Stellungnahme des Stadtrats vom 19.12.2023 zur Interpellation von Grossstadträtin Livia Munz „Gesprächskultur im Grossen Stadtrat“

Da sich die Interpellation von Grossstadträtin Livia Munz zum Thema der Gesprächskultur im Grossen Stadtrat in erster Linie an den Grossen Stadtrat selbst richtet, nimmt der Stadtrat nur kurz Stellung. Die Geschäftsordnung des Grossen Stadtrats macht nur wenige Vorgaben zur Gesprächskultur. In Art. 40 Abs. 3 heisst es: «Wer spricht, soll bei der Sache bleiben, schriftdeutsch sprechen und sich der Kürze befleissigen. Entfernt sich eine Rednerin oder ein Redner vom Verhandlungsgegenstand oder verletzen sie den parlamentarischen Anstand, werden sie von der Sitzungsleitung ermahnt, zur Sache zu sprechen.» Aus Sicht des Stadtrats bezieht sich die Formulierung «bei der Sache bleiben» nebst dem Was auch auf das Wie. Die Ausführungen sollen sachlich vorgetragen werden. Das impliziert, dass persönliche Angriffe, respektlose oder verletzende Äusserungen – wie Vorwürfe der Hinterlist, wie wir sie heute wieder gehört haben – zu unterlassen sind.  Als Politikerinnen und Politiker bzw. Volksvertreterinnen und Volksvertreter müssen wir uns bewusst sein, dass mit unserem demokratischen Auftrag Verantwortung einhergeht. Wir sind beauftragt, tragfähige Lösungen für die Herausforderungen unserer Stadt und die Bedürfnisse der Bevölkerung zu finden. Das erfordert teils zähe Auseinandersetzungen und ein hartes Ringen um mehrheitsfähige Lösungen. Dies muss aber immer mit dem nötigen Respekt und Anstand erfolgen. Alles andere ist für die Erfüllung des demokratischen Auftrags nicht zielführend. Im Zentrum muss also das Ziel stehen, die Stadt gemeinsam voranzubringen und weniger, persönlich höchstmögliche Medienpräsenz zu erreichen. Denn eine kultivierte Debattenführung im Grossen Stadtrat verhindert Politikverdrossenheit und erleichtert damit auch das Finden potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten für das Stadtparlament. In diesem Sinne begrüsst der Stadtrat, dass sich der Grosse Stadtrat mit seiner Debattenkultur befasst, gerade auch im Hinblick auf das anstehende Gesamterneuerungswahljahr und es passt ja auch im Vorfeld von Weihnachten. Idealerweise verständigen sich die Mitglieder des Rats auf einen respektvollen Umgang miteinander. Dazu gehört auch, dass man seinen Ratskolleginnen und -kollegen, wie auch den Mitgliedern des Stadtrats –  bei allen Meinungsverschiedenheiten in der Sache – attestiert, dass sie sich nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl der Stadt einsetzen, wie das alle bei der Inpflichtnahme durch das Gelübde nach Art. 2a der Geschäftsordnung gelobt haben.