Bach beflügelt

Im Namen der Stadt Schaffhausen begrüsse ich Sie ganz herzlich zur Medienkonferenz zum 28. Internationalen Bachfest 2020, das vom 20. bis 4. Mai 2020 über die Bühne gehen wird.

An meiner Seite sind heute mein Stadtratskollege Raphael Rohner als Kulturreferent, Wolfram Kötter und Andreas Bohrer als Co-Präsidenten der Internationalen Bachgesellschaft (IBG), Johannes Strobl und Annedore Neufeld als Vertreter der Programmkommission sowie Jens Lampater, Kulturchef der Stadt und eigentlich Intendant dieses grossartigen Kulturevents.
Für die hochkarätige musikalische Umrahmung sorgen heute Stefanie Senn und Bernie Ruch, denen ich schon an dieser Stelle für ihre Beiträge ganz herzlich danke.

Wir haben Sie eingeladen, um Ihnen an diesem geschichtsträchtigen Ort – der auch nächstes Jahr wieder einer der wunderbaren Austragungsorte sein wird – das attraktive Programm des Bachfests 2020 zu präsentieren und die Öffentlichkeit auf diesen tollen Anlass einzustimmen.
Er steht dieses Mal unter dem Motto «Bach beflügelt», etwas das ich mir für die städtische Politik manchmal auch wünschen würde…

Napoleon Bonaparte hat einmal gesagt: «Die Musik hat von allen Künsten den tiefsten Einfluss auf das Gemüt. Ein Gesetzgeber sollte sie deshalb am meisten unterstützen».
Diese Einsicht war sicher mit ein Grund, weshalb unsere politischen Vorgänger 1946 das Bachfest aus der Taufe gehoben haben.
Ziel war damals, die Wunden des 2. Weltkriegs zu heilen und die vom Krieg gebeutelten Menschen grenzüberschreitend glücklich zu machen und einander wieder näher zu bringen.
Somit ist das Bachfest eines der ältesten grenzüberschreitenden Musikfestivals seiner Art in Europa.
Und seine Friedensbotschaft des «dona nobis pacem», mit der jeweils im Schlusschoral der h-Moll-Messe das Festival endet, erweist sich leider immer noch als top aktuell.

Das Internationale Bachfest, zu dem traditionellerweise der Stadtpräsident einlädt, ist der wichtigste Kulturanlass, den die Stadt hauptverantwortlich organisiert.
Wenn ich von hauptverantwortlich rede, meine ich vor allem die finanziellen und personellen Ressourcen, die es für die Planung und Durchführung dieses Festivals braucht.

Der zweite wichtige Player, der dieses wunderbare Festival mitträgt, ist die IBG.
Als verlässliche Partnerin auf Augenhöhe erbringt sie jeweils auch einen wertvollen inhaltlichen Support.

Das Bachfest ist eine weit über unsere Stadtgrenzen strahlende Veranstaltung, die mehrere tausend Besucherinnen und Besucher aus fast allen Kantonen der Schweiz und aus verschiedenen Ländern Europas hierherbringt. Sie übernachten in den lokalen Hotels, geniessen neben den Konzerten die lokale Gastronomie und beleben alle zwei Jahre am Auffahrtswochenende die Stadt und das Umland von Schaffhausen spürbar. 
Das generiert wichtige Wertschöpfung für das regionale Gewerbe.
Und wie die beiden anderen kulturellen Grossevents unserer Stadt – dem Stars in Town und dem Jazzfestival – trägt es zum positiven Image von Schaffhausen bei und bildet damit ein wichtiges Element im anspruchsvollen Standortwettbewerb.
Aus diesen Gründen schreibt ihm der Stadtrat in seiner Kulturstrategie 2018-2028 einen hohen Stellenwert zu und bekennt sich in seinen Legislaturzielen 2017-2020 ausdrücklich dazu, das Festival weiter zu entwickeln.

–   Zum Schluss meiner Einleitung habe ich zu danken:
Ein grosser Dank geht an unseren Kulturchef Jens Lampater mit seinem Team beim Kulturdienst für die hervorragende Planung und Vorbereitung dieses Grossanlasses. Das aktuelle Programmheft ist erneut sehr gelungen und zu einer tollen Visitenkarte geworden.
Ein grosser Dank geht an die Bachgesellschaft, mit den Co-Präsidenten Wolfram Kötter und Andreas Bohrer sowie die Programmkommission, für den riesigen Einsatz und die äusserst konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit.
Der Aufwand hat sich gelohnt, denn das Musikprogramm ist wieder richtig hochkarätig und spannend geworden. Deshalb bin ich überzeugt, dass es wieder viele Besucherinnen und Besucher anziehen und hoffentlich auch beflügeln wird.
Zu guter Letzt danke ich auch allen neuen und treuen Sponsoren – insbesondere unseren Hauptsponsoren Schaffhauser Kantonalbank und der gemeinnützigen Stiftung SIG, unseren Medienpartnern SN, Radio Munot sowie dem Magazin Musik + Theater, sowie unseren Förderern Jakob und Emma Windler-Stiftung,  der Stiftung Werner Amsler sowie der Kulturförderung des Kanton Schaffhausen für deren wertvollen Support, ohne den es das Bachfest in dieser Form nicht geben könnte.

Attraktive Schaffhauser Herbstmesse

Wenn sich die Blätter verfärben und am frühen Morgen der Nebel durch die Wälder und Gassen schleicht, ist es wieder Zeit für die Schaffhauser Herbstmesse auf der Breite!

Auch dieses Jahr haben die Organisatoren nichts unversucht gelassen, den Besucherinnen und Besuchern Spannendes und Lehrreiches zu präsentieren. So findet zum Beispiel die Schweizermeisterschaft der Gebäudetechnik im Rahmen der Herbstmesse statt. In den verschiedenen Berufen der Gebäudetechnik zeigen die Berufsleute ihr praktischen Fähigkeiten und Arbeitstechniken, welche sie sich in ihrer dreijährigen Ausbildung angeeignet haben.

Nebst verschiedenen Regional- und Gemeinschaftsständen wird auch wieder ein abwechslungsreiches und attraktives Unterhaltungsprogramm geboten und die Messegastronomie verspricht einmal mehr viele kulinarische Köstlichkeiten.

Lassen Sie sich also inspirieren und geniessen Sie den Rundgang durch die attraktive Schaffhauser Herbstmesse. Viel Vergnügen!

Besuch in Varazdin

Bericht auf der Homepage der Stadt Varazdin über den Besuch aus der Stadt Schaffhausen vom 01./02. Oktober 2019 anlässlich der letzten beiden Abende des 49. Barockmusik Festivals Varazdin.

01.10.2019 im Stadthaus Varazdin: Empfang bei Bürgermeister Ivan CehokBürgermeister
01.10.2019 im Stadthaus Varazdin: Empfang bei Bürgermeister Ivan CehokBürgermeister

Am Montagabend hat der Bürgermeister von Varazdin, Dr.sc. Ivan Cehok, den Stadtpräsidenten von Schaffhausen, Herrn Peter Neukomm, im Rathaus empfangen.

In der genannten schweizerischen Stadt wurde, auf Initiative und mit Hilfe des kroatischen Generalkonsuls Slobodan Mikac, die Stadt Varazdin im Juni dieses Jahres der Bevölkerung vorgestellt und ein Konzert des varazdiner Kammerorchesters organisiert. Die erfolgreiche Präsentation der Stadt Varazdin wurde zudem durch die Unterzeichnung einer Urkunde bekräftig, die als Grundstein für die Entwicklung einer partnerschaftlichen Beziehung dieser beiden Städte dienen soll.

„Der Gegenbesuch des Stadtpräsidenten dieser wirtschaftlich und kulturell überaus entwickelten Stadt kann als Bekenntnis zur weiteren Entwicklung der Zusammenarbeit der beiden Städte auf dem Feld der Kultur und Wirtschaft angesehen werden. Wir haben vereinbart, dass am St. Nikolaustag (Stadtfest der Stadt Varazdin) in einem feierlichen Rahmen eine weitere Urkunde unterzeichnet werden soll, mit welcher die partnerschaftlichen Beziehungen der beiden Städte weiter gestärkt werden sollen. Varazdin hat sich in der Schweiz erfolgreich präsentiert und der Besuch des Stadtpräsidenten ist lediglich die Bekräftigung des gemeinsamen Willens zur verstärkten und besseren Zusammenarbeit“ – betonte der Bürgermeister von Varazdin, Dr.sc. Ivan Cehok.

Neben dem Berater der Schweizer Botschaft in der Republik Kroatien, Urs Wüest, wohnten dem Empfang im varazdiner Rathaus auch der stellvertretende Bürgermeister Varazdins, Zlatan Avar, der Leiter der Varazdiner Barocknächte, Davor Bobic, der Leiter des Konzertbüros, Raymond Rojnik, sowie die Intendantin des Kroatischen Nationaltheaters in Varazdin, Jasna Jakovljevic, bei.

Die Schweizer Gäste besuchten zudem das Abendkonzert der Zagreber Solisten in der Kirche des Heiligen Nikolaus, welches im Rahmen der Varazdiner Barocknächte stattfand.

Digitalisierung in der Verwaltung: Als Chance wahrnehmen

Ich freue mich, Sie als gebürtiger Hallauer hier im Klettgau bei schönstem Herbstwetter begrüssen zu können. Die äusseren Bedingungen sind perfekt, so dass ich davon ausgehe, dass Sie ihren Aufenthalt hier inmitten des grössten zusammenhängenden Rebbaugebiets der Deutschschweiz geniessen können. Die Wümmete hat bereits begonnen und wir gehen davon aus, dass es wieder einen tollen Jahrgang gibt.

Ich bin der Einladung von Philipp Früh sehr gerne gefolgt, da ich mich der Mobiliar sehr verbunden fühle. Das hat mehrere Gründe:
Erstens gehörte mein Vater, der auch hier ist, während mehrerer Jahre als Mitglied des VR zur Mobiliar-Familie.
Zweitens haben wir in SH eine Mobiliar-Generalagentur, die mit Philipp Früh an der Spitze einen hervorragenden Job macht und zahlreiche attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze anbietet.
Drittens: Meine Erfahrungen mit der Mobiliar als Kunde – sei es privat sei es mit der Stadt – waren durchwegs positiv.
Und viertens bin ich immer wieder begeistert darüber, wie die Mobiliar – ganz im Sinne des Genossenschaftsgedankens – über ihr gesellschaftliches Engagement auch andere an ihrem Geschäftserfolg partizipieren lässt.

Ich konnte mich gerade letzte Woche wieder vergewissern, wie fortschrittlich und verantwortungsvoll die Mobiliar unterwegs ist, als ich mit meinen Chefbeamten auf unserem jährlichen Teamausflug Ihre Zentrale in Bern besuchte.

Eigentlich hätte ich Ihnen gerne etwas über die Schönheiten und Stärken unserer Stadt und über die Herausforderungen, die sich ihr stellen, erzählt.
Ich wurde aber gebeten, heute etwas zur Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung zu sagen, was ich auch gerne mache, handelt es sich doch dabei um eine grosse Herausforderung der öffentlichen Hand.

Bei der Digitalisierung handelt es sich auch für unsere Stadt um eine grosse Herausforderung. Das hochaktuelle Thema lässt sich aber nicht in ein paar wenigen Sätzen erschlagen. Gerne werde ich versuchen, Ihnen einen kurzen Einblick in meine Sicht auf dieses anspruchsvolle Thema zu verschaffen.

Klar ist: Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie im privaten und beruflichen Alltag verändert Abläufe und bisherige Formen der Interaktion.
Die Gemeinwesen auf allen Stufen unseres Landes sind von diesem Transformationsprozess betroffen.
Ich würde sogar sagen: Die Digitalisierung gehört derzeit zu den aktuell grössten Herausforderungen der öffentlichen Hand.
Die Verwaltung verfügt über vielfältige Prozesse und Strukturen und erbringt täglich unzählige Dienstleistungen für die Menschen und die Wirtschaft. Und viele dieser Prozesse und Dienstleistungen haben von Natur aus Potenzial digitalisiert zu werden.

Der Grundstein dafür ist längst gelegt: Das Bundesamt für Statistik hat hierzu eindrückliche Zahlen präsentiert.
Das Internet ist heute in der Schweiz nahezu immer und überall verfügbar: Über 90% der Privathaushalte haben hierzulande einen Internetanschluss und fast 80% der Gesamtbevölkerung besitzen ein Smartphone mit der Möglichkeit, mobil auf das Internet zuzugreifen.
Auch die elektronische Interaktion mit den Behörden ist in der Schweiz etabliert. Dies zeigt sich insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit Behörden oder der Suche nach Informationen, wofür heute drei Viertel der Privatpersonen den elektronischen Kanal nutzen.
Weniger häufig hingegen ist in der Schweiz die Nutzung von Online-Dienstleistungen der Behörden. Viele Prozesse sind leider noch nicht vollständig digital verfügbar resp. nur mit Medienbruchstellen. Daran müssen wir arbeiten.

Wie gehen wir dabei vor?

Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Die Digitalisierung ist vielmehr ein Mittel zum Zweck.
Der Zweck besteht bei der Verwaltung in erster Linie darin, die Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner und der Wirtschaft noch besser zu befriedigen und die Leistungen der Verwaltung zu optimieren.
Die Digitalisierung kann eines der Mittel sein, die uns dabei helfen.
Ein klassisches Beispiel hierfür ist das Ersetzen von Behördengängen durch digitale Interaktion, was den Kunden Zeit spart und auch für die Verwaltung Effizienzgewinne bringen kann.

Es ist eine Illusion, einen Megatrend wie die Digitalisierung mit einem Strategiepapier alleine erschlagen zu können. Der Wandel ist zu schnell, zu dynamisch und über die diversen Bereiche der Verwaltung gesehen viel zu heterogen.
Da haben wir im Vergleich mit Ihnen natürlich ein Handicap: Wir als Stadt sind ein grosser Gemischtwarenladen:
Ca. 1’500 Mitarbeitende bei ca. 950 Vollzeitstellenäquivalenten und knapp 100 Lehrstellen in 17 Berufen erbringen ein riesiges Spektrum an Leistungen und haben viele unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen zu erfüllen.
Das geht von der Stadtgärtnerei, den Museen, den Altersheimen, der Stadtpolizei, den Verkehrsbetrieben, den Bibliotheken, dem Forstdienst, bis zur Entsorgung, dem Bestattungsamt, der Strom-, Gas- und Wasserversorgung oder den Kindertagesstätten. Die unterschiedlichen Verwaltungsbereiche habe ich dabei noch nicht einmal erwähnt.
Der digitale Wandel kann und darf nicht zentral und von oben übergestülpt werden, sondern muss zwingend auch dezentral in den einzelnen Fachbereichen mitgestaltet werden können – und zwar massgeschneidert auf die jeweiligen Bedürfnisse und Fragestellungen. Das bedeutet natürlich auch, dass wir in den einzelnen Bereichen innovative Köpfe brauchen, die den digitalen Wandel gestalten können und wollen.

Verschiedene Bereiche waren in der Stadt Schaffhausen in den letzten Jahren sehr aktiv. Ich erwähne nur ein paar ausgesuchte Bereiche:

Die Stadtpolizei etwa wird in Kürze das Fundbüro easyfind in die digitale Zukunft überführen und zwar in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden des Kantons.

Die Bibliothek hat ihr elektronisches Angebot kontinuierlich ausgebaut, ohne dabei die klassischen Medien zu vernachlässigen. 2012 waren von den damals 150‘000 Ausleihen gerade mal 5‘700 elektronische Medien. 2018 waren von den insgesamt 293‘000 Ausleihen schon 63‘000 in digitaler Form.

Zum Rheinfall fährt ein selbstfahrender Bus, der ins Leitsystem der Verkehrsbetriebe Schaffhausen eingebettet ist.

Das Alterszentrum Emmersberg ist ein Lead Partner in einem Projekt zur Evaluierung der Chancen der Robotik in der Altenpflege.

Wir arbeiten aber auch bei unseren internen Prozessen an der Digitalisierung. Der Personaldienst führt mittlerweile alle Personaldossiers und Prozesse online – vom Bewerbermanagement bis zur Mitarbeitendenbeurteilung.

Und die gesamte Verwaltung hat anfangs Jahr auf die elektronische Aktenführung umgestellt und muss zwingend alle geschäftsrelevante Dossier in einem zentralen, revisionssicheren Ordnungssystem führen, an das künftig auch eine elektronische Archivierung anschliessen soll.

Selbstverständlich gibt es aber noch viel zu tun: Besonders interessiert die Bürgerinnen und Bürger vermutlich die klassischen Dienstleitungen der Einwohnerdienste sowie das e-Voting.

Beim e-Voting sind uns bei der Stadt die Hände gebunden. Der Lead liegt hier bei Bund und den Kantonen.
Bei den Dienstleistungen – dem E-Governement – hingegen arbeiten wir derzeit zusammen mit dem Kanton intensiv an den nötigen Grundlagen.

Mit einer kantonalen eID gehört Schaffhausen zu den führenden Kantonen in der Schweiz in Sachen Digitalisierung von Behördendienstleistungen.
Zusammen mit einem neuen, moderneren Internetauftritt bildet das die Voraussetzung dafür, dass verschiedene Dienstleistungen überhaupt digital angeboten werden können.

Die Hauptarbeit ist nicht die Auswahl der Technologie, sondern das Ausrichten der Prozesse auf die Technologie und das wird nicht von heute auf morgen passieren. Es stellt aber eine grosse Chance dar, unsere Prozesse zu optimieren. Darum ist die Digitalisierung immer auch ein Organisations- oder Changeprojekt. Damit verbunden sind Lernprozesse und ein Kulturwandel.

Bei allen Verweisen, dass der Wandel weitgehend in den Bereichen gestaltet werden muss und auch tatsächlich wird, sollte der Stadtrat als strategische Führung schon auch gewisse Leitplanken vorgeben, sozusagen als Orientierungshilfe, wo die Reise hingehen soll. Und er muss als Vorbild wirken.

Hier arbeiten wir derzeit an einer Smart City Strategie.
Beim Thema Smart City geht es natürlich um viel mehr als die Digitalisierung. Es geht um das Schaffen von Mehrwert für Bevölkerung und Wirtschaft dank Vernetzung von Akteuren und Infrastrukturen und Nutzung moderner Technologien.
Dass die Digitalisierung hier ein wichtiger Aspekt ist, leuchtet ein.
Hier sind auch die Städtischen Werke SH POWER gefordert: Sie sollen als Enabler künftig mit intelligenten Netzen (smart grids) dafür sorgen, dass eine bessere Vernetzung möglich wird. 
Ein Schwerpunkt von Smart City dürfte auch das Thema Dienstleistungen sein, oder Neudeutsch: Smart Governance. Hier wollen wir unter anderem das Potenzial der Digitalisierung in der Verwaltung erkennen, Ziele formulieren, wo die Reise hingehen soll und schliesslich entsprechende Bestrebungen unterstützen und fördern. Auch der Stadtrat ist also gefordert und gewillt, die Zeichen der Zeit zu erkennen und zukunftsorientiert zu handeln.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen aufgezeigt zu haben, was die Digitalisierung für die Verwaltung heute bedeutet, welche Potenziale vorhanden sind und wie der Weg zur Gestaltung des digitalen Wandels bei uns aussieht.

Hier nochmals zusammengefasst das Wichtigste in Kürze.

Die Digitalisierung ist für die öffentliche Verwaltung sehr herausfordernd und spannend. Ich finde es toll, diesen Wandel mitgestalten zu können und freue mich immer darauf, mich mit anderen Playern – seien es öffentliche oder privatwirtschaftliche wie Sie – über diese gemeinsame Herausforderung austauschen zu können.

Zum Schluss noch ein Zitat von Charles Darwin der die Herausforderung gut auf den Punkt gebracht hat und das gilt ja auch für die Privatwirtschaft:

«Es ist nicht die stärkste Spezies die überlebt, auch nicht die intelligenteste, es ist diejenige, die sich am besten dem Wandel anpassen kann».

Stadtrat begrüsst Transparenz bei Beteiligungen

Mit Datum vom 5. Juni 2018 hat Grossstadtrat Michael Mundt ein Postulat eingereicht, in welchem er eine andere Zuteilung von Beteiligungen in der städtischen Rechnung vorschlägt.

Er fokussiert dabei auf

  • die städtische Beteiligung an der KWS AG
  • die Beteiligung der SH POWER an der Sasag AG
  • die Anteilscheine von SH POWER an der IG Kammgarn sowie auf
  • die Beteiligungen von SH POWER aus dem 25-Millionen Rahmenkredit.

Er verlangt Zuweisung der Beteiligungen nach dem Kriterium der «wirtschaftlichen Verflechtung» und fordert mehr Transparenz für die Beteiligungen in der städtischen Rechnungslegung.

Vorweg eine Bemerkung zur Forderung des Postulenten: Mit einem Postulat wird der Stadtrat beauftragt, etwas zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Ein Postulat kann keine direkte Handlungsanweisung an den Stadtrat sein. Insofern ist der Postulatstext nicht ganz konform zur Geschäftsordnung (Art. 56). Da das aber als Bitte formuliert ist, gehen wir davon aus, dass der Postulent sinngemäss einen Bericht des Stadtrats zu seinem Ersuchen erwartet. Dem kommen wir in «vorauseilendem Gehorsam» hiermit nach, weshalb die Beantwortung etwas ausführlicher ausfallen wird, als üblich.

  1. Gründe für die Zuweisung von Beteiligungen

Für die Beurteilung dieses Postulats ist es vorab wichtig zu verstehen, dass man Beteiligungen nicht einfach der Darstellung wegen zwischen den Rechnungen von Stadt und Betrieben verschieben kann und soll.

Welcher Rechnung eine Beteiligung zugeteilt ist, hängt davon ab, von wem bzw. zulasten welcher Rechnung die Beteiligung eingegangen wurde, d.h. aus welcher Investitionsrechnung die Beteiligung erworben worden ist. Demzufolge werden einzelne Beteiligungen, welche SH POWER zuzuordnen sind, als Finanzanlagen in der konsolidierten Bilanz, z.B. der Stromversorgung Stadt Schaffhausen aufgeführt. Dazu gehören die Beteiligungen an der Etawatt AG, der Swisspower AG, der Hegauwind GmbH und der Sasag AG.

Bei der Änderung einer Zuweisung einer Beteiligung muss ein Übertrag aus der einen Rechnung in die andere erfolgen, was zum gleichen buchhalterischen Effekt führt wie ein Kauf bzw. Verkauf.

Soll beispielsweise eine Umteilung der Beteiligung an der Sasag AG von der Rechnung von SH POWER in die Rechnung der Stadt vorgenommen werden, muss auch die faktische Zugehörigkeit der Beteiligung neu geregelt werden, d.h. die Stadt muss SH POWER die Beteiligung «abkaufen».

Entscheidend ist, dass SH POWER eine eigene Rechnung führt und das auch unter dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2) weiterhin darf. Eine entsprechende Bewilligung des Volkswirtschaftsdepartements des Kantons vom 28. September 2018 liegt vor.

Ein Wechsel der Zugehörigkeit einer Beteiligung ist also nicht ganz trivial umzusetzen und unter anderem auch mit erheblichen Ausgaben- bzw. Einnahmefolgen in den betroffenen Rechnungen verbunden. Der Beteiligungswert der Sasag AG beläuft sich beispielsweise auf rund 26 Mio. Franken. Es braucht deshalb triftige Gründe für eine Verschiebung solcher Werte von einer Rechnung in die andere.

2.  Besteht ein Bedarf für eine solche Verschiebung der von den Postulenten erwähnten Beteiligungen?

       Hierzu stellen sich verschiedene Fragen:

  • Warum befinden sich die Beteiligungen heute dort, wo sie sind?
  • Gibt es angesichts der erheblichen Auswirkungen von solch grossen Vermögensverschiebungen Nachteile, sie auch weiterhin dort zu halten, wo sie heute sind?
  • Ist die von den Postulenten angeführte «wirtschaftliche Verflechtung» der einzige Grund für den Ort einer Zuweisung oder gibt es noch andere? 

a) Sasag AG

Dass diese Beteiligung heute in der Rechnung von SH POWER zu finden ist, geht auf bewusste Entscheide des Grossen Stadtrats und der städtischen Stimmbevölkerung zurück. In einer Volksabstimmung am 18. Mai 2003 wurde beschlossen, den städtischen Anteil an der Sasag Kabelkommunikation AG von 31% auf 46.7% zu erhöhen. Die Investition von knapp 2 Mio. Franken ging zu Lasten der Investitionsrechnung des Städtischen Elektrizitätswerks, also von SH POWER. Der Grosse Stadtrat hatte zuvor diesem Vorgehen mit 47 zu 0 Stimmen zugestimmt. Der Grund, weshalb die Beteiligung via SH POWER eingegangen wurde, lag in der wirtschaftlichen Verflechtung und in den Synergiepotenzialen.

Am 8. Juli 2003 beschloss der Stadtrat, auch die bis anhin noch von der Stadt gehaltenen 75 Aktien der sasag AG an das Elektrizitätswerk der Stadt Schaffhausen zu übertragen, was sich wiederum mit rund 2.6 Mio. Franken in der Investitionsrechnung des Elektrizitätswerks niederschlug. Auch hier folgte der Stadtrat einem Auftrag des Grossen Stadtrats.

Diese Beteiligung findet sich also in der Rechnung von SH POWER aufgrund demokratischer Entscheide von Parlament und Volk. Hauptgrund für diese Zuweisung bildete die «wirtschaftliche Verflechtung» von SH POWER mit der Sasag AG.

Genau diese Begründung stellt nun das Postulat in Frage. Der Postulent behauptet, die Berührungspunkte im operativen Bereich von SH POWER und Sasag AG seien verschwindend klein. Damit stellt er nicht nur die Entscheide von Parlament und Volk im Jahre 2003 in Frage, er negiert auch die aktuelle Ausgangslage.

Gegenüber 2003 hat die wirtschaftliche Verflechtung zwischen SH POWER und der Sasag AG nämlich eher noch zugenommen: Die beiden Unternehmen pflegen eine langjährige, enge operative Zusammenarbeit. Die Sasag AG hat ihre Räumlichkeiten im Gebäude der SH POWER, so dass beispielsweise die «kurzen Wege» bei Planungen von gemeinsamen Werkleitungsbauten (die Kabelnetze der Sasag AG werden häufig im gleichen Trasse wie die Strom- und Erdgasleitungen verlegt) beiden Unternehmen grosse Synergien bieten.

Die Verflechtung von Energie- mit Telekommunikationsnetzen (Stichwort: Netzkonvergenz) wird immer wichtiger und wird auch weiter zunehmen. Intelligente Energienetze (Smart Grids) benötigen Datenübertragungswege.

Auch im Bereich IT arbeiten die Sasag AG und SH POWER eng zusammen. Das Datencenter der Sasag AG befindet sich in der Infrastruktur von SH POWER, im Gegenzug befinden sich die redundanten IT-Systeme von SH POWER bei der Sasag AG. 

Bereits jetzt sind zukünftig bedeutende gemeinsame Projekte wie die Prüfung des Baus von Glasfasernetzen absehbar. Die Beteiligung der Stadt an der Sasag AG erweist sich hier als grosse Chance. Das wird auch in der neu überarbeiteten Eignerstrategie abgebildet.

Die Sasag AG gehört deshalb auch weiterhin bzw. heute erst recht ins «Beteiligungs-Portfolio» von SH POWER. Dies auch ganz im Sinne des Postulats, welches vor allem auf die «wirtschaftliche Verflechtung» als Kriterium für die Zuteilung einer Beteiligung zu einem Betrieb sieht.

Zuletzt noch zur Aussage, dass durch die Dividendenausschüttung der Sasag AG eine «Verfälschung der Betriebsrechnung» erfolgt.

Der Dividendenertrag der Sasag AG ist in der Spartenrechnung Strom am richtigen Ort, weil der Aktienkauf aus dieser Spartenrechnung finanziert wurde. Gemäss den Rechnungslegungsvorschriften Swiss GAAP FER müssen direkte oder indirekte Beteiligungen mit 20% bis unter 50% Stimmrechtsanteil (assoziierte Organisationen) nach der Equity-Methode bewertet und entsprechend in der Bilanz unter Beteiligungen ausgewiesen werden. Eine andere Möglichkeit des Ausweises innerhalb von SH POWER ist nicht möglich und – auch gemäss der zuständigen Revisionsgesellschaft KPMG – unter Swiss GAAP FER nicht zulässig.

Um aber dennoch für grösstmögliche Transparenz zu sorgen, wird seit 2017 die Dividendenausschüttung in der Erfolgsrechnung der Stromrechnung in der Position «Finanzertrag» explizit ausgewiesen. Zuvor wäre der Vorwurf mangelnder Transparenz noch nachvollziehbargewesen, heute ist er es aber nicht mehr.

Und SH POWER wird die Transparenz im Abschluss weiter ausbauen, indem alle Erträge aus Beteiligungen – auch diejenigen aus dem 25-Mio. Rahmenkredit – explizit ausgewiesen werden und das «operative Betriebsergebnis» ohne Beteiligungserträge noch deutlicher hervorgehoben wird. Dem berechtigten Anliegen des Postulenten nach mehr Transparenz wird hier also Rechnung getragen.

b) KWS AG

Weshalb gilt die KWS AG heute nicht als Beteiligung von SH POWER sondern der Stadt, obwohl die wirtschaftliche Verflechtung mit SH POWER offensichtlich ist?

Aufgrund des Geschäftsführungsauftrags von SH POWER für die KWS AG könnte man sicherlich von einer «wirtschaftlichen Verflechtung» sprechen. Es gibt aber noch andere Gründe, weshalb ein Vermögenswert einer Rechnung zugewiesen ist.

Im konkreten Fall hat es primär historische, aber auch sachliche Gründe. Als diese Beteiligung 1960 eingegangen wurde, gab es noch keine separate Rechnung der Betriebe. Die Beteiligung wurde deshalb durch die Stadt eingegangen, in deren Rechnung sie bis heute ausgewiesen wird.

Dass das Kraftwerk nicht eine Beteiligung von SH POWER, sondern der Stadt im übergeordneten Sinne ist, erklärt sich aber auch durch den Zweck und die Bedeutung des Kraftwerks für die Stadt.

Neben einer möglichst hohen Energiegewinnung – mit den Bezugsrechten der Stadt können 47% des städtischen Strombedarfs mit «nature made» zertifiziertem Wasserstrom gedeckt werden – diente die Anlage auch immer dem Hochwasserschutz, um Überschwemmungen der ufernahen Stadtgebiete zu verhindern.

In der Vorlage des Stadtrats an den Grossen Stadtrat vom 26. März 1957 betreffend Bau des Kraftwerks wurde ausgeführt, dass mit dem Kraftwerk die Stauhöhe neu konstant auf 390.8 Meter über Meer gehalten werden soll. Davor variierte sie erheblich und Überschwemmungen der tiefer gelegenen Quartiere der Stadt wie den Fischerhäusern oder die Unterstadt waren unvermeidlich. Mit dem Bau des Kraftwerks änderte sich das. Folgerichtig wurde in der Konzessionsverleihung durch den Bund 1960 dann auch festgelegt, dass der Wasserpegel bei der Feuerthalerbrücke das ganze Jahr über auf 390.8 Meter über Meer gehalten werden muss.

Nebst dem Hochwasserschutz bezeichnet die Vorlage auch städtebauliche Überlegungen als Gründe für den Kraftwerkbau. Das Kontrollieren des Wasserpegels ermöglichte insbesondere den Bau der Rheinuferstrasse.

Das Kraftwerk hat für die sichere Grundversorgung mit erneuerbarem Strom (Bandenergie) auch in Zukunft eine ganz elementare Bedeutung für die Stadt, für ihre Bevölkerung und Wirtschaft. Zudem ist es eben mehr als eine technische Anlage im Rhein. Es handelt sich als Nachfolge des ursprünglichen Mosderdamms, um ein historisches Bauwerk, das mit Steuergeldern und nicht mit Stromgebühren finanziert worden ist. Über das Kraftwerk definiert sich ein wichtiger Teil der neueren Geschichte unserer Stadt. Vor diesem Hintergrund erscheint die Reduktion auf die blosse «wirtschaftliche Verflechtung» als Kriterium für die Änderung der Zuweisung von der Rechnung der Stadt in diejenige von SH POWER als zu wenig gewichtig.

Zum Schluss noch kurz zu den zwei Anteilsscheinen an der IG Kammgarn in den Finanzanlagen der städtischen Werke: Diese hat SH POWER im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 auf 1.- Franken abgeschrieben, womit diese Beteiligung heute analog der Rechnung der Stadt Schaffhausen ausgewiesen wird. Die VK der Städtischen Werke hat am 03.07.2019 beschlossen, die Anteilscheine auf die Stadt zu übertragen, weil kein triftiger Grund vorliegt, diese Beteiligung weiter bei SH POWER zu führen. Die Umteilung wird aus dem Bilanzanpassungsbericht ersichtlich sein, der Ihnen mit der Jahresrechnung 2019 unterbreitet werden wird.

3.  Mehr Transparenz

Das berechtigte Anliegen des Postulenten nach möglichst hoher Transparenz teilt der Stadtrat. Wie bereits vorstehend erwähnt gab es hierzu in jüngster Zeit und gibt es auch in den folgenden Jahresrechnungen weitere Verbesserungen und zwar für alle Beteiligungen der Städtischen Werke. In der Rechnung 2018 von SH POWER werden alle Beteiligungen – inkl. derjenigen, die aus dem 25-Mio. Rahmenkredit finanziert wurden – transparent ausgewiesen.


Ab 2019 wird dem Anliegen des Postulenten noch auf eine weitere Art entsprochen: Mit der Einführung von HRM2 wird die Rechnungslegung nämlich noch transparenter. So sieht die – durch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren herausgegebene – Fachempfehlung Nr. 16 vor, dass im Anhang zur Jahresrechnung ein sogenannter Beteiligungsspiegel ausgewiesen wird.


Mit dieser Neuerung wird dem wichtigen Prinzip einer transparenten Rechnungslegung Nachachtung verschafft. Sie werden eine klare, strukturierte Übersicht aller Beteiligungen erhalten, welche die Stadt über ihre eigene Rechnung oder über ihre Betriebe hält.

4.  Fazit

Beteiligungen der Stadt sollen ohne schwerwiegende Gründe nicht von der städtischen Rechnung in die Rechnung von SH POWER und umgekehrt verschoben werden, denn dies hätte erhebliche Konsequenzen.

Ob eine Beteiligung der Stadt oder einem Betrieb zugeteilt ist, richtet sich in der Regel danach, aus welcher Investitionsrechnung eine Beteiligung eingegangen wurde. Und bei der Zuweisung gewichtiger Beteiligungen waren diese Vorgänge meistens durch parlamentarische Entscheide und Volksabstimmungen legitimiert. Das gilt insbesondere für die im Postulat aufgeführten Beteiligungen an der KWS AG und der Sasag AG. Eine von diesen Volksentscheiden abweichende Umteilung dieser Beteiligungen wäre demokratiepolitisch nur verantwortbar, wenn sich die Verhältnisse seit diesen Volksabstimmungen erheblich verändert hätten und gewichtige neue Argumente für eine Umteilung dieser Beteiligungen in die Rechnung von SH POWER bzw. der Stadt vorlägen. Solche sieht der Stadtrat bei den im Postulat aufgeführten Beteiligungen zurzeit aber nicht. Eine allfällige Neuzuteilung dieser Beteiligungen wird im Rahmen der in der Eignerstrategie in Aussicht gestellten Überprüfung der Strukturen wieder anzuschauen sein, insbesondere für eine Variante Ausgliederung der Werke aus der Stadtverwaltung.

Der Stadtrat teilt das Anliegen des Postulats nach möglichst hoher Transparenz bei den städtischen Beteiligungen. Entsprechend werden diese in der Rechnung von SH POWER seit der Rechnung 2017 explizit ausgewiesen. Dieser Ausweis wurde mit der Rechnung 2018 noch verbessert. Mit der Einführung von HRM2 wird die Stadt in der Rechnung 2019 einen vollständigen und übersichtlichen Beteiligungsspiegel ausweisen. Die damit geschaffene Transparenz bei den städtischen Beteiligungen wird damit die berechtigten Anliegen des Postulates gerecht.

Gemäss Art. 56 Abs. 1 GO gibt ein Postulat dem Stadtrat einen Prüfungsauftrag. Der Stadtrat hat die vom Postulenten aufgeworfenen Fragen geprüft und nun eine ausführliche Stellungnahme geliefert. Es ist nicht ersichtlich, was eine zusätzliche Berichterstattung dazu noch bringen sollte, zumal die vom Postulenten geforderte Transparenz bei den Beteiligungen verbessert wurde und noch weiter verbessert wird.

Deshalb ersucht der Stadtrat den Postulenten, den Vorstoss in eine Interpellation umzuwandeln. Ansonsten wird beantragt, das Postulat nicht zu überweisen.