Stellungnahme des Stadtrats im Grossen Stadtrat vom 25.01.2022 zur Dringlicherklärung der Volksmotion für eine Volksabstimmung über das Darlehen an die VBSH

Gemäss Art. 35 GO kann ein nicht auf der Tagesordnung aufgeführtes Geschäft mit Zweidrittelsmehrheit traktandiert werden, wenn der SR auf sein Vorprüfungsrecht verzichtet.

Vorliegend liegt dieser Verzicht nicht vor, weshalb eine Traktandierung nicht möglich ist.

Warum erachtet der SR die Traktandierung als problematisch?

Es geht ihm darum, die regulären, vom Gesetzgeber vorgesehenen Abläufe, also den parlamentarischen Prozess zu schützen.

Es kann doch nicht sein, dass Vorlagen, die in der abschliessenden Kompetenz des GSR liegen, über Volksmotionen – nach der Vorberatung in einer Kommission und kurz vor der Beratung im Plenum – über Dringlicherklärung von Volksmotionen, kurzfristig in Frage gestellt resp. verändert werden können.

Stellen Sie sich mal vor, wie unberechenbar und schwierig sich der parlamentarische Prozess dadurch gestalten würde, wenn das Schule macht.

Es wäre eine Privilegierung der Volksmotion gegenüber den anderen parlamentarischen Instrumenten und damit auch eine Abwertung der Parlamentsarbeit.

Es geht hier also um die Gewährleistung der Verlässlichkeit der parlamentarischen Abläufe.

Ich erinnere Sie nochmals daran, wie das im vorliegenden Fall abgelaufen ist:

Die Vorlage wurde am 10.08.2021 vom SR an den GSR überwiesen und damit publik.

Bereits kurz danach gab es einzelne Mitglieder des Rates, die forderten, die Darlehensvergabe freiwillig einer Volksabstimmung zu unterstellen.

Die Volksmotion wurde aber erst am 13.01.2022, also 5 Monate später, nach der parlamentarischen Vorberatung in der GPK und erst nachdem die Vorlage bereits im Plenum des Grossen Stadtrats traktandiert war, eingereicht.

Der Stadtrat ist nicht bereit, ein Präjudiz für solche «Schnellschüsse» zu schaffen, die formell höchst problematisch wären, unabhängig vom Anliegen der Motionäre.

Inhaltlich verlieren die Motionäre im konkreten Fall ja nichts, weil Ihr Anliegen absehbar und angekündigt in der Debatte von Mitgliedern des Rates eingebracht werden wird, so dass eine Abstimmung darüber stattfinden kann.

Der Stadtrat ist der Ansicht, dass es aus formellen Gründen nicht angeht, diese Volksmotion in einer Hauruckübung dringlich zu erklären. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.