SH POWER in städtischer Hand behalten

Mit Datum vom 22. August 2018 hat Grossstadtrat Mariano Fioretti ein Postulat mit dem Titel «Zusammenführung SH POWER und EKS ernsthaft prüfen» eingereicht.

Er lädt darin den Stadtrat ein, in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat eine Zusammenführung und verschiedene Zusammenarbeitsformen zwischen den städtischen Werken SH POWER und der EKS AG zu prüfen und dem Grossen Stadtrat Bericht und Antrag zu unterbreiten.

Gerne nehme ich im Namen des Stadtrats Stellung zum Postulat:

Ich werde mich zuerst mit der Ausgangslage, also dem „Stand heute“ und den laufenden Kooperationen befassen. Danach gehe ich auf die politische Diskussion ein und werde mich folglich zur Idee einer Zusammenführung äussern, bevor ich abschliessend das Fazit des Stadtrats ziehe.

Zuerst also zur Ausgangslage:

SH POWER und die Stadt sind an einer engen und guten Zusammenarbeit mit der EKS AG interessiert, pflegen diese und werden diese auch künftig pflegen, wo immer sie sinnvoll ist.

Es gibt bereits heute eine lange Liste von Kooperationsprojekten, die laufen oder in Prüfung sind.

Das geht über Smart-Metering, Pikettdienst, Koppelung der Betriebsfunkanlagen, die öffentliche Beleuchtung, Werkvorschriften, Infoveranstaltungen für Elektroinstallateure, Umbauarbeiten an Photovoltaikanlagen und Umspannwerken, Wartung von Anlagen bei der VBSH, die Windprojekte Chrobach und Verenafohren oder die gegenseitige Unterstützung beim Leitungsbau.

Die Liste, die ich Ihnen verteilen liess, zeigt die Faktenlage. Sie ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere Projekte, die geprüft werden, aber noch nicht kommuniziert werden können. Wie Sie sehen, läuft die Kooperation zwischen SH POWER und EKS AG bereits heute bestens.

Weiter gilt es einleitend ein Missverständnis zu klären, welches sich aus der Postulatsbegründung ergeben kann.

Der Postulent schreibt, EKS AG und SH POWER würden die gleichen Dienstleistungen anbieten. Diese Aussage ist unvollständig und darum nicht korrekt.

Die EKS AG ist ein kantonales Stromhandelsunternehmen mit eigenem Netz.

SH POWER ist hingegen viel breiter aufgestellt. Sie ist nicht nur wichtige Grundversorgerin im Strom- und Gasbereich, sie betreibt hierzu Netze und ist auch Stromproduzentin mit dem Kraftwerk am Rhein. Zudem betreut sie die städtische Trinkwasserversorgung, Trinkwasserversorgungen anderer Gemeinden und neu die städtische Siedlungsentwässerung.

Abgestimmt auf den städtischen Energierichtplan, soll SH POWER künftig auch für die Wärme- und Kälteversorgung in der Stadt verantwortlich zeichnen und als Infrastrukturanbieter smarte städtische Anwendungen und intelligente Netze ermöglichen. Das wird Gegenstand des Entwurfs zur neuen Eignerstrategie bilden, die Ihnen nächstens vorgelegt wird.

Zusätzlich hält SH POWER über die Stadt ein umfangreiches Beteiligungsportfolio in den Bereichen Telekommunikation und Energie-Contracting sowie zusammen mit anderen Stadtwerken für erneuerbare Energien, Gastransport und Gashandel. Als Aktionärin der Swisspower AG ist sie schweizweit mit den diversen anderen Stadtwerken verbunden. Wir sprechen heute also über zwei sehr unterschiedliche Unternehmen, welche aber – wie wir gesehen haben – dort wo es sinnvoll ist auch miteinander kooperieren.

Nun zum Postulat an sich und damit zur politischen Seite:

Ausgangslage für die Diskussionen auf politischer Ebene in Kanton und bei der Stadt bildete das Projekt «gemeinsame Netzgesellschaft».

Vor 2 Jahren erklärte sich der Stadtrat bereit, die Realisierung einer gemeinsamen Netzbetriebsgesellschaft im Bereich Strom zu prüfen.

Die Ergebnisse dieser Prüfung wären die Basis dafür gewesen, mit den zuständigen Gremien – sprich Verwaltungskommission und Grosser Stadtrat – zu diskutieren, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine solche gemeinsame Netzgesellschaft für die Stadt in Frage gekommen wäre.

Im Gegensatz zur Stadt resp. zu SH POWER zeigten sich EKS AG und EKT AG für diesen «Start im kleinen Setup» mit Konzentration auf die gemeinsame Kernkompetenz «Stromnetz» nicht bereit. Stattdessen verfolgte der Kanton zusammen mit der EKT AG die Gründung einer Netzbetriebsgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft, in die sämtliche Aktivitäten von SH POWER, EKT AG und EKS AG hätten eingebracht werden müssen. Dies hätte zu einer Aushöhlung von SH POWER geführt, was nie die Zielsetzung der Stadt war, weshalb sie vom Projekt Abstand nahm.

Der Stadtrat hat schon mehrfach über diese Abläufe und die Haltung der Stadt kommuniziert. Ich verzichte darauf, diese heute zu wiederholen und verweise hierzu auf die Antwort des Stadtrats vom 26.06.2018 auf die Kleine Anfrage Fioretti «Ist der Stadtrat wirklich der Meinung, dass eine Zusammenarbeit zwischen EKS und SH POWER keinen Sinn macht?». Darin hat sich der Stadtrat dazu bekannt, die gute Zusammenarbeit der Städtischen Werke SH POWER mit der EKS AG fortzusetzen und bei Bedarf zu intensivieren. Hierzu gehören in erster Linie die Erweiterung der bestehenden und der Abschluss von neuen Zusammenarbeitsverträgen. Dazu habe ich Ihnen eingangs eine lange Liste von Kooperationsprojekten präsentiert.

Für die Prüfung von Zusammenarbeitsmodellen, welche die Strukturen und Eigentumsverhältnisse tangieren, hat der Stadtrat dem Regierungsrat anlässlich eines Treffens vom 29. Mai 2018 die Rahmenbedingungen mitgeteilt. Diese Rahmenbedingungen finden Sie ebenfalls in der Antwort des Stadtrats vom 26. Juni 2018 auf die vorerwähnte Kleine Anfrage von Mariano Fioretti.

Die Prüfung einer gemeinsamen Netzbetriebsgesellschaft Strom steht für EKS AG wie für SH POWER aktuell nicht mehr zuoberst auf der Prioritätenliste. Wann das Thema wiederaufgenommen wird, sollten wir den beiden Unternehmen überlassen. Sie können am besten einschätzen, wann Notwendigkeit dafür besteht und wann der richtige Zeitpunkt dafür gekommen ist.

Mittlerweile wurde das Postulat, über welches wir heute sprechen, von den Entwicklungen auf kantonaler Ebene überholt: Am 5. November 2018 hat der Kantonsrat das Postulat Nr. 2017/6 von Markus Müller vom 15. August 2017 mit dem Titel «Sinnvolle Zusammenarbeit zwischen EKS und SH POWER» auf Antrag des Regierungsrates als erledigt abgeschrieben und damit zum Ausdruck gebracht, dass auch von Seite Kantonsrat eine Zusammenführung dieser beiden unterschiedlichen Unternehmen nicht weiter zu verfolgen ist.

Dabei hat der Regierungsrat auch ganz unmissverständlich festgehalten, dass eine Überführung der EKS AG in eine öffentlich-rechtliche Rechtsform für den Kanton nicht in Frage komme. Zudem hat der Kanton einen Teil der EKS AG an die Elektrizitätswerke Thurgau AG verkauft. Eine Zusammenführung würde also auch dazu führen, dass die Schaffhauser Bevölkerung nicht mehr alleine über ihre Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser entscheiden könnte, sondern einen Teil dieser Entscheidungsbefugnisse mit dem Kanton und einer ausserkantonalen, privaten Aktiengesellschaft teilen müsste. Dasselbe gilt für die Ablieferungen von SH POWER an die Stadt, die jedes Jahr mehrere Milionen Franken betragen. Ebenso unrealistisch ist es, zu erwarten, der Kanton habe ein Interesse, die EKS AG, die ebenfalls erfolgreich unterwegs ist und dem Kanton jedes Jahr Dividenden ausschüttet, der Stadt abzugeben.

Aus all diesen Gründen macht es keinen Sinn, einen Vorstoss für eine Zusammenführung von SH POWER und EKS AG auf städtischer Ebene zu überweisen, zumal sich die städtischen Stimmberechtigten auch schon einmal klar gegen eine Verselbständigung der Städtischen Werke in eine Aktiengesellschaft ausgesprochen haben. Dies gilt es zu respektieren.

Die gut funktionierende Zusammenarbeit der beiden Unternehmen soll nicht durch politische Diskussion über Fusionen oder Teilzusammenlegungen weiter belastet werden. Solche politischen Aufträge sorgen für grosse Unruhe und Besorgnis bei den Mitarbeitenden und bringen aufwändige Reibungsverluste auf politischer Ebene.

Und die beiden Organisationen haben zu unterschiedliche Aufgaben, sind zu unterschiedlich in ihren Strukturen und in ihrer politischen Einbettung bei ihren jeweiligen Eigentümern, als dass solche Diskussionen zielführend wären.

SH POWER ist überdies eingebettet in den Verbund der Stadtwerke bei der Swisspower AG, wo das grosse Know How für die Zukunft der Querverbundsunternehmen der Städte zu finden ist und das soll auch so bleiben. Die Querverbundsunternehmen der Städte sind auch gut für eine allfällige Marktliberalisierung gerüstet. Das zeigen die Erfahrungen aus Deutschland. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass in vielen Kantonen städtische Querverbundsunternehmen erfolgreich neben kantonalen Elektrizitätsunternehmen existieren. Niemandem käme es in diesen Kantonen in den Sinn, die Fusion oder Teilzusammenlegungen dieser Organisationen zu fordern, auch nicht in kleinen Kantonen.

Als Grundversorgerin mit einem Netzmonopol und als erfolgreiches Querverbundunternehmen erbringt SH POWER Dienstleistungen, die zum Service Public gehören und darum sinnvollerweise nahe an den demokratischen Entscheidungsprozessen ihrer Eigentümerin Stadt bleiben.

Wir haben mit SH POWER ein erfolgreiches städtisches Querverbundsunternehmen mit ca. 160 motivierten und qualifizierten Mitarbeitenden und einer neuen Führung, die einen super Job machen. Darauf sollten wir stolz sein und sie jetzt mit einer zeitgemässen Eignerstrategie zukunftsfähig zu positionieren. Der Stadtrat ist überzeugt, dass SH POWER uns noch viel Freude bereiten wird.

Ich fasse zum Schluss nochmals zusammen:

Eine Zusammenführung SH POWER und EKS AG macht aus folgenden Gründen keinen Sinn:

  1. Die beiden Unternehmen sind unterschiedlich betreffend Rechtsform, Strukturen und Aufgabenbereich;
  2. SH POWER braucht weder aus wirtschaftlicher noch aus politischer Sicht eine Zusammenführung mit der EKS AG;
  3. Die Prüfung einer Zusammenführung von SH POWER und EKS AG hat sich auf kantonaler Ebene politisch erledigt.

Was die Kooperation betrifft, so können SH POWER und EKS AG in ihren jetzigen Strukturen und mit den aktuellen Eigentumsverhältnissen viele Bereiche gemeinsam angehen, wollen das und machen das auch, zum Vorteil für Kanton und Stadt.

Beide Seiten sind gewillt, diese Zusammenarbeit fortzuführen und, wo sinnvoll, weiter zu intensivieren. Dafür braucht es keinen zusätzlichen politischen Vorstoss.

Der Stadtrat beantragt Ihnen deshalb, das Postulat nicht zu überweisen oder dem Postulenten, seinen Vorstoss in eine Interpellation umzuwandeln.

SPD in Singen – 125 Jahre jung

Singen. Zum Neujahrsempfang des SPD-Ortsvereins Singen konnte Hans-Peter Storz im Jubiäumsjahr am Sonntagabend zahlreiche SPD-Mitglieder und Gäste in der Färbe begrüßen, deren Geschichte selbst eng mit der seinerzeitigen Unterstützung durch SPD-OB Friedhelm Möhrle und vor allem Heinz Rheinberger für die SPD-Rathausfraktion verbunden bleibt. Storz kündigte für den 8.November 2019 einen Großen Festakt und Ehrungen zum 125jährigen Bestehen der örtlichen SPD im Bürgesaal des Rathauses an. Die Singener Innenstadt hört exakt am 19. Februar, so Storz, nochmals die erste Rede einer Frau in einem demokratisch gewählten deutschen Parlament, am 19. Januar 1919 vorgetragen von Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, SPD-Abgeordnete und Kämpferin für das Frauenwahlrecht, welches einen Monat zuvor von 17 Millionen Frauen erstmals wahrgenommen werden konnte. Marie Juchacz ist auch ein Stück am 22.Januar in der Färbe gewidmet, so Storz.

Heute nun überbrachte OB Bernd Häusler herzlich-spontane Grüße der Stadt und unterstrich, wieviel die „arbeitende, soziale Stadt Singen“ seit ihrem „rasanten Aufstieg“ durch Eisenbahn und Industrie den Sozialdemokraten seit 1894 zu verdanken habe. Häusler erinnerte an deren schwierige Zeiten im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, in der Nazizeit, als die SPD-„Volksstimme“ mitsamt der Freien Presse verboten wurde, die Verfolgung begann. Nach dem Krieg habe die SPD besonders viel für soziale Gerechtigkeit getan und aktuell mit dem Mindestlohn ein wichtiges Ziel erreicht. „Eigentlich sind wir auf Rosen gebettet“, so der OB, dies stehe unter Verantwortung beider großen Volksparteien. Der aktuellen AfD-Forderung nach einem Dexit, dem Austritt Deutschlands aus der EU, attestierte er „vollkommenen Blödsinn“, von dem man sich nicht „schalu machen“ lassen, sondern weiterhin positiv arbeiten solle. Er hoffe jedenfalls, so der Rathauschef, dass auch die SPD Singen „für ihre  Arbeit der letzten Jahre und Jahrzehnte“ ihren verdienten Lohn bekomme, hoffe auf Frauen, die mitmachen und freue sich „auf ein rauschendes Fest“ am 8. November.

Stadtpräsident Peter Neukomm aus Schaffhausen, Gründungsmitglied des Internationalen Städtebundes Bodensee und vielfältig mit Singen aktiv verbunden, unterstrich für seine SP die einzigartige, gut 114jährige Verbundenheit und bewährte Freundschaft mit den Singener Sozialdemokraten über Ländergrenzen hinweg, erinnerte an den großen, bis heute einmaligen Landesstreik in der Schweiz vor 100 Jahren, mit dem der Sozialstaat im Nachbarland begründet wurde: 48-Stunden-Woche, Alters- und Invalidenversicherung, Frauenwahlrecht, Verhältniswahlrecht. „Viele Menschen scheinen mittlerweile vergessen zu haben“, so Neukomm, „was wir in Europa an Sozial- und Rechtsstaat erkämpfen und erreichen konnten“, dass immer wieder für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Chancengleicheit eingetreten wurde, zudem für den ökologischen Umbau. Aktuelle rechtspopulistische Bewegungen seien „nicht in der Lage“, wichtige Probleme nachhaltig zu lösen, „eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen“ sei durch diese Art der Politik, „die auf Hass, Ängsten und haltlose Versprechungen gründet“, einfach nicht möglich. Er rief die SPD Singen auf, keinesfalls zu verzagen sondern „mit Herzblut und langem Atem“ weiterhin für eine gerechtere, soziale und solidarische Welt zu kämpfen.

Diesen Appell richtete auch SPD-Kreisvorsitzender Tobias Volz an die Versammelten, der beispielhaft die aktuelle Rentensicherung und die Beschlusslage zur Bekämpfung von Kinderarmut durch die SPD in Berlin hervorhob. Er hofft ebenfalls auf eine stärkere Beteiligung von Frauen und unterstrich, dass gerade die Jugend „Aufbruch und Frieden in Europa“ möchte, dass noch vieles getan werden müsse, damit es die nächste Generation besser habe.

Dietmar Johann, Alt-SPD-Gemeinderat schilderte magische Ereignisse aus der reichhaltigen, lokalen SPD-Geschichte, erinnerte an den legendären Besuch August Bebels am 4.August 1895 auf dem Gelände der Hohentwielgaststätte, dem erhebliche Bestechungsversuche und Drohungen des württembergischen Königshauses gegenüber dem Wirt vorangegangen waren, der das Fest absagen sollte, aber standfest blieb und somit 3000-4000 SPD-Aktiven ermöglichte, Bebel zu hören.

Ortsvereinsvorsitzender Stefan Dierking zeigte im lebendigen Dialog mit Hans-Peter Storz den unstillbaren historischen Drang der SPD zur Verbesserung der Lage, so Frauenwahlrecht, so Mindestlohn, Bildung, Kitas, Überwindung von HarztIV, Stärkung der Gewerkschaften, aber auch den Hang zu Disput, zu streitigen Diskussionen, was nicht immer leicht sein. Aber in Richtung Kommunal-und Europawahl wolle man dem gefährlichen Trend nach Rechts eigene Werte und Taten entgegensetzen, für eine solidarische Gesellschaft ohne Ausgrenzung werben.

Daniela Keiser erhält den Georg Fischer-Preis der Stadt Schaffhausen

Liebe Daniela Keiser, liebe Stiftungsratsmitglieder, sehr geehrte Gäste

Ich freue mich, Sie heute in meiner Funktion als Präsident der Stiftung Georg Fischer Preis der Stadt Schaffhausen begrüssen zu können. Schön, dass Sie am ersten Adventssonntag den Weg in unser Museum zu Allerheiligen gefunden haben.

Der Georg Fischer-Preis der Stadt SH ist der wichtigste Kulturpreis der Stadt Schaffhausen und mit 15’000 Franken dotiert. Er wird in der Regel alle zwei bis drei Jahre an Kulturschaffende mit Wirkungs- oder Her-kunftsort Schaffhausen verliehen und zwar „in Anerkennung besonderer künstlerischer Leistungen“, wie es im Stiftungszweck heisst.
Für die Preisvergabe sind zusammen mit mir zusammen folgende Stif-tungsräte verantwortlich:
– unser Vizepräsident Roland Gröbli, Generalsekretär der Georg Fischer AG
– Ursula Stamm, Buchhändlerin und Mitorganisatorin der SH-Buchwochen
– Bea Schäfli, Unternehmerin und Vizepräsidentin Kunstverein
– Dr. Daniel Leu, Bio-Chemiker/Coach
– und unser Quästor Jens Lampater, Leiter städtischer Kulturdienst.

Dieses Jahr spricht der Stiftungsrat mit dem Preis der 1963 in Neuhausen am Rheinfall geborenen Daniela Keiser seine Anerkennung für ihre bemerkenswerten Leistungen als Konzept- und Installationskünstlerin aus.
Sie wohnt und arbeitet heute in Zürich und konnte sich mit ihrem Werk national und international einen Namen machen.
Letztes Jahr ist sie für ihr Schaffen vom Bundesamt für Kultur mit dem Grand Prix Kunst ausgezeichnet worden.

Daniela Keiser hat an der Hochschule für Gestaltung und Kunst in Basel sowie an der Hochschule der Künste in Zürich studiert.
Seit 2008 lehrt sie an der Hochschule der Künste Bern.
Verschiedene Atelier- und Auslandaufenthalte haben sie u.a. nach London, Paris, New York, Berlin, Kairo und in die Türkei geführt.

Mit ihrem Werk hat sie sich vor allem auf Fotografie und Sprache konzentriert, die sie in unterschiedliche Ausstellungs- und Präsentationsformate übersetzt.
Damit ist sie in diversen öffentlichen Sammlungen vertreten, so im Fotomuseum Winterthur, im Museum für Gegenwartskunst Basel und in der Schweizerischen Nationalbibliothek Bern.
Aktuell und noch bis 22.12. stellt sie unter dem Titel „Dear All“ in der Galerie Stampa in Basel aus.

Es gibt viele gute Gründe, weshalb die Ausgezeichnete heute den Georg Fischer Preis der Stadt SH erhält. Diese Gründe kann Ihnen anschliessend Madeleine Schuppli viel fachkundiger erläutern. Ich danke ihr an dieser Stelle ganz herzlich, dass sie sich bereit erklärt hat, heute die Laudatio zu halten.

Madeleine Schuppli hat Kunstgeschichte, Klassische Archäologie und Kirchengeschichte an den Universitäten Genf, Hamburg und Zürich studiert und einen Master of Advanced Studies in Kulturmanagement an der Universität Basel erworben.
Von 2000 bis 2007 hat sie als Direktorin des Kunstmuseums Thun gewirkt.
Seit 2007 ist leitet sie Direktorin das Aargauer Kunsthaus.
Unter ihrer Leitung sind attraktive Ausstellungen und Veröffentlichungen realisiert worden, u. a. zu Fiona Tan oder Sophie Taeuber-Arp.

Leistungsbezogene Lohnsummenentwicklung dringend nötig

Der Stadtrat stellt Ihnen den Antrag, die Lohnsummenentwicklung für 2019 auf 1.25% festzulegen.
Bevor ich den Antrag als Personalreferent noch kurz begründe, möchte ich, auch zuhanden der Medien, wieder einmal den Mecano erklären, damit wir morgen – sollte der Rat dem Antrag des SR folgen – nicht wieder in der Zeitung lesen müssen, alle städtischen MA würden 1.25% mehr Lohn erhalten. So war es nämlich nach dem Budgetentscheid des Kantonsrats vom 19.11.2018 für das kantonale Personal zu lesen.

Nur die Verwendung der Lohnsummenerhöhung für teuerungsbedingte Lohnanpassungen, eine sog. generelle Lohnsummenentwicklung, kommt allen MA zugute und erhöht die Lohnbänder prozentual. Ein solcher Teuerungsausgleich ist im Jahr 2019 nicht geplant, weder beim Kanton noch bei der Stadt und dies, obwohl die massgebliche Teuerung um 1.3% angestiegen ist. Massgebende Indexbasis bildet dabei der Landesindex vom Dezember 2015. Weil abzusehen ist, dass die Teuerung weiter zunehmen wird, soll die Frage der teuerungsbedingten Lohnanpassung für die Lohnrunde 2020 wieder angeschaut werden. Das haben wir auch der Personalkommission in Aussicht gestellt.

Wird die Lohnsummerhöhung nur für individuelle resp. leistungsbedingte Lohnanpassungen verwendet, wozu sich der SR bisher in der Budgetdebatte bekannt hat, was von ihm aber noch definitiv zu entscheiden ist, gelangen nicht alle MA in den Genuss einer Lohnerhöhung und schon gar nicht im Umfang von 1.25%. Vielmehr wird der Betrag von 1.25 % der Lohnsumme an jene verteilt, die im Rahmen der MA-Beurteilung eine gute bis sehr gute Quali erhalten haben (1 – 3). Die Lohnerhöhung für die einzelnen MA hängt dann davon ab, wie gut die Quali ausgefallen ist und wo sie im Lohnband positioniert sind (a – d). Darüber hinaus spielen auch noch die angewandte Lohnentwicklungsmatrix und Lohnberechnungsformel eine Rolle.

Der Stadtrat hat als Arbeitgebervertreter gegenüber dem Personal eine Verantwortung und nimmt diese auch wahr. Dazu gehört auch, dass er im Hinblick auf die Budgetierung die PEKO als Sozialpartnerin, welche die Interessen der MA vertritt, konsultiert. Diese Konsultation fand am 5. Juli 2018 statt. Die PEKO beantragte dabei dem SR für die Budgetierung 2019 insbes. eine
• individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.5 % sowie
• 1 zusätzlichen Ferientag für alle.

Im Hinblick auf die Lohnsummenentwicklung hat der SR im Sinne von Art. 19 PG alle massgeblichen Aspekte zu berücksichtigen versucht.
Welche fielen dabei besonders ins Gewicht?

Zuerst zur Wirtschaftsentwicklung: Die Schweizer Wirtschaft hat sich erholt und die Teuerung zieht an. Die Expertengruppe des Bundes erhöhte ihre Prognose für das BIP-Wachstum 2018 deutlich von 2,4 % auf 2,9 %. Die gute internationale Wirtschaftslage kurbelt den Aussenhandel an, und die Unternehmen investieren kräftig. Für 2019 wird unverändert ein solides BIP-Wachstum von 2,0 % erwartet. Das hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken und es herrscht ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Nach einem Reallohnverlust im 2017 sehen die Prognosen wieder positivere Lohnentwicklungen für 2019.

Die Lohnsummenentwicklungen bei den meisten öffentlichen Arbeitgebern werden nächstes Jahr in einer Bandbreite von 0.5 – 1.5 % liegen. Angesichts der steigenden Teuerung und der Erhöhung der KK-Prämien wird dem Personal aber nicht wirklich viel davon im Portemonnaie bleiben.

Für die Stadt sind konkurrenzfähige Löhne sehr wichtig. Für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit ist sie auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Hierzu auch marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt.
Um Aussagen über die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten, vergleicht die Stadt über ein spezialisiertes Unternehmen systematisch Löhne von MA mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir vor allem bei den jüngeren MA bis 49 Jahre ein Problem haben. Deshalb haben wir bei den 18 – 29-jährigen – wenig überraschend – auch eine sehr hohe Fluktuationsrate von über 20% im letzten Jahr. Dabei wäre es im Hinblick auf die demografische Entwicklung wichtig, dass diese Mitarbeitenden an Bord bleiben.

Damit gute Leistungen spürbar honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, muss mindestens 1 % der budgetierten Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung stehen (vgl. auch Vorlage Regierungsrat vom 06.09.2016 16-112).
Wenn wir nicht 1 % plus einsetzen, wird der Rückstand zu den Konkurrenten im Arbeitsmarkt immer grösser und es passiert das, was wir in der Vergangenheit mehrfach hatten, dass die bescheidenen Entwicklungsschrittchen beim Lohn bei Leistungsträgern durch KK-Prämienerhöhungen und höhere Abzüge bei der PK überkompensiert wurden. Dann haben die Mitarbeitenden bald weniger im Portemonnaie als bisher.

Die bereits äusserst angespannte Situation wird sich in allen Bereichen aufgrund der Altersstruktur der MA und der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. In den nächsten Jahren wird es altersbedingt zu vielen Abgängen kommen. Rund 43% des Personals der Stadt Schaffhausen befindet sich im Alter zwischen 50 und 65 Jahren. Damit verschwindet in den nächsten Jahren viel Know-how. Wenn die Löhne nicht einigermassen marktkonform sind, können diese Stellen nicht mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitenden ersetzt werden. Mehr dazu lesen Sie schon bald in der Antwort des SR zur KA Fioretti «Ist die Fluktuation der städtischen MA wirklich ein Problem?» vom 26.06.2018, die Ihnen nächstens zugehen wird.

Dass die bestehenden Löhne auf einem konkurrenzfähigen Niveau liegen, ist auch deshalb von grosser Bedeutung, weil bei der Lohnfestlegung von neuen Mitarbeitenden auf die internen Lohnstrukturen Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere neue jüngere Personen sollen nicht höher entlöhnt werden als bisherige, erfahrene jüngere Mitarbeitende.

Das aktuelle Budget bei der Erfolgsrechnung liegt im Streubereich eines ausgeglichenen Ergebnisses. Wir können und müssen uns darum eine spürbare Lohnsummenentwicklung leisten (Art. 19 PG).

Zudem erinnere ich Sie daran, dass der Kantonsrat beschlossen hat, zugunsten des kantonalen Personals im 2019 auch eine individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.25 % zu gewähren. Davon betroffen sind auch die städtischen Lehrer. Unser Finanzreferent hat darauf hingewiesen. Wenn die Stadt ebenfalls 1.25 % der Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungen einsetzt, hätten wir hier eine Parallelität.

Fazit:
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds und der erwarteten positiven konjunkturellen Entwicklungen, der sich weiter verschärfende Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften und der – bezüglich Löhne – eingeschränkte Konkurrenzfähigkeit der Stadt auf dem Arbeitsmarkt und aufgrund der vergangenen guten Jahresergebnissen mit zurückhaltender Lohnentwicklungen beantragt der SR eine Lohnsummenerhöhung von 1.25 % zuzustimmen. Diese entspricht einem Betrag von Fr. 984’000.

Verfahren gehen zu lange – Obergericht braucht mehr Ressourcen

Ich spreche als Mitglied der Justizkommission zu den Streichungsanträgen der GPK beim Obergericht und bei der KESB, die ich schlicht verantwortungslos finde. Ich bin froh, dass der Präsident der Justizkommission und der Volkswirtschaftsdirektor Klartext gesprochen haben.

Die „Hilferufe“ der Aufsicht über die Justiz sind im Amtsbericht 2017 an mehreren Stellen unübersehbar:
Bei der KESB steht auf S. 16 und 17 im Zusammenhang mit den nicht mass-nahmegebundenen Geschäften und mit den Kinderunterhaltsverträgen, dass „diese Aufgaben mit den bisherigen Stellenpensen nicht mehr zu bewältigen sind resp. nicht zeitgerecht erledigt werden können.“
Beim Obergericht finden sich die Warnungen im Zusammenhang mit den massiv zugenommenen Strafrechtsbeschwerden und den Sozialversicherungsfällen insbes. auf S. 20. „Aufgrund der hohen Geschäfts- und Pendenzenlast bei stetig steigenden Fallzahlen reichen die Personalressourcen nicht mehr aus, um die Geschäfte zeitgerecht bewältigen zu können. (…) Eine deutliche Erhöhung des juristischen Personals ist unumgänglich, um die Pendenzenlast nachhaltig abzubauen und Verfahrensverzögerungen künftig vermeiden zu können.“

„Schaffhauser Justiz ächzt unter Arbeitslast“. Das war der Titel der SN vom 27.04.2018 über den Amtsbericht 2017 des Obergerichts. Er nimmt Bezug auf die Hilferufe des Obergerichts zur Überlastung der SH-Justiz. Die Fallzahlen sind 2017 einmal mehr massiv in die Höhe geschnellt und eine Trendwende im 2018 ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil. Bei den Sozialversicherungsfällen beim Obergericht wurde der Stand 2017 bereits wieder überschritten und das Jahr ist noch nicht zu Ende.
Die vom Obergericht und dem Regierungsrat beantragten zusätzlichen Stellenprozente – es geht nur um 0.9 beim Obergericht und 2.3 bei der KESB – braucht es dringend, um die Funktionsfähigkeit dieser Behörden zu gewährleisten.
Die Verbesserung der Ressourcen bei den Gerichtsschreibern ist zwar positiv, genügt aber nicht. Wir haben jetzt das Glück, dass alle 3 nebenamtlichen Oberrichter bereit sind, ihr Pensum um 30% aufzustocken. Damit werden auch nicht zwei Klassen von Oberrichtern entstehen.
Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Kurt Zubler vom 15.01.2018 hat der Regierungsrat aufgezeigt, wie dramatisch die Situation ist:
„2017 haben sich die Neueingänge um 11 % erhöht. Auffällig ist der massive Anstieg im Sozialversicherungsrecht (+45%) und bei den Beschwerden in Strafsachen (+22%). Die Erledigungen lagen 2017 mit 351 Fällen im Durchschnitt der Vorjahre, was für das weitgehend neu zusammengesetzte Gericht ein gutes Ergebnis ist. Die massive Zunahme an Neueingängen konnte mit den bestehenden personellen Ressourcen trotz des grossen Einsatzes aller Mitarbeitenden nicht mehr bewältigt werden. Die Zahl der Pendenzen stieg deshalb um 19 % oder 57 Fälle auf 352 pendente Verfahren.“
Und weiter: „Es ist davon auszugehen, dass die Geschäftslast auch in den nächsten Jahren hoch bleiben, wenn nicht weiter zunehmen wird. Das Obergericht hat alle internen Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe, zum sparsamen Einsatz personeller Ressourcen und zur Beschleunigung der Verfahren ausgeschöpft. Die dramatisch angestiegene Geschäftslast beim Obergericht kann mit den vorhandenen Richterstellen schlicht nicht mehr bewältigt werden, ohne dass es zu deutlichen Verzögerungen kommt, die mit dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nicht mehr zu vereinbaren sind. Die Dauerbelastung und die damit verbundene Stresssituation wirken sich auch negativ auf die Mitarbeitenden aus.“

Bereits hat es wegen Verfahrensverzögerungen Rügen des Bundesgerichts abgesetzt. Wenn wir dem Antrag der GPK folgen, laufen wir in ein erhebliches Risiko: Denn wenn wir im Wissen um diese Problematik nicht handeln, wird der Kanton irgendwann haftbar. Da geht es unter Umständen dann um ganz andere Beträge als die bescheidenen, die im Budget der Regierung beantragt sind.

Ich spreche hier nicht nur als Kantonsrat, sondern auch als Vertreter der Stadt: Als Arbeitgeberin sind wir von der viel zu langen Verfahrensdauer im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht betroffen. Auch für die kranken Mitarbeitenden ist das eine Zumutung und unerträglich. Unterdessen sind wir im Vergleich der Verfahrensdauer im Sozialversicherungsrecht auf den zweitletzten Platz der Schweiz abgerutscht!

Grossen Schaden richtet auch die viel zu lange Verfahrensdauer bei Bauprozessen an. Dass diese für Investoren und Bauwillige unterdessen auf einem kaum mehr erträglichen Mass liegt, hat sich offenbar schon landesweit herumgesprochen. Das schreckt je länger je mehr potenzielle Investoren ab und schadet unserem Kanton wie unserer Wirtschaft.

Dass die GPK-Mehrheit das mit ihren Anträgen bewusst in Kauf nimmt, finde ich höchst bedauerlich. Ich hoffe hier auf die Vernunft des Rates.
Das muss dringend korrigiert werden.
Dasselbe gilt für die Verfahren bei der KESB, wo es um so wichtige Rechtsgüter wie das Kindeswohl geht.
Wir müssen dafür sorgen, dass die personellen Ressourcen genügen, um die massiv angestiegene Geschäftslast zu bewältigen. Es kann nicht sein, dass wichtige Fälle jahrelang liegen bleiben.

Die Justizkommission hat ihre Verantwortung wahrgenommen und die Anträge der Regierung und des Obergerichts genau unter die Lupe genommen und ihnen schlussendlich zugestimmt, weil sie überzeugt ist, dass die zusätzlichen Ressourcen dringend nötig sind.
Die Mehrheit der GPK hat sich nun über den Entscheid der Justizkommission hinweggesetzt. Offenbar wurden diese Mehrstellen in der GPK kaum diskutiert. Damit wurde die seriöse Vorarbeit der Justizkommission desavouiert. Es fragt sich deshalb schon, warum wir überhaupt noch eine vertiefte Vorberatung des Budgets der Justiz in der Justizkommission, die wesentlich vertrauter ist mit der Materie, durchführen. Und als Detail am Rande: Nicht einmal in der Justizkommission wurde der Antrag gestellt, die Stellen ganz zu streichen.

Ich appelliere an Sie, die vom Obergericht, dem Regierungsrat und der Justizkommission beantragten, moderaten Stellenerhöhungen bei der Justiz im Budget 2019 zu belassen.