Leistungsbezogene Lohnsummenentwicklung dringend nötig

Der Stadtrat stellt Ihnen den Antrag, die Lohnsummenentwicklung für 2019 auf 1.25% festzulegen.
Bevor ich den Antrag als Personalreferent noch kurz begründe, möchte ich, auch zuhanden der Medien, wieder einmal den Mecano erklären, damit wir morgen – sollte der Rat dem Antrag des SR folgen – nicht wieder in der Zeitung lesen müssen, alle städtischen MA würden 1.25% mehr Lohn erhalten. So war es nämlich nach dem Budgetentscheid des Kantonsrats vom 19.11.2018 für das kantonale Personal zu lesen.

Nur die Verwendung der Lohnsummenerhöhung für teuerungsbedingte Lohnanpassungen, eine sog. generelle Lohnsummenentwicklung, kommt allen MA zugute und erhöht die Lohnbänder prozentual. Ein solcher Teuerungsausgleich ist im Jahr 2019 nicht geplant, weder beim Kanton noch bei der Stadt und dies, obwohl die massgebliche Teuerung um 1.3% angestiegen ist. Massgebende Indexbasis bildet dabei der Landesindex vom Dezember 2015. Weil abzusehen ist, dass die Teuerung weiter zunehmen wird, soll die Frage der teuerungsbedingten Lohnanpassung für die Lohnrunde 2020 wieder angeschaut werden. Das haben wir auch der Personalkommission in Aussicht gestellt.

Wird die Lohnsummerhöhung nur für individuelle resp. leistungsbedingte Lohnanpassungen verwendet, wozu sich der SR bisher in der Budgetdebatte bekannt hat, was von ihm aber noch definitiv zu entscheiden ist, gelangen nicht alle MA in den Genuss einer Lohnerhöhung und schon gar nicht im Umfang von 1.25%. Vielmehr wird der Betrag von 1.25 % der Lohnsumme an jene verteilt, die im Rahmen der MA-Beurteilung eine gute bis sehr gute Quali erhalten haben (1 – 3). Die Lohnerhöhung für die einzelnen MA hängt dann davon ab, wie gut die Quali ausgefallen ist und wo sie im Lohnband positioniert sind (a – d). Darüber hinaus spielen auch noch die angewandte Lohnentwicklungsmatrix und Lohnberechnungsformel eine Rolle.

Der Stadtrat hat als Arbeitgebervertreter gegenüber dem Personal eine Verantwortung und nimmt diese auch wahr. Dazu gehört auch, dass er im Hinblick auf die Budgetierung die PEKO als Sozialpartnerin, welche die Interessen der MA vertritt, konsultiert. Diese Konsultation fand am 5. Juli 2018 statt. Die PEKO beantragte dabei dem SR für die Budgetierung 2019 insbes. eine
• individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.5 % sowie
• 1 zusätzlichen Ferientag für alle.

Im Hinblick auf die Lohnsummenentwicklung hat der SR im Sinne von Art. 19 PG alle massgeblichen Aspekte zu berücksichtigen versucht.
Welche fielen dabei besonders ins Gewicht?

Zuerst zur Wirtschaftsentwicklung: Die Schweizer Wirtschaft hat sich erholt und die Teuerung zieht an. Die Expertengruppe des Bundes erhöhte ihre Prognose für das BIP-Wachstum 2018 deutlich von 2,4 % auf 2,9 %. Die gute internationale Wirtschaftslage kurbelt den Aussenhandel an, und die Unternehmen investieren kräftig. Für 2019 wird unverändert ein solides BIP-Wachstum von 2,0 % erwartet. Das hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken und es herrscht ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Nach einem Reallohnverlust im 2017 sehen die Prognosen wieder positivere Lohnentwicklungen für 2019.

Die Lohnsummenentwicklungen bei den meisten öffentlichen Arbeitgebern werden nächstes Jahr in einer Bandbreite von 0.5 – 1.5 % liegen. Angesichts der steigenden Teuerung und der Erhöhung der KK-Prämien wird dem Personal aber nicht wirklich viel davon im Portemonnaie bleiben.

Für die Stadt sind konkurrenzfähige Löhne sehr wichtig. Für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit ist sie auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Hierzu auch marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt.
Um Aussagen über die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten, vergleicht die Stadt über ein spezialisiertes Unternehmen systematisch Löhne von MA mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir vor allem bei den jüngeren MA bis 49 Jahre ein Problem haben. Deshalb haben wir bei den 18 – 29-jährigen – wenig überraschend – auch eine sehr hohe Fluktuationsrate von über 20% im letzten Jahr. Dabei wäre es im Hinblick auf die demografische Entwicklung wichtig, dass diese Mitarbeitenden an Bord bleiben.

Damit gute Leistungen spürbar honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, muss mindestens 1 % der budgetierten Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung stehen (vgl. auch Vorlage Regierungsrat vom 06.09.2016 16-112).
Wenn wir nicht 1 % plus einsetzen, wird der Rückstand zu den Konkurrenten im Arbeitsmarkt immer grösser und es passiert das, was wir in der Vergangenheit mehrfach hatten, dass die bescheidenen Entwicklungsschrittchen beim Lohn bei Leistungsträgern durch KK-Prämienerhöhungen und höhere Abzüge bei der PK überkompensiert wurden. Dann haben die Mitarbeitenden bald weniger im Portemonnaie als bisher.

Die bereits äusserst angespannte Situation wird sich in allen Bereichen aufgrund der Altersstruktur der MA und der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. In den nächsten Jahren wird es altersbedingt zu vielen Abgängen kommen. Rund 43% des Personals der Stadt Schaffhausen befindet sich im Alter zwischen 50 und 65 Jahren. Damit verschwindet in den nächsten Jahren viel Know-how. Wenn die Löhne nicht einigermassen marktkonform sind, können diese Stellen nicht mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitenden ersetzt werden. Mehr dazu lesen Sie schon bald in der Antwort des SR zur KA Fioretti «Ist die Fluktuation der städtischen MA wirklich ein Problem?» vom 26.06.2018, die Ihnen nächstens zugehen wird.

Dass die bestehenden Löhne auf einem konkurrenzfähigen Niveau liegen, ist auch deshalb von grosser Bedeutung, weil bei der Lohnfestlegung von neuen Mitarbeitenden auf die internen Lohnstrukturen Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere neue jüngere Personen sollen nicht höher entlöhnt werden als bisherige, erfahrene jüngere Mitarbeitende.

Das aktuelle Budget bei der Erfolgsrechnung liegt im Streubereich eines ausgeglichenen Ergebnisses. Wir können und müssen uns darum eine spürbare Lohnsummenentwicklung leisten (Art. 19 PG).

Zudem erinnere ich Sie daran, dass der Kantonsrat beschlossen hat, zugunsten des kantonalen Personals im 2019 auch eine individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.25 % zu gewähren. Davon betroffen sind auch die städtischen Lehrer. Unser Finanzreferent hat darauf hingewiesen. Wenn die Stadt ebenfalls 1.25 % der Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungen einsetzt, hätten wir hier eine Parallelität.

Fazit:
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds und der erwarteten positiven konjunkturellen Entwicklungen, der sich weiter verschärfende Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften und der – bezüglich Löhne – eingeschränkte Konkurrenzfähigkeit der Stadt auf dem Arbeitsmarkt und aufgrund der vergangenen guten Jahresergebnissen mit zurückhaltender Lohnentwicklungen beantragt der SR eine Lohnsummenerhöhung von 1.25 % zuzustimmen. Diese entspricht einem Betrag von Fr. 984’000.

30 Jahre Afghanistanhilfe – 30 Jahre gelebte internationale Solidarität

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Michael, liebe Freundinnen und Freunde der Afghanistanhilfe

Ich freue mich sehr, Sie heute sozusagen als Hausherr in der städtischen Kammgarn im Namen der Stadt Schaffhausen begrüssen zu dürfen.

Ich überbringe Ihnen an dieser Stelle gerne die Glückwünsche und Wertschätzung des Stadtrates für das wertvolle 30jährige Engagement des Vereins und der Menschen, die für diesen Verein stehen.

Obwohl ihre Auswirkungen tausende von Kilometern entfernt stattfinden, ist die Afghanistanhilfe ein Aushängeschild Schaffhausens.
Ist sie jetzt ein lokales oder ein internationales Projekt?
Ich würde sagen: beides. Lokal wurde es, weil die Ausnahmepersönlichkeit Vreni Frauenfelder, die leider heute nicht mehr bei uns sein kann, ihr Lebenswerk hier begonnen und hier viele Gleichgesinnte gefunden hat, denen internationale Solidarität ganz wichtig ist.

Viele Menschen fahren in die Ferien in Länder, in denen sie mit den erschütternden Auswirkungen von Armut konfrontiert sind.
Manche verschanzen sich in Ferien-Ressorts, andere schauen betreten weg – die meisten fühlen sich hilflos. Was soll man machen? Dafür gibt es doch Hilfswerke und Entwicklungshilfe…

Anders dachte die damalige Apothekenhelferin Vreni Frauenfelder aus Neuhausen am Rheinfall. Auch sie lernte Afghanistan in den siebziger Jahren als Touristin kennen. Sie wollte aber nicht wegschauen. Sie wollte aber auch nicht einfach Geld auf ein Spendenkonto überweisen. Sie wollte helfen, direkt, vor Ort, mit ihren eigenen Händen.

Ich weiss es nicht mit Sicherheit, aber ich glaube bestimmt, dass damals einige in ihrem Umfeld den Kopf geschüttelt und sie vielleicht gar für verrückt gehalten haben. Eine kleine Frau, die im wilden Afghanistan den Menschen vor Ort helfen wollte, das tönte ja ziemlich abenteuerlich.

Eine Journalistin, die vor vielen Jahren mit Vreni Frauenfelder ein Interview geführt hat, erzählte mir folgende Anekdote, die dazu passt:
Auf die Frage, wie sie denn genau den Transport des mit Spendengeldern finanzierten Baumaterials für neue Häuser in einem afghanischen Dorf organisiere, so von der Schweiz aus, antwortete Vreni Frauenfelder ganz erstaunt: „Na, ich fahre hin mit dem Geld, wir kaufen das Baumaterial und dann tragen wir die Bretter gemeinsam in das Dorf.“

Liebe Anwesende, diese Aussage war wohl typisch für Vreni Frauenfelder und ihre unkomplizierte Vorstellung von Hilfe und sie ist es mittlerweile auch für die Afghanistanhilfe, die sich zu einer ansehnlichen NGO entwickelt hat. Wobei, was heisst eigentlich ansehnliche NGO?
Nicht selten, wenn ich einen der professionell gestalteten Spendenbriefe mit allerlei Beilagen und marketingmässig ausgefuchsten Appellen an mein Mitgefühl aus dem Briefkasten fische, muss ich an die Afghanistanhilfe denken. Rund 10 Prozent der Einnahmen, und das ist gemäss Branchenkennern sogar ein ziemlich guter Wert, landen bei einem normalen Hilfswerk in der eigenen Verwaltung.
Bei der Afghanistanhilfe sind es laut schaffhauser az 2.3 Prozent. Gemessen an den vor Ort eingesetzten Mitteln, soll die Afghanistanhilfe sogar die zweitgrösste Organisation nach Terre des Hommes sein und das, obwohl sie gemessen am Umsatz von rund einer Million Franken pro Jahr eigentlich ein Winzling unter den Hilfswerken im Bereich Entwicklungshilfe darstellt.

Das zeigt aber, wie enorm effizient diese kleine NGO ist. Sie verdankt das zwei Grundpfeilern ihrer Organisation:
Dem ehrenamtlichen Engagement aller Helfenden und dem guten Netzwerk an lokalen Partnern vor Ort.

Für uns als Stadt heisst das: Wenn wir der Afghanistanhilfe etwas für ihre wertvolle und effiziente Hilfsarbeit spenden, ist das sehr gut investiertes Geld.

Deshalb möchte ich nun sehr gerne den Präsidenten Michael Kunz bitten, zu mir zu kommen, um das Jubiläumsgeschenk der Stadt Schaffhausen entgegen zu nehmen.

Lieber Michael, ich gratulieren Euch zum 30jährigen Bestehen der Afghanistanhilfe und wünsche euch von Herzen, dass ihr trotz der schmerzlichen Lücke, die Vreni Frauenfelder hinterlassen hat, so weitermacht wie bisher.
Die Welt braucht Menschen wie euch, die Menschen in Afghanistan brauchen die Afghanistanhilfe Schaffhausen.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, lieber Stefan

Sehr geehrte Amts- und Würdenträger der Bodenseeregion, geschätzte Gäste

Im Namen von 36’559 Schaffhauserinnen und Schaffhausern begrüsse Sie ganz herzlich hier im ältesten noch in Betrieb stehenden Parlamentssaal der Schweiz. Ab 1411, also mit der Zunftverfassung tagten hier die drei Staatsgewalten der Stadt und seit dem 19. Jahrhundert finden hier die Sitzungen des Kantonsrats und des städtischen Parlaments sowie der kantonalen Justiz statt.

Es war in den 1830er Jahren als die Stadt vom neugegründeten Kanton aus diesem Hause hinauskomplementiert wurde und sich in der Altstadt eine neue Bleibe suchen musste. Ich bin also heute als Vertreter der fast 1’000 Jahre alten Stadt hier wie Sie auch nur Gast bei unserem jugendlichen Kanton.

Ich freue mich natürlich sehr, dass Sie alle den Weg in die nördlichste Kantonshauptstadt gefunden haben.  Sie kommen zu einem guten Zeitpunkt auf Besuch zu uns. Unsere Stadt und der Kanton sind heute so gut aufgestellt wie kaum je zuvor. Als Beleg dafür führe ich einen Artikel einer Zürcher Zeitung, der vor gut einer Woche publiziert worden ist, an. Er steht unter dem Titel: „Warum Schaffhausen Zürich überflügelt.“ Das ist natürlich Balsam auf unsere randständige Seele.

Aber Spass beiseite, wir haben schon einiges zu bieten. Zu einem der wichtigsten Assets, dem wir unseren Erfolg als Wohn- und Wirtschaftsstandort verdanken, gehört sicher die hohe Lebensqualität, für die wir uns als erste Energiestadt Europas mit Goldlabel seit vielen Jahren stark engagieren. Und kaum eine andere Stadt der Schweiz unserer Grösse verfügt über ein ähnlich vielseitiges und reichhaltiges Freizeit-, Kultur- und Sportangebot. Darauf sind wir auch etwas stolz.

Als wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, kultureller und sportlicher Motor der ganzen Region sorgen wir zusammen mit dem Kanton dafür, dass sich Schaffhausen positiv entwickeln kann. Aufgrund unserer Randlage und weil viele Herausforderungen nicht mehr innerhalb von nationalen Grenzen bewältigt werden können, sind wir auf eine enge und gute Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn ennet der Grenzen angewiesen. Wir pflegen diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit seit vielen Jahren intensiv und fühlen uns unseren Nachbarn eng verbunden.

Das ist mit ein Grund, weshalb ich heute nicht nur für die Stadt Schaffhausen hier bin, sondern auch für den internationalen Städtebunde Bodensee. Als Gründungsmitglied des Städtebunds und Mitglied seiner Lenkungsgruppe freut es mich, Ihnen die Grüsse unseres Vorsitzenden Thomas Scheitlin, Stadtpräsident von St. Gallen und unseres Geschäftsführers Josef Büchelmeier, alt-OB von Friedrichshafen überbringen zu können.

Die 26 Städte des ISB spielen im grenzüberschreitenden Bodenseeraum eine ganz wichtige Rolle. Und sie wollen das auch künftig. Deshalb haben sie sich am 27.03.2009 in Friedrichshafen zusammengeschlossen, um sich als dritte Staatsebene grenzüberschreitend auszutauschen und sich für ihre Anliegen gemeinsam einzusetzen.

2019 feiert der ISB sein 10jähriges Bestehen. Im Hinblick auf dieses Jubiläum haben wir eine Standortbestimmung vorgenommen. Es ging darum, unsere Rolle und Strategie zu überprüfen. In diesem Zusammenhang haben wir auch das Verhältnis zur IBK überdacht und sind zum Schluss gelangt, dass hier eine engere Zusammenarbeit möglich und erwünscht wäre.

Ich bin überzeugt, dass ein Zusammenrücken zwischen kommunaler Ebene und Länder- resp. Kantonsebene unsere gemeinsamen Zielsetzungen beflügeln könnten. Es geht doch darum, unsere Region lebenswert zu erhalten, in ihrer Innovations- und Wirtschaftskraft zu stärken, eine grenzüberschreitende Identität der Bodenseeregion zur fördern und uns bei den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen.

Und die IBK braucht ja in vielen Bereichen die kommunale Ebene, welche nahe am Puls der Bevölkerung ist, um ihre wichtigen Projekte „auf den Boden zu bringen“.

Heute diskutieren und beschliessen Sie in Teil D Ihres Tagungsprogramms u.a. über ein engeres Zusammenrücken mit der kommunalen Ebene, über eine Vereinbarung mit dem Internationalen Städtebund Bodensee. Die Lenkungsgruppe des ISB hat im Oktober 2018 der Kooperationsvereinbarung mit der IBK in der nun vorliegenden Fassung zugestimmt. Die ISB-Lenkungsgruppe schlägt nach der Beratung vom 2. November 2018 vor, in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Zusammenarbeit vor allem in den Bereichen

– Digitalisierung und „smart government“,

– Kultur, spez. bei der Konzeption „Kulturpass Bodensee“

– sowie beim Thema „Sport und Bewegung“ entsprechend der Anfrage von
Herrn Schreiner MKS-Stuttgartweiter zu verfolgen.

Themen wie Mobilität, E-Mobilität und die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Gesamtverkehrskonzept Bodensee“ von IPBK, IBK und ISB sind für uns ebenfalls wichtig. Auch bei den Themen, welche die IBK vorschlägt, sieht der ISB Potenzial. Auf dem geplanten Bodenseetag des ISB vom 5. April 2019 könnten die Schwerpunkte der Zusammenarbeit öffentlich vorgestellt und diskutiert werden.

Die Städte um den Bodensee würden sich also sehr freuen, wenn hier die IBK mit dem ISB gemeinsam einen Schritt für die Zukunft machen könnten.

Nun wünsche ich Ihnen eine erfolgreiche Tagung, einen spannenden Austausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen der Bodenseeregion – und als Stadtpräsident – einen angenehmen Aufenthalt in unserer tollen mittelalterlichen Altstadt mit ihren 171 Erkern. Kommen Sie bald wieder. Ich kann Ihnen versichern, es lohnt sich.

Zusammenarbeit SH POWER und EKS AG im Kantonsrat

Als politisch Verantwortlicher für SH POWER bei der Stadt nehme ich gerne Stellung zum Antrag des RR auf Abschreibung des Postulats Müller „Sinnvolle Zusammenarbeit zwischen EKS AG und SH POWER“ vom 15.08.2017 und nutze die Gelegenheit, gewisse Missverständnisse zu klären und Wissenslücken zu füllen.

Vorweg: Ich begrüsse den Antrag der Regierung, weil eine Aufrechterhaltung des Postulats keinen Sinn macht.
Rechtlich ist es klar, die Regierung hat das getan, was sie tun konnte und uns darüber am 20.02.2018 Bericht erstattet.
Die Regierung hat damit der aus § 70 der GO fliessenden Pflicht Genüge getan.
Wenn das Postulat jetzt noch aufrechterhalten wird und damit die Behörden von Stadt und Kanton sowie deren Unternehmen zu Handlungen gezwungen werden sollen, die in deren Kompetenz fällt, ist das der falsche Weg. Hier gilt es die Zuständigkeiten und Kompetenzen der jeweiligen Gemeinwesen zu respektieren.

Die Ausgangslage für die künftige Zusammenarbeit von SH POWER und EKS aus Sicht der Stadt ist klar und sie wurde mehrfach kommuniziert, zuletzt am 26.06.2018 mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage Fioretti vom 23.02.2018 im Grossen Stadtrat, auf die ich hier gerne verweise. Ich habe Sie Ihnen verteilen lassen, damit ich darauf verzichten kann, alle Eckpunkte aufzuzählen. Dann kann ich mich kürzer fassen.

Ich komme mir unterdessen nämlich vor, wie im falschen Film. Einmal mehr versuche ich hier den falschen Eindruck zu widerlegen, die Stadt sei an einer vertieften Zusammenarbeit von SH POWER und EKS nicht interessiert. Diese Behauptung, die sich hartnäckig hält, und die auch an der letzten Sitzung mehrfach wiederholt wurde, ist schlicht faktenwidrig und darum unterdessen auch bösartig.

SH POWER und die Stadt sind an einer engen und guten Zusammenarbeit von SH POWER mit EKS AG interessiert, pflegen diese und werden diese auch künftig pflegen, wo sie sinnvoll ist.
Es gibt eine lange Liste von Kooperationsprojekten, die laufen oder in Prüfung sind. Das geht über Smart-Metering, Pikettdienst, Koppelung der Betreibsfunkanlagen, die öffentliche Beleuchtung, Werkvorschriften, Infoveranstaltungen für Elektroinstallateure, Umbauarbeiten an Photovoltaikanlagen und Umspannwerken, Wartung von Anlagen bei VBSH, die Windprojekte Chrobach und Verenafohren oder die gegenseitige Unterstützung beim Leitungsbau. Die Liste zeigt die Faktenlage. Sie ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere Projekte, die geprüft werden, aber noch nicht kommuniziert werden können. Ich habe sie Ihnen verteilen lassen.

Es braucht das Aufrechterhalten des Postulats also nicht, denn die Zusammenarbeit funktioniert bereits heute gut und die Leiter der beiden Unternehmen sind genug Profis, um Zusammenarbeitsmodelle, die für beide Seiten eine win-win-Situation ergeben, zu nutzen.

Sind wir doch froh darüber und hören wir damit auf, diese Zusammenarbeit durch die nicht zielführende politische Diskussion über Fusionen oder Teilzusammenlegungen zu belasten, denn die beiden Organisationen haben zu unterschiedliche Aufgaben, sind zu unterschiedlich in ihren Strukturen und in ihrer politischen Einbettung bei ihren jeweiligen Eigentümern, als dass solche Diskussionen zielführend wären.

SH POWER ist eine Abteilung der Stadt und es gibt wenig Gründe, die dafürsprechen würden, das zu ändern, zumal sich die städtischen Stimmberechtigten schon einmal klar gegen eine Verselbständigung ausgesprochen haben. Und ich habe mal gelernt, dass demokratisch gefällte Entscheide, zu respektieren sind….

In vielen Kantonen existieren städtische Querverbundsunternehmen erfolgreich neben kantonalen Elektrizitätsunternehmen. Niemandem käme es irgendwo in den Sinn, die Fusion oder Teilzusammenlegungen dieser Organisationen zu fordern, auch nicht in kleinen Kantonen.

SH Power ist eingebettet in den Verbund der Stadtwerke Swisspower, wo das grosse Know How für die Zukunft der Querverbundsunternehmen der Städte zu finden ist und das soll auch so bleiben.
SH POWER ist nicht nur wichtige Grundversorgerin im Strom- und Gasbereich – übrigens auch als Stromproduzentin mit der Kraftwerk SH AG – sie betreut auch die städtische Trinkwasserversorgung und neu die städtische Siedlungsentwässerung.
Zudem wird SH POWER künftig – abgestimmt auf den städtischen Energierichtplan – für die Wärme- und Kälteversorgung in der Stadt verantwortlich zeichnen und als Infrastrukturanbieter smarte städtische Anwendungen und intelligente Netze ermöglichen. Ich habe Ihnen ein Blatt verteilen lassen, aus dem sich die aktuelle Struktur von SH POWER ergibt, damit niemand mehr sich versteigt und sagt, die machen ja genau das gleiche wie die EKS AG. Es ist eben bei weitem nicht das Gleiche….

Als Grundversorgerin und als erfolgreiches Querverbundunternehmen erbringt SH POWER Dienstleistungen, die zum Service Public gehören und darum sinnvollerweise auch nahe an den demokratischen Entscheidungsprozessen ihrer Eigentümerin Stadt bleiben. Ich bin überzeugt, dass sie in dieser Konstellation bestens für die Marktliberalisierung gerüstet ist.
Und ich kann Ch. Heydegger beruhigen, es gibt keine Quersubventionierungen. Das sind wir transparent gegenüber der politischen Aufsicht und wir sind hier aufgrund der gesetzlichen Vorgaben – gerade im Monopolbereich – in Pflicht und gegenüber dem Regulator rechenschaftspflichtig.

Und, lieber Marcel Montanari, nicht nur SH POWER sondern diverse andere erfolgreiche Querverbundsunternehmen anderer CH-Städte wie Winterthur, St. Gallen, Zürich, Genf, Lausanne etc. belegen, dass sie auch als Abteilung eines Gemeinwesens im Stromhandel – also auch bei den freien Kunden – erfolgreich sein können. Und ich erinnere Sie auch gerne daran, dass es auch auf kantonaler Ebene kompetitive Energieunternehmen gibt wie z.B. das Elektrizitätswerk des Kantons ZH, die öffentlich-rechtlich organisiert sind.

Die Unterschiede zwischen der grösseren SH Power zur kleineren EKS AG sind also erheblich. Hinzu kommt, dass EKS eine privatrechtliche AG ist, über welche nicht nur der Kanton, sondern, nach dem Aktienverkauf, neu auch die EKT AG als Miteigentümerin bestimmt. Dazu hatten wir als Volksvertretung nichts zu sagen. Darin zeigt sich ja gerade exemplarisch die Schwäche der privatrechtlichen Organisationsform öffentlicher Aufgaben.
Nun hat der Kantonsrat letzte Woche entschieden, dass das EKS auch weiterhin eine privatrechtliche AG bleibt. Das gilt es zu respektieren.
Damit sollten diese nicht zielführenden Fusions- oder Zusammenlegungsthemen endlich vom Tisch sein.
Das ist aber überhaupt nicht schlimm. Denn hier geht es eben nicht um Verkehrsdienstleistungen eines Busunternehmens, die im Markt von unterschiedlichsten Anbietern angeboten werden und bezogen werden könnten, sondern um die volle Verfügungsmacht über wichtige Monopolinfrastrukturen der Grundversorgung, welche die städtische Bevölkerung im städtischen Eigentum und unter der Kontrolle der demokratisch gewählten Behörden halten möchte, was auch Sinn macht.

Und zum Schluss noch dies: Am letzten Montag wurde darauf verwiesen, SH POWER müsse im Gegensatz zur EKS AG keine Steuern und Dividenden bezahlen: Das ist zwar richtig, dafür liefert sie jährlich einen erheblichen Teil ihres Ertrages an ihre Eigentümerin, die Stadt SH ab und zwar gemäss einem gesetzlich festgelegten Schlüssel, der Bezug auf den Gewinn, aber auch Rücksicht auf die Investitionen nimmt. Diese Ablieferungen beliefen sich in den letzten 13 Jahren kumuliert auf über 58 Mio. Franken.
Die implizite geäusserte Mutmassung, die in öffentlich-rechtlicher Organisationsform organisierten EVUs würden begünstigt, weil sie von Steuern befreit seien und keine Dividenden zahlen müssten ist nicht mehr als Stimmungsmache. Dazu lasse ich gerne die zuständige Bundesrätin sprechen: In einem Brief den CH-Städteverband vom 20.08.2018 an hat Doris Leuthard darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Untersuchung des Bundes die EVUs, welche öffentlich-rechtlich organisiert seien – also als Verwaltungsabteilung oder Anstalt – in der Regel mehr Gewinne an die Allgemeinheit abliefern, als was sie an Steuern bezahlen und als Aktiengesellschaften an Divdidenden ausschütten würden.

Ich bin überzeugt, dass SH POWER und EKS AG in ihren jetzigen Strukturen und mit den aktuellen Eigentumsverhältnissen viele Bereiche gemeinsam angehen können und wollen und zwar zum Vorteil für Kanton und Stadt. Lassen wir sie also arbeiten und hören wir auf mit politischen Zwängereien Richtung Fusion oder Teilzusammenlegungen. Diese sorgen immer wieder für grosse Unruhe und Besorgnis bei den Mitarbeitenden, bringen aufwändige Reibungsverluste auf politischer Ebene und wenig zielführende Auseinandersetzungen mit sich.

Verkappter Angriff auf Rechtsstaat und Gewaltenteilung

Ich bekämpfe diese gefährliche Initiative politisch als Kantonsrat eines Grenzkantons, als Präsident einer Grenzstadt und natürlich auch aus rechtlichen Gründen als Jurist.

Unser Kanton und unsere Stadt sind stark mit unseren Nachbarn in Deutschland und Österreich verbunden. In verschiedenen grenzüberschreitenden Gremien arbeiten wir bei vielen wichtigen Themen eng zusammen, sei das direkt mit Städten in der Nachbarschaft wie Singen oder im internationalen Städtebund Bodensee, sei das auf kantonaler Ebene in Organisationen wie der IBK, in der Randenkommission, in der Hochrheinkommission etc.

Dabei werden wir als verlässliche Partner respektiert, weil unser Land die internationalen Übereinkünfte, welche oftmals die Basis für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bilden, respektiert. Das schafft Vertrauen und öffnet für die Schweiz international ganz viele Türen. Etwas auf das wir als Exportland fundamental angewiesen sind.
Wenn aber jederzeit Volksinitiativen lanciert werden können, welche internationale Verträge obsolet machen oder diese partiell in Frage stellen können, wird das für uns im Aussenverhältnis gegenüber unseren Partnern zu einem grossen Problem. Das wird uns nicht nur massiv internationales Ansehen kosten, sondern auch wirtschaftlich negativen Folgen zeitigen. Letzteres sieht ja auch die Wirtschaft so, darum engagieren sich auch die Wirtschaftsverbände gegen die Initiative. Und die Mitsprache des Stimmvolks bei internationalen Abkommen ist ja über das Staatsvertragsreferendum gesichert. Dieses soll noch weiter ausgebaut werden (Umsetzung Motion Ständerat Carroni).

Aber auch im Inland ist die Anwendbarkeit von internationalen Standards – gerade z.B. in Menschrechtsfragen – von grosser Bedeutung, weil es der Bundesgerichtsbarkeit verwehrt ist, die eidgenössische Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen.
Dank der EMRK können sich Schweizer Bürger z.B. gegen Behördenwillkür wehren, was mit der Initiative künftig in Frage gestellt wäre.
Das zeigt auch, dass es den Initianten gar nicht um fremde Richter geht. Vielmehr ist die Initiative ein verkappter Angriff auf unsere Justiz und die Gewaltenteilung in unserem Land.
In gefährlicher Weise sollen die austarierten Checks and Balances unseres demokratischen Rechtsstaates ausgehebelt werden. Da stellen sich nicht nur einem Juristen die Nackenhaare. Das sind die Gründe, weshalb sich neben der Wirtschaft auch die meisten demokratischen Parteien sowie fast alle Rechtsgelehrten und Richter unseres Landes gemeinsam gegen die Initiative stellen.

Gerade in Zeiten, in denen die seit dem 2. Weltkrieg errungenen Fortschritte beim freien Handel und in Menschrechtsfragen dank vielen bilateralen und multilateralen Übereinkünften, welche Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bringen, von populistischen und nationalistischen Bewegungen in Frage gestellt werden, braucht es ein klares Zeichen des Schweizer Stimmvolks, gegen solche Tendenzen in unserem Land.
Es braucht am 25.11. eine klare Absage an diese Initiative und ein Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat und zur Universalität der Menschenrechte.