Nach dem Auslaufen des Bundesprogramms im 2017 stehen nun die Kantone in der Pflicht, sich der Problematik verstärkt anzunehmen und die Projekte weiterzuführen. Wegschauen zählt nicht. Bei Zwangsheiraten muss eine Nulltoleranz gelten. Und dabei steht der Opferschutz im Zentrum.

Interview Radio Munot vom 06.02.2018