Ja zum CO2-Gesetz

Eidg. Volksabstimmung vom 13. Juni 2021

Nein zur Vermögenssteuersenkung

Votum im Kantonsrat vom 08.03.2021

Zur Senkung der Vermögenssteuer

Ich beantrage ihnen, dieser Steuersenkung nicht zuzustimmen resp. dem Antrag Freivogel zuzustimmen. Es soll eine Vorlage dafür gemacht werden, die separat behandelt werden kann. Das wäre fair und transparent.

Ich bin etwas schockiert darüber, dass mitten in einer Krise die Teilrevision des Steuergesetzes für eine Hauruckübung missbraucht wird. Es sollen diejenigen steuerlich entlastet werden, die es nicht nötig haben, nein, die von der Krise bisher sogar profitiert haben. Das kann der Normalbürger zu Recht nicht mehr nachvollziehen.

Und wenn heute bei der Begründung die Unterstützer der Vermögenssteuersenkung vom «geldgierigen Staat» sprechen, vom Staat, der zur Zeit der Wirtschaft mit Milliarden unter die Arme greift, um die gravierendsten wirtschaftlichen Folgen von Covid 19 abzufedern, dann zeigt das die Geisteshaltung, die hinter dieser Forderung steht.

Es gibt aktuell keinen Handlungsbedarf, die Vermögenden zu entlasten, weil diese in der laufenden Krise nicht leiden, sondern von dieser profitieren. Ich zitiere dazu gerne aus den Medien der letzten Wochen. Es handelt sich um eine kleine Auswahl von ganz vielen gleichlautenden Artikeln:

Handelszeitung: «In der Schweiz und weltweit sind die Vermögen in der Coronakrise stark gestiegen».

Tages-Anzeiger: Titel «Nur die Reichen profitieren»
«In der Coronakrise profitieren die Vermögenden, weil die Liegenschaftenpreise steigen, die Börsen boomen und die Nationalbank die Geldmärkte weiter flutet. Die Mittelschicht verliert, die Ungleichheit wächst».

Global Wealth Report: «Weltweit wuchs das Brutto-Geldvermögen 2019 um 9.7%. Das war das stärkste Wachstum seit 15 Jahren. Trotz Corona legten die globalen Geldvermögen auch im 1 Halbjahr 2020 um 1.5% zu. Die Vermögen der CH-Haushalte stieg 2019 um 6.4% ».

Deutsche Welle:  «Reiche werden dank Corona reicher. Dies zeige auch eine Studie der PWC und der UBS».

Fazit: Die Coronakrise hat die Vermögenden rund um den Globus, in der CH und in SH reicher gemacht. Diese Bevölkerungsschichten brauchen darum jetzt keine zusätzliche Entlastung.
Vielmehr werden wir angesichts der hohen Ausgaben, die aufgrund von Corona längerfristig auf Kanton und Gemeinden zukommen werden, auf die Steuern der Vermögenden angewiesen sein.
Es ist also der völlig falsche Moment, Steuergeschenke an Leute zu verteilen, die das gar nicht nötig haben

Und ich staune schon ein wenig: Dieselben Politiker, die vor wenigen Wochen im Abstimmungskampf gegen das städtische Budget die Solidarität der städtischen Mitarbeitenden mit den leidenden Arbeitnehmenden in der Privatwirtschaft verlangt haben, wollen heute Steuergeschenke über mehrere Millionen verteilen, an Leute, die es nicht nötig haben, nein die bisher von der Coronakrise sogar profitiert haben. Hier ist offenbar Solidarität mit den Corona-Leidenden kein Thema mehr.

Für die einzigen, für die ich Verständnis habe, wenn sie heute eine Reduktion der Vermögenssteuer verlangen, sind die Bankenvertreter. Warum? Weil das Geld, das die Vermögenden durch die Steuersenkung einsparen, geht – im Gegensatz zum Versicherungsabzug – nicht in den Konsum, sondern in die Vermögensverwaltung der Banken.

Warum es Sinn macht, dass der zuständige Stadtrat auch die Verwaltungskommission SH POWER präsidiert

Stellungnahme des Stadtrats vom 09.03.2021 zur Motion „Entflechtung der politischen und strategischen Leitung der Städtischen Werke“ im Grossen Stadtrat

Grossstadtrat Diego Faccani möchte den Stadtrat mit seiner Motion beauftragen, die Stadtverfassung dahingehend zu ändern, dass das zuständige Mitglied des Stadtrats die Verwaltungskommission nicht mehr leitet, sondern nur noch mit beratender Stimme Einsitz nimmt, also eine Änderung von Art. 53 Abs. 3 der Stadtverfassung.

Gerne nehme ich im Namen des Stadtrats dazu Stellung:

Nach Art. 53 Abs. 2 Stadtverfassung sind die Städtischen Werke SH POWER eine Abteilung der Stadtverwaltung.

In der Realität weist diese Abteilung Merkmale einer unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt auf, namentlich die Führung mit Globalbudget. SH POWER verfügt demzufolge über keine eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. Antwort des Stadtrats vom 12. Januar 2021 auf die Kleine Anfrage «Ist die Organisationsform der Städtischen Werke immer noch gesetzeskonform», Nr. 58/2020 von Grossstadtrat Diego Faccani).

Gemäss Art. 42 Abs. 1 der Stadtverfassung ist der Stadtrat (…) das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Stadt.

Er kann einzelne Verwaltungsaufgaben, die übertragbar sind, an Ausschüsse, einzelne Mitglieder, Verwaltungsstellen oder einzelne Angestellte der Stadtverwaltung übertragen (Art. 42 Abs. 5).

Diese Kompetenz ergibt sich aus Art. 54 des kantonalen Gemeindegesetzes.

Die Verwaltungsgeschäfte werden vom Stadtrat als Kollegium, von den einzelnen Stadtratsmitgliedern (Referentinnen und Referenten), von Kommissionen und von der Stadtverwaltung besorgt. Verantwortlich für die Stadtverwaltung ist der Stadtrat als Kollegium (Art. 45 Stadtverfassung).

Eine Delegation dieser Aufgaben und Verantwortung an Verwaltungsexterne ist rechtlich nicht zulässig.

Als Abteilung der Stadt gehört SH POWER zu einem der fünf Referate, welche von den Mitgliedern des Stadtrats geführt werden. Folgerichtig bezeichnet Art. 53 Abs. 3 der Stadtverfassung für die Leitung der Städtischen Werke das vom Stadtrat bezeichnete Stadtratsmitglied als zuständig.

In Vertretung des Stadtrats leitet dieses Stadtratsmitglied die Städtischen Werke, aber nicht alleine. Der Verfassungsgeber hat dem Stadtrat mit der Verwaltungskommission (VK) ein zusätzliches Gremium beigegeben, dem konkrete Leitungsaufgaben zugewiesen worden sind (Art. 54 Abs. 3 Stadtverfassung).

Dazu zählt auch die Aufsicht über die mit der Geschäftsleitung betrauten Personen und die Wahl dieser Personen sowie die Festlegung der Organisation und Kompetenzen der Geschäftsleitung (Art. 54 Abs. 3 lit. a – c Stadtverfassung).

Die Motion verlangt nun, dass das für die Leitung von SH POWER als Verwaltungsabteilung zuständige Stadtratsmitglied, das auch den Werkdirektor als Bereichsleitenden personalrechtlich führen muss, weder bei dessen Wahl in der VK stimmberechtigt ist, noch bei dessen Aufsicht und Führung durch die VK mitbestimmen kann resp. federführend ist.

Das würde zu einer Aufspaltung von Verantwortung und Führung führen, die völlig unsinnig wäre und jeder «good Governance» widersprechen würde.

Denn der Stadtrat als oberstes Führungs- und Leitungsgremium der Verwaltung bleibt – wie bereits erwähnt – auch aufgrund des übergeordneten kantonalen Rechts in der Führungsverantwortung – finanziell, organisatorisch und personalrechtlich. Der Werkreferent als einziges Mitglied des Stadtrats in der VK ist folgerichtig nicht nur stimmberechtigt, sondern präsidiert die VK auch. Nur so macht diese «geteilte» Leitung überhaupt Sinn. Die von den Motionären verlangte Aufspaltung von Verantwortung und Führung würde gegen übergeordnetes kantonales Recht verstossen, weil stadträtliche Führungsaufgaben nicht an Dritte delegiert werden dürfen.

Die Motionäre vergleichen zur Untermauerung ihres Anliegens SH POWER mit der EKS AG. Dieser Vergleich hinkt aber, weil der Kanton das EKS in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft ausgelagert hat, was zwangsläufig mit anderen Governance-Strukturen und -anforderungen einhergeht.

Eine solche Auslagerung von SH POWER in eine Aktiengesellschaft – und damit eine Schwächung der politischen Steuerung – ist in der Stadt Schaffhausen von der Stimmbevölkerung bekanntlich 2003 verworfen worden.

Daraus entstanden ist in der Folge die heutige Regelung, die von den Stimmberechtigten 2006 – übrigens mit Unterstützung der FDP – in der Verfassung verankert worden ist.

Diese Regelung ist also schon viele Jahre in Kraft und bei meinen Vorgängern im Amt, die alle immer Werkreferenten und VK-Präsidenten waren, noch nie als «höchst fragwürdig und störend» moniert worden.

Wenn die heutigen Führungsstrukturen bezüglich Governance mit anderen Energieversorgungsunternehmen verglichen werden, müssten solche angeschaut werden, die als Abteilung resp. unselbständige Anstalten organsiert sind, wie die Stadtwerke St. Gallen, Winterthur oder Zürich. Alle anderen Vergleiche, insbes. mit verselbständigten oder gar privatisierten EVU’s bringen uns hier nicht weiter.

Und ich erinnere Sie daran: Auch bei einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt wie z.B. bei der VBSH ist es durchaus üblich und sinnvoll, dass das sachlich zuständige Stadtratsmitglied im strategischen Leitungsorgan vertreten und auch stimmberechtigt ist. Unsere Erfahrungen seit der Verselbständigung der VBSH bestätigen das deutlich.

In diesem Zusammenhang verweise ich gerne darauf, dass dieser Rat im Rahmen der Auslagerung der VBSH am 20.02.2018 die Organisationsverordnung der verselbständigten VBSH beraten und verabschiedet hat. Die Motionäre haben sich damals nicht daran gestört, dass dem Stadtratsvertreter in der VK das Stimmrecht zugestanden wurde, etwas das heute bei SH POWER, welche noch als Abteilung der Stadt organisiert ist, als «höchst fragwürdig und störend» bezeichnet wird. In dieser unterschiedlichen Behandlung zeigt sich die Schwäche der Argumentation der Motion.

Im Falle von SH POWER mit seiner vorgängig beschriebenen Organisationsform wäre eine andere Regelung als eine Führung durch das zuständige Stadtratsmitglied aktuell nicht nur ungewöhnlich, sondern auch unlogisch. Politische, strategische und personelle Führung lassen sich nicht trennen, wenn ein Betrieb Teil der Verwaltung ist.

Fazit: Die aktuelle Regelung ist also nicht nur rechtens, sondern auch sinnvoll.

Die Forderung der Motion kommt zudem auch zu einem völlig falschen Zeitpunkt. Die neue Organisationsverordnung der Städtischen Werke SH POWER ist vom Grossen Stadtrat gerade erst letztes Jahr verabschiedet worden.

Seither sind drei externe, unabhängige Mitglieder mit besonderen Sach-, Fach- und Branchenkenntnissen in die VK gewählt worden, um diese fachlich zu stärken.

Zudem ist, basierend auf einem Postulat von Diego Faccani vom 20.08.2019, das am 21.01.2020 überwiesen worden ist, eine Überprüfung der Rechtsform von SH POWER aufgegleist. Diese Prüfung wird zeigen, welche Strukturen zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen für SH POWER geeignet sind.

Und zum Schluss noch etwas zur Flughöhe der geforderten Regelung: Der Stadtrat ist der Ansicht, dass organisatorische Regelungen über die Konstituierung von Leitungsgremien von städtischen Betrieben eigentlich nicht auf Verfassungsstufe gehören. Dass das bei Art. 53 und 54 der Stadtverfassung der Fall ist, hat historische Gründe. Künftig sollten organisatorische Details möglichst auf einer tieferen gesetzgeberischen Ebene geregelt werden.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen der Stadtrat, die Motion nicht zu überweisen.

Verwaltungskommission SH POWER wird verstärkt

Stellungnahme des Stadtrats vom 23.02.2021 im Grossen Stadtrat zum Wahlvorschlag von drei externen Fachpersonen für das Leitungsgremium der Städtischen Werke.

Ich freue mich, Ihnen heute im Namen des Stadtrats und im Sinne von Art. 7 Abs. 1 lit. c der neuen Organisationsverordnung (RSS 700.1; in Kraft getreten am 01.01.2021) die drei weiteren externen Mitglieder mit besonderen Fach- oder Branchenkenntnissen für die Verwaltungskommission (VK) SH POWER für die Legislatur 2021 – 2024 zur Wahl empfehlen zu können.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass sie sowohl fachlich als auch menschlich dem Anforderungsprofil, das im Hinblick auf diese Wahl erstellt worden ist, entsprechen und einen grossen Gewinn für das strategische Leitungsgremium von SH POWER darstellen.

Alle drei bringen einen gut gefüllten Rucksack mit anspruchsvollen Ausbildungen und wertvoller Berufserfahrung mit. Sie decken wichtige Themen wie u. a. die Führung eines grösseren Stadtwerks, besonderes Know-how über die Regulation und den Handel im Energiemarkt bis zur Umsetzung von Energiestadt/Smart City-Projekten ab – alles Bereiche, welche SH POWER in den kommenden Jahren stark herausfordern werden.

Nadine Brauchli, Dr. Anna Roschewitz und Marco Letta verfügen über einen tadellosen Leumund, einen hervorragenden Ruf in der Energiebranche, sind politisch ungebunden und haben schriftlich bestätigt, dass bei der Annahme des Mandats keine Interessenkonflikte entstehen.
Bei Nadine Brauchli und Marco Letta, die in einem Anstellungsverhältnis stehen, haben auch deren Arbeitgeber – der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und der Stadtrat St. Gallen – diese Nebenbeschäftigung in der VK SH POWER explizit bewilligt, auch weil sie keine potenziellen Interessenkonflikte sehen.

Alle drei Vorgeschlagenen verfügen über das Schweizer Bürgerrecht und wohnen in der Nord-Ostschweiz.

Und, was mich besonders freut, ist die Tatsache, dass es uns gelungen ist, in der «männerlastigen» Energiebranche zwei äusserst qualifizierte Frauen zu rekrutieren.

Es ist für unsere Stadt und für SH POWER ein positives Zeichen, dass drei anerkannte Fachpersonen aus anderen Kantonen bereit sind, unser wertvolles Unternehmen SH POWER weiterzuentwickeln und für die zukünftigen Herausforderungen fit zu machen. Mit dieser wichtigen Ergänzung ist die VK als Gesamtgremiums in ihrer Zusammen­setzung sehr gut ausbalanciert, denn es werden alle relevanten Anforderungen weitgehend abdeckt. Insofern ergänzen die drei zu wählenden externen Mitglieder die bereits gewählten Mitglieder bestens: Ich erinnere daran, dass wir mit den zwei erfahrenen Vertretern des Grossen Stadtrats – Hermann Schlatter als Finanzexperte, Urs Tanner als Jurist – sowie neu Patrick Bartholome, einem jungen Ingenieur, der die Interessen des Personals von SH POWER Personals vertreten wird, einen wichtigen Beitrag dazu geleistet haben, die VK zu einem hervorragend aufge­stellten Leitungsgremium zu konstituieren.

Ich danke Ihnen im Namen des Stadtrats, wenn Sie unsere drei Wahlvorschläge unterstützen werden und freue mich auf die künftige Zusammenarbeit mit der neuen VK.

Wie Schaffhausen smarter werden soll

Stellungnahme des Stadtrats vom 23.02.2021 im Grossen Sadtrat zur Vorlage Smart City Schaffhausen

Gerne nehme ich aus Sicht des Stadtrats Stellung zur Smart City Vorlage resp. zum Antrag der Spezialkommission.

Vorweg danke ich der Präsidentin der Spezialkommission für den guten Bericht und die umsichtige Leitung der Sitzungen.

Ein Dank geht auch an die Protokollführerin Sandra Ehrat für die gewohnt professionelle Protokollierung.

Der Stadtrat wird sich gegen den neuen Antrag der Kommission nicht wehren, auch wenn er damit nicht sehr glücklich ist. Ich komme später darauf zurück.

Weil ja seit Anfang Jahr diverse neue Mitglieder im Rat sitzen, beleuchte ich das Thema nochmals ganz kurz generell:

Was ist Smart City?

«Smart» heisst ja auf deutsch übersetzt clever, klug, schlau. Es geht aber nicht darum, uns mit solchen positiven Adjektiven zu schmücken, sondern darum, mit einem neuen Stadtentwicklungskonzept, das sich unterdessen auch in Lehre und Wissenschaft etabliert hat, Schaffhausen fit zu machen für die Zukunft.

Ziel ist es, einerseits die Lebensqualität zu erhöhen und andererseits die Ressourceneffizienz zu verbessern. Das ist nichts Revolutionäres.
Was Smart City von den bisherigen Bemühungen unterscheidet, ist der Ansatz, mit welchem diese Ziele erreicht werden sollen.

  • Eine Smart City will die digitale Transformation nutzen und auch mitgestalten. Mit Smart City nehmen wir die Zügel in die Hand und gehen diese Herausforderung gezielt an, statt einfach abzuwarten, was passiert.
  • Es geht aber nicht nur um die Digitalisierung, sondern generell um die Nutzung neuer Technologien. Sensoren, Übertragungsnetze und saubere Technologien ermöglichen neue Anwendungen und helfen bestehende Dienstleistungen zu verbessern.
  • Nebst Digitalisierung und Technologien setzt eine Smart City aber auch auf die Vernetzung von Menschen, auf eine offene Geisteshaltung gegenüber Neuem, und generell auf innovative Ideen.

Konkret entstehen so Projekte, welche unsere Stadt noch attraktiver machen sollen. Solche Projekte könnten beispielsweise wie folgt aussehen:

–   Digitale Partizipationsformate ermöglichen es, Bürgerinnen und Bürger auch während einer Pandemie in Projekte einzubeziehen.

–   Intelligente Strassenbeleuchtungen schalten sich nur ein, wenn sich ein Auto nähert, sparen so Strom und helfen die Lichtverschmutzung zu reduzieren.

–   Quartiere verfügen über ein Quartierbudget und stimmen über die besten Aufwertungsmassnahmen ab.

–   Ein virtueller Stadtplan wird für Touristen mit Augmented Reality ergänzt und plötzlich steht Graf Eberhard von Nellenburg vor Ihnen und erläutert, wieso er gerade hier ein Kloster gegründet hat.

–   Energieautarke Areale produzieren ihre Energie gleich selber.

–   Ein digitales 3D-Statdmodell vereinfacht Planungsprozesse.

–   Parkplatzsensoren und Smartphones bieten neue Möglichkeiten für eine effiziente Parkraumbewirtschaftung und die Verknüpfung von verschiedenen Mobilitätsformen.

–   Quartierbusse gestalten ihre Routen flexibel und bringen Fahrgäste gemäss Nachfrage an das gewünschte Ziel, statt einem fixen Fahrplan zu folgen.

Sie sehen, es gibt diverse Ideen und Möglichkeiten, wie eine Stadt smarter werden kann. Wir müssen da auch nicht alles selber erfinden.

 
Die Smart City Strategie hilft uns dabei, die richtigen Projekte für Schaffhausen zu identifizieren und umzusetzen.
Im Zentrum der Bestrebungen steht dabei immer der Mensch.

Smart City Projekte sind kein Selbstzweck, sondern müssen der Bevölkerung und der Wirtschaft nützen.

Was toll tönt, ist in der Umsetzung nicht ganz trivial.

Die Smart City Fachstelle wird die Herausforderung angehen und dabei alle Hände voll zu tun haben.

  • Die Koordination in der Verwaltung muss verbessert werden, denn je komplexer die Themen sind, desto weniger können sie die einzelnen Abteilungen alleine angehen.
  • Aber auch die Kooperation mit externen Partnern aus der Wirtschaft, Gesellschaft und anderen Städten wollen wir stärken.
  • Zudem braucht es auch schlicht Ressourcen und Erfahrung, um solche Projekte umsetzen zu können.
  • Nicht zuletzt muss die digitale Transformation von einem sorgfältigen Umgang mit Daten begleitet sein. Wobei man auch sagen muss, dass bei sehr vielen Smart City Projekten keine Personendaten anfallen.

Zuletzt noch zum neuen Antrag aus der SPK, dass eine Rahmenkreditvorlage für Smart City Vorhaben vorgelegt werden soll.

Aus Sicht des Stadtrats ist eine solche nicht nötig, denn Projekte müssen ohnehin über den Budgetweg genehmigt werden. Wenn der Grosse Stadtrat trotzdem eine Rahmenkreditvorlage wünscht, ist es einfach wichtig, dass damit das Smart City Programm nicht eingeschränkt wird, denn es soll als dynamischer Prozess verstanden werden, aus dem laufend wieder Projekte entwickelt werden, sei es angestossen von der Basis in der Verwaltung, von der Politik oder aus der Wirtschaft und der Gesellschaft.

Eine starre Planung über Jahre hinaus ist hier nicht zielführend. Es soll deshalb weiterhin möglich sein, Projekte auch über den normalen Budgetweg einzubringen. Ohnehin wird es nicht immer leicht sein, klar abzugrenzen, welche Projekte nun als «smart» gelten und in den Rahmenkredit gehören und welche nicht.

 
In der SPK war man sich zum Glück einig, dass mit dem neuen Antrag die Dynamik des Smart City Programms nicht behindert werden soll.

Was möglich wäre, ist in einer Rahmenkreditvorlage eine Reihe von Projekten zu präsentieren, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Vorlage spruchreif sind. Dies gäbe dem Grossen Stadtrat eine Gelegenheit sich anhand konkreter Projekte nochmal mit dem Thema auseinanderzusetzen, nachdem sich die aktuelle Vorlage ja noch auf einer höheren, strategischen Flugebene bewegt.

Ich komme zum Schluss:
Smart City bietet viele Chancen. Aber nur, wenn man das Thema aktiv angeht, sich an strategischen Zielsetzungen orientiert und koordiniert vorgeht. Genau das wollen wir mit der Smart City Vorlage bzw. mit der Strategie und der dazugehörenden Fachstelle erreichen.

Im Namen des Stadtrats bitte ich Sie deshalb, dieses Vorhaben zu unterstützen und den Anträgen der SPK zuzustimmen.