Wieder zurück zu 50 Grossstadträten?

Sitzung des Grossen Stadtrats vom 18.02.2020: Stellungnahme des Stadtrats zur Motion Christian Ulmer 50 statt 36 Grossstadtratsmitglieder

Grossstadtrat Christian Ulmer beantragt mit seiner Motion vom 17. September 2019, die Voraussetzungen zu schaffen, dass Artikel 23 der Stadtverfassung angepasst werden kann. Neu soll dieser folgendermassen lauten: «Der Grosse Stadtrat besteht aus 50 Mitgliedern».

Die alte Stadtverfassung vom 4. August 1918 sah in Art. 14 Abs. 1 vor, dass der Grosse Stadtrat aus 50 Mitgliedern besteht. 2004 wurde die Volksinitiative «35 statt 50 Grossstadträte» mit 662 gültigen Unterschriften eingereicht, welche verlangte, die Anzahl Mitglieder des Grossen Stadtrats auf 35 zu senken.

In seiner Vorlage erklärte der Stadtrat eine Prüfung der Verkleinerung des Grossen Stadtrats zwar als sinnvoll, er erachtete eine Reduktion auf 35 Mitglieder aber als zu weitgehend. Er befürchtete eine Beeinträchtigung der Repräsentativität und eine Verschlechterung der Chancen kleinerer Parteien, im Grossen Stadtrat mitwirken zu können. Er merkte zudem an, dass mit der Einführung der «Wirkungsorientierten Verwaltungsführung» die Bildung ständiger Fachkommissionen aktuell werden könne. Der Spielraum einer möglichen Parlamentsreform sollte nicht durch eine zu weitgehende Verkleinerung des Rats behindert werden. Aus diesen Gründen beantragte der Stadtrat dem Grossen Stadtrat die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass Fragen der Grösse und Organisation die Autonomie des Parlaments beträfen, weshalb die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags durch eine Parlamentskommission erfolgen sollte (zum Ganzen: Vorlage des Stadtrates vom 31. Mai 2005, Initiative «35 statt 50 Grossstadträte», Überweisung und Stellungnahme des Stadtrates, S. 2 f.).

Der Grosse Stadtrat folgte dem Stadtrat indes nicht, sondern empfahl den Stimmberechtigten mit 36 zu 5 Stimmen, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. In der Folge schloss sich auch der Stadtrat der ablehnenden Haltung des Parlaments an.

Das Initiativkomitee führte in seiner Stellungnahme an, dass kleinere Gremien schneller arbeiten würden, weshalb nach einer Verkleinerung Geschäfte im Grossen Stadtrat zügiger behandelt werden könnten. Andere Städte würden beweisen, dass auch kleinere Parlamente anstehende Verwaltungsreformen ohne Mehrbelastung und Qualitätsverlust bewältigen könnten. Zudem würden unnötige persönliche Vorstösse erst gar nicht eingereicht, womit indirekt Kosten gespart werden könnten. Die Verkleinerung auf 35 Mitglieder sei zudem moderat, weshalb auch kleinere Parteien nach wie vor die Möglichkeit hätten, im Rat vertreten zu sein.

Grosser Stadtrat und Stadtrat brachten dagegen im Abstimmungskampf vor, eine repräsentative Vertretung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen sei nach der Verkleinerung nicht mehr möglich, die Wahlchancen kleinerer Parteien würden sich verschlechtern, die Belastung der einzelnen Grossstadtratsmitglieder würde zunehmen, die Grösse von 50 Mitgliedern sei im schweizerischen Vergleich angemessen und die Reduktion würde eine bevorstehende Parlamentsreform unnötig einschränken (zum Ganzen: Abstimmungsmagazin zur Volksabstimmung vom 24. September 2006, S. 3 ff.). Am 24. September 2006 haben die Stimmberechtigten der Initiative mit 6‘263 Ja- zu 6‘098 Nein-Stimmen ganz knapp zugestimmt.

Im Rahmen der Volksabstimmung über den Zusammenschluss von Schaffhausen und Hemmental vom 27. April 2008 wurde die Anzahl Grossstadtratsmitglieder auf die heute gültige Anzahl 36 erhöht.

Was ist nun die heutige Haltung des Stadtrats?

Bei der Frage der Anzahl Grossstadträtinnen und Grossstadträte handelt es sich um eine Frage der Parlamentsorganisation. Im Hinblick auf die Gewaltenteilung auferlegt sich der Stadtrat daher bei dieser Frage einer gewissen Zurückhaltung. Er unterbreitet daher keinen Antrag zur Frage der Erheblichkeit der Motion, sondern beantragt für den Fall der Erheblicherklärung die Zuweisung an eine Kommission, nicht an den Stadtrat.

Die Pro- bzw. Contra-Argumente haben sich aus Sicht des Stadtrats seit 2006 nicht wesentlich verändert. Wie sich herausgestellt hat, war insbesondere zutreffend, dass die Arbeitsbelastung der einzelnen Ratsmitglieder durch eine Verkleinerung des Rats zunehmen würde. Dies ist letztendlich nicht nur für die betroffenen Parlamentsmitglieder ein Problem, sondern auch für die Parteien, welche geeignete Kandidatinnen und Kandidaten finden müssen und führt auch bei Terminfindungen zu Verzögerungen. Eine Reduktion der Anzahl Vorstösse, wie sie vom Initiativkomitee erwartet worden war, ist nicht eingetreten. Die Verkleinerung des Grossen Stadtrats hat weder zu einer Effizienzsteigerung bei der Parlamentsarbeit noch zu einer Beschleunigung der Abläufe geführt.

Die Verkleinerung des Rats hatte auch nicht die erhofften finanziellen Einsparungen zur Folge. So sind die Sitzungsgelder trotz Verkleinerung von 76‘640 Franken im Jahr 2007 auf 81‘600 Franken im Jahr 2008 angestiegen. Ab 2009 führte die Einführung der Fraktionsentschädigungen ohnehin zu einem Anstieg der Sitzungsgelder. Diese Zahlen sind jedoch mit Vorsicht zu geniessen: Ihre Höhe hängt nicht nur von der Anzahl Mitglieder ab, sondern auch von der Anzahl Sitzungen, welche in Jahren mit vielen bzw. aufwendigen Geschäften höher ist. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Verkleinerung des Rats zu keinen Einsparungen geführt hat.

Bezüglich der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner pro Parlamentsmitglied befindet sich Schaffhausen mit 36 im Vergleich zu Städten ähnlicher Grösse im hinteren Mittelfeld, was sich auch mit einer Vergrösserung auf 50 Mitglieder nicht wesentlich verändern würde.

Zu beachten ist auch, dass die Frage der Parlamentsgrösse nicht losgelöst von anderen Fragestellungen beurteilt werden kann. So ist etwa zu klären, ob eine Vergrösserung des Rats zu zusätzlichen ständigen Kommissionen oder aber zu insgesamt grösseren Kommissionen oder einem grösseren Büro führen könnte.

Ob die Stimmberechtigten vom nicht unberechtigten Anliegen des Motionärs überzeugt werden könnten, ist fraglich. Da bräuchte es wohl schon eine grosse Geschlossenheit der Parteien.

Unabhängig vom konkreten Anliegen würde der Stadtrat eine Effizienzsteigerung im Parlamentsbetrieb begrüssen. Verbesserungspotenzial sieht er bei der Behandlung von persönlichen Vorstössen, die im Vergleich zu Vorlagen einen sehr breiten Raum einnehmen. Auch bei den Vorberatungen der parlamentarischen Geschäfte in den Kommissionen besteht Potenzial: Detailberatungen gehören in die Kommissionen und nicht ins Plenum. Zudem wäre auch eine höhere Verlässlichkeit von in Kommissionen gefällten Entscheiden im politischen Prozess von Vorteil.

Meine persönliche Meinung zur Motion kennen Sie: Zusammen mit Dani Preisig führte ich 2008 den Abstimmungskampf gegen die Verkleinerung des Rats. Meine Meinung hat sich seither nicht verändert, vor allem wenn man das Ergebnis der Verkleinerung analysiert.

Trotzdem hält sich der Stadtrat zurück und überlässt es dem Grossen Stadtrat zu entscheiden, wie viele Mitglieder für einen effizienten Ratsbetrieb notwendig sind und wie dieser organisiert sein soll.

Der Stadtrat stellt daher lediglich den Antrag, die Motion im Falle der Erheblicherklärung an eine Kommission zu überweisen.