Verfahren gehen zu lange – Obergericht braucht mehr Ressourcen

Votum anlässlich der Budgetdebatte im Kantonsrat vom 19.11.2018

Ich spreche als Mitglied der Justizkommission zu den Streichungsanträgen der GPK beim Obergericht und bei der KESB, die ich schlicht verantwortungslos finde. Ich bin froh, dass der Präsident der Justizkommission und der Volkswirtschaftsdirektor Klartext gesprochen haben.

Die „Hilferufe“ der Aufsicht über die Justiz sind im Amtsbericht 2017 an mehreren Stellen unübersehbar:
Bei der KESB steht auf S. 16 und 17 im Zusammenhang mit den nicht mass-nahmegebundenen Geschäften und mit den Kinderunterhaltsverträgen, dass „diese Aufgaben mit den bisherigen Stellenpensen nicht mehr zu bewältigen sind resp. nicht zeitgerecht erledigt werden können.“
Beim Obergericht finden sich die Warnungen im Zusammenhang mit den massiv zugenommenen Strafrechtsbeschwerden und den Sozialversicherungsfällen insbes. auf S. 20. „Aufgrund der hohen Geschäfts- und Pendenzenlast bei stetig steigenden Fallzahlen reichen die Personalressourcen nicht mehr aus, um die Geschäfte zeitgerecht bewältigen zu können. (…) Eine deutliche Erhöhung des juristischen Personals ist unumgänglich, um die Pendenzenlast nachhaltig abzubauen und Verfahrensverzögerungen künftig vermeiden zu können.“

„Schaffhauser Justiz ächzt unter Arbeitslast“. Das war der Titel der SN vom 27.04.2018 über den Amtsbericht 2017 des Obergerichts. Er nimmt Bezug auf die Hilferufe des Obergerichts zur Überlastung der SH-Justiz. Die Fallzahlen sind 2017 einmal mehr massiv in die Höhe geschnellt und eine Trendwende im 2018 ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil. Bei den Sozialversicherungsfällen beim Obergericht wurde der Stand 2017 bereits wieder überschritten und das Jahr ist noch nicht zu Ende.
Die vom Obergericht und dem Regierungsrat beantragten zusätzlichen Stellenprozente – es geht nur um 0.9 beim Obergericht und 2.3 bei der KESB – braucht es dringend, um die Funktionsfähigkeit dieser Behörden zu gewährleisten.
Die Verbesserung der Ressourcen bei den Gerichtsschreibern ist zwar positiv, genügt aber nicht. Wir haben jetzt das Glück, dass alle 3 nebenamtlichen Oberrichter bereit sind, ihr Pensum um 30% aufzustocken. Damit werden auch nicht zwei Klassen von Oberrichtern entstehen.
Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Kurt Zubler vom 15.01.2018 hat der Regierungsrat aufgezeigt, wie dramatisch die Situation ist:
„2017 haben sich die Neueingänge um 11 % erhöht. Auffällig ist der massive Anstieg im Sozialversicherungsrecht (+45%) und bei den Beschwerden in Strafsachen (+22%). Die Erledigungen lagen 2017 mit 351 Fällen im Durchschnitt der Vorjahre, was für das weitgehend neu zusammengesetzte Gericht ein gutes Ergebnis ist. Die massive Zunahme an Neueingängen konnte mit den bestehenden personellen Ressourcen trotz des grossen Einsatzes aller Mitarbeitenden nicht mehr bewältigt werden. Die Zahl der Pendenzen stieg deshalb um 19 % oder 57 Fälle auf 352 pendente Verfahren.“
Und weiter: „Es ist davon auszugehen, dass die Geschäftslast auch in den nächsten Jahren hoch bleiben, wenn nicht weiter zunehmen wird. Das Obergericht hat alle internen Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe, zum sparsamen Einsatz personeller Ressourcen und zur Beschleunigung der Verfahren ausgeschöpft. Die dramatisch angestiegene Geschäftslast beim Obergericht kann mit den vorhandenen Richterstellen schlicht nicht mehr bewältigt werden, ohne dass es zu deutlichen Verzögerungen kommt, die mit dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nicht mehr zu vereinbaren sind. Die Dauerbelastung und die damit verbundene Stresssituation wirken sich auch negativ auf die Mitarbeitenden aus.“

Bereits hat es wegen Verfahrensverzögerungen Rügen des Bundesgerichts abgesetzt. Wenn wir dem Antrag der GPK folgen, laufen wir in ein erhebliches Risiko: Denn wenn wir im Wissen um diese Problematik nicht handeln, wird der Kanton irgendwann haftbar. Da geht es unter Umständen dann um ganz andere Beträge als die bescheidenen, die im Budget der Regierung beantragt sind.

Ich spreche hier nicht nur als Kantonsrat, sondern auch als Vertreter der Stadt: Als Arbeitgeberin sind wir von der viel zu langen Verfahrensdauer im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht betroffen. Auch für die kranken Mitarbeitenden ist das eine Zumutung und unerträglich. Unterdessen sind wir im Vergleich der Verfahrensdauer im Sozialversicherungsrecht auf den zweitletzten Platz der Schweiz abgerutscht!

Grossen Schaden richtet auch die viel zu lange Verfahrensdauer bei Bauprozessen an. Dass diese für Investoren und Bauwillige unterdessen auf einem kaum mehr erträglichen Mass liegt, hat sich offenbar schon landesweit herumgesprochen. Das schreckt je länger je mehr potenzielle Investoren ab und schadet unserem Kanton wie unserer Wirtschaft.

Dass die GPK-Mehrheit das mit ihren Anträgen bewusst in Kauf nimmt, finde ich höchst bedauerlich. Ich hoffe hier auf die Vernunft des Rates.
Das muss dringend korrigiert werden.
Dasselbe gilt für die Verfahren bei der KESB, wo es um so wichtige Rechtsgüter wie das Kindeswohl geht.
Wir müssen dafür sorgen, dass die personellen Ressourcen genügen, um die massiv angestiegene Geschäftslast zu bewältigen. Es kann nicht sein, dass wichtige Fälle jahrelang liegen bleiben.

Die Justizkommission hat ihre Verantwortung wahrgenommen und die Anträge der Regierung und des Obergerichts genau unter die Lupe genommen und ihnen schlussendlich zugestimmt, weil sie überzeugt ist, dass die zusätzlichen Ressourcen dringend nötig sind.
Die Mehrheit der GPK hat sich nun über den Entscheid der Justizkommission hinweggesetzt. Offenbar wurden diese Mehrstellen in der GPK kaum diskutiert. Damit wurde die seriöse Vorarbeit der Justizkommission desavouiert. Es fragt sich deshalb schon, warum wir überhaupt noch eine vertiefte Vorberatung des Budgets der Justiz in der Justizkommission, die wesentlich vertrauter ist mit der Materie, durchführen. Und als Detail am Rande: Nicht einmal in der Justizkommission wurde der Antrag gestellt, die Stellen ganz zu streichen.

Ich appelliere an Sie, die vom Obergericht, dem Regierungsrat und der Justizkommission beantragten, moderaten Stellenerhöhungen bei der Justiz im Budget 2019 zu belassen.