Familieninitiative der SVP ist ein Etikettenschwindel

Familien, die darauf angewiesen sind, dass beide Eltern zum Haushaltseinkommen beitragen, können einen Teil ihrer Auslagen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung von den Steuern abziehen. Die Familieninitiative will nun, dass auch Familien, die aufgrund ihrer komfortablen Einkommenssituation auf eine Fremdbetreuung verzichten können, in den Genuss eines zusätzlichen Steuerabzugs kommen. Das widerspricht nicht nur unserem Steuersystem, in dem gleiche Einkommen gleich besteuert werden müssen, es ist auch sozialpolitisch falsch. Die bisherigen Kinder- und Fremdbetreuungsabzüge, auf die viele Familien angewiesen sind, müssten reduziert werden, weil der Kanton und die Schaffhauser Gemeinden die mit der Initiative verbundenen zusätzlichen Ausfälle von fast 12 Millionen Franken pro Jahr sonst nicht verkraften könnten. Eine Annahme der Initiative würde also Familien treffen, die schon heute auf eine Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind, also vor allem diejenigen mit tiefen Einkommen. Deshalb hoffe ich, dass das Schaffhauser Stimmvolk, das bereits 2009 eine gleichlautende kantonale Initiative verworfen hat, konsequent bleibt und am 24. November auch Nein sagt zur eidgenössischen Familieninitiative.

Steuerausfälle aufgrund Unternehmenssteuerreform II

Seit 01.10.2011 ist die Unternehmenssteuerreform II (USR II) in Kraft. Die Vorlage wurde in einer Volksabstimmung vom Februar 2008 hauchdünn angenommen, nachdem der Bundesrat das Volk mittels falscher Zahlen über die zu erwartenden Ausfälle getäuscht hatte. Die Gesetzesänderung, insbesondere die Einführung des Kapitaleinlageprinzips mit einer grosszügigen Rückwirkungsklausel, verursacht auf allen Staatsebenen massive Steuerausfälle. Bisherige Schätzungen gehen von mehreren Hundert Millionen Franken bis zu mehreren Milliarden allein für die Kantone und Gemeinden aus. Gemäss Antworten des Bundesrates auf Vorstösse im Bundesparlament müssen diese Ausfälle durch die Kantone bezifferbar sein. Im Nationalrat wurden Vorstösse zur Kompensation der erwarteten Steuerausfälle abgelehnt.

Bekannt ist, dass bis zum Ablauf der Meldefrist 4’300 Gesellschaften insgesamt 947 Milliarden Franken Kapitaleinlagereserven für die Geschäftsjahre 1997 – 2011 beim Bund angemeldet haben. 2011 wurden Reserven über 43 Milliarden Franken neu gebildet. Mit Nachzählungen sind es nun rund 1’000 Millliarden (!) Franken Kapitaleinlagereserven.

Allein die in Zug domizilierte Rohstoffhandelsfirma Glencore hat 2011, in einem Jahr, in welchem sie dank Steueroptimierungsmassnahmen keinen Franken Steuern bezahlte, Dividenden über rund 700 Millionen Franken steuerfrei ausge-schüttet und für die folgenden Jahre bereits weitere 13.4 Milliarden Franken steuerfrei ausschüttbare Kapitalreserven angemeldet.

Die erstmals steuerfreien Rückzahlungen im Jahr 2011 beliefen sich auf 34 Milliarden Franken. Auch im Kanton Schaffhausen domizilierte Unternehmen wie IVF Hartmann AG oder Georg Fischer AG nutzen unterdessen die Möglichkeit, steuerbefreite Kapitaleinlagen statt steuerpflichtige Dividenden aus den Gewinnen auszuschütten. Von diesen steuerbefreiten Ausschüttungen profitieren auch Steuerpflichtige im Kanton Schaffhausen.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie viele ausschüttbare, steuerbefreite Kapitaleinlagen wurden durch im Kanton Schaffhausen domizilierte Unternehmen beim Bund bisher angemeldet? Wie viele Unternehmen haben davon Gebrauch gemacht?

  2. Wie viele steuerbefreite Kapitaleinlagen wurden durch im Kanton Schaffhausen domizilierte Unternehmen bereits ausgeschüttet?
  3. Wie hoch sind die durch die Unternehmenssteuerreform II bisher verursachten Steuerausfälle für den Kanton Schaffhausen und wie hoch für dessen Gemeinden? Mit welchen Ausfällen ist in Zukunft noch zu rechnen?

Ausbildungsplätze bei steuerbefreiten Unternehmen

Bei  der Diskussion über die Personenfreizügigkeit und der hohen  Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften wird immer wieder darauf hingewiesen,  dass es auf dem hiesigen Arbeitsmarkt an ausgebildeten  Fachkräften in genügender Anzahl  fehle. Die damit verbundenen  Rekrutierungsschwierigkeiten haben ihren Ursprung auch darin, dass in  mehreren Branchen zu wenig eigene Fachkräfte ausgebildet werden.  Deshalb sind auf verschiedenen  Ebenen Bestrebungen im Gange, diese Problematik anzugehen (Bundeszuständigkeit für Ärzteausbildung, Bevorzugung von  Lehrlingsausbildnern im Submissionswesen etc.).
In den vergangenen Wochen wurde in verschiedenen Medien darauf hingewiesen, dass sich vor allem internationale Unternehmen in der Schweiz mit der Lehrlingsausbildung schwer tun. Grosse Firmen wie Clariant oder Glencore bieten keine einzige Lehrstelle an.  Und  das sind offenbar keine Einzelfälle.  Eigene Fachkräfte auszubilden kostet Geld, was im Widerspruch zur Gewinnmaximierung stehen  kann. Wenn sich  international tätige Konzerne in
unserem Land aber um die Ausbildung von Lehrlingen foutieren, ist das  problematisch, zumal sie von den guten Rahmenbedingungen wie z.B.  Steuerbefreiungen profitieren. Ein  Indikator für ein gut integriertes Unternehmen ist unter anderem die Zahl der Lehrlinge.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie steht es um die Fachkräfteausbildung resp. Lehrlingsausbildung in den  Unternehmen, welche in den letzten 10 Jahren im Kanton Schaffhausen neu  angesiedelt worden sind? Wie viele Ausbildungsplätze/Lehrsteilen bieten diese  Firmen an?
  2. In den Leistungsvereinbarungen, die im Zusammenhang mit den  Steuerbefreiungen über 10 Jahre mit Unternehmen (nicht nur internationalen) abgeschlossen werden, finden sich auch Anforderungen bezüglich der Anzahl  Arbeitsplätze. Warum werden keine Vorgaben bezüglich Ausbildungsplätzen gemacht? Wie stellt sich die Regierung dazu, ab einer gewissen Grösse eines Unternehmens, künftig auch solche Vorgaben zu machen?

Werte schaffen und bewahren für eine lebendige und attraktive Stadt

Gute Rahmenbedingungen, moderne Infrastrukturen und eine erfolgreiche Wirtschaftsförderung haben in den letzten Jahren die Attraktivität der Stadt Schaffhausen deutlich erhöht und zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen. Das Angebot an zeitgemässem Wohnraum hinkt der Nachfrage jedoch trotz der stetig steigenden Bautätigkeit hinterher. Jüngere, mobile und urbane Einzelpersonen, Paare sowie Familien finden oft keine passende Wohnung, so dass sie aus Schaffhausen wegziehen oder hier nicht Wohnsitz nehmen. Regierungsrat und Stadtrat haben die Schwächen in der Wohnraumentwicklung erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet. „Stagnation überwinden und nachhaltig entwickeln“ lautet die Strategie des Stadtrates, die mit dem Kanton abgestimmt wurde. Sie basiert auf drei Zielsetzungen:

Wohnungsbau fördern
Die Stadt Schaffhausen gibt im Rahmen von «Zukunft Stadtleben» eigenes Bauland sukzessive zur Nutzung frei. Damit wird das Angebot gezielt erweitert. Areale von strategischer Bedeutung gibt die Stadt im Baurecht ab, so wie das bereits durch den Grossen Stadtrat bewilligte Areal Schönhalde. Für die zukünftige Stadtentwicklung weniger bedeutende Areale verkauft sie, nimmt aber im Rahmen von Wettbewerbsverfahren Einfluss auf die Qualität der Neubauten.

Wohnungsbau dynamisieren
Mehr Raum soll auf gleicher Fläche geschaffen werden. Um- und Aufzonungen erhöhen im bestehenden Baugebiet die Einwohnerkapazität. An den Siedlungsrändern nimmt die Stadt Schaffhausen massvoll Einzonungen vor. Mit dieser Strategie kann nach Auffassung des Stadtrates möglichst viel von den wertvollen Landschafts- und Naturräumen unserer Region erhalten werden: Die Siedlungsentwicklung muss so gesteuert werden, dass das bestehende Bauland möglichst gut und in einer qualitativ überzeugenden Art genutzt werden kann, auch aus Sicht der Eigentümer und Investoren. Baulücken und Industriebrachen sollen für neue Projekte nutzbar gemacht werden und so dem Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit dem Boden entsprechen. Das durch Um- und Aufzonungen geschaffene Potenzial soll so für hochwertigen Wohnraum genutzt werden. Damit die Stadt Schaffhausen trotz Verkauf oder Abgabe von Liegenschaften genügend Handlungsspielraum behält, erwirbt sie aus den Erlösen wiederum aktiv Land an geeigneten Lagen. Dieses ist für Wohnzwecke zu entwickeln. Mehr und besserer Wohnraum bedeutet zudem auch mehr Umsatz für das Gewerbe.

Nachhaltig und marktgerecht agierenSoll die Wohnbauentwicklung der Stadt Schaffhausen nachhaltig sein, muss sie unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden, wozu unter anderem auch bezahlbarer Wohnraum gehört. Wohnangebote für jüngere, mobile Einzelpersonen, Paare oder Familien sollen genauso gefördert und erweitert werden wie Angebote für ältere Menschen. Die Grünräume werden vom Siedlungsdruck entlastet und Naherholungsgebiete rund um die Stadt Schaffhausen bleiben erhalten.
Der Grosse Stadtrat hat am 25. Januar 2011 die Orientierungsvorlage „Wohnraumentwicklung Schaffhausen“ mit den oben genannten Zielen einstimmig angenommen. Nun wird den Stimmberechtigten mit der Volksabstimmung zur Fondsverordnung Wohnraumentwicklung eine flankierende Massnahme unterbreitet. Der Fonds wird gespeist aus Erträgen, die durch Verkäufe und Abgaben im Baurechte generiert werden. Damit sollen dann Investitionen in eine qualitative gute Siedlungsentwicklung gemäss angeführten Zielen getätigt werden.

Transparente Finanzierung
Der Fonds für die Wohnraumentwicklung soll sicherstellen, dass die Erträge aus Land- und Liegenschaftsverkäufen sowie Baurechtsvergaben im Rahmen des Projektes «Zukunft Stadtleben» zweckgebunden verwendet werden. Ebenso stellt der Fonds sicher, dass die Finanzierung des Projektes zur Wohnraumentwicklung transparent und gut nachvollziehbar ausgewiesen wird. Er wird gesondert bilanziert und nach Abschluss des Gesamtprojekts aufgelöst.
Die Gelder dürfen nur für die städtische Wohnraumentwicklung zur Investition in Aufwertungs- und Infrastrukturvorhaben (z. B. Zusammenlegung Werkhof Schweizersbild) verwendet werden. Wichtig ist dabei aus demokratischer Sicht: Deren Verwendung steht nicht einfach in der Kompetenz des Stadtrates. Der Entscheid darüber richtet sich unverändert nach der Kompetenzordnung der Stadtverfassung (Stadtrat, Parlament oder Stimmbevölkerung). Es wird also mit dem Fonds lediglich ein finanztechnisches Hilfsinstrument geschaffen
Der Stadtrat wie auch eine klare Mehrheit des Grossen Stadtrates begrüssen dieses sinnvolle Instrument mit seinen Vorteilen und lädt die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen ein, der Vorlage zuzustimmen.

Für den Stadtrat:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Peter Neukomm, Finanzreferent

Für eine sinnvolle Raumentwicklung

Alle sind sich einig, dass das alte Raumplanungsgesetz aus dem Jahre 1988 nicht genügt, um die Siedlungsentwicklung nachhaltig zu steuern. Weil die Mängel zu lange nicht behoben wurden, kam die populäre Landschaftsinitiative zustande.  Mit der nun zur Volksabstimmung anstehenden Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) konnte der Initiative ein sinnvoller Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Dieser ermöglicht eine geordnete Weiterentwicklung des Siedlungsgebietes durch bessere Ausnutzung der bestehenden Bauzonen, abgestimmt auf die Verkehrsinfrastrukturen. Das ist energiesparender, ressourcenschonender und kostengünstiger. Es stoppt die Zersiedlung, schont wertvolles Kulturland für die Landwirtschaft und stärkt die Naherholungsräume für die Bevölkerung. Darum sage ich mit Überzeugung Ja zur Revision des Raumplanungsgesetzes.