Nein zum Gripen – Milliarden falsch investiert

Die Beschaffung des neuen Kampfjets Gripen kostet 3.1 Milliarden Franken. Hinzu kommen weitere ca. 7 Milliarden Betriebskosten für dessen gesamte Lebensdauer. Diese insgesamt 10 Milliarden stehen finanzpolitisch völlig quer in der Landschaft. In einem Staat, der offenbar nicht einmal mehr in der Lage ist, das nötige Geld aufzubringen, um zusätzliche Studienplätze für die Ausbildung dringend benötigter Mediziner aufzubringen, sollten die finanzpolitischen Prioritäten anders gesetzt werden.  Nach übertriebenen Steuersenkungen werden in fast allen Landesteilen drastische Sparpakete geschnürt und der Bevölkerung Abbauten beim Service Public zugemutet. Die Unternehmens­steuerreform II lässt grüssen. Und die nächsten Steuerbegünstigungspakete sind in der Pipeline: Die Unternehmenssteuerreform III wird absehbar zu weiteren Ausfällen in Milliardenhöhe führen. Dasselbe gilt für die Aufhebung der Stempelabgabe. Von den Einnahmeausfällen betroffen sind auch die Kantone und Gemeinden, wo bei vielen ein Sparprogramm das andere jagt. Unter solchen Umständen werde ich Ausgaben in Milliardenhöhe für neue Kampfflugzeuge nicht zustimmen.

Pestizidbelastung der Schaffhauser Fliessgewässer

Am 5. März 2014 wurde in den Medien landesweit über die Resultate einer vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebenen Studie berichtet, welche die Pestizidbelastung der Schweizer Fliessgewässer untersuchte. Die Wissenschaftler des Eidgenössischen Wasserforschungsinstituts Eawag wiesen in fünf Flüssen des Schweizer Mittelands über 100 verschiedene Pestizide nach. Davon haben 31 den in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Maximalgrenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter überschritten. Die beteiligten Wissenschaftler waren überrascht über die grosse Zahl der nachgewiesenen Pestizide. In jeder Probe wurden im Durchschnitt 40 Pestizide nachgewiesen. Erstaunlich war auch, dass während der Messperiode von März bis Juli 2012 in dem Mischproben die Werte mehrmals überschritten wurden. Zwei Drittel der nachgewiesenen Stoffe stammen aus der Landwirtschaft.

Auch wenn es in der Schweiz noch keine umfassenden ökotoxikologischen Grenzwerte gibt, welche festlegen, ab welcher Konzentration eine schädigende Wirkung für Flora und Fauna nicht ausgeschlossen werden kann, beunruhigen die Messergebnisse. Beinahe alle Kantone seien in der Lage, eine Bandbreite von mindestens 50 Pestiziden zu analysieren. Aus den Ergebnissen der Untersuchung ergibt sich die Forderung nach einem möglichst optimierten Einsatz von Pestiziden und einer noch stärkeren Konzentration auf den biologischen Landbau.

Die Pro Natura fordert schon lange eine striktere Anwendung der bestehenden Gesetze in der Landwirtschaft. Für sie sei der Befund der Studie erschreckend. Sie hofft nun auf einen nationalen Aktionsplan zur Pestizidreduktion. Ausserdem fordern Naturschutzorganisationen, mit den Ausscheidungen von Gewässerräumen vorwärts zu machen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse stellen sich folgende Fragen:

  1. Wurden die Fliessgewässer im Kanton Schaffhausen auch auf Pestizide untersucht? Gibt es Erkenntnisse über die Pestizidbelastung der Schaffhauser Fliessgewässer?
    Decken sich die Erkenntnisse mit denjenigen der Studie der Eawag?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Problematik?
  3. Naturschutzorganisationen bemängeln die Einhaltung der bestehenden Gesetze beim Pestizideinsatz, insbesondere in der Landwirtschaft. Wie steht es im Kanton Schaffhausen um die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben?
  4. Wie steht es im Kanton Schaffhausen um die Ausscheidung der Gewässerschutzräume?
  5. In der Schweiz ist die Anzahl der Biobetriebe in der Landwirtschaft in den letzten Jahren deutlich gesunken. Wie hat sich das im Kanton Schaffhausen entwickelt?
  6. Welche Massnahmen unternimmt der Kanton, um die Pestizidbelastung der Gewässer zu minimieren?

Abschottungsinitiative schafft neue Probleme

Die bilateralen Verträge mit der EU und die damit verbundene Personenfreizügigkeit haben mitgeholfen, dass die Schweiz die Finanz- und Wirtschaftskrise weitgehend unbeschadet überstanden hat. Wir alle profitieren von einer tiefer Arbeitslosigkeit und einem beachtlichen Wirtschaftswachstum, um die uns andere Länder beneiden. Dieses Erfolgsmodell wird mit der Masseneinwanderungsinitiative in Frage gestellt. Natürlich haben auch Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum ihre Schattenseiten. Sie verstärken gewisse Entwicklungen, die auch ohne Zuwanderung festzustellen wären: Druck auf den Siedlungsraum und die Natur, Mobilitätssysteme, die an ihre Grenzen stossen oder Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt. Diese Herausforderungen sind mit den geeigneten Instrumenten anzugehen: mit einer griffigen Raumplanungs- und Energiepolitik, mit einer Sicherung des Ausbaus und der Finanzierung der Bahninfrastruktur – über die wir auch am 9. Februar abstimmen – sowie mit wirksamen flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping und Scheinselbständigkeit. Aber genau solche differenzierten Lösungsansätze werden von den Initianten der Masseneinwanderungsinitiative bekämpft. Stattdessen suchen sie das Heil in Ausländerkontingenten. Diese schaffen aber nur wieder neue Probleme. Ich stimme darum Nein zur Abschottungsinitiative der SVP.

Familieninitiative der SVP ist ein Etikettenschwindel

Familien, die darauf angewiesen sind, dass beide Eltern zum Haushaltseinkommen beitragen, können einen Teil ihrer Auslagen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung von den Steuern abziehen. Die Familieninitiative will nun, dass auch Familien, die aufgrund ihrer komfortablen Einkommenssituation auf eine Fremdbetreuung verzichten können, in den Genuss eines zusätzlichen Steuerabzugs kommen. Das widerspricht nicht nur unserem Steuersystem, in dem gleiche Einkommen gleich besteuert werden müssen, es ist auch sozialpolitisch falsch. Die bisherigen Kinder- und Fremdbetreuungsabzüge, auf die viele Familien angewiesen sind, müssten reduziert werden, weil der Kanton und die Schaffhauser Gemeinden die mit der Initiative verbundenen zusätzlichen Ausfälle von fast 12 Millionen Franken pro Jahr sonst nicht verkraften könnten. Eine Annahme der Initiative würde also Familien treffen, die schon heute auf eine Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind, also vor allem diejenigen mit tiefen Einkommen. Deshalb hoffe ich, dass das Schaffhauser Stimmvolk, das bereits 2009 eine gleichlautende kantonale Initiative verworfen hat, konsequent bleibt und am 24. November auch Nein sagt zur eidgenössischen Familieninitiative.

Steuerausfälle aufgrund Unternehmenssteuerreform II

Seit 01.10.2011 ist die Unternehmenssteuerreform II (USR II) in Kraft. Die Vorlage wurde in einer Volksabstimmung vom Februar 2008 hauchdünn angenommen, nachdem der Bundesrat das Volk mittels falscher Zahlen über die zu erwartenden Ausfälle getäuscht hatte. Die Gesetzesänderung, insbesondere die Einführung des Kapitaleinlageprinzips mit einer grosszügigen Rückwirkungsklausel, verursacht auf allen Staatsebenen massive Steuerausfälle. Bisherige Schätzungen gehen von mehreren Hundert Millionen Franken bis zu mehreren Milliarden allein für die Kantone und Gemeinden aus. Gemäss Antworten des Bundesrates auf Vorstösse im Bundesparlament müssen diese Ausfälle durch die Kantone bezifferbar sein. Im Nationalrat wurden Vorstösse zur Kompensation der erwarteten Steuerausfälle abgelehnt.

Bekannt ist, dass bis zum Ablauf der Meldefrist 4’300 Gesellschaften insgesamt 947 Milliarden Franken Kapitaleinlagereserven für die Geschäftsjahre 1997 – 2011 beim Bund angemeldet haben. 2011 wurden Reserven über 43 Milliarden Franken neu gebildet. Mit Nachzählungen sind es nun rund 1’000 Millliarden (!) Franken Kapitaleinlagereserven.

Allein die in Zug domizilierte Rohstoffhandelsfirma Glencore hat 2011, in einem Jahr, in welchem sie dank Steueroptimierungsmassnahmen keinen Franken Steuern bezahlte, Dividenden über rund 700 Millionen Franken steuerfrei ausge-schüttet und für die folgenden Jahre bereits weitere 13.4 Milliarden Franken steuerfrei ausschüttbare Kapitalreserven angemeldet.

Die erstmals steuerfreien Rückzahlungen im Jahr 2011 beliefen sich auf 34 Milliarden Franken. Auch im Kanton Schaffhausen domizilierte Unternehmen wie IVF Hartmann AG oder Georg Fischer AG nutzen unterdessen die Möglichkeit, steuerbefreite Kapitaleinlagen statt steuerpflichtige Dividenden aus den Gewinnen auszuschütten. Von diesen steuerbefreiten Ausschüttungen profitieren auch Steuerpflichtige im Kanton Schaffhausen.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie viele ausschüttbare, steuerbefreite Kapitaleinlagen wurden durch im Kanton Schaffhausen domizilierte Unternehmen beim Bund bisher angemeldet? Wie viele Unternehmen haben davon Gebrauch gemacht?

  2. Wie viele steuerbefreite Kapitaleinlagen wurden durch im Kanton Schaffhausen domizilierte Unternehmen bereits ausgeschüttet?
  3. Wie hoch sind die durch die Unternehmenssteuerreform II bisher verursachten Steuerausfälle für den Kanton Schaffhausen und wie hoch für dessen Gemeinden? Mit welchen Ausfällen ist in Zukunft noch zu rechnen?