Neue Lösung für das Bedrohungsmanagement

Mündlicher Kommissionsbericht im Kantonsrat vom 04.03.2024

Die Haltung, der Staat sei zum Nichtstun und Zuschauen verdammt, bis jemand ein schwerwiegendes Delikt begeht, ist spätestens seit dem Amoklauf in Zug von 2001 überholt.
Klammer: Der Kreis schliesst sich, ich war damals als UR Mitglied der erste AG POGEV (Potenziell gefährdende Verfahrensbeteiligte).
Es ist unterdessen anerkannt, dass der Staat auch eine Verantwortung dafür trägt, schwere Straftaten zu verhindern.
Personen, deren Verhalten oder Äusserungen auf eine Neigung zu Gewalt gegen Dritte hindeuten und die mutmasslich imstande sind, die physische, psychische oder sexuelle Integrität anderer Personen schwer zu beeinträchtigen, sollen hierzu auf den Radar geraten und nicht darunter durchfliegen können, bis etwas passiert.
Dazu gibt es übergeordnete Verpflichtungen: Ich verweise hierzu auf die Istanbul Konvention und den nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP).

Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, braucht es eine gesetzliche Grundlage, welche den erhöhten rechtsstaatlichen Anforderungen im vorstrafprozessualen Bereich genügen kann. Die bisherige konnte das bekanntermassen nicht.
Und neu sollen nicht nur Mitarbeitende von Behörden und der öffentlichen Hand in den Schutzbereich geraten und Meldung erstatten können, sondern alle Menschen.
Ob es deswegen wesentlich mehr Fälle als die bisherigen 10 – 15 geben wird, wissen wir noch nicht.

Um die anspruchsvolle Aufgabe des Bedrohungsmanagements erfolgversprechend erfüllen zu können, braucht es eine Stelle, welche die Fäden in der Hand behält, wo die nötigen Informationen zur fachlichen Bewertung von Risiko- und Schutzfaktoren zusammenlaufen und diese fachgerecht, interdisziplinär ausgewertet werden können.
Es braucht die Möglichkeit, die Gefährder anzusprechen, damit sie wissen, dass sie auf dem Radar der Behörden sind, was oftmals schon deseskalierend wirken kann.
Und die Informationen müssen auch an diejenigen Behörden weitergeleitet werden können, welche für das Ergreifen von Massnahmen zuständig sind.
Die Kommission sah die Notwendigkeit dafür ein und ist deshalb einstimmig auf die Vorlage eingetreten.

Sie hat die Bestimmungen der Vorlage, welche sich im Spannungsfeld des Schutzbedürfnisses von Gefährdeten auf der einen und der rechtsstaatlichen Anforderungen im Umgang mit Gefährdern, die noch kein Delikt begangen haben, auf der anderen Seite sehr intensiv geprüft, auch was die Umsetzung der Bestimmungen betrifft.
Ich habe versucht, diesen Prozess im Kommissionsbericht nachvollziehbar darzustellen, um damit genügend klare Materialien für den Vollzug der Bestimmungen und den Erlass der Ausführungsbestimmungen der Regierung zu schaffen.

Die Kommissionsmitglieder konnten sich einbringen und haben mit ihren Inputs zur Verbesserung der Vorlage beigetragen.
Ausdruck davon sind die vielen roten Stellen im Gesetzestext nach der Kommissionsberatung, den Sie zugestellt erhalten erhalten haben.
Es gab inhaltliche Erweiterungen wie auch Konkretisierungen für die Umsetzung oder formelle, gesetzestechnische Anpassungen, welche zu einer besseren Verständlichkeit beitragen sollen.
Der Prozess war kontradiktorisch, aber immer konstruktiv und respektvoll.
Da beziehe ich auch die Vertretung des FD mit ein, die uns bei dieser anspruchsvollen Arbeit sehr professionell unterstützt hat.

Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der ausgewogen erscheint.
Dieser wurde in der Schlussabstimmung einstimmig zuhanden des Ratsplenums verabschiedet.
Das ist auch der Grund dafür, dass die grossen Fraktionen der bürgerlichen und der linken Seite in Aussicht gestellt haben, heute keine weiteren Anträge mehr zu stellen, wenn sich auch die Gegenseite an dieses Commitement halten werde.
Das macht absolut Sinn, denn die Materie eignet sich nicht, um auch noch im Rat eine weitere Kommissionsdebatte abzuhalten.
Ich hoffe deshalb, dass wir heute schlank durchkommen und das Bedrohungsmanagement bald in die Umsetzung gehen kann.

Weil für Eingriffe im Vorfeld von Straftaten die Einhaltung der rechtsstaatlichen Anforderungen wie dem in Art. 7 der KV verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip besonders wichtig erscheint und die Erfahrungen mit der Umsetzung des Gefährdungsmanagements schweizweit noch relativ bescheiden sind, braucht es ein Monitoring über den Vollzug dieser neuen Bestimmungen.
Nach einer Einführungsphase sollen die Einhaltung der rechtsstaatlichen Anforderungen geprüft und aufgrund der gemachten Erfahrungen auch allfällige Stellschrauben auf gesetzgeberischer Ebene nachjustiert werden können.
Es ist auch abzusehen, dass diese Thematik in den nächsten Jahren eine Weiterentwicklung durch die national vernetzten Polizeibehörden über die Qualitätsstandards der KKJPD sowie durch die Rechtsprechung erfahren wird.

Deshalb erachtet es die vorberatende Kommission als wichtig, dass die Regierung dem Kantonsrat nach spätestens 6 Jahren einen Bericht über die Evaluation des neuen Bedrohungsmanagements vorlegt.
Sie hat diesen Auftrag fett auf der letzten Seite des Kommissionsberichts festgehalten.
Die Regierung teil die Einschätzung der Notwendigkeit einer solchen Evaluation.

Dem Beschluss über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei im Anhang 2 des Kommissionsberichts hat die Kommission diskussionslos zugestimmt.
Die zusätzlichen 100 Stellenprozente sind in den 181.3 Pensen von Abs. 1 enthalten.
Die Anpassung ist die logische Konsequenz des Entscheids für die Einrichtung einer Fachstelle Bedrohungsmanagement, die wie in den meisten anderen Kantonen bei der Polizei angesiedelt werden soll.
Das Pensum von 100% wird vermutlich auf zwei Personen aufgeteilt, welche die nötigen fachlichen und interdisziplinären Voraussetzungen für diese anspruchsvolle Aufgabe mitbringen müssen.

Im Namen der SPK 2020/11 beantrage ich Ihnen, den Ergebnissen der Kommissionsberatungen zuzustimmen und diese heute zu verabschieden.

Natürlich sind wir uns alle bewusst, dass auch das beste Bedrohungsmanagement keine absolute Sicherheit vor schweren Eingriffen in die physische, psychische und sexuelle Integrität garantieren kann.
Aber wir verbessern damit immerhin die Chance, für eine bessere Früherkennung solcher schwerwiegenden Übergriffe und erhöhen damit auch die Chance, solche zu verhindern.
Und das ist doch unser aller Ziel.

Wenn es zu keinen wesentlichen Änderungsanträgen mehr kommt, welche einer 2. Lesung bedürften, würde ich Ihnen beantragen, anschliessend gleich die 2. Lesung durchzuführen. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn es uns gelingen würde, diese Teilrevision des Polizeigesetzes mit einer 4/5 Mehrheit zu verabschieden.

Die SP-Fraktion legt grossen Wert auf die Einhaltung der rechtsstaatlichen Anforderungen in diesem sensiblen Bereich, insbes. auch beim Erlass der Ausführungsbestimmungen durch die Regierung und den Vollzug durch die künftige Fachstelle.
Sie wird dem Vorschlag der Kommission zustimmen und hofft, dass wir uns heute auf einen gemeinsamen Nenner einigen können, so dass auch im Kanton SH bald ein Bedrohungsmanagement mit zeitgemässer und rechtsstaatlich genügender gesetzlicher Grundlage in die Umsetzung gehen kann.

Stadt macht vorwärts mit Wärmeverbünden

Interview in Radio Munot vom 1. März 2024

Audio Datei Radio Munot

Städtische SP steht geschlossen hinter Peter Neukomm

Radio Munot Beitrag vom 22.02.2024 über die Nomination für die Stadtratswahlen vom 18.08.2024

Audio Date zum Abspielen

Warum ich im August 2024 nochmals als Stadtpräsident antreten möchte

Votum anlässlich der Nominationsversammlung der SP Stadt vom 21.02.2024 in der Kammgarn

Als Stadtpräsident der schönsten Stadt der Schweiz zu amten und zusammen mit Christine Thommen unsere Partei im Stadtratsgremium vertreten zu können, erachte ich nach wie vor als grosses Privileg und es ist für mich nach wie vor eine Herzensangelegenheit.
Ich darf das Amt als Stadtrat nun seit bald 16 Jahren und das Stadpräsidium seit bald 10 Jahren bekleiden.
Ich habe mir dabei ein grosses Netzwerk im Kanton, national und grenzüberschreitend aufbauen können, auch um mich für die Interessen unserer Stadt wirkungsvoll einzusetzen.
Schaffhausen als Grenzstadt am Rande der Schweiz ist auf ein gutes Lobbying auf allen Ebenen angewiesen, um wahrgenommen zu werden.
Ich bin sicher, dass ich da einen wichtigen Beitrag leisten konnte und auch weiter noch leisten kann.
Ich bin ein überzeugter Städter und sehe, wie wichtig es ist, dass die Städte in unserem Land besser gehört werden und mehr Einfluss erhalten. Dabei geht es auch um wichtige Anliegen unserer Partei.
Zum Glück haben wir ja jetzt mit Beat Jans einen prominenten Städter im Bundesrat.
Und ich bin froh, dass wir mit Simon Stocker einen Stadtvertreter im Bundesparlament stellen, der gerade auch die Anliegen unserer Stadt bestens kennt. Ich werde hierzu auch gerne in engem Austausch mit ihm bleiben.
Zusammen mit meinen Stadtratskolleginnen und -kollegen und auch dank Eurer Unterstützung haben wir – und habe auch ich – in den letzten Jahren sehr viel erreicht und auf die Schiene gebracht, besonders auch in der ablaufenden Legislatur. Ich gehe nicht auf konkrete Projekte ein, sonst werde ich viel zu lang.
Ihr seht eine Auswahl der laufenden Legislatur auf den Folien.
Besonders viele und wichtige Projekte sind es in den Bereichen Innenstadtentwicklung. Mit dem neuen Stadthausgeviert und der Entwicklung im Kammgarnareal erfährt die Altstadt und die ganze Region eine grosse Aufwertung.
Viel bewegt haben wir bei den Themen Bildung, Familie, Freizeit, aber auch bei der Mobilität sowie Natur und Umwelt. Dasselbe gilt für den Personalbereich, der mir als VPOD-Mitglied seit über 40 Jahren immer sehr wichtig war, auch in meiner neuen Rolle als Arbeitgebervertreter. Wir sind dem Kanton hier um Einiges voraus.
Aktuell versucht er ja im Bereich vorgeburtlichen Mutterschaftsschutz zur Stadt nachzuziehen, dank einem SP-Vorstoss. Wir hoffen, dass wir das Anliegen im Kantonsrat durchbringen. 
Im Bereich Energie gibt es sehr grosse Herausforderungen, vor allem die Konversion der Gasversorgung wird uns noch länger beschäftigen, weil wir bei der Komfortwärmeversorgung einen grossen Hebel haben, die CO2-Belastung zu reduzieren, um das Ziel der Klimastrategie 2050 Netto Null erreichen zu können.
Und schlussendlich sind wir auch beim Thema Smart City, das bei mir angesiedelt ist, ambitioniert unterwegs und versuchen mit bescheidenen Mitteln spürbare Wirkung zu entfalten.
Natürlich wäre das alles nicht zu schaffen ohne den wertvollen Support unserer Fraktion im Grossen Stadtrat.
Zusammen mit den Mitte-Parteien sind Mehrheiten für diverse Projekte möglich geworden, die uns und für die Stadt wichtig sind. Ich hoffe, dass das auch in der nächsten Legislatur wieder so sein wird. Zugunsten einer weiterhin positiven Entwicklung unserer Stadt müssen wir diese Allianzen pflegen. Denn Mehrheiten ohne unsere Partner sind auch in Zukunft nicht zu erreichen.
Es ist in einer Kollegialbehörde wie im Sport: der Captain ist nur so gut, wie Team. Wir sind aktuell ein sehr dynamisches und ambitioniertes Stadtratsteam, das viel bewegen und verändern will. Die vielen erfolgreichen Projekte zeugen davon. Wir können den grossen Investitionsstau der früheren Jahre abtragen. Statt wie im Kanton im grossen Stil Steuern zu senken, investieren wir zugunsten der Bevölkerung zurzeit massiv in die städtische Infrastruktur und in unser Leistungsangebot und zwar für alle Bevölkerungsschichten. In den nächsten drei Jahren werden wir über 200 Mio. Franken sein. Seit der Aera Bringolf wurde nie mehr so viel investiert, wie das jetzt und in den letzten 8 Jahren der Fall ist und war. Darauf bin ich natürlich auch etwas stolz.
Unsere Stadt ist attraktiv als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Das zeigt sich auch bei der Einwohnerzahl: 2023 haben wir den Rekord aus der Zeit vor der Industriekrise in den 60-er Jahren geknackt. Per Ende Januar 2024 sind es 38’842 Personen.
Unser ambitionierter Kurs ist aber auch sehr anspruchsvoll und fordert uns und unsere MA sehr stark. Aber es macht eben auch grosse Freude. Vor allem dann, wenn man dabei von der Stimmbevölkerung immer wieder gestützt wird.
Und, wenn man eine so aufgestellte Powerfrau wie Christine THommen als Mitstreiterin an der Seite hat. Sie macht einen hervorragenden Job als Sozial- und Sicherheitsreferentin und ist eine grosse Bereicherung für das Stadtratsgremium. Antrieb geben mir auch die vielen wertvollen MA, welche einem auf dem Weg begleiten und tatkräftig beistehen. Und ich hatte bisher grosses Glück, auch wenn ich zurzeit in einem Bereich stark gefordert bin und dafür in nächster Zeit auch politisch unter Druck stehen werde. Das gehört leider auch dazu… 
Trotzdem bin ich voll motiviert und die Arbeit macht mir immer noch grosse Freude. Darum würde ich gerne noch eine Legislatur weitermachen und die nächsten 4 Jahre nochmals richtig Gas geben. Wir haben noch Einiges vor und ich möchte noch einige grosse Herzensprojekte abschliessen können. Da ich im Laufe der nächsten Amtsdauer das Pensionsalter erreichen werde, wird das im Falle einer Wiederwahl meine letzte Legislatur sein. Der tolle Erfolg unserer Partei bei den nationalen Wahlen und dem grossen Zulauf neuer, engagierter Mitglieder einer jüngeren Generation machen mir Hoffnung und geben mir Zuversicht für die Zukunft der Stadtpartei, für unsere Anliegen und für unseren Nachwuchs für künftige Wahlen.

Erneuerbare Energien: Künftig mehr im Inland investieren

Stellungnahme des Stadtrats vom 23.01.2024 zum Postulat T. Hardmeier „Strom fürs Schaffhauser Volk“

Auftrag 2012: Erhöhung Produktion von neE auch über Beteiligungen im Ausland
Fakt ist, dass es einen Auftrag der Stimmbevölkerung aus dem Jahre 2012 gibt. Dieser deckt die Beteiligung an ausländischer erneuerbarer Stromproduktionen ab und erwähnt im Abstimmungsmagazin explizit die Swisspower Renewables AG (SPRAG) als Investitionsinstrument für Projekte im Ausland. Die Beteiligung an der SPRAG war ein zentraler Bestandteil der Argumentation für den Rahmenkredit. Dem Rahmenkredit hat die Stimmbevölkerung mehr als deutlich, nämlich mit 9’595 zu 3’170 Stimmen, zugestimmt. Diese Investitionen waren also demokratisch hoch legitimiert und es wäre darum demokratiepolitisch schwierig zu begründen, warum diese nun veräussert werden sollen, bevor nicht klar ist, ob das Geld in ebenbürtige inländische Projekte investiert werden könnte.

Warum hat die Stadt in den vergangenen Jahren in ausländische neE-Anlagen investiert?
Grund für die Auslandsinvestitionen war vor allem die Tatsache, dass es in unserem Land viel zu wenige Möglichkeiten zur Erhöhung der Produktion von erneuerbarem Strom gab. Die Hürden waren bisher zu hoch.
Der Windpark Chrobach ist ein gutes Beispiel dafür. Die Planung startete zeitgleich mit dem Windpark Verenafohren, an dem wir uns ja auch beteiligt haben.
Dieser produziert seit Juni 2017, also seit über 6 Jahren sauberen Strom für fast 38’000 Personen…

Sinnvolle Investitionen ins europäische Verbundsystem
Diese Investments in die Produktion erneuerbaren Stroms in unseren Nachbarländern dienen den energie- und klimapolitischen Zielen unserer Stadt und können wirtschaftlich interessant sein.
Darum sind auch institutionelle Anleger der Schweiz in neE Stromproduktion im europäischen Umland eingestiegen. Weil es sich beim europäischen System um ein Verbundnetz handelt, sind die Investitionen über die SPRAG sinnvoll und leisten auch einen Beitrag an die Stromversorgungssicherheit. Denn, wenn die Versorgungssicherheit im europäischen Gesamtsystem verbessert wird, verbessert sich auch die Versorgungssicherheit in der Schweiz. «Jede Kilowattstunde, die in Europa produziert wird, ist hilfreich». Dieses Zitat stammt von Michael Frank, Direktor des Verbandes Schweizerischer Energieversorger VSE. Deshalb haben in den vergangenen Jahren nicht nur wir, sondern ganz viele andere Kantons- und Stadtwerke wie EKZ, Stadtwerke Winterthur, EWZ, Industrielle Werke Basel oder Energie Wasser Bern, aber auch die grossen Energieversorger wie Axpo, Alpiq oder BKW im Ausland in neE investiert.
Ich verweise als Beispiel auf einen Artikel in den SN vom 15.07.2023, S. 11: «BKW kauf sich bei italienischen Windparks (in Apulien) ein». 
Das macht Sinn, solange unser Land weiterhin als wichtige Stromdrehscheibe im europäischen System eingebunden bleibt und dafür braucht es möglichst bald ein Stromabkommen mit der EU. Die Jahresproduktion der ausländischen nEE-Kraftwerke in Schweizer Hand entspricht inzwischen bereits ca. 30% des jährlichen Schweizer Stromverbrauchs.
Dies ist eine Verdoppelung seit 2016. Eine neue Erhebung der Energie Zukunft Schweiz AG zeigt, dass Investments in neue er­neuer­bare Energien für Schweizer Energieunternehmen und institutionelle Investoren im europäischen Ausland weiterhin attraktiver sind als in der Schweiz. Während in der Schweiz die Investitionen in neE nur leicht steigen, stimmt im europäischen Ausland das Zubautempo, hat sich doch die Produktionskapazität dort seit der ersten Erhebung im Jahr 2016 mehr als verdoppelt.

Missverständliche Begründung in der Vorlage Rahmenkredit Erneuerbare 2011
Dass die Einschränkung des «pyhsikalischen Imports» in der Vorlage für den ersten Rahmenkredit für Laien missverständlich sein kann, ist zu bedauern. Aber: Für Fachleute war immer klar, was gemeint war.
Natürlich kann keine direkte Stromleitung von einer Produktionsanlage in unser Versorgungsgebiet und in die Schaffhauser Haushalte gezogen werden – egal ob diese Produktionsanlage im Ausland oder in der Schweiz steht.
Aber die Investitionen in unseren Nachbarländern tragen dazu bei, dass zusätzliche erneuerbare Energie in das europäische Gesamtsystem, zu welchem wir gehören, eingespeist wird.
Dieses Investitionsmodell für ausländische nEE-Anlagen haben noch unsere Vorgänger im Amt initiiert.
Ihre Erwartungen, dass die Investitionen später auch neue Möglichkeiten zur Erhöhung des Versorgungsgrads bringen, werden sich ab 2025 erfüllen: Bisher liefen die Herkunftsnachweise (HKN) in die deutschen Ökobilanzgruppen nach EEG. Da gewisse Fördermodelle nun auslaufen, können wir aufgrund unserer Beteiligungen (4.36%) künftig entsprechende Herkunftsnachweise (HKN) erwerben (zu Marktpreisen).  

Neue Entwicklungen im Inland?
Mit den aktuellen Revisionen des Energie- und Stromversorgungsgesetz auf Bundesebene, bekannt unter dem Begriff «Mantelerlass», sollen die Rahmenbedingungen für Investitionen in neue erneuerbare Energien (neE) endlich verbessert werden, damit diese schneller und stärker ausgebaut, die Stromversorgungssicherheit erhöht und der Weg zur Erreichung der Klimaneutralität verkürzt werden können. Dieses soll ab 2025 in Kraft treten, falls das Referendum im Juni erfolglos bleibt. Damit besteht Hoffnung, dass sich die Rahmenbedingungen mittel- bis längerfristig verbessern lassen und Investitionen in neE in der Schweiz umsetzbar und wirtschaftlich attraktiv werden. Kurzfristige Veräusserungen von Beteiligungen an ausländischen Produktionsanlagen für neE sind deswegen aber weder nötig noch sinnvoll. Mit dem Mantelerlass wird auch die Durchschnittspreismethode fallen, welche bei unserem Kraftwerkstrom zur Anwendung gelangt, so dass ab 2025 die Zuordnung der Eigenproduktion an die grundversorgten Kunden kommen wird. Hinzu kommt der Umstand, dass wir unseren Jahresbedarf nur teilweise aus der Eigenproduktion decken können und sicher am Markt noch zusätzliche Mengen kaufen (aber auch verkaufen) müssen. Bei sehr hohen Marktpreisen werden die grundversorgten Kunden aber sicher von der Regelung an Gestehungskosten-nahen Preisen profitieren können. Es gilt sich also für die Zukunft auch Eigenproduktionsanteile zu sichern, beim Solar- und Windstrom genauso, wie beim Strom aus unserem Kraftwerk.

Darum widerspricht es den Interessen der Stadt, höhere Bezugsrechte aus dem Kraftwerk für den Kanton zu fordern.
Unser Ziel, bei der Energieversorgung möglichst unabhängig zu werden, war und ist sinnvoll. Dabei muss aber zwischen Eigenproduktionsgrad und Eigenversorgungsgrad unterscheiden werden. Der Eigenproduktionsgrad gibt Auskunft über die eigene Produktion im Verhältnis zum Absatz im eigenen Netzgebiet. Der Eigenversorgungsgrad über die produzierte und beschaffte Menge im Verhältnis zum Verbrauch im eigenen Netz. Der Eigenversorgungsgrad sollte in der Summe übers Jahr möglichst nahe bei 100% zu liegen kommen. Beim Eigenproduktionsgrad ist eine Steigerung anzustreben, 100% sind aber völlig illusorisch.

Warum sind wir bereit, das Postulat entgegen zu nehmen?

Im Hinblick auf die neuen Entwicklungen, insbesondere einem erfreulichen Solarboom 2023 in der Schweiz und in der Hoffnung, dass der Mantelerlass bei der Volksabstimmung eine Mehrheit finden wird, aber auch in Anbetracht, dass auch in Schaffhausen in den nächsten Jahren mehr in neE investiert wird, nehmen wir den Prüfungsauftrag des Postulats entgegen. Wie in der schriftlichen Stellungnahme erwähnt, werden wir mit unseren Beteiligungen keine unüberlegten Schnellschüsse machen, denn bei einer allfälligen Umschichtung resp. einer Veräusserung von Beteiligungen an der SPRAG haben wir auch unsere Verantwortung den Finanzen der Stadt gegenüber zu wahren.