Wärmeverbünde statt fossile Heizungen

Stellungnahme des Stadtrats vom 24.08.2021 im Grossen Stadtrat zur Vorlage 30 Mio. Rahmenkredit für Wärmeverbünde

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zur Frage, warum es diese Vorlage braucht.

Wir stehen mitten in einem Wettlauf gegen die Zeit.

Und wir müssen uns beeilen, sonst verlieren wir ihn.

Das wird für unsere Kinder und Kindeskinder nicht nur extrem teuer, sondern auch deren Lebensqualität stark beeinträchtigen.

Sie vermuten richtig, ich spreche über den Kampf gegen den Klimawandel.

Die Erde wird sich in zehn Jahren um 1,5 Grad erwärmen, das ist leider kaum mehr umkehrbar.

Das Beklemmende an dieser Erkenntnis des vor kurzem publizierten 6. Klimaberichts des Weltklimarats ist, dass dies dasselbe Gremium bereits vor 30 Jahren vorausgesagt hat. Wir wissen also schon lange, dass es höchste Zeit ist, den CO2-Ausstoss schnell und massiv zu senken.

Aber: Die Emissionen sind in den letzten 30 Jahren weiter gestiegen und sie steigen immer noch.

Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre wächst weiter, der Treibhauseffekt wird weiter verstärkt.

Extreme Hitzeereignisse wie in Kanada, massive Überschwemmungen wie in Deutschland, Riesenfeuer wie in Russland, den USA oder in Südeuropa werden häufiger – überall auf der Erde, auch bei uns im Randental.

Nun zeichnet der IPCC wieder die Klimazukunft vor.

Die neuen Zahlen geben uns im Gegensatz zu den früheren Daten nicht mehr viel Zeit, um unter der für viele Ökosysteme gefährlichen Erderwärmung von 2 Grad zu bleiben.

Weshalb erzähle ich Ihnen das alles?

Weil wir heute mit der Vorlage des SR einen wichtigen Schritt zu einer massiven Verminderung des CO2-Ausstosses in unserer Stadt machen können, eine Chance, die wir unbedingt nutzen müssen.

Es geht dabei um den neben dem Verkehr grössten CO2-Emittenten, dem Wärme- und Kältebedarf von Gebäuden, der immer noch zu über 80% fossil gedeckt wird.

Darum fordern Bund und Kantone die Gemeinden auf, das grosse Potenzial im urbanen Raum, das auf ca. 10 TWh geschätzt wird, mit dem Ausbau der Wärmenetze schnellstmöglich zu nutzen.

Zitat BFE: «Der Ausbau der Wärmenetze ist eine zentrale Massnahme für eine CO2-freie Wärmeversorgung».

Und weiter: «Für eine spürbare Reduktion der CO2-Belastung und eine Substituierung der fossilen Energieträger im Gebäudebereich im urbanen Raum braucht es rasch Wärme- und Kälteverbünde».
Deshalb wird der Ausbau auch finanziell gefördert.

Die städtische und kantonale Förderung ist gesichert (zusätzlich fördert die Stadt den Anschluss an Wärmeverbunde von Privaten mit weiteren 50%).

Ich verweise hierzu auf Art. 42e des kant. Baugesetzes.

Viele andere Städte unseres Landes sind auf dem gleichen Pfad:

So will Aarau bis 2030 durch den Ausbau des Fernwärmenetzes doppelt so viele Gigawattstunden Wärme absetzen als heute.

Bis 2040 sollen Wärmeverbünde die Gebäude auf 60% der besiedelten Fläche in der Stadt Zürich heizen können.

Die Frauenfelder Stimmbevölkerung wird Anfang nächsten Jahres über einen Rahmenkredit über 25 Millionen Franken für den Aufbau eines Wärmeverbundes in Frauenfeld-West abstimmen.

Baden will bis 2030 alle Quartiere in der Stadt erneuerbar beheizen und kühlen.

Service Biel will 22 Wärmeverbünde aus See- und Grundwasser bauen und sie untereinander verbinden.

Auch das St. Galler Energiekonzept 2050 sieht einen massiven Ausbau der regenerativen Wärmeversorgung durch die Stadtwerke vor.

Und die Industriellen Werke  Basel wollen bis 2035 rund 460 Millionen Franken in den Ausbau der Wärmenetze investieren.

Die Beispiele könnten noch beliebig erweitert werden.

Ich verzichte aus Zeitgründen darauf. Aber Sie sehen, wir sind in bester Gesellschaft. 

Mit unserer Vorlage werden wir in den kommenden Jahren den Ausstoss von hunderten, wenn nicht gar tausenden Tonnen CO2 auf unserem Stadtgebiet reduzieren.

Dies gelingt uns aber nur, wenn wir so schnell als möglich Alternativen zu fossilen Heizungen schaffen.

Wirtschaft und Bevölkerung brauchen schnell Klarheit, damit  sie ihre Investitionsentscheide bei der Wärme- resp. Kälteversorgung darauf abstützen können.
Bei der Planung des Wärmverbunds Altstadt Nord, die schon weit fortgeschritten ist, haben wir festgestellt, dass viele Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer, deren fossile Heizungen in die Jahre gekommen sind, dringend auf dieses Angebot warten.

Darum hoffen wir, dass wir Ende November die Volksabstimmung über den Rahmenkredit durchführen können.

Das ist aber nur möglich, wenn Sie heute die zur Diskussion stehende Rahmenkreditvorlage vom 13.04.2021 beschliessen.

Wie kam es zu dieser Vorlage? Sie ist die Folge
– der Festsetzung des behördenverbindlichen Energierichtplans durch den SR 2019

– der im gleichen Jahr durch den Grossen Sadtrat (nachfolgend GSR) verabschiedete Eignerstrategie für SHP 
– und dem von Ihnen 2020 ohne Gegenstimme verabschiedeten Versorgungsauftrag für Wärme- und Kältenetze für SHP.
Der Rahmenkredit bildet also die konsequente Umsetzung der bisherigen politischen Weichenstellungen, an denen Sie alle beteiligt waren.

Mit diesen wurde bereits über das «Ob» entschieden.

Heute geht es nur noch um das «Wie» der Umsetzung.

Der Rahmenkredit ist das richtige Instrument, den Ausbau der Wärmeverbünde sinnvoll und zeitnah sicherzustellen.

Es wird darum in fast allen Städten der Schweiz dafür eingesetzt.

Denn Wärmeverbünde sind dynamische Projekte, welche auch immer wieder einmal vergrössert oder zusammengeschlossen werden.

Der Rahmenkredit gibt die Flexibilität, schnell und unbürokratisch neue Opportunitäten zu nutzen.

Müsste für jeden Wärmeverbund, dessen Vergrösserung oder Zusammenschluss mit einem anderen Verbund ein separater politischer Prozess lanciert werden, entsteht Planungsunsicherheit sowohl für SHP als auch für die potenziellen Bezügerinnen und Bezüger und die involvierten Unternehmen.

Projekte würden sich dadurch deutlich verzögern. Das schadet unserem Klima.

Deshalb haben wir uns am 25 Mio.-Rahmenkredit für die erneuerbaren Energien von 2011 orientiert.

Es gibt keine überzeugenden Gründe, weshalb wir von diesem Modell, das von den städtischen Stimmberechtigten mit grossem Mehr angenommen worden ist, jetzt abweichen sollen, zumal es bei jenem nicht nur um Investitionen in unserer Stadt ging.

Mit dem gewählten Vorgehen wird die demokratische Kontrolle und Transparenz gewährleistet: Der Rahmenkredit wird von SR, GSR und Stimmberechtigten beschlossen.
Die einzelnen Tranchen bis Fr. 2 Mio. (Grenze obligatorisches Referendum) sollen durch die Verwaltungskommission (VK) SHP und darüber zusätzlich noch durch den SR freigegeben werden.

Die Freigabe erfolgt nur, wenn die im Versorgungsauftrag verlangte Wirtschaftlichkeit absehbar ist.
Die zu beanspruchenden Jahrestranchen finden sich im jährlichen Budget und in der dabei erstellten resp. aktualisierten Finanz- und Investitionsplanung von SHP.

Über die Verwendung der Mittel wird – analog zum Rahmenkredit für Erneuerbare – im Verwaltungsberichts der Stadt jedes Jahr zuhanden des GSR und der Öffentlichkeit Rechenschaft abgelegt.

Und ganz wichtig: SHP wird nicht das ganze im Energierichtplan aufgezeigte Potenzial an Wärmeverbünden allein verwirklichen können.

Wir werden uns auf grössere Verbünde, bei denen die Stadt mit eigenen Gebäuden Wärmebezügerin ist, konzentrieren.

Das sind Verbünde, die aufgrund der Grösse von hiesigen Unternehmen gar nicht gestemmt könnten und die deshalb nicht umgesetzt würden, wenn SHP nicht investiert. Oder sie werden von grossen auswärtigen Unternehmen umgesetzt, was nicht im Sinne des lokalen Gewerbes wäre.

Private Wärmeverbünde, von denen bereits einige in Entstehung sind, wie bei der Steigkirche oder in den Fischerhäusern, bleiben weiterhin möglich.

Wenn SHP Wärmeverbünde erstellt, werden die Arbeiten im Rahmen des Vergaberechts an lokale und regionale Unternehmen vergeben.

So sorgen wir dafür, dass die Wertschöpfung – Arbeitsplätze, Steuererträge, Dividenden – in unserer Stadt oder Region bleibt.

Und nochmals zum Verständnis: Der Rahmenkredit ermöglicht überhaupt erst die Erstellung der Wärmeverbünde.

Die Netze und Energiezentralen dieser Verbünde werden auch bei einer Erstellung durch SHP immer durch Unternehmen der Privatwirtschaft, nicht durch SHP selber gebaut.

Der Rahmenkredit ist deshalb eine grosse Chance für das SH-Gewerbe.

Mit dem Versorgungsauftrag haben Sie letztes Jahr SHP den Auftrag für die Realisierung von Wärme- und Kältenetzen auch deshalb erteilt, weil es als unser wichtiges Verbundunternehmen in der Grundversorgung die Chance erhalten soll, auch weiterhin wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Denn aufgrund der nötigen Dekarbonisierung der Energieversorgung ist absehbar, dass die Einnahmen aus dem Gasgeschäft wegbrechen werden.

Mit der Erstellung und dem Betrieb von Wärme- und Kälteversorgungen soll es möglich werden, Ertragsausfälle beim Gas über ein anderes Geschäftsfeld zu kompensieren. Dazu braucht es jetzt Vorinvestitionen wie damals beim Bau der Gasnetze.

Diese Investitionen der Stadt muss SHP über die Erlöse aus dem neuen Geschäftsfeld längerfristig refinanzieren.

Weil dieses Geschäftsfeld moderat gewinnorientiert sein soll, dürfen wir längerfristig auch Ablieferungen daraus erwarten.

Zusammen mit unseren bisherigen Anstrengungen nehmen wir mit dem Bau der Wärme- und Kältenetze die Aufträge aus den übergeordneten Staatsebenen auf und leisten in unserem Handlungsbereich einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Zielsetzungen für eine Halbierung des CO2-Ausstosses bis 2030 und für netto Null bis 2050.

Die nötigen Investitionen ermöglichen eine namhafte Wertschöpfung für das lokale und regionale Gewerbe und reduzieren den Mittelabfluss ins Ausland.

Und dank zu erwartenden Förderbeiträgenkommt das im richtigen Moment und wird finanziell für alle interessant. Nutzen wir diese Chance, die zu einer Win-Win-Situation für Klima, Bevölkerung und Gewerbe führen wird.

Zur Frage der Kreditfreigabe

Wir sind uns einig, dass eine zusätzliche Kreditfreigabe durch den GSR keinen Mehrwert bringt bezüglich der Frage, ob und wie ein Wärmeverbund in einem Gebiet geplant und gebaut werden soll.

Dafür verfügt der GSR nicht über die nötigen fachlichen Kompetenzen.

Aber für jede Million und damit auch für jede Erweiterung eines Wärmeverbunds oder die Verbindung zweier Verbünde nochmals einen aufwändigen, zeitintensiven und teuren politischen Prozess durchzuführen, ist auch demokratiepolitisch sinnlos.

Warum?

Weil der GSR die massgeblichen politischen Entscheide über die verbindlichen Rahmenbedingungen bereits gefällt hat resp. heute den letzten dazu fällt.

Aufgrund des behördenverbindlichen Energierichtplans aus dem Jahr 2019, weiss der GSR, in welchen Stadtteilen, welche Art der Wärmeversorgung anzustreben ist.

Aufgrund dieser Vorgaben und gestützt auf die Eignerstrategie hat er am 01.09.2020 einstimmig (31:0, bei einer Enthaltung) die Grundsätze zum Bau, Betrieb, Unterhalt und zur Finanzierung der Wärme- und Kälteversorgung in der Stadt beschlossen.

Darin heisst es u.a.: «SHP ist verpflichtet, das Versorgungsgebiet der Stadt im Rahmen der genehmigten Kredite zu erschliessen. Die Wärme oder Kälte kann entweder durch SH POWER selbst oder durch Dritte produziert werden».

Zudem hat der GSR auch die Kriterien festgelegt, nach denen die VK und allenfalls der SR über die einzelnen Kreditfreigaben innerhalb des Rahmenkredits zu entscheiden hat. Im Versorgungsauftrag heisst es dazu: «Ein Ausbau eines Versorgungsnetzes erfolgt nur, wenn dieser für SHP wirtschaftlich ist».

Was heisst das nun?

Der laufende Aufwand für Kapitaldienst, Betrieb und Unterhalt muss längerfristig tiefer sein, als die Erlöse, die daraus erwartet werden.

Um das zu entscheiden, gibt es heute drei Kenngrössen, die zu berücksichtigen sind: Anschlussdichte, Wärmeabsatz und Trassenmeter.

Das sind schweizweit bewährte Parameter.

Zu den klaren, rechtsverbindlichen Rahmenbedingungen im Versorgungsauftrag haben Sie SHP auch noch ein Ziel gesetzt, um wieviel die Erlöse den Aufwand übertreffen dürfen.

Es heisst: «Der Betrieb der Netzte der Wärme- und Kälteversorgung soll moderat gewinnorientiert sein».

Hierauf können VK und SR für jeden Wärmeverbund dann bei der Festlegung der massgeblichen Tarife für die einzelnen Nutzergruppen Einfluss nehmen.

Sie sehen also, dass schon ganz viel vorgegeben ist, wenn SHP den Bau eines Wärmeverbunds startet, wenn ein Wärmeverbund erweitert oder zwei Wärmeverbünde zusammengeschlossen werden.

VK und allenfalls der SR haben diese Vorgaben bei den Kreditfreigaben jeweils zu prüfen.

Und jedes Jahr erhält der GSR Rechenschaft darüber, wie der Versorgungsauftrag umgesetzt worden ist.

Er behält also die Kontrolle darüber, ob SHP das korrekt gemacht hat und, ob VK und SR die Kontrolle darüber richtig ausgeübt haben.

Das ist von der Flughöhe absolut korrekt: Der GSR konzentriert sich auf die Strategie, gibt Vorgaben für die Umsetzung, die Umsetzung erfolgt durch SHP mit Kontrolle durch VK und SR.

Der GSR behält über die jährliche Rechenschaftsablegung die Kontrolle. Das ist stufengerecht.

Diejenigen, die jetzt verlangen, dass jede Ausgabe über 1 Mio. für den Bau oder die Erweiterung eines Wärmeverbunds immer nochmals in den GSR kommen muss, müssen sich schon die Frage gefallen lassen, was sie in diesen Fällen dann noch politisch diskutieren wollen. Oder geht es da einfach darum, die Dekarbonisierung zu verzögern?

Denn die massgeblichen politischen Entscheide sind bereits mit dem Versorgungsauftrag gefällt worden.

Und der GSR ist ein politisches Gremium und nicht wie die VK ein Gremium, das nach fachlichen Kriterien entscheidet.

Mit der Zuwahl von 3 Fachpersonen haben Sie ja vor kurzem die VK für solche Entscheide bewusst verstärkt.

Also haben Sie jetzt doch auch etwas Vertrauen in unsere Fachleute von SHP, in die VK und den SR und geben Sie ihnen auch die nötige Verantwortung dafür, wie beim Rahmenkredit für Erneuerbare im Jahr 2011.

Wichtigkeit der lokalen und regionalen Wertschöpfung

Begrüssung zur 12. Tischmesse in der IWC-Arena vom 20.08.2021

Ich freue mich, Sie im Namen von 37’120 Schaffhauserinnen und Schaffhausern zur 12. Schaffhauser Tischmesse in der schönen IWC-Arena herzlich begrüssen zu können.

In dieser tollen Halle, welche die städtischen Steuerzahlenden finanziert haben, stehen sonst vor allem sportliche Betätigungen im Zentrum.

Heute erhalten wir wiederum einen sehr interessanten Einblick in das aktuelle Wirtschaftsleben unserer Region, bei dem Sie, liebe Ausstellerinnen und Aussteller, eine wichtige Rolle spielen.

Sie leisten tagtäglich einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Kantons. Das verdient Respekt und Anerkennung, gerade weil ich weiss, wie wichtig die lokale und regionale Wertschöpfung und die von Ihnen angebotenen Arbeits- und Ausbildungsplätze sind.

Die Tischmesse, die erstmals vor über 20 Jahren stattgefunden hat, ist nicht mehr aus dem Veranstaltungskalender unserer Stadt und Region wegzudenken.

Auch wenn die Zahl der Aussteller wegen Corona nicht mehr ganz so hoch ist wie früher, sorge ich mich nicht um diesen Anlass, ganz nach dem Sprichwort: «Ein kleiner Fisch auf dem Tisch ist besser als ein grosser im Bach».

Trotz Corona erscheint es jetzt wichtig, die Chance zu nutzen, sich wieder einmal physisch statt digital auszutauschen.

Wiederum haben die Besucherinnen und Besucher, aber auch die Ausstellerinnen und Aussteller die Möglichkeit, den persönlichen Kontakt zu den Menschen, die hinter den lokalen und regionalen Produkten und Dienstleistungen stehen, zu pflegen und vielleicht auch neue Geschäftsbeziehungen einzugehen.

Es freut mich natürlich sehr, dass die öffentliche Hand auch dieses Jahr wieder direkt oder indirekt mit Tischen vertreten ist.

Es sind dies zum Beispiel die kant. Dienststelle für Berufsbildung und Berufsberatung, die sasag Kabelkommunikations AG, die Schifffahrtsgesellschaft URh, die städtischen Werke SH POWER oder das Sozialversicherungsamt SH.

Zum Schluss habe ich auch im Namen der Stadt zu danken.

Der grosse Aufwand, eine solche Messe auf die Beine zu stellen, wird oft unterschätzt. Deshalb geht ein herzlicher Dank an die Organisatoren der Wirtschaftsförderung sowie an die IVS und den Gewerbeverband als Mitorganisatoren.

Ihnen liebe Austellerinnen und Aussteller danke ich herzlich für Ihre Teilnahme und Ihre Treue und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Tischmesse 2021 mit vielen spannenden Kontakten.

Gebündelte Kräfte für eine starke Stadt

Grusswort der Stadt anlässlich der GV des städtischen Gewerbeverbandes vom 30.06.2021.

Ich freue mich sehr, bei Ihrer ersten physischen GV nach Corona mit dabei sein zu können. Es soll auch ein Zeichen der Stadt sein, wie wichtig Sie für uns sind.

Beim Corona-Marathon ist die Zielgerade im Blickfeld. Das gibt uns allen Mut und Hoffnung, dass das Leben bald wieder etwas entspannter sein wird. Im Kanton SH sind schon über 30’000 Personen geimpft. Natürlich müssen wir weiterhin vorsichtig bleiben, wenn wir die Pandemie endgültig besiegen wollen. Die Delta-Variante lässt grüssen.

Auch wirtschaftlich sind wir zuversichtlich; die Zeichen stehen auf Aufschwung.
Mit den Lockerungen der Corona-Massnahmen hat in der Binnenwirtschaft eine kräftige Aufholbewegung eingesetzt.
International hat sich die Konjunkturlage aufgehellt. Es zeichnet sich eine schwungvolle Erholung ab.
Die Expertengruppe des Bundes erhöht ihre BIP-Prognose für 2021 auf +3,6 %. 2022 sollte die Schweizer Wirtschaft überdurchschnittlich wachsen.

Das ist auch im Kanton SH spürbar. Die Arbeitslosenzahlen sind seit Anfang Jahr am Sinken.

Auch in unserer Stadt gibt es Anlass zu Optimismus: Einerseits haben wir diverse Unternehmen, die sich über die Corona-Pandemie sehr gut gehalten und kaum Einbussen erlitten haben, nicht zuletzt natürlich auch, weil sie sich etwas einfallen liessen. Gewisse Branchen konnten sogar von der Pandemie profitieren.

Das gilt natürlich nicht für alle Branchen. Insbesondere das Gastgewerbe, der Tourismus, die Eventbranche und grosse Teile des Detailhandels haben stark unter der Pandemie gelitten.

Dabei hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig ein starker, leistungsfähiger Staat für die Wirtschaft und die Menschen ist. Bund und Kantone waren in der Lage ist, mittels wirkungsvoller Instrumente wie der verlängerten Kurzarbeitsentschädigung oder den Härtefallentschädigungen eine schwere Krise und eine soziale Not zu verhindern.

Die Stadt hat in ihrem Zuständigkeitsbereich auch einzelne Hilfestellungen erbracht: Nämlich als entgegenkommende Vermieterin, Verpächterin, als Bewilligungsinstanz für die Nutzung des öffentlichen Grundes oder als Anbieterin von systemrelevanten Diensten wie der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Bei diversen Diensten wie der Spitex, in den Alterszentren und in den Schulen waren unsere Mitarbeitenden besonders gefordert.

Schliesslich hat sich der Stadtrat auch noch etwas einfallen lassen, das der gebeutelten Gastronomie bei ihrem Neustart nach der Pandemie helfen konnte. Er hat seinen ca. 1’400 Mitarbeitenden Restaurantgutscheine über insgesamt Fr. 100’000 von Gastro SH verteilt, die in den Beizen der Stadt eingelöst werden können.

Zurück zum Detailhandel: Ich bin überzeugt, dass die Menschen in Schaffhausen auch künftig im Laden einkaufen werden.

Die Coronakrise sorgt zwar für eine zusätzliche Verlagerung von Umsätzen hin zum Online-Shopping und für Umsatzeinbussen, doch ein breites Ladensterben ist zum Glück ausgeblieben.

Das analoge Shoppingerlebnis muss heute etwas Besonderes sein, die Detaillisten müssen Online- und Offline-Welt weiter zusammenbringen und sich agil aufstellen, um neue Bedürfnisse der Kundschaft rasch befriedigen zu können.
Da ist der Detailhandel auch in unserer Stadt künftig stark gefordert.

Der Stadtrat hat sich in seinen kürzlich präsentierten LSP 2021-24 dazu bekannt, auch weiter kräftig in die Attraktivität unserer Stadt zu investieren.
Im September steht der neue Werkhof Grün im Birch und vermutlich im November der Rahmenkredit für Wärmeverbünde zur Abstimmung.

Zusammen mit den bereits beschlossenen und laufenden Projekten wird das dem hiesigen Gewerbe wichtige Arbeit und Einkünfte bescheren.

Unser gemeinsames Engagement für unsere einmalige Altstadt wird nach der Corona-Pandemie noch wichtiger.

Sie muss als Einkaufszentrum, als Wohn- und Arbeitsort, aber auch als Begegnungszentrum attraktiv bleiben.

Das passiert nicht von selber und das kann auch nicht die Stadt alleine richten.

Wir müssen gemeinsam am gleichen Strick ziehen, um unser Ziel zu erreichen, so wie Sie das auf der Startseite Ihrer Homepage so treffend formuliert haben: Gebündelte Kräfte für eine starke Stadt.

Kirchgemeinde Buchthalen nimmt Verantwortung wahr

Grusswort 27.06.2021 anlässlich der Verleihung des „Grünen Güggel“ an die Kirchgemeinde Buchthalen

Ich bin heute sehr gerne zu Ihnen gekommen, um Ihnen die Gratulation der Stadt zur Verleihung des «Grünen Güggel», also zur Etablierung eines Umweltmanagementsystems für die Kirchgemeinde, zu überbringen.
Vor allem Ihr Umweltteam hat sich dafür ein grosses Lob verdient.
Ich bin beeindruckt von Ihrem Umweltbericht 2020, der von grosser Ernsthaftigkeit und Sorgfalt im Umgang mit dem Thema zeugt.
Die Kirchgemeinde Buchthalen übernimmt mit dieser Auszeichnung im Kanton Schaffhausen eine Pionierrolle und geht als gutes Vorbild voran.
Als Stadtpräsident freut mich das natürlich sehr.

Damit folgen Sie in bester Tradition den Anstrengungen und Erfolgen der weltlichen Behörden in unserer Stadt, wenn es um Themen wie Nachhaltigkeit, Energiewende oder Klima- und Umweltschutz geht.
Während dem Sie Ihren Auftrag, der Natur Sorge zu tragen, aus dem Glauben und den theologischen Grundlagen herleiten können und diesen 2019 in den Schöpfungsleitlinien festgehalten haben, stützen wir uns bei unseren Anstrengungen auf die Rechtsordnung der drei Staatsebenen Bund, Kanton und Kommune.
So verpflichtet uns u.a. Art. 2 der Stadtverfassung zu einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung.
Es heisst dazu: Die Stadt soll Massnahmen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt treffen.
Die Stadt nimmt diese Verpflichtung für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen schon seit langem sehr ernst und ist für Ihre Bemühungen auch schon mehrfach ausgezeichnet worden.
So waren wir 1991 erste Energiestadt Europas und 1992 die zweite Klima-Bündnis Stadt der Schweiz.
Als eine der ersten Städte unseres Landes tragen wir seit 2005 das Label Energiestadt Gold, das wir uns alle 4 Jahre über eine anspruchsvolle Rezertifizierung wieder verdienen müssen.

Und in den Legislaturzielen 2021-24, die der Stadtrat vor kurzem präsentiert hat, haben wir mit einem von 5 Schwerpunkten erneut ein klares Bekenntnis abgelegt:
Unter dem Titel «Nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik» avisieren wir eine umweltfreundliche, lokale Energieversorgung, das Nutzen der Chancen der Elektromobilität, die Reduktion von Treibhausgasemissionen und den Erhalt natürlicher Lebensräume.

Die Klimakrise als eine der grössten Herausforderungen der Menschheit fordert uns alle. Sie braucht intelligente und wirkungsvolle Antworten.
Wir verursachen immer noch einen ökologischen Fussabdruck, der weit über dem liegt, mit dem die Erderwärmung bei 2 Grad begrenzt werden könnte. Darum stehen wir besonders in der Pflicht.
Das haben Sie erkannt und die richtigen Schlüsse daraus gezogen.
Deshalb bin ich stolz, selber einer Kirchgemeinde anzugehören, die so vorbildlich unterwegs ist und nicht nur über die Verantwortung für die Schöpfung spricht, sondern diese auch selber wahrnimmt, indem sie handelt, ganz im Sinne eines Sprichworts von Molière, französischer Schauspieler und Dramatiker des 17. Jahrhunderts, der gesagt hat:
«Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun».

Ich hoffe natürlich, dass Ihre erfolgreiche Zertifizierung Nachahmer bei anderen Kirchgemeinden unseres Kantons finden wird und ihre Mitglieder motiviert, diesen Respekt vor der Schöpfung, auch im privaten Bereich zu leben.
Und ich bin überzeugt, dass Sie mit Ihren wertvollen Anstrengungen auch zur nötigen Bewusstseinsbildung beitragen.

Im Namen des Stadtrats danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihren ausserordentlichen Einsatz, mit dem Sie auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Beförderung der einmaligen Lebensqualität unserer Stadt leisten.
Bleiben Sie dran. Denn auch das wird ein Marathon, aber einer der sich lohnt, vor allem für unsere Nachfahren, die uns für unser Engagement dankbar sein werden.

Warum es den Bürgerrat nicht mehr braucht

Stellungnahme des Stadtrats vom 22.06.2021 im Grossen Stadtrat zur Motion Urs Tanner „Bürgerrat abschaffen – Einbürgerungsverfahren verschlanken.“

Grossstadtrat Urs Tanner beantragt mit seiner Motion vom 21. Oktober 2020 die Abschaffung des Bürgerrates mit dem Ziel, das Einbürgerungsverfahren zu verschlanken.

Dies erfordert eine Anpassung der Stadtverfassung (Art. 56 und Art. 57).

Gerne nehme ich im Namen des Stadtrats dazu wie folgt Stellung:

Zuerst ein paar Bemerkungen zur Ausgangslage und zum heutigen Prozessablauf:

Gemäss Art. 97 des kantonalen Gemeindegesetzes (SR 120.100) können die Gemeindeverfassung ein Organ einsetzen, das auf Antrag des Gemeinderats den Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts erteilt.

Die Stadt hat diese Möglichkeit wahrgenommen: Nach Art. 56 der Stadtverfassung hat sie mit dem Bürgerrat, der aus 15 Mitgliedern besteht, eine Bürgerkommission i.S.v. Art. 98 Abs. 3 Gemeindegesetz installiert.

Für diese Wahl verfügen die Fraktionen des Grossen Stadtrates über ein Vorschlagsrecht (Art. 3 Einbürgerungsverordnung; RSS 125.1). Die Aufgaben des Bürgerrates sind in der Einbürgerungsverordnung näher geregelt. Dem Bürgerrat stehen neben den Entscheiden über die Bürgerrechtsgesuche auch die Entscheide über die Erteilung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Schaffhausen zu.

Ein Ehrenbürgerrecht wurde in den letzten 25 Jahren nicht erteilt, sollte dies wieder einmal zur Diskussion stehen, könnte der Entscheid auch vom Stadtrat gefällt werden.

Mit der Revision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (BüG; SR 141.0) per 1. Januar 2018 wurden die Voraussetzungen für eine Einbürgerung klarer und auch strenger formuliert (Art. 9 bis 12).

Dies macht sich bei den Vorstellungsgesprächen bemerkbar, die schon heute unter der Leitung des Stadtrates und im Beisein von drei Delegierten des Bürgerrates stattfinden. Der Stadtrat musste seit der Einführung des neuen Gesetzes nur vereinzelt Gesuche zurückstellen, was darauf zurückzuführen ist, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen schon bei der Gesuchstellung weitestgehend erfüllt sind.

Die Fachspezialistin Einbürgerungen bei der Stadtkanzlei bereitet sämtliche Gesuche gewissenhaft und professionell vor und nimmt bei Problemen oder Mängeln, die eine Bürgerrechtserteilung in Frage stellen könnten, schon im Vorfeld mit den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern das Gespräch auf.

Aufgrund dieser Ausgangslage mussten seit dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision, also in den vergangenen drei Jahren, weder der Stadtrat noch der Bürgerrat ein Gesuch ablehnen.

Der Bürgerrat entscheidet heute jeweils auf Antrag des Stadtrates über die Einbürgerungsgesuche.

Nachdem die Einbürgerungskandidatinnen- und kandidaten das Vorstellungsgespräch vorbehaltlos absolviert haben und der Stadtrat dem Gesuch entsprochen hat, besteht auf der Stufe Bürgerrat schliesslich kaum noch Ermessenspielraum für eine abweichende Beurteilung oder Ablehnung.

Daher ist die Aussage des Motionärs zutreffend, dass seit der Bürgerrechtsrevision an den Bürgerratssitzungen nur noch wenig bis kein Diskussionsbedarf besteht.

Im vereinfachten Verfahren, d.h. bei Einbürgerungswilligen, welche acht obligatorische Schuljahre in der Schweiz absolviert haben, entscheidet schon heute der Stadtrat allein über die Einbürgerungsgesuche.

Die Vorstellungsgespräche finden jeweils unter der Leitung eines Stadtratsmitgliedes und der Fachspezialistin Einbürgerungen der Stadtkanzlei statt.

Inhaltlich gestalten sich die Gespräche genau gleich wie beim ordentlichen Verfahren. Massgebend dafür ist ein vom Bund vorgegebenes Fragenraster.

Dieses Verfahren hat sich bestens bewährt, so dass es problemlos auch bei den ordentlichen Verfahren angewendet werden kann.

Nun zum Anliegen der Motion und was eine Änderung des Prozesses bedeuten würde:

Der Bürgerrat tagt heute in der Regel drei bis viermal pro Jahr, je nach Anzahl der Gesuche.

Pro Sitzung erhalten die Bürgerratsmitglieder ein Sitzungsgeld von 130 Franken, das Präsidium eines über 260 Franken.

Wie erwähnt, nimmt jeweils eine Delegation von drei Mitgliedern des Bürgerrates an den Vorstellungsgesprächen teil, die von einem Stadtratsmitglied geleitet und von der Fachspezialistin Einbürgerungen der Stadtkanzlei betreut werden.

Pro Jahr finden ca. 8 – 10 Vorstellungsgespräche statt. Insgesamt werden somit rund 12’000 Franken Sitzungsgelder an die Bürgerratsmitglieder ausbezahlt.

Bei einer Abschaffung des Bürgerrates würden diese Sitzungsgelder entfallen resp. könnten eingespart werden.

Wie eine aktuelle Umfrage in anderen Städten ergeben hat, geht der Trend schweizweit klar in die Richtung, welche die Motion fordert: Heute sind in vielen Städten und Gemeinden die Exekutiven allein für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig.

Im Kanton Zürich übernehmen bereits in 121 von 162 Gemeinden bereits die Stadt- und Gemeinderäte diese Aufgabe.

Das gilt auch für Städte wie Fribourg, Biel oder Aarau.

Auch innerhalb des Kantons Schaffhausen entscheiden heute bereits in einigen Gemeinden der Stadt- bzw. Gemeinderat über Einbürgerungen, so z.B. in Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Gächlingen, Hemishofen, Lohn, Stetten, Trasadingen und Stein am Rhein.

Auf der kantonalen Ebene hat sich das Einbürgerungswesen in ähnliche Richtung entwickelt: Vor einigen Jahren gab es noch die vom Kantonsrat gewählte Petitionskommission, welche für die Vorberatung der kantonalen Einbürgerungen zuständig war. Diese Kommission wurde jedoch mit der Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes per 1.1.2007 aufgehoben und seither ist der Regierungsrat für die ordentlichen Einbürgerungen zuständig.

Die Gesuche werden vom Amt für Justiz vorbereitet und dem Regierungsrat zum Entscheid unterbreitet. Das Verfahren hat sich bewährt.

Durch eine Abschaffung des Bürgerrates könnte das Einbürgerungsverfahren verschlankt werden, was für die Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten positive Auswirkungen hätte.

Bei einer Anpassung des Verfahrens an dasjenige bei den vereinfachten Einbürgerungen könnten die sehr langen Wartezeiten im ordentlichen Verfahren verkürzt werden, da der Stadtrat direkt nach dem Vorstellungsgespräch über die Einbürgerung entscheiden könnte.

Momentan kommt es jeweils zu einer Wartezeit von zwei bis drei Monaten, bis der Bürgerrat wieder zusammenkommt und entscheidet, was die sowieso schon sehr lange Gesamtdauer des Verfahrens unnötig verlängert.

Dies ist zuweilen auch für Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten zu Recht nur schwer nachvollziehbar.

Mit dieser Vereinfachung könnte die Stadt ein Signal für eine effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung aussenden.

Mit dem Wegfall von 3 bis 4 Bürgerratssitzungen würde die Stadtkanzlei zudem eine kleine Entlastung erfahren.

Die allfällige Befürchtung, dass mit einer Abschaffung des Bürgerrats der Einbürgerungsprozess demokratisch weniger legitimiert wäre, erweist sich als unbegründet, da es sich beim Stadtrat, der ja schon bei den vereinfachten Einbürgerungen allein entscheidet, um ein direkt demokratisch gewähltes Gremium handelt, dessen Mitglieder verschiedenen Parteien angehören. Im Gegensatz zu den Mitgliedern des heutigen Bürgerrats ist der Stadtrat sogar direkt vom Volk gewählt.

Zudem bleibt auch für ihn der Entscheidungsspielraum sehr klein, weil die Einbürgerungsvoraussetzungen im neuen Bürgerrecht sehr strikte vorgegeben sind.

Wie einleitend erwähnt mussten seit dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision weder der Stadtrat noch der Bürgerrat ein Gesuch ablehnen.

Der Stadtrat ist die richtige Behörde für den Einbürgerungsentscheid. Warum?

Weil es sich bei der Einbürgerung nicht mehr um einen politischen Entscheid, sondern um einen rechtsanwendenden Verwaltungsakt handelt.

Diese rechtliche Qualifikation gilt seit einem Leitentscheid des Bundesgerichts aus dem Jahre 2003 und wurde seither x-mal bestätigt.
Ich zitiere hierzu das Bundesgericht aus einem Urteil vom 09.07.2003 (BGE 129 II 232):

«In der Vergangenheit wurden Einbürgerungsentscheide überwiegend als politische Entscheide verstanden. (…) Diese Auffassung kann heute nicht mehr aufrechterhalten werden: In Einbürgerungsverfahren wird über den rechtlichen Status von Einzelpersonen entschieden. Das Einbürgerungsverfahren wird auf Gesuch des Bewerbers eingeleitet. In diesem Verfahren wird insbesondere abgeklärt, ob der Bewerber in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist, d.h. es erfolgt eine einzelfallbezogene Prüfung. Das Verfahren endet mit der Erteilung des Bürgerrechts oder der Abweisung des Gesuchs, d.h. einer individuell-konkreten Anordnung, die alle Merkmale einer Verfügung erfüllt».

Auch, wenn kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, muss die zuständige Behörde die einschlägigen Verfahrensbestimmungen und den Anspruch der Bewerberinnen und Bewerber auf möglichste Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, beachten; sie darf weder willkürlich noch diskriminierend entscheiden.Sie muss ihr Ermessen pflichtgemäss, nach Sinn und Zweck der Bürgerrechtsgesetzgebung ausüben. Es handelt sich somit materiell um einen Akt der Rechtsanwendung. Das heisst auch, dass die Gesuchsteller im Einbürgerungsverfahren über Parteistellung verfügen: Sie haben Anspruch auf einen Entscheid über ihr Gesuch, d.h. auf verfügungsmässige Erledigung des Einbürgerungsverfahrens.

Und als Partei eines Verwaltungsverfahrens haben die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs und auf eine Begründung (Art. 29 Abs. 2 BV in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 BV), insbesondere, wenn ihr Gesuch abgewiesen wird.

Für den Stadtrat und die Verwaltung gehören solche rechtsanwendenden Verfügungen zum Tagesgeschäft.

Darum sind sie auch im ordentlichen Einbürgerungsverfahren wesentlich besser geeignet, solche Entscheide zu fällen, als reine Laien- oder Milizgremien.

Weil ordentliche Einbürgerungsentscheide noch eine gewisse politische Sensibilität verlangen, wird der Stadtrat in der Umsetzung prüfen, wie durch den Beizug zusätzlicher Personen aus der Verwaltung oder aus dem Grossen Stadtrat zu den Vorstellungsgesprächen, die Wahrnehmung des verbleibenden Ermessensspielraums breiter abgestützt werden könnte, ohne dafür eine eigenständige Behörde zu installieren.

In der städtischen Einbürgerungsverordnung könnte geregelt werden, dass in den Anträgen an den Stadtrat zu den Einbürgerungsgesuchen Transparenz hergestellt wird, indem die Haltung aller an den Vorstellungsgesprächen Beteiligten offen zu legen wäre.

Fazit: Aufgrund der Entwicklung der eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzgebung und damit in der Praxis gemachten Erfahrungen erachtet der Stadtrat das Anliegen der Motion als berechtigt.

Es gibt keine gewichtigen Gründe, welche eine weitere Ungleichbehandlung des ordentlichen und vereinfachten Einbürgerungsverfahrens rechtfertigen würden.

Deshalb macht es Sinn, wenn die Exekutive nicht nur für die vereinfachten, sondern auch für die ordentlichen Einbürgerungsverfahren zuständig ist, zumal es sich bei den Einbürgerungsentscheiden in beiden Verfahren um rechtsanwendende Verwaltungsakte handelt.

Der Stadtrat ist deshalb bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen.

Damit könnten nicht nur Sitzungsgelder eingespart werden, sondern auch Verwaltungsabläufe bürgerfreundlich optimiert werden.

Sinnvollerweise wird eine solche Verfassungsrevision, welche Auswirkungen auf eine gewählte Behörde haben, auf einen Legislaturwechsel hin geplant.

Das heisst, die Abschaffung des Bürgerrats würde bei einer Überweisung des Vorstosses und einer erfolgreichen Volksabstimmung auf die Legislatur 2025 – 2028 vollzogen.

Um allenfalls verbleibenden Bedenken Rechnung zu tragen, sind wir gerne bereit, im Rahmen der Umsetzung Modelle zu prüfen, wie die Vorstellungsgespräche durch den Beizug weiterer Personen etwas breiter abgestützt werden könnten.