Polizeigesetz im Kantonsrat

Bericht des Kommissionspräsidenten vom 10.05.2021 im Kantonsrat

Die Spezialkommission hat die Vorlage des Regierungsrates vom 1. Dezember 2020 betreffend Teilrevision Polizeigesetz am 26. Februar 2021 sehr konstruktiv und sachbzogen beraten. Besten Dank dafür den Kommissionskolleginnen und Kollegen.

Ein Dank geht auch an die zuständige Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter, die uns die Vorlage umfassend vorgestellt und erläutert hat. Sie wurde dabei unterstützt von Departementssekretärin Natalie Greh sowie von Ronny Fischer, Chef Kriminalpolizei Schaffhauser Polizei und von Ejup Aziri, Digitale Ermittlung/Forensik SHPol.

Danken möchte ich auch Luzian Kohlberg, stv. Sekretär des Kantonsrats, für die professionelle Begleitung und Protokollierung der Sitzung.

Da ich davon ausgehe, dass Sie unseren Kommissionsbericht gelesen haben, gehe ich heute nur noch kurz auf die Ausgangslage und das Ergebnis der Kommissionsberatung ein.

Im Wesentlichen geht es darum, dass der Kanton Schaffhausen seine Verantwortung, die sich aus seiner Zuständigkeit zur Verfolgung der digitalen Kriminalität ergibt (Art. 57 Abs. 2 BV), schnellstmöglich wahrnimmt.
Bisher konnte er davon profitieren, dass der Bund in diesem Bereich im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit den Kantonen, die Vorermittlungen übernommen hat.

Dies ist seit Anfang dieses Jahres nicht mehr so.

Der Bund übernimmt aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten nur noch gewisse Support- und Koordinationsfunktionen, insbes. im überkantonalen und transnationalen Bereich.

Somit ist unser Kanton gefordert sich bei der Bekämpfung der digitalen Kriminalität mehr zu engagieren, insbes. bei den Vorermittlungen bei der Internet- und Pädokriminalität.

Um dies in einer rechtsstaatlich korrekten Form tun zu können, braucht es eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Polizeigesetz.

Diese Anpassung haben die meisten Kantone unterdessen vorgenommen, um verdeckte Observationen, Fahndungen und Vorermittlungen präventiver Natur zu ermöglichen.

Zudem hat sich mittlerweile eine bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den Anforderungen an diese Instrumente entwickelt, die sich stark an die Anforderungen an die entsprechenden Instrumente im strafprozessualen Bereich anlehnt.

Es geht dabei vor allem um die Anforderungen an die räumlichen und zeitlichen Begrenzungen der Massnahmen, den Rechtsschutz der Betroffenen sowie die Einhaltung des Bestimmheitsgebotes und des Verhältnismässigkeitsprinzips.

Der Kanton Schaffhausen muss hier also nichts mehr neu erfinden, sondern kann sich auf Bestehendes resp. eine gefestigte Gerichtspraxis – auch zur Scheizerischen Strafprozessordnung – abstützen.

Das Ergebnis – die Bestimmungen zur polizeiliche Observation, zur verdeckten Vorermittlung und zur verdeckten Fahndung – liegt Ihnen nun in Form der neuen Art. 24 f – h des Polizeigesetzes vor.

Daraus erklärt sich auch, dass die Kommission an diesen Bestimmungen der Vorlage nichts mehr geändert hat. Ich empfehle Ihnen, es der Kommission gleich zu tun. 

Die digitale Kriminalität umfasst ja diverseste Handlungsweisen wie Phising, Sextortion, Cybergrooming etc. etc.

Aufgrund einer eindrücklichen Live-Demo eines polizeilichen Cyber-Ermittlers der Schaffhauser Polizei stand in der Kommission die Bekämpfung der Pädokriminalität im Zentrum.

Auf erschütternde Weise wurde uns anschaulich aufgezeigt, wie Kinder und Jugendliche in gängigen Chatforen im Internet von Pädophilen mit klarer Zielsetzung, sich für sexuelle Handlungen mit ihnen zu treffen, angegangen werden.

Mangels genügender gesetzlicher Grundlagen sind hier die präventiven Ermittlungsmöglichkeiten der Schaffhauser Polizei aber massiv erschwert bis verunmöglicht, weil insbes. die nötigen Bestimmungen zur verdeckten Fahndung und polizeilichen Observation, die rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, fehlen.

Das ist mehr als stossend, angesichts der wachsenden Bedeutung der Internet- und Pädokriminalität in unserer digitalisierten Welt und insbes. auch wegen den schweren Folgen pädosexu­eller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche. Der Handlungsbedarf ist dringend.

Das ist mit ein Grund, weshalb die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten ist und ihr, wie auch dem Beschluss betreffend Personalbestand der Schaffhauser Polizei, der sich auf Art. 13 des Polizeigesetzes stützt, einmütig zugestimmt hat.

Bei Letzterem geht es darum, die personellen Ressourcen der Schaffhauser Polizei um zwei auf digitale Kriminalität spezialisierte Personen zu erhöhen. Diese Erhöhung ist gerade auch im Vergleich mit anderen Kantonen sehr moderat, aber dringend nötig, wenn wir bei der Verfolgung solcher Delikte glaubwürdig bleiben wollen.

Und das sage ich Ihnen jetzt alles nicht nur als Kantonsrat, sondern auch als ehemaliger Strafverfolger mit über 20 Jahren Fronterfahrung, insbes. auch bei der Verfolgung von Delikten gegen Kinder und Jugendliche, auf die ich spezialisiert war. 

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, den Änderungen des Polizeigesetzes sowie dem Beschluss betreffend Polizeibestand zuzustimmen und gleich die zweite Lesung der Gesetzesänderung anzuschliessen, damit die Anpassungen schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden können, um die Schaffhauser Polizei von den Fesseln, die sie bei der Bekämpfung der Internetkriminalität noch beeinträchtigt, zu entledigen.

Stellungnahme der SP-/Juso-Fraktion:

Die SP-/Juso-Fraktion wird der Teilrevision des Polizeigesetzes zustimmen, weil es nicht sein kann, das der Schaffhauser Polizei wichtige Instrumente vorenthalten werden, die sie für eine wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität und damit auch der Pädokriminalität benötigt.

Rahmenkredit für Wärmeverbünde in Schaffhausen

Tele Top News Beitrag zur Medienkonferenz vom 29.04.2021

Tele Top News vom 29.04.2021

Wärmeverbünde als Ersatz fossiler Heizungen

Radio Munot Beitrag zur Medienkonferenz über die Vorlage des Stadtrats „Rahmenkredit für Versorgung mit Wärme und Kälte“ vom 29.04.2021

Audio-Datei zum Radio Munot Beitrag vom 29.04.2021

FC Schaffausen weiterhin im Stadion Herblingen?

Tele Top Beitrag vom 27.04.2021 zum Vermittlungsversuch der Stadt zwischen der FCS AG und der Fontana Invest II für den Erhalt des Trainings- und Spielbetriebs im Stadion Herblingen

Stadtrat will keinen Bus durch die Fussgängerzone der Altstadt

Stellungnahme des Stadtrats vom 06.04.2021 zum Postulat Mariano Fioretti „City Elektrobus: Die Schaffhauser Altstadt und ihre Geschäfte vorwärts bringen.“

Mit seinem Postulat ersucht Grossstadtrat Mariano Fioretti den Stadtrat die Einführung eines kleinen City-Elektrobusses in der Schaffhauser Altstadt zu prüfen, «um die Geschäfte vorwärts zu bringen».

Er möchte damit in der Schaffhauser Altstadt für Einheimische, Besucher, Touristen und ältere, weniger mobile Menschen ein Erlebnis bieten.

Der Stadtrat hat das Anliegen ernsthaft geprüft und sich dabei unter anderem mit Fragen zur Machbarkeit, zum Bedarf und zur Wirtschaftlichkeit auseinandergesetzt.

Vorweg zu den Zielsetzungen des Postulenten: Diese teilt der Stadtrat vollumfänglich. Er setzt sich im Bereich Innenstadtentwicklung seit Jahren zusammen mit der Wirtschaftsförderung, dem Gewerbe und Detailhandel sowie allen weiteren Akteuren mit Herzblut für eine Attraktivierung unserer einmaligen Altstadt ein und wird das auch künftig tun.

Nun aber zurück zur Idee des Postulats.

1.         Machbarkeit

Grundsätzlich sind solche Elektro-Kleinbusse auf dem Markt verfügbar und werden auch in einigen Städten eingesetzt, insbesondere in weitläufigen, grösseren Innenstädten. Da haben wir in Schaffhausen nun aber eine andere Ausgangslage:

Die Fussgängerzone in der Altstadt ist sehr kompakt und überschaubar, die Distanzen sind kurz und die wichtigsten Einkaufsläden problemlos zu Fuss zu erreichen. Dafür ist sie schweizweit bekannt und beliebt. In wenigen Minuten ist man auf der Hauptachse von der Schifflände auf dem Fronwagplatz und weiter beim Bahnhof oder in der äusseren Vorstadt.

Deshalb ist Schaffhausen in dieser Frage nicht mit ausländischen Grossstädten oder grossen Schweizer Städten zu vergleichen, wo die Distanzen für die Besuchenden und Konsumenten zum Teil recht lang sind.

Die Fussgängerzone der Schaffhauser Altstadt erscheint dem Stadtrat auch aufgrund der relativ engen Platzverhältnisse in den Gassen, der hohen Fussgängerdichte, den vielen temporären Installationen und den Anlieferungen durch Lastwagen am Vormittag nicht für einen Busbetrieb geeignet.

Vor allem in den Sommermonaten ist der öffentliche Raum in der Fussgängerzone stark belegt mit Boulevard-Restaurants, Aussenauslagen der Geschäfte, Standaktionen, dem Wochenmarkt sowie durch weitere Veranstaltungen unterschiedlichster Art. Das bringt zwangsläufig Nutzungskonflikte, die kaum sinnvoll gelöst werden können.

Und es macht keinen Sinn, den Bus nur dann fahren zu lassen, wenn die Besucherzahl in der Stadt klein ist. Wegen der Gefahr von Nutzungskonflikten mit Fussgängerinnen und Fussgängern wurde

die Fussgängerzone der Altstadt bisher tagsüber weder für Velofahrende noch für das touristische Züglein, das den Rheinfall und die Altstadt verbindet, geöffnet.

Für einen lautlosen, elektrischen Busbetrieb in der Fussgängerzone gelten dieselben Bedenken, gerade im Hinblick auf eine Gefährdung von Kindern, seh- und hörbehinderten Menschen sowie von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

2.         Bedarf

Der Stadtrat hat sich im Vorfeld zur Beantwortung dieses Postulates mit verschiedenen Stakeholdern und Innenstadtplayern über das Anliegen unterhalten und dabei hauptsächlich negative Rückmeldungen erhalten.

Es ist zwar denkbar, dass einige Menschen einen solchen Citybus interessant fänden und diesen auch benützen würden. Aber das wären absehbar sehr wenige, denn die Fussgängerzone in der Altstadt ist, wie bereits erläutert, beliebt für ihre kurzen Wege.

Als Passagiere eines City-Elektrobusses würden Besucherinnen und Besucher resp. potenzielle Kundinnen und Kunden an den Schaufenstern der Einkaufsläden vorbeifahren, statt sich als «Laufkundschaft» auf den Gassen zu bewegen.

Das wäre schade für das Gewerbe und den Detailhandel bzw. würde die Geschäfte eben gerade nicht – wie vom Postulenten bezweckt – «vorwärts bringen». Die Fussgängerzone soll zum Flanieren und Verweilen einladen, da ist ein Bus ein Fremdkörper.

Aufgrund des kleinen Perimeters der Altstadt drängt sich hier die Einführung eines Busbetriebs auch aus touristischer Sicht nicht auf. Touristen sollen durch die Altstadt «schlendern» und nicht mit einem Bus in der Fussgängerzone an den Geschäften vorbeigefahren werden. Die Innenstadt soll von den Besucherinnen und Besuchern zu Fuss erlebt werden.

Es ist auch nicht absehbar, dass ein solches Angebot von vielen Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, genutzt würde. Bei der Pro Senectute und der Pro Infirmis ist ein solcher Bedarf jedenfalls noch nie angemeldet worden. Das ist auch nicht erstaunlich, bieten diese Organisationen doch gemeinsam den hochsubventionierten Fahrdienst «Mobileplus» für in der Mobilität eingeschränkte Personen an, die direkt von zuhause abgeholt, an den Zielort – der auch in der Altstadt liegen kann – und wieder zurück nach Hause transportiert werden.

Ob darüber hinaus ein Bedarf bei Personen existiert, die noch so mobil sind, dass sie mit dem öV zum Einkaufen in die Altstadt fahren, muss aufgrund der bisherigen Erfahrungen bezweifelt werden.

3.         Wirtschaftlichkeit

Deshalb ist es absehbar, dass ein solcher Bus eine sehr tiefe Selbstfinanzierung aufweisen würde: Wie viele Leute wären wohl bereit, für eine 100 bis 200 Meter kurze Fahrt durch die Fussgängerzone etwas zu bezahlen? Das ist auch dem Postulenten bewusst, weshalb er in seinem Vorstoss von einem allfälligen Gratisangebot spricht. Wie ein solches Angebot aber finanziert werden soll, bleibt unklar.

4.         Fazit

Die Idee des Citybusses hat auf den ersten Blick zwar einen gewissen Charme und die Absichten dahinter sind löblich. Bei einer Gesamtbetrachtung ergeben sich für den Stadtrat aber Bedenken, denen kein adäquater Mehrwert gegenübersteht, zumal ein solches Angebot primär von der Stadt finanziert werden müsste. Der Stadtrat erachtet die Schaffhauser Altstadt für ein solches Mobilitätsangebot als nicht geeignet, sieht weder aus Gründen der Innenstadtentwicklung, der Mobilitätsförderung von gehbehinderten Personen noch aus touristischer Sicht einen ausgewiesenen Bedarf dafür. Deshalb möchte er die gut gemeinte Idee nicht weiterverfolgen. Er empfiehlt darum, das Postulat nicht zu überweisen und dem Postulenten, es in eine Interpellation umzuwandeln.