Drei neue Ersatzmitglieder für die KESB

Stellungnahme der Justizkommission im Kantonsrat vom 15.06.2020

Weil die Präsidentin der Justizkommission mit einer der Kandidierenden befreundet ist, befindet sie sich bei diesem Geschäft im Ausstand. Deshalb werde ich als Vizepräsident der Justizkommission Ihnen den Wahlvorschlag kurz erläutern.

Wie Sie dem Kommissionsbericht vom 27.04.2020 entnehmen können, ist Ende 2019 ein Ersatzrichter und Anfang 2020 eine Ersatzrichterin der KESB zurückgetreten.
Sie vertraten die Fachrichtungen Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Psychologie sowie den Fachbereich Recht. Entsprechend wurden die Stellen ausgeschrieben.

5 der 25 Bewerbungen wurden in die zur Wahlvorbereitungskommission erweiterte Justizkommission zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Dabei haben uns zwei Kandidatinnen und ein Kandidat mit hoher Fach- und Sozialkompetenz überzeugt. Zwei auch aufgrund ihrer breiten Erfahrung. Alle drei sind aufgrund ihrer aktuellen beruflichen Verpflichtungen gut verfügbar.

Die Schaffhauserin Elisabeth Müller ist ein grosser Glücksfall für die KESB: Sie verfügt über einen Master in Jura und über einen in Psychologie. Zudem bringt sie eine grosse Berufserfahrung als Psychologin mit und sie wird mit ihrer Familie nächstens wieder nach Schaffhausen ziehen.

Der Jurist Raphael Krawietz bringt als Leiter des Rechtsdienstes der Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau profunde juristische Kenntnisse in den Rechtsgebieten mit, die für die KESB wichtig, mit, insbesondere auch im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung.

Und Ana Lea Ferreira aus Marthalen ist eine junge Sozialarbeiterin, die uns mit ihrem frischen und engagierten wie kompetenten Auftritt überzeugt hat.

Die Referenzen von allen drei Vorgeschlagenen waren einwandfrei.

Weil die KESB darauf angewiesen ist, kurzfristig auf Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter zurückgreifen zu können, vor allem bei nicht planbaren Fällen wie den fürsorgerischen Unterbringungen, macht es Sinn, über einen Pool gut verfügbarer Ersatzrichterinnen und -richter aus den drei Fachbereichen zu verfügen.

Deshalb schlägt ihnen die Wahlvorbereitungskommission vor, nicht bloss die beiden freien Ersatzrichterstellen wieder zu besetzen, sondern noch eine dritte Person zu wählen. Finanziell spielt das keine Rolle, da die Ersatzmitglieder einzelfallweise aufgeboten und nur dafür entschädigt werden. 

Wie Sie dem Bericht entnehmen konnten, hält eine nicht vorgeschlagene Person, die von der Wahlvorbereitungskommission nicht zu einem Vorstellungsgespräch vorgeladen wurde, ihre Kandidatur aufrecht. Deren Dossier stand den Kantonsratsmitgliedern im Vorfeld dieser Sitzung beim Amt für Justiz und Gemeinden zur Einsicht offen.

Die Wahlvorbereitungskommission schlägt Ihnen einstimmig Elisabeth Müller, Raphael Krawietz und Ana Lea Ferreira als Ersatzmitglieder der KESB.

Ich schliesse gleich noch die Fraktionserklärung meiner Fraktion an: Sie wird den Wahlvorschlag der Justiz- resp. Wahlvorbereitungskommission einstimmig unterstützen.