Stellungnahme des Stadtrats im Grossen Stadtrat vom 10.11.2020 zum Postulat Monika Lacher „Corona-Bonus für das Gesundheitspersonal“

Mit dem Postulat vom 5. Mai 2020 fordert Monika Lacher zwei Massnahmen zugunsten des Personals im Gesundheitswesen, welche der Mehrbelastung während der Corona-Krise Rechnung tragen sollen. Es sind dies:

  • das Ausrichten eines einmaligen Coronabonus von 1’000 Franken in bar als Wertschätzung per Ende Jahr
  • Die Rückkehr zum geltenden Arbeitsrecht bezüglich Ruhe- und Arbeitsphasen wieder in Kraft zu setzen.

Zuerst zum Formellen: Mit dem Postulat kann der Stadtrat nach Art. 56 Abs. 1 GO GSR beauftragt werden, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei.

Konkrete Handlungsanweisungen an den Stadtrat, wie sie das Postulat enthält, sind hingegen nicht möglich. Deshalb müsste die Postulentin den Wortlaut ihres Postulats anpassen, um es geschäftsordnungs- und damit rechtskonform zu machen.

Leider hat sich die Unsitte, das Instrument des Postulats geschäftsordnungswidrig für Handlungsanweisungen gegenüber dem Stadtrat zu missbrauchen, bei allen Fraktionen eingebürgert. Das gilt auch für das Postulat des vorangegangenen Traktandums. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie es nicht überwiesen haben, denn es wäre aufgrund des verfassungswidrigen Inhalts nicht ganz einfach umzusetzen gewesen…

Zuerst zur zweiten Forderung des Postulats, der Rückkehr zum geltenden Arbeitsrecht bezüglich Ruhe- und Arbeitsphasen. Hier kann ich Ihnen als Personalreferent versichern, dass die Stadt Schaffhausen die bestehenden Gesetze, Reglemente und Richtlinien zu keiner Zeit ausser Kraft gesetzt hat. Die geplanten Arbeitszeiten konnten eingehalten werden. Deshalb ist dieser Punkt hinfällig.

Zur generellen Einschätzung der Postulantin:

Der Stadtrat teilt ihre Einschätzung, dass das Pflegepersonal in Spitälern, in Alterszentren und in der Spitex etc. grundsätzlich bessergestellt werden muss. Die Löhne und die Anstellungsbedingungen sind nicht mehr genügend konkurrenzfähig. Das spüren wir bei der Rekrutierung von Pflegefachpersonal unterdessen stark. Diese Herausforderung wird sich aufgrund des Fachkräftemangels weiter akzentuieren, was uns angesichts der demografischen Entwicklung unserer Bevölkerung vor grosse Probleme stellen wird. Diesem strukturellen Problem muss mit strukturellen Massnahmen begegnet werden. Das will der Stadtrat in Koordination mit dem Kanton angehen, denn im Kantonsrat wurde am 29.06.2020 das Postulat von Rainer Schmidig und Raphael Rohner vom 08.11.2019 mit dem Titel

«Konkurrenzfähige und angemessene Besoldung für Polizeibeamtinnen und -beamte sowie für das Pflegepersonal» überwiesen und zwar mit folgendem Auftrag:

«Der Regierungsrat wird eingeladen, die Möglichkeiten zu überprüfen, um angemessene und zukunftsgerichtete Besoldungen sicherzustellen und die Konkurrenzfähigkeit zu erhöhen».

Nun zur ersten Forderung des Postulats nach einer Ausrichten eines Corona-Bonus:

Die Stadt Schaffhausen hat auf die Corona-Pandemie bisher professionell und angemessen reagiert, auch wenn das für uns alle Neuland war. Das gilt jetzt auch für die zweite Welle, in der wir uns aktuell befinden und die uns noch mehr fordert als die erste.

Dass die Stadt bisher eine so gute Figur gemacht hat resp. macht, verdankt sie im Wesentlichen dem grossen Einsatz des städtischen Personals unter erschwerten Bedingungen. Der Stadtrat ist stolz auf das wertvolle Engagement der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir konnten und können uns in dieser Krisenzeit aufeinander verlassen und haben uns gegenseitig unterstützt. Dadurch konnten, zum Teil unter schwierigen Bedingungen und unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes,

  • die öffentlichen Dienstleistungen jederzeit aufrechterhalten werden
  • Massnahmen zum Schutz unserer Mitarbeitenden umgesetzt werden
  • aber auch Massnahmen zugunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft rasch und unbürokratisch ergriffen werden.

Die einzelnen Massnahmen, mit welchen der Stadtrat versucht hat, die Auswirkungen der Krise auf die Stadt zu lindern, hat er am 18. August 2020 in seiner Stellungnahme zum Postulat von Grossstadtrat Urs Tanner, «2 Millionen Krisenfonds Coronapandemie», dargelegt. Ich verweise dazu auf unsere damaligen Ausführungen.

Natürlich waren und sind insbesondere die Angestellten im Gesundheitsbereich stark gefordert, vor allem aufgrund der stets wechselnden Weisungen (Bund, Kantone), der hohen Hygieneanforderungen bei ihrer Arbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohner der Heime sowie mit den Menschen, die auf Spitexleistungen angewiesen sind.

Aktuell ist die Situation besonders angespannt und die Mitarbeitenden besonders gefordert, nicht nur weil Mehrleistungen erbracht werden müssen, sondern weil das Virus unterdessen den Weg in die Heime gefunden hat. Es sind Heimbewohnerinnen und -bewohner infisziert und z.T. gestorben und wir haben Ansteckungen beim Personal. Diverse Mitarbeitende befinden sich in der in der Quarantäne. Wir haben die Öffentlichkeit darüber heute informiert. Stadtrat Raphael Rohner kann Ihnen als Vertreter des Heimreferenten Simon Stocker dazu noch Ausführungen machen.

Der Stadtrat ist sich des grossartigen Engagements des Gesundheitspersonals in dieser schwierigen Situation bewusst und dankt den Mitarbeitenden an dieser Stelle ganz herzlich.

Er ist sich auch bewusst, dass einzelne private Alterszentren den Einsatz ihres Personals in der Corona-Pandemie finanziell gewürdigt haben.

Bei uns ist die Situation aber etwas komplizierter:

Es haben nämlich verschiedene Abteilungen in der Pandemie Mehrbelastungen erfahren – einige mehr als andere. Zu denken ist nebst den Angestellten in den Gesundheitsberufen auch an Mitarbeitende in der Reinigung, im Bereich Kinder- und Jugendbetreuung, aber auch in der Kernverwaltung, wie Mitglieder des Gemeindeführungsstabs, Mitarbeitende der Stadtkanzlei, des Personaldiensts etc. Aufgrund der Heterogenität der Stadt ist es schwierig, über Berufsgruppen eine faire Grenze zu ziehen. Zum Teil bestehen sogar innerhalb einzelner Abteilungen Unterschiede zwischen den Mehrbelastungen, welche die einzelnen Mitarbeitenden erfahren resp. erfahren haben.

Nichts desto trotz ist die Situation in den Alterszentren und der Spitex unterdessen so angespannt und anspruchsvoll, dass auch der Stadtrat zur Überzeugung gelangt ist, dass eine einmalige, finanzielle Wertschätzung für das Gesundheitspersonal angezeigt und begründbar ist.

Bevor ich Ihnen den Vorschlag des Stadtrats präsentiere, möchte ich Ihnen erläutern, wie die Belohnung von ausserordentlichen Leistungen im öffentlichen Dienst funktioniert.
Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, ist das bei uns aufgrund der gesetzlichen Vorgaben schwieriger. Sehr gute Leistungen sollten sich primär in den Mitarbeiterbeurteilungen niederschlagen. Diese mussten von den Vorgesetzten schon vor mehreren Wochen abgegeben werden. Die Leistungen der Mitarbeitenden in der zweiten Corona-Welle konnten dabei also noch nicht berücksichtigt werden.

Diese Mitarbeiterqualifikationen können sich für die einzelnen Mitarbeitenden aber nur finanziell auswirken, wenn das Parlament eine Lohnentwicklung spricht. Das ist mit ein Grund, weshalb es uns besonders wichtig ist, dass der Grosse Stadtrat am 24.11. eine moderate Lohnsummenentwicklung 2021 und, zulasten der Rechnung 2020, die vorgeschlagene Einmalzulage, beschliesst.

Neben der Lohnentwicklung ist auch eine ausserordentliche Belohnung über Prämien möglich. Nur wissen Sie vermutlich alle wie wenig Geld uns da zur Verfügung steht. Im Budget 2020 sind Fr. 110’000 dafür eingesetzt. Dieser Topf wird auf die Referate aufgeteilt und zwar aufgrund der Anzahl Mitarbeitenden, exkl. Lehrerinnen und Lehrer. Da bleiben nur sehr bescheidene Beträge für die einzelnen Mitarbeitenden übrig.

Aufgrund dieser Ausgangslage und angesichts der ausserordentlichen Umstände in der Altersbetreuung und bei der Spitex sowie im Wissen darum, dass auch auf kantonaler Ebene aktuell politische Bestrebungen im Gange sind, das Gesundheitspersonal in den Spitälern wegen Corona einmalig finanziell wertzuschätzen, ist der Stadtrat nochmals über die Bücher gegangen.

Es ist ihm klar, dass aufgrund der aktuell sehr besorgniserregenden Entwicklungen, deren Ende noch nicht absehbar sind, blosses Klatschen nun nicht mehr genügt und er zeigt sich bereit, zu prüfen, in welchem Rahmen das Personal in den Alterszentren und bei der Spitex für seinen ausserordentlichen Einsatz in der Corona-Pandemie einmalig, finanziell wertgeschätzt werden könnte.

Wir sind also bereit, das Postulat entgegen zu nehmen, wenn die Postulantin den Wortlaut des Vorstosses anpasst und offener formuliert. Unser Vorschlag dazu lautet wie folgt:

«Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, in welchem Rahmen der ausserordentliche Einsatz des städtischen Personals in den Alterszentren und bei der Spitex einmalig finanziell wertgeschätzt werden kann».

Sollte die Postulantin unseren Vorschlag nicht aufnehmen und beharrt sie auf dem ursprünglichen Text, müssten wir Ihnen beantragen, das Postulat nicht zu überweisen.

Ich hoffe aber, dass wir uns hier in einem breiten Konsens finden und damit ein wichtiges Signal an unser Gesundheitspersonal senden können, auf dessen Leistungen unter erschwerten Bedingungen unsere Altersheimbewohnerinnen und -bewohner und die Menschen, die zuhause von der Spitex versorgt werden, elementar angewiesen sind.