Städtische Beleuchtung wird modernisiert

Stellungnahme des Stadtrats im Grossen Stadtrat zum Postulat "Für energiesparende Strassen- und Objektbeleuchtungen"

Mit Datum vom 20. Februar 2018 hat Grossstadträtin Monika Lacher zusammen mit 15 Mitunterzeichnenden ein Postulat eingereicht, mit welchem der Stadtrat eingeladen wird, Bericht und Antrag betreffend folgenden Anliegen zu stellen:
• Förderung von LED-Licht in der Strassen- und Objektbeleuchtung
• Prüfung und Umsetzung von teil-autarker solarbetriebener Strassenbeleuchtung
• Prüfung und Umsetzung von dynamischen Lichtsteuerungen an geeigneten Orten

Der Stadtrat nimmt dazu wie folgt Stellung:

Im Jahr 2006 setzte der Stadtrat eine „Arbeitsgruppe Licht“ unter der Leitung des Stadtökologen ein. Dies als Antwort auf die Resultate einer Umfrage zum Stromverbrauch der öffentlichen Beleuchtung in schweizerischen Städten. Damals schnitt die Stadt mit 18,3 MWh pro Strassenkilometer knapp genügend ab.

Mit dem Lichtkonzept genehmigte der Stadtrat im Jahr 2007 verschiedene Massnahmen, mit denen eine deutliche Energieeinsparung auf 14.1 MWh pro Kilometer erreicht wurde. Dies wurde primär erreicht mit einem Ersatz der Quecksilberdampflampen und der Kugellampen. Bei letzteren ist eine Leistungsreduktion damit verbunden, weil das Licht nicht mehr aufwärts abstrahlte. Eine Umfrage zeigte jedoch, dass keine der befragten Personen eine Leistungsreduktion feststellte.

Zudem wurde entschieden und umgesetzt, dass nachts nicht benötigte Lampen im Zeitraum zwischen 0.30 bis 5.30 Uhr gelöscht werden und bei den übrigen gleichzeitig eine Leistungsabsenkung (z.B. 150 W auf 100 W) erfolgt. Bei der Festlegung, welche Lampen gelöscht werden, wurden Sicherheitsaspekte berücksichtigt und die Quartiervereine einbezogen. Zudem wurde auf spezifische Anliegen von Anwohnern eingegangen.
Seither hat sich die technologische Entwicklung fortgesetzt, indem die Natriumhochdruckdampflampen (NaH-Lampen) durch die effizientere lichtemittierende Dioden (LED) ersetzt und die Quecksilberdampflampen (Hg-Lampen) im Jahr 2015 verboten wurden. Die LED-Technologie bietet verschiedene Vorteile:
• Gerichtetes Licht, d.h. das Streulicht wird reduziert
• Hohe Energieeffizienz (geringer Stromverbrauch)
• Hohe Lichtausbeute
• Dimmbar (was bei NaH-Lampen nicht möglich ist)
• Lange Lebensdauer
• Erhöhte Schaltfestigkeit
• Wird weniger heiss
• Praktisch flackerfrei
• Vernetzbar und ansteuerbar über das Internet
• Deutlich „weisser“ als NaH- oder Hg-Lampen
• Deutlich geringerer Elektrosmog, weil LED mit Gleichstrom betrieben werden (v.a. Netzteil produziert Elektrosmog)

Nachteile der LED-Technologie sind:
• LED enthalten etliche Typen von seltenen Erden
• LED gehören zu den entsorgungspflichtigen Leuchtmitteln (wie Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, alle Arten von Hoch- und Niederdrucklampen)
• Zur Zeit noch ungelöste Entsorgung (Recycling), da die Rücklaufmengen noch klein sind. Die Forschung dazu wurde aber intensiviert.
• Der Blauanteil im Licht ist im Vergleich zu NaH-Lampen deutlich erhöht (was unerwünscht ist, wegen Schlafstörungen und Beeinträchtigung der Netzhaut. Zudem werden Nachttiere wie Insekten und Fledermäusen durch Blauanteil gestört usw.)
• LED-Leuchten sind oft fest verbaut und müssen deshalb komplett mit dem Leuchtenkörper entsorgt werden.
• Die energiesparenden LED-Lampen verleiten dazu, Orte zu beleuchten, welche aus Naturschutzgründen nicht beleuchtet werden sollten.

Eines ist seit längerem klar: LED als aktuelle Technologie ersetzt die andern Technologien zunehmend.

Bei der Planung der Beleuchtung werden jeweils verschiedene Anliegen berücksichtigt, insbesondere bzgl. Sicherheit und Naturschutz. Die Lichtverschmutzung führt zu zahlreichen Problemen, welche das Bundesgericht mehrfach beschäftigten. Der Bund hat als Folge eine Vollzugshilfe Lichtemissionen erarbeitet, deren Inkraftsetzung per Ende 2018 erwartet wird. Darin werden basierend auf dem Umweltschutzgesetz und diversen Lichtnormen Massnahmen zur Vermeidung von unerwünschten Lichtemissionen aufgelistet, Berechnungsgrundlagen geliefert und Richtwerte aufgeführt.

Zum Thema öffentliche Beleuchtung hat der Stadtrat seit 2006 verschiedene Beschlüsse gefasst, unter anderem:
• Schrittweise Umstellung von NaH auf LED im Rahmen des ordentlichen Unterhalts
• Schrittweiser Ersatz der Parkleuchten (Richard-Leuchten) durch Thorsten-Leuchten auf LED-Basis
• Ersatz der Gasleuchten in der Altstadt durch LED-Leuchten
• Kein aufwärts gerichtetes Licht
• Reduktion des Streulichts durch den Einsatz von LED-Leuchten
• Nur warmweisses Licht bis max. 3000 Kelvin (reduzierter Blauanteil)
• Dynamische Lichtsteuerung an geeigneten Orten

Die diversen Vorgaben des Stadtrats sind heute im Tagesgeschäft integriert. Zum letzten Punkt, also der dynamischen Lichtsteuerung an geeigneten Orten, hat der Stadtrat die AG Licht beauftragt, an geeigneten Orten eine dynamische Beleuchtung einzuführen. Bereits umgesetzt wurde dies beim Areal Dreispitz und an der Stimmerstrasse oder in der Felsenau. Auch in der Umgebung des Munots sind dynamische Leuchten vorgesehen. Neu sollen zudem verschiedene Richard-Leuchten bei Gehwegen durch die Thorsten-Leuchten ersetzt und dynamisch geschaltet werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Strassen-Budgets von SH Power. Bei stark befahrenen Hauptstrasse macht es keinen Sinn, intelligente Steuerungen einzuführen.

Zudem werden nach wie vor rund 1/3 aller Lampen in den Wohnquartieren nachts zwischen 0.30 bis 05.30 Uhr gelöscht. Bei Befragungen äusserte eine grosse Mehrheit diese nächtliche Lichtreduktion als Wohltat.

Teilautarke solarbetriebene Strassenbeleuchtungen werden in der Stadt Schaffhausen hingegen nicht eingesetzt. Sämtliche heute beleuchteten Strassen innerhalb des Siedlungsgebiets sind über das Stromnetz erschlossen. Über die Stromkabel werden auch Impulse gesendet. Ausserhalb des Siedlungsgebiets sollen Strassen nur zurückhaltend oder gar nicht beleuchtet werden, wie das z.B. im Kanton Zürich generell der Fall ist. Ein Einsatzgebiet für solarbetriebene Strassenbeleuchtungen sieht der Stadtrat deshalb nicht.

Auch bei der Altstadtbeleuchtung sind wir auf gutem Weg: Der SR hat am 21. August über die Umrüstung auf LED und Neukonzeptionierung der Altstadtbeleuchtung, inkl. Türme und Munot zur Kenntnis genommen. Zur Modernisierung und Verbesserung der Beleuchtung sollen bis 2024 insgesamt über 3 Mio. Fr. investiert werden. Die Investitionen werden tranchenweise pro Jahr beschlossen und laufen jeweils über das Budget von SH POWER.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass der Stadtrat zwar kein Einsatzgebiet für solarbetriebene Strassenbeleuchtungen sieht, dafür aber den zwei anderen Forderungen der Postulentin bereits heute nachkommt, namentlich der Förderung von LED-Licht in der Strassen- und Objektbeleuchtung sowie der Umsetzung von dynamischen Lichtsteuerungen an geeigneten Orten.
Deshalb beantragt Ihnen der Stadtrat, das Postulat nicht zu überweisen bzw. es in eine Interpellation umzuwandeln.