Mitarbeitendenberatung macht Sinn

Budgetdebatte im Grossen Stadtrat vom 28.11.2017: Stellungnahme des Stadtrats zur Mitarbeitendenberatung im Budget 2018

Der Stadtrat hat Ihnen mit Novemberbrief vom 09.11.2017 beantragt, in der Laufenden Rechnung unter der Position 2203, Gesamtstädtischer Personalaufwand/-ertrag, 318.000, Entschädigungen für Dienstleistungen Dritter, welche sie im Budget auf S. 26 finden, zu den budgetierten 37’500 noch Fr. 39’000 für eine Mitarbeitendenberatung (MAB) einzustellen.

Die GPK hat diese Fr. 39’000 wieder gestrichen. Sie finden das im GPK-Antrag auf S. 2, Ziff. 2.1.1., Laufenden Rechnung. Ich habe in der Elefantenrunde der GPK vom 09.11.2017 in Aussicht gestellt, dass ich den GPK-Mitgliedern noch ausführlichere Informationen zur MAB zukommen lassen würde. Diese wurden zeitgerecht geliefert, so dass sie für die Diskussionen in den Fraktionen zur Verfügung standen.

Der Finanzreferent hat Ihnen bereits in der Stellungnahme des Stadtrats in Aussicht gestellt, dass wir an unserem Antrag für eine MAB festhalten werden. Ich werde Ihnen jetzt die Gründe dafür erläutern.

Die Arbeitswelt hat sich stark verändert. Von den MA wird immer mehr verlangt. Die psychosozialen Risiken haben zugenommen. Das hat nicht nur mit der Situation am Arbeitsplatz, sondern auch mit gesellschaftlichen Entwicklungen zu tun. Als grosse Arbeitgeberin spürt das auch die Stadt. Wir sind vermehrt mit z.T. langandauernden krankheitsbedingten Ausfällen konfrontiert, die uns sehr teuer zu stehen kommen. Hier soll die MAB als präventives Instrument des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) einen Beitrag leisten. Bei Problemen unserer MA soll frühzeitig eine professionelle Beratung und Betreuung möglich sein, damit es möglichst nicht zu langandauernden Ausfällen kommt, was sich positiv auf die Produktivität, die Arbeitszufriedenheit und die Qualität der Leistungen auswirken soll.

Wie kam es dazu, dass wir dieses Instrument im Rahmen eines Pilots ab 2018 für zwei Jahre testen möchten?

Zum ersten Mal damit konfrontiert wurden wir mit dem Thema im Rahmen des Projektauftrags für die Systematisierten Leistungsanalyse SLA im Jahr 2014, damals noch unter dem Begriff Sozialdienst. Aufgrund von positiven Erfahrungen von privaten wie öffentlichen Arbeitgebern wurde das Thema zum ersten Mal 2015 im Stadtrat beraten.

Mangels Ressourcen wurde die Prüfung aufgeschoben. Im September 2015 hat die Personalkommission als unsere Sozialpartnerin das Thema wieder aufgegriffen und den SR darum ersucht, einen Sozialdienst für die MA einzurichten. Innerhalb der Verwaltung war und ist es vor allem der Bereich Alter – mit über 500 MA der personalintensivste – der sich für die Einführung eines solchen externen Beratungsdienstes stark macht.

Der SR hat sich deshalb nochmals vertieft damit beschäftigt und ist zum Schluss gelangt, dass viele gute Gründe für einen solchen MAB gibt – aus der Sicht der MA wie der Stadt als Arbeitgeberin.

Dabei haben wir verschiedene Inputs berücksichtigt:

Einer davon sind die Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft seco für Arbeitgeber zum Thema Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz. Darin wird die Einrichtung von vertraulichen Ansprechstellen empfohlen.

Es geht bei diesem Thema um die Wahrnehmung der Verantwortung als Arbeitgeber, welche sich aus der Fürsorgepflicht (OR Art. 328) und den Auflagen zum Gesundheitsschutzes (ArG Art. 2) ergibt.

Mit der Zurverfügungstellung eines professionellen, externen Beratungsangebots haben viele private und öffentliche Unternehmen diese Verantwortung, wahrgenommen. Sie steht für eine gute Praxis im psychosozialen Risikomanagement – dazu zählt die MAB – und stellt damit auch ein Zeichen guter Unternehmensführung dar, was die Attraktivität eines Arbeitgebers auf dem Arbeitsmarkt zu steigern vermag.

Bei den psychosozialen Risiken geht es nicht primär um Stress und Burnout, sondern auch um Themen wie Mobbing, sexuelle Belästigung, Suchtmittelmissbrauch, Gewalt, finanzielle Probleme, gesundheitliche Probleme, Beziehungsprobleme etc. Hier macht es Sinn, unseren MA und auch den Vorgesetzten ein möglichst niederschwelliges Angebot zur Verfügung zu stellen, welches möglichst frühzeitig in Anspruch genommen wird, damit hohe Folgekosten durch Absenzen, Leistungsabfall etc. vermieden werden können.

Dass sich ein solches Angebot auch monetär lohnen kann, hat eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse über die betriebliche Sozialarbeit in zwei Unternehmen bereits im Jahr 2003 aufgezeigt.

Um die Arbeitsweise und die Menschen hinter dem Angebot, näher kennen zu lernen, haben wir die zuständigen Personen der MAB-Anbieterin Movis in diesem Jahr an eine Bereichsleitertagung eingeladen. Die wichtigsten Fragen konnten da geklärt werden und die Leute der Movis haben einen professionellen und vertrauenswürdigen Eindruck hinterlassen.

Nun kommt immer der Einwand, diese Aufgabe könne doch der Personaldienst (PD) wahrnehmen, dafür brauche es keine externe Stelle.

Der PD kann eine solche Beratungsfunktion eben nicht im gleichen Masse wahrnehmen wie eine unabhängige, externe Fachstelle, darum haben unterdessen viele Arbeitgeber diese Funktion externalisiert. Denn der PD wird zu Recht immer auch als Vertretung der Arbeitgeberin Stadt wahrgenommen, was bei den Betroffenen zu Hemmungen führt, sich dort zu melden. Sie gehen meistens erst dann zum PD, wenn es nicht mehr anders geht resp. wenn die Belastungen schon so stark sind, dass sie zu Arbeitsausfällen führen, sich also personalrechtliche Fragen stellen. Das kann dann beim PD zu schwierigen Interessenkonflikten führen. Hinzu kommt, dass unsere Personalberaterinnen nicht über die nötigen Ausbildungen verfügen, um mit solchen psychosozialen Ausnahmesituationen unserer MA umzugehen. Da sind diese bei den externen Beraterinnen und Beratern z.B. einer Movis besser aufgehoben.

Diese können persönlich oder über die Plattform Movis24 anonym jederzeit um Rat angefragt werden. Wenn die MA der Movis sich als nicht genügend kompetent erachten, verweisen sie die Ratsuchenden weiter an andere Experten, über welche Movis dank einem grossen Netzwerk verfügt.

Und schlussendlich haben wir uns bei öffentlichen wie privaten Arbeitgebern, welche eine solche neutrale MAB eingerichtet haben, schlau gemacht. Wir haben da nur positive Feedbacks erhalten, auch was die Firma Movis betrifft, mit der wir dieses Angebot pilotieren möchten.

Zu öffentlichen Arbeitgebern, welche bereits über eine externe, neutrale MAB verfügen, gehören u.a. die Kantone Wallis, Thurgau und St. Gallen, aber auch Gemeinden wie Binningen, Pratteln, Uzwil, Worb etc.. In der Privatwirtschaft ist dieses Instrument bei grösseren Arbeitgebern schon seit längerem etabliert, z.B. bei IWC, SIG (Movis), Bosch, Alcon Grieshaber, Cilag, GVS Schaffhausen, Manor, Fielmann, Spar oder die Fachhochschule Nordwestschweiz

Weil wir in den definitiven Entscheid, eine MAB in der Stadt einzuführen, auch aufgrund eigener Erfahrungen fällen möchten, haben wir beschlossen, zuerst einen zweijährigen Pilot durchzuführen, welcher für den Entscheid dann ausgewertet werden soll.

Geschätzte Grossstadträtinnen und Grossstadträte

Im Namen des SR ersuche ich Sie, belassen Sie uns die Möglichkeit, dieses bewährte Instrument des Gesundheitsmanagements in den nächsten zwei Jahren zu testen und bewilligen Sie uns den nötigen Kredit für 2018 über Fr. 39’000. Es wäre sehr schade, wenn Sie das abklemmen würden, weil damit eine Chance verpasst würde.