Aufstockung Werkhof SH POWER mit Neubau macht Sinn

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Neuer Anlauf für Innenstadtentwicklung

Schaffhauser Fernsehen: Hüt im Gschpröch vom 13.07.2022

Es ist kein Jekami

Interview Schaffhauser Nachrichten vom 09.07.2022

Der Masterplan für städtische Wärmeverbünde hat Kritik von privaten Wärmeverbundplanern geerntet. Stadtpräsident Peter Neukomm und Hagen Pöhnert von SH Power kontern. Und erklären, wieso kaum Platz für private Initiativen bleibe.

Im Untergrund herrscht ein dichtes Neben- und Übereinander von Leitungen und Röhren: Blick in die Baugrube beim Wärmeverbund Stadthausgeviert der SH Power, der aktuell in der Altstadt entsteht. BILD MICHAEL KESSLER

Peter Neukomm Schaffhauser Stadtpräsident

Hagen Pöhnert SH Power Im Gespräch mit: Peter Neukomm und Hagen Pöhnert Mark Liebenberg

Ungleich lange Spiesse, schikanöse Konzessionsverträge und eine Monopolpolitik – dies sind die Vorwürfe privater Wärmeverbundplaner an die Stadt Schaffhausen (SN vom 24. Juni). Im Gespräch nehmen nun der Stadtpräsident und von Amtes wegen Verwaltungskommissionspräsident der städtischen Werke SH Power, Peter Neukomm, und Hagen Pöhnert, Vorsitzender der Geschäftsleitung von SH Power, Stellung.

Herr Neukomm, am Abend der erfolgreichen Abstimmung für den Rahmenkredit für Wärmeverbünde am 28. November 2021 sagten Sie, die Stadt wolle sich auf einzelne Gebiete konzentrieren wie Altersheime oder Schulen, es werde daneben auch Platz haben für private Initiativen. In einem Masterplan ist nun aber faktisch die Hälfte der Stadt reserviert für den Aufbau von Wärme- und Kältenetzen durch die städtischen Werke SH Power. Ein Widerspruch?

Peter Neukomm: Wir haben nie gesagt, dass wir nur in solchen Gebieten Wärme­verbünde planen und bauen wollen. Wenn man die im Masterplan priorisierten ­Gebiete genau anschaut, haben die ­meisten, wenn auch nicht alle, Schulen oder ­Altersheime grosse Heizungen, die in nächster Zeit ersetzt werden müssen. Das sind unsere Kernzonen, wo wir eine Heizzentrale errichten und von dort ausgehend ein Netz umsetzen können.

Aber die Stadt respektive SH Power will dort alles selber realisieren?

Neukomm: Grundsätzlich ja, das gilt für die Planung, die Leitungen, also das Netz. Ob SH Power auch überall eigene Heizzen­tralen wird realisieren können, steht auf einem anderen Blatt.

Hagen Pöhnert: Die im Masterplan ausgewiesenen Konversionsgebiete sind natürlich erst ein grobes Raster. Wir haben uns angeschaut, wo liegen die Strassen, wo die Werkleitungen, damit man dann diese ­Bereiche auch zusammenschliessen kann für einen Verbund. Das Privileg, das wir ­dabei haben, ist, dass wir in diesen Gebieten die Leitungsführung im öffentlichen Grund und Boden kontrollieren.

Kritiker sagen nun, die Konversionsgebiete seien die «Filetstücke», die lukrativen Gebiete, die sich die Stadt für ihr Energieunternehmen SH Power reserviert.

Pöhnert: Die Karte fusst auf dem städtischen Energierichtplan von 2018. Wir ­haben analysiert, wo die Gebiete sind, in denen auf wenig Raum viel Energie verbraucht wird. Sprich, wo es sich lohnt, einen Energieverbund zu bauen. Das ­haben andere Städte genau gleich gemacht, zum Beispiel St. Gallen. In den anderen, den «weissen» Gebieten, lohnt es sich von der Energiedichte her nicht in jedem Fall. Dort braucht es alternative Lösungen, etwa ­Wärmepumpen.

Ein Fazit aus dem Masterplan ist doch: Für private Projekte bleibt wenig übrig, oder nur die unattraktiven Gebiete. Wo sind denn Ihrer Meinung nach private Wärmeverbünde nun möglich?

Neukomm: Auf privatem Grund sind in sich geschlossene private Wärmebundprojekte völlig frei machbar.

Pöhnert: Ein Beispiel finden wir bei der Stahlgiesserei. Das ist privater Grund und dort haben die Eigentümer eine eigene ­Lösung realisiert, bei der die Wärme des Abwassers genutzt wird.

Neukomm: Die Frage ist nur, wie sinnvoll solche kleinen Netze dann wären. Will man sie vergrössern, dann kommt ohnehin die Stadt ins Spiel, wie immer, wenn der öffentliche Grund beansprucht wird.

Sobald eine Leitung unter einer Strasse verlegt werden soll, um, sagen wir, dort weitere Liegenschaften anzuschliessen, sind Private demnach vom Goodwill der Stadt abhängig.

Neukomm: Bei einer einzelnen Strassenunterquerung braucht es nicht zwingend eine Konzession, wie faktenwidrig behauptet wurde. Es braucht aber dann einen Konzessionsvertrag, wenn wegen eines privaten Verbunds grössere, komplexere Nutzungen des öffentlichen Grundes nötig werden.

Die private Schaffhauser Wärmeverbund AG – welche den Verbund Falkenstrasse plant – sagt, der Konzessionsvertrag sei schikanös, biete keinen Investitionsschutz und sichere der Stadt das Recht, einen Verbund nach 15 Jahren faktisch übernehmen zu können. Keine seriöse Firma könne so etwas unterschreiben Was entgegnen Sie?

Neukomm: Das sind pauschale Behauptungen, die so nicht stimmen. Vorweg: Es gibt keinen Anspruch von Privaten auf Nutzung des öffentlichen Grundes, um damit Gewinne abzuschöpfen, das ist nun mal so. Es handelt sich um ein Sondernutzungsrecht. Den Konzessionsvertrag haben wir nach dem Vorbild anderer Schweizer Städte ausgestaltet und er wurde vom Stadtrat verabschiedet. Das ist keine exotische Eigenkreation. Falls es Punkte darin gibt, die Diskussionsbedarf auslösen, dann sitzen wir mit den betreffenden Herren an einen Tisch und besprechen das. Wir verhandeln nicht über die Zeitung.

Der Stadtrat sind zu einem Fünftel Sie, Herr Neukomm. Sehen Sie kein Problem in Ihrer Rolle als Stadtpräsident und gleichzeitig als Verwaltungskommissionspräsident von SH Power und Verwaltungsrat von Etawatt? Sprich: Sind sie noch neutral, oder müssten Sie jedes Mal, wenn der Stadtrat über eine Konzession entscheidet, in den Ausstand treten?

Neukomm: SH Power ist die Stadt, es ist eine Abteilung der Stadt, es ist kein Unternehmen im freien Markt. Und Etawatt wird selber keine Leitungsnetze im öffentlichen Grund planen. Daher gibt es auch keine ­Interessenskonflikte.

Der Eindruck, der entsteht, ist: Private sollen sich gar nicht erst Hoffnungen machen, in der Stadt Schaffhausen grössere Projekte lancieren zu können. Trügt er?

Neukomm: Man muss eines verstehen: Wir sind der Grundversorger. Wir haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, die Stadt mit Wärme und Kälte zu versorgen! Diesen Versorgungsauftrag hat das Parlament 2021 entschieden. Darin steht ganz klar: Das Leitungs- und Versorgungsnetz erstellt und betreibt SH Power. An diesem Grundsatz orientiert sich der Masterplan. Private Verbundsbetreiber sollen die Ausnahme sein.

Das nennt man ein Monopol.

Neukomm: Nein, das will der Versorgungsauftrag so. Und die Stimmbevölkerung hat uns im November 2021 mit einem 30-Millionen-Kredit ausgerüstet, um diesen Grundversorgungsauftrag zu erfüllen.

Pöhnert: Es geht dabei ja vor allem auch um Versorgungssicherheit für die Kunden. Die Stadt kann den Preis für Netzleistungen nicht willkürlich ansetzen, und SH Power kann im Gegensatz zu Privaten nicht pleite gehen. Parallele Wasserleitungen, Strassen- oder Gasnetze, die von Dritten betrieben werden, wären ja auch ziemlich sinnfrei. Bei Wärmenetzen gilt genau dasselbe.

Neukomm: Was passiert, wenn man kritische Infrastrukturen der Grundversorgung privatisiert, sehen wir in Ländern wie Grossbritannien. Dort ist es nicht gut herausgekommen …

Pöhnert: Wir fokussieren im Masterplan ja auf jene Gebiete, wo wir simpel gesagt ­bereits sind. Wenn wir die Dekarboni­sierung durchführen, neue Wärmequellen ­erschliessen und Versorgungsnetze umsetzen, bedeutet das nämlich auch, dass wir systematisch unsere Gasnetze zurückbauen.

Neukomm: … was natürlich mit einer Entwertung des Gasnetzes einhergeht, in welches unsere Vorfahren investiert haben. Dort wird im Grunde Volksvermögen vernichtet. Darum macht es ja auch Sinn, dass SH Power beim Wärme- und Kälteausbau im Lead ist, und nicht Dritte. Wenn das städtische Energieunternehmen nicht mittelfristig die Möglichkeit erhält, einen ­Ersatz für Gas anzubieten, und wir Dritte das Geschäft machen lassen, dann würden wir unser öffentliches Versorgungsunternehmen SH Power ja ausbluten. Auch um das zu verhindern, haben wir eben den Versorgungsauftrag Wärme und Kälte.

Von welchen Abschreibern reden wir ­genau, wenn wir, sagen wir, über Nacht das ganze Gasnetz durch etwa Besseres ­ersetzen könnten?

Neukomm: Wenn das schnell geht, reden hier von vielen Millionen Franken …

Was passiert mit den 30 Millionen nun und in welchem Tempo? Konkrete Projekte für Wärmenetze gibt es abgesehen vom Stadthausgeviert und der Altstadt Nord noch keine …

Pöhnert: In Planung sind weitere, etwa die Vordere Breite oder beim «Alpenblick». Aber so schnell wird es nicht gehen, kann es gar nicht gehen. Wir müssen ja auch schauen: Wo gibt es neue Strassen- oder Versorgungsinfrastruktur, wann ist der ­Ersatz von Heizungszentralen in Schulhäusern fällig? Man kann ja nicht eine Strasse sanieren und sie zwei Jahre später für einen Wärmeverbund aufreissen und wieder zwei Jahre später die Kanalisation flicken. Dafür hätte niemand Verständnis. So entsteht ein Umsetzungshorizont über die nächsten 20 bis 25 Jahre.

Neukomm: Der Planungsstand in den ausgeschiedenen Gebieten ist in der Tat unterschiedlich weit, es ist aber nicht so, dass es keine Projekte gibt. Für uns geht es dies­bezüglich darum, die Zielnetzplanung Gas mit dem Aufbau der Wärmeverbünde zu koordinieren. Das ist kein Jekami, das ist der Kern des Versorgungsauftrags. Darum macht es auch Sinn, das SH Power das macht, sonst droht ein Chaos und die Vernichtung von Volksvermögen.

Pöhnert: Es ist ein Prozess, der über Jahrzehnte geht, und deshalb ist es so wichtig, dass er aus einer Hand gemacht wird und koordiniert abläuft.

Aber das geht doch viel zu lang. Immerhin drohen in diesem Winter Gasknappheit und hohe Preise, und die Stadt will ja den CO2-Ausstoss bis 2030 um die Hälfte reduzieren. Führt nicht ein Miteinander von grossen staatlichen und vielen kleinen privaten Wärmeprojekten schneller zum Ziel?

Neukomm: Wir wollen natürlich früher parat sein, nicht erst 2050, das ist klar. Deshalb stellen wir bei den städtischen Werken auch mehr Fachleute ein. Der Druck verstärkt sich jetzt natürlich mit dem Krieg. Aber vor allem braucht es eine gute Planung und Koordination.

Hat SH Power überhaupt das Know-how, um jetzt selber so viele Wärmeprojekte zu stemmen?

Pöhnert: Wir haben zurzeit zwei Mitarbeiter in diesem Bereich. Innert nützlicher Frist werden es fünf sein. Und ich möchte anfügen, dass wir die ganze Erschliessung und Versorgung sowie die Wärmeproduktion ja nicht selbst machen. Wir beschäftigen Planungs- und Ingenieurbüros und Baufirmen, die ganze Wertschöpfung geht also an die Privatwirtschaft.

Neukomm: Entscheidend ist, dass die Planung in Abstimmung mit dem Tiefbau, dem bestehenden Leitungsnetz und den Werkleitungen – Strom, Gas, Wasser, Abwasser – zentral gesteuert wird, das ist immer dann der Fall, wenn es den öffentlichen Grund betrifft. Das sind nicht irgendwelche Pfründe von SH Power, sondern eine verantwortungsvolle und ureigene Aufgabe der öffentlichen Hand.

Baustellen im Dienst der Aufwertung der Altstadt

Stellungnahme des Stadtrats zum Postulat Planas „Gastrounterstützung im Stadthausgeviert und auf dem Herrenacker vom 05.07.2022

Mit seinem Postulat vom 2. März 2022 beantragt Grossstadtrat Marco Planas, dass der Stadtrat prüfe, wie die Gastronomiebetriebe in den Bereichen Stadthausgeviert und Herrenacker während den Bauarbeiten, welche eine Aussenbewirtung über mehrere Monate hinweg gänzlich verunmöglichen, unterstützt und/oder entlastet werden können.

Baustellen sind unangenehm, gerade in der dicht gebauten Altstadt, in welcher der öffentliche Grund rege genutzt wird.

Der Stadtrat versteht, dass die Bauarbeiten rund um das Stadthausgeviert und den Herrenacker für Anwohnerinnen, Besuchende und Gewerbetreibende ein Ärgernis sein können. Und er versteht auch, dass nicht nur einzelne Gastronomiebetriebe sondern auch Detailisten unternehmerisch unter den Baustellen leiden, auch wenn wir alles versuchen, die Auswirkungen so wenig belastend wie möglich zu gestalten.

Dies geschieht durch die Aufrechterhaltung einer möglichst uneingeschränkten Zugänglichkeit der betroffenen Betriebe, aber auch durch möglichst effiziente Baustellenorganisation, so dass die Bauzeit möglichst kurz gehalten werden kann.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass wir schon viel unternommen haben wie Info-Veranstaltungen für die Anrainer, regelmässige schriftliche Infos über den Baufortschritt und die nächsten Phasen, Signaletik, eigene Homepage oder direkte Kontakte mit den Betroffenen.

Wir sind uns aber bewusst, dass bei solchen Baustellen vieles nicht planbar ist und sich immer wieder neue Fragen stellen.

Deshalb sind wir bestrebt, die Kommunikation stetig zu verbessern und zu optimieren.

Warum gibt es zur Zeit in der Altstadt denn so viele Baustellen?

Da geht es nicht darum, dass der Stadtrat die Bevölkerung und das Gewerbe plagen will, sondern es ist ein Zeichen, dass die Stadt in die Attraktivität der Altstadt und zugunsten der Bevölkerung und des Gewerbes in wichtige Infrastrukturen der Grundversorgung investiert. Die Baustellen am Herrenacker und im Stadthausgeviert sind Ausfluss politischer Entscheide der Stimmberechtigten, also demokratisch legitimiert.

Die Sanierung des Stadthausgevierts und des Herrenackers werden eine spürbare Aufwertung der Altstadt bringen.

Und wir werden in den nächsten Jahren noch in zahlreichen Gassen und Plätzen der Innenstadt aufgraben müssen, weil wir ja ermöglichen möchten, dass auch in der Altstadt fossile Heizungen durch Anschlüsse an Wärmeveründe ersetzt werden können.

Nur so schaffen wir es, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Ich erinnere daran, dass auch unsere Vorfahren einmal in dieser Situation waren, als sie die Gasversorgung erstellt haben.

Unsere Generationen erlebt das jetzt, um diese Gasversorgung mit einer klimafreundlichen Komfortwärme- und Kälteversorgung zu ersetzen.

Es geht bei diesen Aufgabungen aber nicht nur um den Aufbau von Wärmeverbünden, sondern auch um die Sanierung der übrigen Werkleitungen, also Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasleitungen. Diese müssen immer mal wieder ajour gebracht werden, damit die zuverlässige Grundversorgung der Bevölkerung  und des Gewerbes durch SH POWER gewährleistet werden kann.

Dass eine solche Baustelle in der Nähe des eigenen Betriebs entstehen kann, ist auch Teil des unternehmerischen Risikos eines jeden Gastronomen.

Dieses Risiko kann und soll die Stadt ebensowenig versichern, wie jeder andere Bauherr.

In vielen Fällen, gerade auf dem Herrenacker, sind weder die Lärmemmissionen noch die Einschränkung der Zugänglichkeit unzumutbar.

Trotzdem haben wir den Gastronomen am Herrenacker die Gebühren für die Boulevardflächen für den Sommer 2022 erlassen.

Einem betroffenen Gastronomen der Stadthausgasse wurde am Salzstadel eine Alternative für den Sommer geboten.

Vor diesem Hintergrund wäre es das falsche Signal, wenn die Stadt nun einen pauschalen Entschädigungsanspruch einräumen würde.

Dies wäre willkürlich und würde einen heiklen und kostspieligen Präzedenzfall darstellen, gerade auch im Hinblick auf die absehbaren Baustellen, welche in den nächsten Jahren im Zusammenhang mit Sanierungsprojekten wie der Bahnhofstrasse, dem Freudenfels, der Kammgarn West oder dem Ausbau des Leitungsnetzes für Wärmeverbünde anstehen.

Es kann jedoch Einzelfälle geben, in denen eine besonders starke Betroffenheit zu erheblichen und messbaren Beeinträchtigungen führt, welche mitunter auch die Existenz eines Betriebs gefährden können.

Der Stadtrat versteht das Postulat auch so, dass dieses mit seiner Einschränkung auf Gastronomiebetriebe, denen die Aussenbewirtung über mehrere Monate hinweg vollständig verunmöglicht wird, nur auf absolute Härtefälle abzielt.

Die Herausforderung ist indes, eine objektive Selektion solcher Fälle vornehmen zu können, damit keine Ungleichbehandlung der Betriebe entstünde.

Der Rechtsdienst der Stadtkanzlei hat analysiert, wie eine solche Betroffenheit juristisch festzustellen wäre.

Vorab ist dabei festzuhalten: Ein Anspruch auf Zuteilung einer Boulevardfläche und auf Nutzung des öffentlichen Grunds besteht in den hier zur Diskussion stehenden Fällen nicht.

Infolgedessen können betroffene Gastronomiebetriebe aus einer allfälligen Verweigerung einer Boulevardbewilligung keine Ersatzansprüche geltend machen.

Und es werden natürlich nur Boulevardflächen verrechnet, die auch tatsächlich genutzt werden können.

Eine Möglichkeit, Schadenersatzansprüche zu stellen ergibt sich aus dem Enteignungsrecht.

Für einen solchen Ersatzanspruch müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Die Anforderungen sind also sehr hoch.

Das gilt nicht nur für die im Postulat angesprochenen Gastrobetriebe, sondern für alle Gewerbebetriebe in der Stadt.

Konkret müssen die vorübergehenden Baueinwirkungen auf den Betrieb in ihrer Art, Dauer und Stärke als übermässig im Rechtssinne qualifiziert werden können. Da spielen vor allem die Länge der Dauer der Beeinträchtigung, die positiven oder negativen Immissionen sowie nachweisbar und kausal durch die Auswirkungen der Baustellen verursachte Umsatzeinbussen etc. eine wichtige Rolle.

Die Beweispflicht liegt bei den Gesuchstellern, welche einen Schadenersatz verlangen.

Nur, wenn alle Kriterien kumulativ vorliegen, kann eine Schadenersatzpflicht der Stadt entstehen.

Letztlich wird auf Gesuch hin jeder Einzelfall konkret und eingehend geprüft werden müssen.

Das gilt auch bei Nichtüberweisung des Postulats.

Eine erste, summarische Prüfung durch den Rechtsdienst der Stadtkanzlei hat ergeben, dass die erforderlichen, anspruchsvollen Voraussetzungen bei kaum einem der aktuell betroffenen Gastronomiebetriebe erfüllt sein dürften.

Aber wie gesagt, müsste das im Einzelfall konkret beurteilt werden. Wir können und wollen das hier nicht vorwegnehmen.

Der Stadtrat erachtet eine Überweisung des Postulats als wenig sinnvoll, denn dies würde Erwartungen schüren, dass es eine generelle Antwort auf das angesprochene Problem gibt, die für alle Betriebe passt.

Dem ist aber nicht so.

Es muss jeder Einzelfall auf Gesuch hin konkret geprüft werden.

Deshalb beantragt der Stadtrat die Umwandlung des Postulats in eine Interpellation.