Gemäss Art. 9 Abs. 1 des Justizgesetzes vom 09.11.2009 besteht der Kanton aus höchstens vier Friedensrichterkreisen mit je einem Friedensrichteramt. Nach Abs. 2 desselben Artikels setzt der Regierungsrat die Kreise fest, bestimmt deren Hauptorte und weist ihnen die einzelnen Gemeinden zu. Mit der Verordnung über die Friedensrichterkreise vom 21.12.2010 hat der Regierungsrat mit Schaffhausen, Stein, Reiat und Klettgau die Friedensrichterkreise festgelegt. Der Kantonsrat hat am 07.06.2010 und letztmals am 14.01.2013 die Friedensrichterinnen und Friedensrichter gewählt. Nun hat die Praxis der vergangenen 3 Jahre gezeigt, dass diese starre Struktur mit mehreren Friedensrichterkreisen und den vom Kantonsrat festgelegten Pensen den tatsächlichen Verhältnissen kaum mehr entsprechen kann und bei erheblichen Schwankungen der Fallzahlen in den einzelnen Kreisen an ihre Grenzen stösst. So hat der starke Anstieg der Geschäftslast im kleinsten Friedensrichterkreis Stein am Rhein mit einem Pensum von nur 10 Prozent zu einer erheblichen organisatorischen Herausforderung geführt, die kaum mehr sinnvoll bewältigt werden kann. Deshalb fordert das Obergericht als Oberaufsicht über die Justiz des Kantons in seinem Amtsbericht 2013 (S. 6), dass über eine Zusammenlegung der Friedensrichterämter nachgedacht werden sollte. Mit der vorliegenden Motion wird dieser Ball aufgenommen: Eine flexible und zeitgemäss Struktur ist mit einem einzigen Friedensrichterkreis für den ganzen Kanton zu erreichen, so wie das der Regierungsrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Justizgesetzes beim Erlass dieses Gesetzes ursprünglich gefordert hatte. Die starre Regelung stellt für die betroffenen Amtsträger eine unzumutbare Belastung dar und muss schnell verbessert werden, denn sinnvolle Stellvertretungen und Fallübernahmen sind nicht in dem Mass möglich, wie das eigentlich sein müsste.