Zusammenlegung der Friedensrichterämter

Gemäss Art. 9 Abs. 1 des Justizgesetzes vom 09.11.2009 besteht der Kanton aus höchstens vier Friedensrichterkreisen mit je einem Friedensrichteramt. Nach Abs. 2 desselben Artikels setzt der Regierungsrat die Kreise fest, bestimmt deren Hauptorte und weist ihnen die einzelnen Gemeinden zu. Mit der Verordnung über die Friedensrichterkreise vom 21.12.2010 hat der Regierungsrat mit Schaffhausen, Stein, Reiat und Klettgau die Friedensrichterkreise festgelegt. Der Kantonsrat hat am 07.06.2010 und letztmals am 14.01.2013 die Friedensrichterinnen und Friedensrichter gewählt. Nun hat die Praxis der vergangenen 3 Jahre gezeigt, dass diese starre Struktur mit mehreren Friedensrichterkreisen und den vom Kantonsrat festgelegten Pensen den tatsächlichen Verhältnissen kaum mehr entsprechen kann und bei erheblichen Schwankungen der Fallzahlen in den einzelnen Kreisen an ihre Grenzen stösst. So hat der starke Anstieg der Geschäftslast im kleinsten Friedensrichterkreis Stein am Rhein mit einem Pensum von nur 10 Prozent zu einer erheblichen organisatorischen Herausforderung geführt, die kaum mehr sinnvoll bewältigt werden kann. Deshalb fordert das Obergericht als Oberaufsicht über die Justiz des Kantons in seinem Amtsbericht 2013 (S. 6), dass über eine Zusammenlegung der Friedensrichterämter nachgedacht werden sollte. Mit der vorliegenden Motion wird dieser Ball aufgenommen: Eine flexible und zeitgemäss Struktur ist mit einem einzigen Friedensrichterkreis für den ganzen Kanton zu erreichen, so wie das der Regierungsrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Justizgesetzes beim Erlass dieses Gesetzes ursprünglich gefordert hatte. Die starre Regelung stellt für die betroffenen Amtsträger eine unzumutbare Belastung dar und muss schnell verbessert werden, denn sinnvolle Stellvertretungen und Fallübernahmen sind nicht in dem Mass möglich, wie das eigentlich sein müsste.

Pestizidbelastung der Schaffhauser Fliessgewässer

Am 5. März 2014 wurde in den Medien landesweit über die Resultate einer vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebenen Studie berichtet, welche die Pestizidbelastung der Schweizer Fliessgewässer untersuchte. Die Wissenschaftler des Eidgenössischen Wasserforschungsinstituts Eawag wiesen in fünf Flüssen des Schweizer Mittelands über 100 verschiedene Pestizide nach. Davon haben 31 den in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Maximalgrenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter überschritten. Die beteiligten Wissenschaftler waren überrascht über die grosse Zahl der nachgewiesenen Pestizide. In jeder Probe wurden im Durchschnitt 40 Pestizide nachgewiesen. Erstaunlich war auch, dass während der Messperiode von März bis Juli 2012 in dem Mischproben die Werte mehrmals überschritten wurden. Zwei Drittel der nachgewiesenen Stoffe stammen aus der Landwirtschaft.

Auch wenn es in der Schweiz noch keine umfassenden ökotoxikologischen Grenzwerte gibt, welche festlegen, ab welcher Konzentration eine schädigende Wirkung für Flora und Fauna nicht ausgeschlossen werden kann, beunruhigen die Messergebnisse. Beinahe alle Kantone seien in der Lage, eine Bandbreite von mindestens 50 Pestiziden zu analysieren. Aus den Ergebnissen der Untersuchung ergibt sich die Forderung nach einem möglichst optimierten Einsatz von Pestiziden und einer noch stärkeren Konzentration auf den biologischen Landbau.

Die Pro Natura fordert schon lange eine striktere Anwendung der bestehenden Gesetze in der Landwirtschaft. Für sie sei der Befund der Studie erschreckend. Sie hofft nun auf einen nationalen Aktionsplan zur Pestizidreduktion. Ausserdem fordern Naturschutzorganisationen, mit den Ausscheidungen von Gewässerräumen vorwärts zu machen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse stellen sich folgende Fragen:

  1. Wurden die Fliessgewässer im Kanton Schaffhausen auch auf Pestizide untersucht? Gibt es Erkenntnisse über die Pestizidbelastung der Schaffhauser Fliessgewässer?
    Decken sich die Erkenntnisse mit denjenigen der Studie der Eawag?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Problematik?
  3. Naturschutzorganisationen bemängeln die Einhaltung der bestehenden Gesetze beim Pestizideinsatz, insbesondere in der Landwirtschaft. Wie steht es im Kanton Schaffhausen um die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben?
  4. Wie steht es im Kanton Schaffhausen um die Ausscheidung der Gewässerschutzräume?
  5. In der Schweiz ist die Anzahl der Biobetriebe in der Landwirtschaft in den letzten Jahren deutlich gesunken. Wie hat sich das im Kanton Schaffhausen entwickelt?
  6. Welche Massnahmen unternimmt der Kanton, um die Pestizidbelastung der Gewässer zu minimieren?

Steuerausfälle aufgrund Unternehmenssteuerreform II

Seit 01.10.2011 ist die Unternehmenssteuerreform II (USR II) in Kraft. Die Vorlage wurde in einer Volksabstimmung vom Februar 2008 hauchdünn angenommen, nachdem der Bundesrat das Volk mittels falscher Zahlen über die zu erwartenden Ausfälle getäuscht hatte. Die Gesetzesänderung, insbesondere die Einführung des Kapitaleinlageprinzips mit einer grosszügigen Rückwirkungsklausel, verursacht auf allen Staatsebenen massive Steuerausfälle. Bisherige Schätzungen gehen von mehreren Hundert Millionen Franken bis zu mehreren Milliarden allein für die Kantone und Gemeinden aus. Gemäss Antworten des Bundesrates auf Vorstösse im Bundesparlament müssen diese Ausfälle durch die Kantone bezifferbar sein. Im Nationalrat wurden Vorstösse zur Kompensation der erwarteten Steuerausfälle abgelehnt.

Bekannt ist, dass bis zum Ablauf der Meldefrist 4’300 Gesellschaften insgesamt 947 Milliarden Franken Kapitaleinlagereserven für die Geschäftsjahre 1997 – 2011 beim Bund angemeldet haben. 2011 wurden Reserven über 43 Milliarden Franken neu gebildet. Mit Nachzählungen sind es nun rund 1’000 Millliarden (!) Franken Kapitaleinlagereserven.

Allein die in Zug domizilierte Rohstoffhandelsfirma Glencore hat 2011, in einem Jahr, in welchem sie dank Steueroptimierungsmassnahmen keinen Franken Steuern bezahlte, Dividenden über rund 700 Millionen Franken steuerfrei ausge-schüttet und für die folgenden Jahre bereits weitere 13.4 Milliarden Franken steuerfrei ausschüttbare Kapitalreserven angemeldet.

Die erstmals steuerfreien Rückzahlungen im Jahr 2011 beliefen sich auf 34 Milliarden Franken. Auch im Kanton Schaffhausen domizilierte Unternehmen wie IVF Hartmann AG oder Georg Fischer AG nutzen unterdessen die Möglichkeit, steuerbefreite Kapitaleinlagen statt steuerpflichtige Dividenden aus den Gewinnen auszuschütten. Von diesen steuerbefreiten Ausschüttungen profitieren auch Steuerpflichtige im Kanton Schaffhausen.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie viele ausschüttbare, steuerbefreite Kapitaleinlagen wurden durch im Kanton Schaffhausen domizilierte Unternehmen beim Bund bisher angemeldet? Wie viele Unternehmen haben davon Gebrauch gemacht?

  2. Wie viele steuerbefreite Kapitaleinlagen wurden durch im Kanton Schaffhausen domizilierte Unternehmen bereits ausgeschüttet?
  3. Wie hoch sind die durch die Unternehmenssteuerreform II bisher verursachten Steuerausfälle für den Kanton Schaffhausen und wie hoch für dessen Gemeinden? Mit welchen Ausfällen ist in Zukunft noch zu rechnen?

Ausbildungsplätze bei steuerbefreiten Unternehmen

Bei  der Diskussion über die Personenfreizügigkeit und der hohen  Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften wird immer wieder darauf hingewiesen,  dass es auf dem hiesigen Arbeitsmarkt an ausgebildeten  Fachkräften in genügender Anzahl  fehle. Die damit verbundenen  Rekrutierungsschwierigkeiten haben ihren Ursprung auch darin, dass in  mehreren Branchen zu wenig eigene Fachkräfte ausgebildet werden.  Deshalb sind auf verschiedenen  Ebenen Bestrebungen im Gange, diese Problematik anzugehen (Bundeszuständigkeit für Ärzteausbildung, Bevorzugung von  Lehrlingsausbildnern im Submissionswesen etc.).
In den vergangenen Wochen wurde in verschiedenen Medien darauf hingewiesen, dass sich vor allem internationale Unternehmen in der Schweiz mit der Lehrlingsausbildung schwer tun. Grosse Firmen wie Clariant oder Glencore bieten keine einzige Lehrstelle an.  Und  das sind offenbar keine Einzelfälle.  Eigene Fachkräfte auszubilden kostet Geld, was im Widerspruch zur Gewinnmaximierung stehen  kann. Wenn sich  international tätige Konzerne in
unserem Land aber um die Ausbildung von Lehrlingen foutieren, ist das  problematisch, zumal sie von den guten Rahmenbedingungen wie z.B.  Steuerbefreiungen profitieren. Ein  Indikator für ein gut integriertes Unternehmen ist unter anderem die Zahl der Lehrlinge.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie steht es um die Fachkräfteausbildung resp. Lehrlingsausbildung in den  Unternehmen, welche in den letzten 10 Jahren im Kanton Schaffhausen neu  angesiedelt worden sind? Wie viele Ausbildungsplätze/Lehrsteilen bieten diese  Firmen an?
  2. In den Leistungsvereinbarungen, die im Zusammenhang mit den  Steuerbefreiungen über 10 Jahre mit Unternehmen (nicht nur internationalen) abgeschlossen werden, finden sich auch Anforderungen bezüglich der Anzahl  Arbeitsplätze. Warum werden keine Vorgaben bezüglich Ausbildungsplätzen gemacht? Wie stellt sich die Regierung dazu, ab einer gewissen Grösse eines Unternehmens, künftig auch solche Vorgaben zu machen?