Ungerechte Begünstigung von Ausländern

Alle sind vor dem Gesetz gleich, nur manche etwas gleicher, nämlich die pauschalbesteuerten Ausländer. Sie werden nicht nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wie die Inländer besteuert, sondern nach einem intransparenten Modell, das an einen minimalen Lebensaufwand sowie allenfalls weitere Faktoren anknüpft. Damit können superreiche Ausländer Millionen Steuern sparen. Diese Pauschalbesteuerten dürften nach Gesetz in der Schweiz keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Nachdem aber Leute wie der russische Investor Viktor Vekselberg, alles andere als ein stiller Pensionär, pauschal besteuert werden, verkommt dieses Instrument immer mehr zu einem Steuervermeidungsinstrument. Die Begünstigung von Ausländern gegenüber Inländern ist stossend. Darum wurde die Pauschalbesteuerung im Kanton Schaffhausen abgeschafft. Es ist Zeit, dieses Instrument schweizweit zu beerdigen. Unser Land hat mehr zu bieten und sollte endlich damit aufhören, superreiche Ausländer mittels fragwürdiger Steuermodellen anzulocken.

Am gleichen Strick ziehen

Abschalten…

…heisst für mich, nicht mehr an das zu denken, das mich im Alltag fordert und umtreibt. Das ist möglich, wenn ich das kostbare Gut „Zeit“, für mein persönliches Wohlbefinden und/oder das meiner Nächsten einsetze. Neudeutsch spricht man ja von Work Life Balance. Es geht um die Zeit, in der die Gedanken an die To Dos in den Hintergrund treten. Es ist die Zeit, in der ich mich ohne schlechtes Gewissen mit den Dingen befasse, die mich ausser der Politik auch noch interessieren und mir Freude bereiten. Das kann etwas sein, das entspannend wirkt, wie sich an einem schönen Sommertag auf dem Boot den Rhein hinunter treiben zu lassen. Es kann auch etwas Anstrengendes sein wie ein Tennismatch oder Joggen im Buchthaler-Wald, weil Bewegung im Alltag viel zu kurz kommt. Auch bei spannenden Sportanlässen, wie einem Fussballspiel im Breitestadion oder einem Handball- oder Volleyballmatch in der BBC-Arena kann ich gut abschalten. Dasselbe gilt für den Besuch eines Jazz- oder Rockkonzerts in der Kammgarn wie auch eines Ballett- oder Theaterabends im Stadttheater. Das sind für mich willkommene Auszeiten. Schaffhausen mit seiner grossartigen Landschaft und den tollen Freizeitangeboten bietet hierzu viele Möglichkeiten. Natürlich geniesse ich auch das gemütliche Beisammensein mit meiner Familie oder Freunden. Solche Breaks sind einfach nötig, um Energie zu tanken und motiviert zu bleiben, damit die Herausforderungen des Alltags einen nicht auffressen.

Wenn es aber um Erholung geht, braucht es auch einmal längere Unterbrüche und mehr Distanz. Das gelingt mir am besten, wenn ich verreise und sich dabei viele neue Eindrücke und zwischenmenschliche Kontakte ergeben. Dann schaffe ich es, keine Gedanken mehr an die Politik und wichtige Pendenzen zu verlieren und dann vergesse ich manchmal sogar, meine Mails zu checken… Um richtig ausspannen zu können, braucht es immer einmal wieder solche längeren Phasen des Abschaltens. Wer das nicht mehr kann, wird krank. Und es sind ja die körperlichen Symptome, die einem zeigen, wie wichtig das ist: Wenn ich am Morgen nicht mehr automatisch um zehn nach sechs Uhr erwache, weil der Wecker normalerweise um diese Zeit klingelt, dann weiss ich, dass ich abgeschaltet habe und in den Ferien „angekommen“ bin…

Kleine Anfrage: Umsetzung der Lex Koller im Kanton Schaffhausen

Die Lex Koller wird nicht abgeschafft, dies haben die eidgenössischen Räte letztes Jahr beschlossen. Damit dürfen Ausländerinnen und Ausländer ohne festen Wohnsitz in der Schweiz weiterhin keine Wohnimmobilien kaufen. Dies gilt auch für juristische Personen, die zwar ihren Sitz in der Schweiz haben, aber von Personen im Ausland beherrscht werden. Mit der Beibehaltung der Lex Koller rückt der Vollzug der Bestimmungen in den Vordergrund. Und um diesen ist es offenbar nicht überall zum Besten bestellt. So schilderte die NZZ am 28.05.2014 unter dem Titel „Behörden-Schlendrian im Villenquartier“, wie einfach die Lex Koller ausgehebelt werden kann resp. wie lasch die Kontrollen der zuständigen Kantone zum Teil sind. Der Vollzug ist gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in erster Linie Sache der Kantone, in denen die Grundstücke liegen.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Seit 2002 dürfen Personen aus der EU und den EFTA Staaten mit rechtmässigem Wohnsitz in der Schweiz trotz der Lex Koller Grundstücke erwerben. Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Überprüfung des Wohnsitzes resp. Lebensmittelpunkts der Käuferinnen und Käufer? Nach welchen Kriterien trifft welche Instanz vertiefte Abklärungen? Welche Daten stehen ihr dabei zur Verfügung? Was geschieht, wenn Käuferinnen und Käufer nach einem rechtmässigen Erwerb ihre Schriften wieder ins Ausland transferieren?
  2. Wie viele Gesuche um Grunderwerb durch Ausländer wurden in den letzten fünf Jahren im Kanton Schaffhausen gestellt und wie viele Bewilligungen wurden in diesem Zeitraum erteilt resp. abgewiesen? Wie viele Verkäufe wurden in den letzten fünf Jahren durch die erste Beschwerdeinstanz kontrolliert?
  3. Wie wird bei juristischen Personen, welche Grundstücke im Kanton Schaffhausen erwerben wollen, überprüft, dass sie nicht ausländisch beherrscht sind? Welches sind die Kriterien der Überprüfung?
  4. Gemäss geltendem Recht dürfen Ausländerinnen und Ausländer Gewerbeimmobilien kaufen. Wie viele Gewerbeimmobilien wurden an Personen im Ausland verkauft (juristische und natürliche)?
  5. Wie viel Bauland in der Industrie- und Gewerbezone wurde an Personen im Ausland verkauft? Wie viele davon wurden unterdessen in Wohnzonen umgezont resp. zu Wohnzwecken umgenutzt? Wie wird sichergestellt, dass bei einer Umzonung resp. Umnutzung zu Wohnzwecken die Lex Koller nicht umgangen wird? Prüft der Kanton bei einer Umzonung erneut die Erfordernisse der Wohnsitz- und Steuerpflicht der Eigentümer?
  6. Welche Personalressourcen stehen im Kanton Schaffhausen für den Vollzug der Lex Koller zur Verfügung? Erachtet der Regierungsrat diese Zahl als genügend?

Zusammenlegung der Friedensrichterämter

Gemäss Art. 9 Abs. 1 des Justizgesetzes vom 09.11.2009 besteht der Kanton aus höchstens vier Friedensrichterkreisen mit je einem Friedensrichteramt. Nach Abs. 2 desselben Artikels setzt der Regierungsrat die Kreise fest, bestimmt deren Hauptorte und weist ihnen die einzelnen Gemeinden zu. Mit der Verordnung über die Friedensrichterkreise vom 21.12.2010 hat der Regierungsrat mit Schaffhausen, Stein, Reiat und Klettgau die Friedensrichterkreise festgelegt. Der Kantonsrat hat am 07.06.2010 und letztmals am 14.01.2013 die Friedensrichterinnen und Friedensrichter gewählt. Nun hat die Praxis der vergangenen 3 Jahre gezeigt, dass diese starre Struktur mit mehreren Friedensrichterkreisen und den vom Kantonsrat festgelegten Pensen den tatsächlichen Verhältnissen kaum mehr entsprechen kann und bei erheblichen Schwankungen der Fallzahlen in den einzelnen Kreisen an ihre Grenzen stösst. So hat der starke Anstieg der Geschäftslast im kleinsten Friedensrichterkreis Stein am Rhein mit einem Pensum von nur 10 Prozent zu einer erheblichen organisatorischen Herausforderung geführt, die kaum mehr sinnvoll bewältigt werden kann. Deshalb fordert das Obergericht als Oberaufsicht über die Justiz des Kantons in seinem Amtsbericht 2013 (S. 6), dass über eine Zusammenlegung der Friedensrichterämter nachgedacht werden sollte. Mit der vorliegenden Motion wird dieser Ball aufgenommen: Eine flexible und zeitgemäss Struktur ist mit einem einzigen Friedensrichterkreis für den ganzen Kanton zu erreichen, so wie das der Regierungsrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Justizgesetzes beim Erlass dieses Gesetzes ursprünglich gefordert hatte. Die starre Regelung stellt für die betroffenen Amtsträger eine unzumutbare Belastung dar und muss schnell verbessert werden, denn sinnvolle Stellvertretungen und Fallübernahmen sind nicht in dem Mass möglich, wie das eigentlich sein müsste.