromnetz» nicht bereit. Stattdessen verfolgte der Kanton zusammen mit der EKT AG die Gründung einer Netzbetriebsgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft, in die sämtliche Aktivitäten von SH POWER, EKT AG und EKS AG hätten eingebracht werden müssen. Dies hätte zu einer Aushöhlung von SH POWER geführt, was nie die Zielsetzung der Stadt war, weshalb sie vom Projekt Abstand nahm.

Der Stadtrat hat schon mehrfach über diese Abläufe und die Haltung der Stadt kommuniziert. Ich verzichte darauf, diese heute zu wiederholen und verweise hierzu auf die Antwort des Stadtrats vom 26.06.2018 auf die Kleine Anfrage Fioretti «Ist der Stadtrat wirklich der Meinung, dass eine Zusammenarbeit zwischen EKS und SH POWER keinen Sinn macht?». Darin hat sich der Stadtrat dazu bekannt, die gute Zusammenarbeit der Städtischen Werke SH POWER mit der EKS AG fortzusetzen und bei Bedarf zu intensivieren. Hierzu gehören in erster Linie die Erweiterung der bestehenden und der Abschluss von neuen Zusammenarbeitsverträgen. Dazu habe ich Ihnen eingangs eine lange Liste von Kooperationsprojekten präsentiert.

Für die Prüfung von Zusammenarbeitsmodellen, welche die Strukturen und Eigentumsverhältnisse tangieren, hat der Stadtrat dem Regierungsrat anlässlich eines Treffens vom 29. Mai 2018 die Rahmenbedingungen mitgeteilt. Diese Rahmenbedingungen finden Sie ebenfalls in der Antwort des Stadtrats vom 26. Juni 2018 auf die vorerwähnte Kleine Anfrage von Mariano Fioretti.

Die Prüfung einer gemeinsamen Netzbetriebsgesellschaft Strom steht für EKS AG wie für SH POWER aktuell nicht mehr zuoberst auf der Prioritätenliste. Wann das Thema wiederaufgenommen wird, sollten wir den beiden Unternehmen überlassen. Sie können am besten einschätzen, wann Notwendigkeit dafür besteht und wann der richtige Zeitpunkt dafür gekommen ist.

Mittlerweile wurde das Postulat, über welches wir heute sprechen, von den Entwicklungen auf kantonaler Ebene überholt: Am 5. November 2018 hat der Kantonsrat das Postulat Nr. 2017/6 von Markus Müller vom 15. August 2017 mit dem Titel «Sinnvolle Zusammenarbeit zwischen EKS und SH POWER» auf Antrag des Regierungsrates als erledigt abgeschrieben und damit zum Ausdruck gebracht, dass auch von Seite Kantonsrat eine Zusammenführung dieser beiden unterschiedlichen Unternehmen nicht weiter zu verfolgen ist.

Dabei hat der Regierungsrat auch ganz unmissverständlich festgehalten, dass eine Überführung der EKS AG in eine öffentlich-rechtliche Rechtsform für den Kanton nicht in Frage komme. Zudem hat der Kanton einen Teil der EKS AG an die Elektrizitätswerke Thurgau AG verkauft. Eine Zusammenführung würde also auch dazu führen, dass die Schaffhauser Bevölkerung nicht mehr alleine über ihre Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser entscheiden könnte, sondern einen Teil dieser Entscheidungsbefugnisse mit dem Kanton und einer ausserkantonalen, privaten Aktiengesellschaft teilen müsste. Dasselbe gilt für die Ablieferungen von SH POWER an die Stadt, die jedes Jahr mehrere Milionen Franken betragen. Ebenso unrealistisch ist es, zu erwarten, der Kanton habe ein Interesse, die EKS AG, die ebenfalls erfolgreich unterwegs ist und dem Kanton jedes Jahr Dividenden ausschüttet, der Stadt abzugeben.

Aus all diesen Gründen macht es keinen Sinn, einen Vorstoss für eine Zusammenführung von SH POWER und EKS AG auf städtischer Ebene zu überweisen, zumal sich die städtischen Stimmberechtigten auch schon einmal klar gegen eine Verselbständigung der Städtischen Werke in eine Aktiengesellschaft ausgesprochen haben. Dies gilt es zu respektieren.

Die gut funktionierende Zusammenarbeit der beiden Unternehmen soll nicht durch politische Diskussion über Fusionen oder Teilzusammenlegungen weiter belastet werden. Solche politischen Aufträge sorgen für grosse Unruhe und Besorgnis bei den Mitarbeitenden und bringen aufwändige Reibungsverluste auf politischer Ebene.

Und die beiden Organisationen haben zu unterschiedliche Aufgaben, sind zu unterschiedlich in ihren Strukturen und in ihrer politischen Einbettung bei ihren jeweiligen Eigentümern, als dass solche Diskussionen zielführend wären.

SH POWER ist überdies eingebettet in den Verbund der Stadtwerke bei der Swisspower AG, wo das grosse Know How für die Zukunft der Querverbundsunternehmen der Städte zu finden ist und das soll auch so bleiben. Die Querverbundsunternehmen der Städte sind auch gut für eine allfällige Marktliberalisierung gerüstet. Das zeigen die Erfahrungen aus Deutschland. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass in vielen Kantonen städtische Querverbundsunternehmen erfolgreich neben kantonalen Elektrizitätsunternehmen existieren. Niemandem käme es in diesen Kantonen in den Sinn, die Fusion oder Teilzusammenlegungen dieser Organisationen zu fordern, auch nicht in kleinen Kantonen.

Als Grundversorgerin mit einem Netzmonopol und als erfolgreiches Querverbundunternehmen erbringt SH POWER Dienstleistungen, die zum Service Public gehören und darum sinnvollerweise nahe an den demokratischen Entscheidungsprozessen ihrer Eigentümerin Stadt bleiben.

Wir haben mit SH POWER ein erfolgreiches städtisches Querverbundsunternehmen mit ca. 160 motivierten und qualifizierten Mitarbeitenden und einer neuen Führung, die einen super Job machen. Darauf sollten wir stolz sein und sie jetzt mit einer zeitgemässen Eignerstrategie zukunftsfähig zu positionieren. Der Stadtrat ist überzeugt, dass SH POWER uns noch viel Freude bereiten wird.

Ich fasse zum Schluss nochmals zusammen:

Eine Zusammenführung SH POWER und EKS AG macht aus folgenden Gründen keinen Sinn:

  1. Die beiden Unternehmen sind unterschiedlich betreffend Rechtsform, Strukturen und Aufgabenbereich;
  2. SH POWER braucht weder aus wirtschaftlicher noch aus politischer Sicht eine Zusammenführung mit der EKS AG;
  3. Die Prüfung einer Zusammenführung von SH POWER und EKS AG hat sich auf kantonaler Ebene politisch erledigt.

Was die Kooperation betrifft, so können SH POWER und EKS AG in ihren jetzigen Strukturen und mit den aktuellen Eigentumsverhältnissen viele Bereiche gemeinsam angehen, wollen das und machen das auch, zum Vorteil für Kanton und Stadt.

Beide Seiten sind gewillt, diese Zusammenarbeit fortzuführen und, wo sinnvoll, weiter zu intensivieren. Dafür braucht es keinen zusätzlichen politischen Vorstoss.

Der Stadtrat beantragt Ihnen deshalb, das Postulat nicht zu überweisen oder dem Postulenten, seinen Vorstoss in eine Interpellation umzuwandeln.