Stellungnahme des Stadtrats vom 19.09.2023 zum Postulat Iren Eichenberger im Grossen Stadtrat

Mit Datum vom 7. September 2022 hat Grossstadträtin Iren Eichenberger ihr Postulat eingereicht, mit welchem sie eine Prüfung der Gebühren der Abtrennung eines Haushaltes vom Gasnetz verlangt.

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:

Die Gasversorgung befindet sich im Wandel. Gas war in der gesamten Schweiz lange das Produkt der Wahl für die Erzeugung von Komfortwärme, weil dessen Verbrennung weniger umweltbelastend ist als die von Öl.

Heute ist klar, dass es keinen Sinn mehr macht, begrenzt vorhandene fossile Energien für die Komfortwärme zu nutzen.

Der Trend geht darum weg von fossilen und hin zu erneuerbaren Energieträgern.

Diese Ablösung wird von der öffentlichen Hand mit Förderbeiträgen unterstützt.

Noch sind aber auch in der Stadt Schaffhausen viele Gasheizungen in Betrieb und verantwortlich für ca. 1/3 der CO2-Emission.

Deshalb steht die Substitution dieser Energieträger im Komfortwärmebereich im Einklang mit der Energiestrategie 2050 und den Klimazielen der Stadt Schaffhausen und soll überdies die Abhängigkeit vom Ausland reduzieren, insbesondere von Staaten wie Russland.

Aus diesen Gründen investiert SH POWER im Auftrag des Grossen Stadtrats und der Stimmbevölkerung kräftig in die Erstellung von Wärmeverbünden. Auch in Schaffhausen ist die Nachfrage nach solchen Lösungen gross. 

Der Stadtrat beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit der komplexen Frage, wie der geordnete Ausstieg aus der Gasversorgung aussehen soll. Dies umfasst eine Vielzahl von rechtlichen und finanziellen Fragen, grosse Herausforderungen für die Planung und Organisation und natürlich auch politische Grundsatzentscheide.

Zudem wird der Grosse Stadtrat über Anpassungen am Gasversorgungsauftrag befinden müssen.

Eine der Fragestellungen im Kontext des Ausstiegs aus der Gasversorgung spricht Grossstadträtin Iren Eichenberger mit ihrem Postulat an.

Heute besagt das «Reglement über die Gasabgabe und die Betriebsanlagen» vom 24.03.1987 (Gasabgabereglement[1]), dass die Kosten für die Abtrennung von Hauszuleitungen zu Lasten der Liegenschafteneigentümer geht.

Wenn SH POWER diese Kosten verrechnet, tut sie das also entsprechend ihrer gesetzlichen Vorgaben.

Bei den 5‘000 Fr. handelt es sich übrigens nur um eine Schätzung.

Verrechnet werden die effektiven Kosten, die oft tiefer ausfallen.

Wenn immer möglich, lässt SH POWER die Abtrennung im Kontext anderer Bauten wie Leitungs- und Anschlusserneuerungen durchführen, wodurch die Kosten für die Abtrennung des Gasanschlusses lediglich zwischen 500 und 1000 Franken zu liegen kommen.

Grundsätzlich ist es logisch und verursachergerecht, dass der Kunde die Abtrennung bezahlt.

Sonst würde SH POWER gewissermassen die Auflösung eines Kundenverhältnisses subventionieren.

Indirekt gingen die damit verbundenen Kosten dann zulasten der übrigen Kunden bzw. über die Ablieferung an die Stadt zulasten der Steuerzahlenden.

Deshalb galt diese Regelung in allen Gasversorgungsgebieten der Schweiz. Zu bedenken ist auch, dass das Gasversorgungsgebiet von SH POWER weitere Gemeinden umfasst.

Hier stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Abtrennungen in diesen Gemeinden tragen würde.

Dem Stadtrat ist aber auch bewusst, dass die aktuelle Regelung nicht im Sinne des geförderten Umstiegs auf erneuerbare Energieträger ist.

Aus Sicht der klima- und energiepolitischen Ziele des Stadtrats drängt sich eine Regelung auf, mit welcher für die Liegenschafteneigentümer keine Zusatzkosten entstehen für den Umstieg von Gas auf regenerative Heizsysteme.

Allerdings ist ein Kostenerlass bei der Abtrennung von Gasanschlüssen nicht so einfach umzusetzen, wie es auf den ersten Blick scheint.

Nach aktueller Einschätzung müsste dafür das Gasabgabereglement vom Stadtrat angepasst und diese Änderung vom Grossen Stadtrat genehmigt werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für die Abtrennung auf die Netzkosten der verbleibenden Gaskunden abgewälzt würden.

Eine Kostenübernahme durch die Stadt wäre dagegen schwierig umzusetzen, da es sich beim Reglement nicht um ein Gesetz im materiellen Sinn handelt, das es bräuchte als ausreichende rechtliche Grundlage, um die Mehrausgaben bzw. die Minderausnahmen zu legitimieren.

Seit 2021 sind gut 100 Abtrennungen angefallen, wovon 22 bereits umgesetzt worden sind.

Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl von Jahr zu Jahr steigen wird.

Sie sehen, dass die Sache nicht ganz so trivial ist.

Der Stadtrat ist gewillt, im Gesamtkontext der Planungen zur Zukunft der Gasversorgung eine Lösung zu suchen, welche dem Anliegen der Postulentin entgegenkommt.

Eine noch zu prüfende Zwischenlösung könnte sein, dass die Kostenerlasse für die Abtrennung von Stahlleitungen im Einzelfall vom Stadtrat genehmigt werden.

Die Abtrennungen von Kunststoffleitungen können bis zum Vorliegen einer Gesamtlösung aufgeschoben werden, da letztere sicherheitstechnisch wesentlich weniger problematisch sind und eine Aufschiebung der Abtrennung sich als verantwortbar erweist.

Der Stadtrat befindet sich auf dem Weg zur Konversion der Gasversorgung. Es wird hierzu eine Vorlage an den Grossen Stadtrat geben, um die dafür nötigen gesetzlichen und finanziellen Konsequenzen aufzuzeigen und das politische Commitement dafür abzuholen.

Das im Postulat enthaltene Anliegen wird dabei aufgenommen.

Deshalb ist der Stadtrat bereit, den Vorstoss entgegen zu nehmen.